18. Dezember 2014

Was denn nun: Lehrschwimmbecken oder Hallenbad?

Der Leserbrief von Sandra Mönch im Obermain-Tagblatt vom 17.12.2014 hat mir gezeigt, dass es doch noch Eltern mit Verantwortung gibt, die ihren Kindern das Schwimmen beibringen und damit nicht auf die Schule warten. Es ist bedauerlich, dass immer mehr Erziehungsaufgaben auf die Schulen abgewälzt werden. Vielleicht kommt irgendwann noch der Gedanke auf, dass Schulen oder Kindergärten dafür zuständig sind, den Kindern Gehen und Sprechen beizubringen.

Die Befürworter des Lehrschwimmbeckens diesseits und jenseits des Mains reden in Sachen Badbau anscheinend von verschiedenen Dingen. Der altenkunstadter Gemeinderat will ein Lehrschwimmbecken in Burgkunstadt mit finanzieren. Der burgkunstadter Stadtrat Joachim Ruß hingegen erzählte beim Stammtisch der Jungen Union von einem 15 x 25 m großen Becken. Das ist für mich ein Hallenbad.

Dieses Hallenbad solle, so Ruß, mit einem Blockheizkraftwerk beheizt werden. Mit überschüssiger Wärme solle das Freibad beheizt werden, damit es in der Übergangszeit attraktiver werde. - Obwohl das Freibad solarbeheizt ist, sind die Besucherzahlen bereits während des Hochsommers eher sau- als mittelmäßig. Und dann kommen die Besucherströme in der Übergangszeit? Herr, lass' Hirn regnen!

"Außerdem könnten Schulungsräume für die DLRG geschaffen werden, die im Landkreis Lichtenfels einmalig seien und somit ebenfalls gut ausgelastet wären", fuhr Ruß laut Obermain-Tagblatt fort. Kosten diese Räume nichts? Werden sie von der DLRG angemietet? Oder kommt die DLRG so günstig an ihr gewünschtes Trainingszentrum und das Lehrschwimmbecken ist nur vorgeschoben?

Resümee: Der altenkunstadter Gemeinderat will ein Lehrschwimmbecken unterstützen. Burgkunstadter Stadträte träumen von einem Hallenbad mit Blockheizkraftwerk und Schulungsräumen für die DLRG. Ich sehe hier einen gewissen Abstimmungsbedarf zwischen Burg- und Altenkunstadt, bevor man Gemeinderatsbeschlüsse fasst.

Liebe Gemeinderäte aus den Kunstädten: Die Brücke wird zwar zurzeit saniert, man kann aber den Main prima über die Behelfsbrücke passieren, sodass einem Abstimmungsgespräch dieseits oder jenseits des trennenden Stromes nichts im Wege steht. Notfalls gibt es Telefone und E-Mail.


Possenspiele und Profilierungsgehabe

In ihrem Jahresrückblick ermahnte die burgkunstadter Bürgermeisterin Christine Frieß laut Obermain-Tagblatt die Stadträte, auf "Profilierungsgehabe" möglichst zu verzichten. Leider konnte man dem Artikel nicht entnehmen, was sie unter Profilierungsgehabe versteht. Der Duden versteht unter Profilierung "Entwicklung der Fähigkeiten [für einen bestimmten Aufgabenbereich]". Das ist doch dann etwas Gutes, wenn sich der Stadtrat profiliert.

Gehabe definiert der Duden als "geziertes, unnatürliches Benehmen". Vermutlich meinte die Bürgermeisterin mit Profilierungsgehabe die Redebeiträge einiger neuer Stadträte. Sachliche Kritik ist richtig und wichtig; die Redebeiträge neuer unerfahrener Stadträte als Profilierungsgehabe abzutun, noch dazu in einem Jahresrückblick, ist für eine Bürgermeisterin unangemessen. Im gleichen Atemzug forderte Frieß ja auch, die Meinung anderer zu respektieren. Oder muss man nur die Meinung der CSU respektieren?

Wenn sich manche Sitzungen laut Frieß zum "Possenspiel" entwickelt hätten, liegt das auch an der Sitzungsleitung. Dafür ist die Bürgermeisterin zuständig. Zur Leitung einer Sitzung gehört wesentlich die Moderation. Ein guter Moderator ist in seiner Rolle neutral, er bevorzugt oder benachteiligt keinen Sitzungsteilnehmer. Der Moderator hat natürlich auch eine eigene Meinung, die er in seiner Rolle als Sitzungsteilnehmer äußern kann.

Zweite Bürgermeisterin Sabine Heppner monierte "nicht enden wollende Sitzungen, schier endlose Fragen". Wenn die Hälfte der Stadträte neu ist, treten nun mal mehr Fragen auf. Vielleicht haben die alten Stadträte auch einfach vieles nur abgenickt, ohne sich große Gedanken zu machen. Es kann auch sein, dass etablierte Parteien ihre Ratsmitglieder besser im Griff haben; das meine ich im durchaus negativen Sinn: Die Unsitte des Fraktionszwangs setzt sich anscheinend vom Bundestag über die Länderparlamente bis in die Gemeinderäte fort.

Man kann Tagesordnungspunkte vertagen, wenn es sich abzeichnet, dass eine Sitzung länger dauert als geplant. Zu einer guten Sitzung gehört eine gute Vorbereitung durch die Verwaltung. Wenn die Stadträte rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen für die Sitzung versorgt werden, Fragen schon im Vorfeld der Sitzung beantwortet werden und die Stadträte damit gut vorbereitet zur Sitzung kommen, geht alles viel schneller. Und anschließend ist auch noch genügend Zeit für den Dämmerschoppen.

11. Dezember 2014

Was nicht in der Zeitung stand

Besonders interessant war in der burgkunstadter Stadtratssitzung diesmal, was nicht im Obermain-Tagblatt stand: Bürgerverein und Freie Wähler haben beantragt, Tagesordnungspunkte von der nichtöffentlichen in die öffentliche Sitzung zu verlagern. Anscheinend hat der Hinweis von Markus Dingelreiter, dass er gegebenenfalls die Rechtsaufsicht einschalten werde, etwas genutzt: Es wurden vier Tagesordnungspunkte in die öffentliche Sitzung vorgezogen.

Schade, dass diejenigen, die die Tagesordnung für die Stadratssitzungen aufstellen, nicht von sich aus die gesetzlichen Vorgaben einhalten, die nur in Ausnahmefällen eine nichtöffentliche Behandlung von Tagesordnungspunkten zulassen. Aber vielleicht sind sie ja lernfähig. In Bezug auf mehr Transparenz hat der Bürgerverein sein Wahlversprechen eingehalten. Dazu tragen nicht zuletzt die Protokolle von Edith Berg bei.

Die Verwaltung hat jetzt tatsächlich eine Alternative zum Lehrschwimmbecken gefunden: Die Kinder könnten mit dem Bus nach Michelau fahren. Das ist doch eine super Idee. Ich hoffe nur, dass sie von den Schulen und der DLRG aufgegriffen wird. Ich habe noch dunkel in Erinnerung, dass es Lehrer in den weiterführenden Schulen gibt, die nur ins Bad wollen, wenn es fußläufig zu erreichen ist.

Das ohne Sinn und Verstand initiierte Projekt Skaterbahn wird anscheinend doch durchgezogen, obwohl die Kosten von ursprünglich veranschlagten 70.000 € auf über 230.000 € gestiegen sind. Nur zum Vergleich: Für dieses Geld bekommt man ein schönes Häuschen im Grünen. Das Geld wäre allemal besser für ein Klohäuschen mit echter Marmorverkleidung und vergoldeten Armaturen am Bahnhof angelegt. Oder man könnte die Grundschüler 20 Jahre lang kostenlos zum Schwimmunterricht nach Michelau fahren.

Günter Knorr bezeichnet den geplanten Kinderhort im Untergeschoss lieber als Keller. Er will damit wohl den Eindruck eines finsteren feuchten Kinderverlieses erwecken. Er könnte natürlich auch das Wort Souterrain verwenden, wenn ihm Untergeschoss nicht gefällt; aber das passt ihm halt nicht in den Kram. Fakt ist wohl, dass ein Hort gebraucht wird, der in der Grundschule oder in ihrer Nähe ist. Es gibt dafür drei bestehende Gebäude: Grundschule, Mittelschule und Stadthalle. Alternativ kann ein Neubau errichtet werden.

Planungen für solche großen Projekte darf man nicht einfach, wie wohl geschehen, unbesehen einem Architekten überlassen; er wird sich beim Entwurf austoben, weil er ja beim Bau prozentual an den Baukosten verdient. Wozu hat die Stadt eigentlich ein Bauamt? Die Mitarbeiter könnten doch mal ein paar Vorschläge machen. Haben sie dem Architekten Vorgaben gemacht und seine Planungsarbeit überwacht, auch und gerade hinsichtlich der Kosten?

20. November 2014

Riesiges Katzenklo für Altenkunstadt

Ein neues Nonsense-Projekt zeichnet sich in der Region ab: ein Beach-Sportplatz in Altenkunstadt. Zitat aus dem Obermain-Tagblatt: "An einem lauen Sommerabend sich lässig im Sand ein paar Bälle zuzuspielen oder dem runden Leder hinterher zu hechten - das wünschen sich viele Kinder, Teens und Twens in Altenkunstadt, Burgkunstadt und Weismain." (Die Grammatikfehler habe ich aus dem Zitat entfernt.) Dem denkenden Zeitungsleser stellt sich die Frage: Woher weiß das der Reporter Stephan Stöckel?

Wenigstens ist der Sportplatz um eine Zehnerpotenz billiger als die Skater-Bahn, die sich "viele" Jugendliche in Burgkunstadt gewünscht haben. Die Jugendbeauftragte Dittrich schwebt schon im Beach-Himmel: Es soll eine Dreifeldanlage her, mit der Profiwettbewerbe im Strandfußball möglich sind. Es könnten auch mehrere Turniere gleichzeitig stattfinden. Wer um alles in der Welt wird in Altenkunstadt einen Profiwettbewerb im Strandfußball abhalten? Wo parken die Zuschauermassen, wo essen sie und wo gehen sie aufs Klo?

Die Einzigen, denen man mit dem Strandsportplatz (es gibt doch tolle deutsche Wörter) ohne Strand eine große Freude machen wird, sind die altenkunstadter Hunde und Katzen.

13. November 2014

Absurde Debatte um das Lehrschwimmbecken

Offenbar gab es diesmal im altenkunstadter Gemeinderat hitzige Debatten um das Lehrschwimmbecken, wenn man dem Bericht im Obermain-Tagblatt glauben schenken darf. Gemeinderat Winkler vermisste die Begeisterung, die die Verantwortlichen des Marktes Erlbach für ihr Lehrschwimmbecken gezeigt haben, und monierte die mangelnde Beteiligung der Räte aus Burgkunstadt und Weismain an der Besichtigungstour nach Erlbach. Muss man wirklich Begeisterung zeigen oder reicht es nicht auch, einen klaren kühlen Kopf in solch einer kostspieligen Angelegenheit zu bewahren?

War wirklich ein Tagesausflug über 100 km notwendig, um ein Lehrschwimmbecken zu besichtigen oder hätte man sich nicht auch anderweitig informieren können? In Marktgraitz, um die Ecke, gibt es ein Lehrschwimmbecken. Hoffentlich war das Wetter schön und es hat ein gutes kostenloses Mittagessen und ein ansprechendes Rahmenprogramm gegeben. Leider nahmen die Reisenden von der Tagestour keine großen Erkenntnisse mit, außer dass die erlbacher Verantwortlichen begeistert sind, dass ein Lehrschwimmbecken zur Familienfreundlichkeit gehöre (warum auch immer) und dass Markt Erlbach nur 35 % Zuschuss bekommen habe.

Bürgermeister Hümmer glaubt, dass Altenkunstadt mit 400.000 € Baukostenbeteiligung davon kommt, und dass der Betrieb durch die DLRG die Betriebskosten im Rahmen halte. In welchem Rahmen, sagte er wohl nicht; auch nicht, worauf sich sein Glaube an die 400.000 € gründet. Zweiter Bürgermeister Deuerling meinte, dass der Gemeinderat die Chance nutzen und nichts totreden solle. Welche Chance?

Gemeinderätin Braun will über die Altenkunstadter ihr Füllhorn ausschütten. Altenkunstadt habe sich in den vergangenen 20 Jahren keine freiwilligen Leistungen gegönnt, daher verdienten es die Bürger, dass etwas für sie investiert würde. Ja geht's noch? Wer zahlt denn die Zeche? Die Antwortet lautet natürlich: die Bürger, auch die, die kein Lehrschwimmbecken brauchen. Mit Geld, das einem nicht gehört, lässt es sich anscheinend sehr leicht großzügig umgehen.

Leider las ich in der Zeitung keine Antwort auf die wirklich wichtigen Fragen: Warum brauchen wir ein Lehrschwimmbecken? Wie wird es finanziert (ohne Glauben, aber mit konkreten Zahlen)? Gibt es Alternativen? Warum fahren die Schüler nicht nach Marktgraitz? Und übrigens: Auch wenn der Landrat ein Ultimatum gestellt hat, muss man sich nicht darauf einlassen. Vielleicht gibt es in ein paar Jahren einen neuen Landrat und einen neuen Kreistag und das Ultimatum ist der zukünftige Schnee von gestern. Die Erde wird auch 2015 nicht untergehen und falls doch, dann bräuchte man auch kein Lehrschwimmbecken mehr.

7. November 2014

Sensation: Mobilfunk ist nicht krebserregend!

Die altenkunstadter Bürgerinitiative Mobilfunk verbreitet wieder ihre Verschwörungstheorien zu den Gesundheitsgefahren des Mobilfunks. Diesmal hat die Initiative einen halbseitigen Redaktionsbericht im ObermainTagblatt spendiert bekommen. Es wird doch nicht ein Mitglied der Bürgerinitiative in der Redaktion arbeiten?

Jeder kann sich auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz über die Wirkungen der Mobilfunkstrahlung informieren. Biologische Wirkungen sind erst bei -zigfach höheren Strahlungswerten als die Grenzwerte erlauben feststellbar.Ich zitiere aus der Web-Seite: "Gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge nicht-thermischer Wirkungen im Bereich niedriger Intensitäten hochfrequenter Felder konnten allerdings bisher wissenschaftlich nicht belegt werden." Thermische Wirkungen treten überhaupt nicht auf. Auf der Seite ist auch ein Link zum Abschlussbericht des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms.

Im OT-Artikel steht: "Bisher weisen Studien schon gesundheitliche Schädigungen bis hin zu möglichen Krebserkrankungen nach. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe daher 2011 die Wirkung von Mobilfunkstrahlung als möglicherweise krebserregend (Stufe 2 B) eingestuft."

Richtig ist, dass es keine einzige seriöse wissenschaftliche Studie gibt, die nachweist, dass Mobilfunkstrahlung krebserregend ist. Richtig ist auch, dass die WHO die Mobilfunkstrahlung als möglicherweise krebserregend (Stufe 2 B) eingestuft hat. Um die Gefahr abzuschätzen, muss man wissen, wie die WHO - genauer die IARC (International Agency for Research on Cancer) - die Krebsgefahr einteilt:

Gruppe 1: für Menschen krebserregend
Gruppe 2A: wahrscheinlich krebserregend
Gruppe 2B: möglicherweise krebserregend
Gruppe 3: nicht als krebserregend klassifizierbar
Gruppe 4: wahrscheinlich nicht krebserregend.

Es gibt also nichts, wovon man sagen könnte, dass es sicher nicht krebserregend ist, es gibt bestenfalls die Aussage, dass etwas wahrscheinlich nicht krebserregend ist (Gruppe 4). Die IARC hat in Gruppe 2B u. a. Einwirkungen auf den menschlichen Körper eingeordnet, für die keine hinreichenden Anhaltspunkte für die krebserregende Wirkung vorhanden sind. Das möglicherweise krebserregend ist also so zu verstehen, dass es keinen Nachweis für die krebserregende Wirkung gibt.

Die Aussage, auf die sich die Bürgerinitiative beruft, steht im Fact Sheet Nr. 193 der WHO. Ich fasse daraus die zwei wesentlichen Absätze zusammen:

Die Auswertung von Daten aus 13 teilnehmenden Ländern zeigte keine Zunahme von Gehirntumoren bei Mobilfunknutzern, die mehr als 10 Jahre die Telefone nutzten. Bei den 10 % Nutzern, die die Telefone am intensivsten benutzten, gab es ein paar Hinweise auf ein erhöhtes Tumorrisiko. Allerdings konnte kein Trend zu höherem Tumorrisiko mit längerer Nutzungsdauer des Mobiltelefons festgestellt werden. Fehler und Voreingenommenheit lassen eine ursächliche Interpretation nicht zu. Wegen dieser wissenschaftlich nicht fundierten Hinweise auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko wurde die Mobilfunkstrahlung in Gruppe 2B eingestuft.

Das Problem bei diesen Langzeitstudien liegt darin, dass Menschen befragt werden. Sie müssen sich daran erinnern, wie häufig und wie lange sie ihre Telefone genutzt haben. Darunter sind welche, die einen Gehirntumor bekommen haben und glauben, er sei vom Mobiltelefon hervorgerufen; sie schätzen daher (unbewusst) ihre Mobiltelefonnutzung höher ein.

Ich gehe davon aus, dass die Bürgerinitiative nach bestem Wissen und Gewissen agiert. Es handelt sich aber anscheinend um Leute, die wenig Ahnung von Technik und Physik haben und die keinerlei Erfahrung mit der Interpretation wissenschaftlicher Studien haben. Sie plappern einfach nur nach, was sie irgendwo gehört haben. Sie sollten sich zunächst Informationen aus seriösen Quellen besorgen und lernen, diese richtig einzuordnen, anstatt sich und andere mit eingebildeten Gefahren verrückt zu machen.

6. November 2014

Ordnungsruf für die Heimatpresse

Ich muss hier leider mal an die Grundsätze der guten Berichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen erinnern. Die Autorin des Artikels Ordnungsruf für streitbare Stadträte in der heutigen Ausgabe des Obermain-Tagblatts, Gerda Völk, scheint sie nicht ganz verinnerlicht zu haben. Bericht und Kommentar müssen klar getrennt werden, auch unterschwellige Kommentare haben in einem Bericht nichts verloren.

Die Überschrift macht neugierig darauf, zu erfahren, was da wohl heftiges im Stadtrat diskutiert wurde. Woran hat sich der Streit entzündet, haben die Kontrahenten sich gegenseitig Beleidigungen an den Kopf geworfen, ist Blut geflossen? Das alles erfährt der geneigte Leser nicht, er erfährt nur, dass die Stadträte Thomas Müller und Günter Knorr mit einem Ordnungsgeld bedroht wurden. Der Grund bleibt im Dunkeln.

Einleitend schreibt Völk: "Die Anträge des Bürgervereins am Beginn einer Stadtratsitzung kommen beinahe schon mit schöner Regelmäßigkeit ..." Tenor des ersten Absatzes ist: Das ist halt wieder mal das übliche Kasperltheater des Bürgervereins. Diese Ausdrucksweise ist eindeutig kommentierend und hat in einer seriösen Berichterstattung nichts zu suchen.

Im zweiten Absatz steht: "Punkt 13 gelangte nach einstimmigem Beschluss in den öffentlichen Teil der Sitzung und sorgte für zum Teil so emotional geführte Diskussionen, ..." Eine Konjunktion wie und verbindet Satzteile, die etwas miteinander zu tun haben. Konjunktionen verbinden zwei Satzteile syntaktisch und logisch oder grammatisch. Mit diesem Satzbau wird insinuiert, dass die Diskussion so emotional geführt wurde, weil sie in der öffentlichen Sitzung geführt wurde.

Dass Punkt 13 der Tagesordnung in die öffentliche Sitzung kam, wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die öffentliche Sitzung die Regel und die nichtöffentliche die Ausnahme bildet. Hier hat der Bürgerverein anscheinend schon etwas auf dem Weg zu mehr Transparenz erreicht. Warum sich aber die CSU-Fraktion wegen der Abstimmung, ob der Tagesordnungspunkt in die öffentliche Sitzung vorgezogen werden solle, zu einer Fraktionsbesprechung zurückziehen musste, ist mir rätselhaft: Können CSU-Stadträte nicht einmal selbstständig über so eine Kleinigkeit abstimmen?

Aber worum ging der Streit überhaupt? Es ging nur um die Frage, wie die Abwassergebühren künftig abgerechnet werden sollen. Die aktuelle Rechtsprechung sagt, dass die Abwassergebühren an den Frischwasserverbrauch gekoppelt werden dürfen, wenn der Anteil der Niederschlagswasserbeseitigung an der gesamten Abwasserbeseitigung bis zu 12 % beträgt. In Burgkunstadt liegt der Anteil bei 22 %, also deutlich darüber.

Obwohl Stadtrat Markus Dingelreiter, seines Zeichens Rechtsanwalt, dem Gremium anscheinend erklärt hat, dass die laufende Rechtssprechung ähnlich zu berücksichtigen ist wie Gesetze, setzte sich das Germium mehrheitlich über diese Rechtsprechung hinweg. Argumentiert wurde mit dem riesigen Aufwand, der bei der Änderung des Abrechnungsverfahrens auf die Stadt zukäme. Nicht im Zeitungsartikel stand, dass vom Bürgerverein Beispiele für Gemeinden genannt wurden, die das Verfahren schon mit vertretbaren Kosten umgesetzt haben.

Anstatt auf einen Rechtsfachmann zu hören, andere Gemeinden zu ihren Erfahrungen mit dem vom Frischwasserverbrauch teilweise entkoppelten Abwassergebühren zu befragen oder sich anderweitig Rechtssicherheit zu verschaffen, hat die bornierte Mehrheit den Antrag des Bürgervereins einfach abgeschmettert. Vielleicht erlaube ich mir den Spaß und klage gegen die nächste Abwasserrechnung beim Verwaltungsgericht.

3. November 2014

Wider den Halloween-Unsinn

In der Zeitung gab es heute einige Berichte über Sachbeschädigungen am 31. Oktober. Einige meinen, sie hätten einen Freibrief, fremdes Eigentum zu beschädigen: Es gibt ja diesen uralten irischen Brauch Halloween. Wenn man sich die Mühe macht, dem Halloween-Brauch auf die Spur zu kommen, stellt sich leider doch heraus, dass er in der heutigen Ausprägung aus Amerika kommt. Dazu gibt es einen Artikel bei Wikipedia.

Ich erinnere mich noch daran, dass ich als Kind mit meinem Vater am Vorabend zu Allerheiligen aus einem Ranges (Hochdeutsch: Futterrübe) eine Laterne mit einem Gespenstergesicht geschnitzt habe. Das war aber dann schon alles mit diesem alten Brauch. Die Amerikaner haben dafür lieber Kürbisse verwendet, weil es bei ihnen anscheinend keine Futterrüben gab. Süßes oder Saures ist aber durch keine alte Tradition gedeckt.

Jeder kann sich verkleiden wie er will. Jeder darf irgend einer angeblichen Tradition hinter her laufen. Die Freiheit des Einzelnen endet aber dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Um es klar auszudrücken: Eier gegen Häuser zu werfen, ist verboten, genauso wie Klopapier in Vorgärten zu deponieren. Es gibt Menschen, so wie mich, die Halloween nicht mögen. Diese Menschen haben in einer Demokratie das Recht, von diesem Unsinn verschont zu bleiben.

Falls die Kinder unbedingt auf Süßigkeiten fremder Menschen angewiesen sind, können sie sich an der Sternsinger-Aktion beteiligen und Geld für die Armen sammeln. Dabei tun sie etwas Gutes und bekommen zusätzlich auch noch Süßigkeiten als kleine Belohnung geschenkt. Übrigens werfen Sternsinger keine Eier gegen Hauswände, wenn sie abgewiesen werden. Am 11. November, dem Festtag des heiligen Martin, können Kinder einer alten Tradition folgen und mit einer Laterne durch die Straßen ziehen. Sie bekommen anschließend eine Martinsbrezel.


30. Oktober 2014

Wichtiger Beitrag zur Infrastruktur

Ich kann Bürgermeisterin Frieß nur beipflichten: Die breitbandige Anbindung an das Datennetz ist für Burgkunstadt ein essentieller Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur. Ein breitbandiger Datenanschluss ist heute schon fast so unverzichtbar wie ein Telefonanschluss, besonders für Firmen.

Ich befürchte aber, dass in Gebieten, in denen die Anbindung nicht über Kabel, sondern über LTE - also Funktechnik - erfolgt, sich die unverbesserlichen Mobilfunkgegner formieren, um gegen unbegründete Strahlungsängste zu protestieren. Die Verantwortlichen sollen auf die Ängste der Menschen zwar eingehen, aber sich nicht durch irrationale Befürchtungen vom Breitbandausbau abbringen lassen.

23. Oktober 2014

Rückstellungen zu bilden ist das einzig Richtige

Der burgkunstadter Stadtrat will die Wasser- und Abwassergebühren unverändert lassen, um Rückstellungen zu bilden. Als betroffener Bürger kann ich dem nur zustimmen. Vielleicht wäre eine moderate Erhöhung sogar noch angemessener gewesen. Das klingt vielleicht ironisch, ist aber vollkommen ernst gemeint.

Die Wasserver- und Abwasserentsorgung sind grundlegende Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Sie soll kostendeckend erfolgen. Wir wissen alle, dass ein erheblicher Sanierungsbedarf für das Rohrleitungsnetz der Stadt besteht. Keine Rückstellungen für die Sanierung zu bilden, wäre grob fahrlässig. Leider fährt Stadtrat Knorr weiter seine Populismusmasche: Er will gegen den Vorschlag der Verwaltung stimmen.

Wenn keine Rückstellungen gebildet werden, müssen früher oder später wieder Verbesserungsbeiträge erhoben werden. Diese Verbesserungsbeiträge müssen die Hauseigentümer tragen, obwohl natürlich die Mieter gleichermaßen von der Wasserversorgung profitieren. Eine Verteilung der Lasten auf alle Verbraucher durch kostendeckende Gebühren ist nur gerecht.

16. Oktober 2014

Lass den Klick in deiner Stadt?

Mit der Initiative Lass den Klick in deiner Stadt! will das Obermain-Tagblatt den Einzelhandel stärken. Im Interview mit Burgkunstadts Bürgermeisterin Frieß stellte Gerhard Herrmann die Frage, ob Frau Frieß ein schlechtes Gewissen habe, wenn sie im Internet einkaufe. Was soll so eine Frage?

Zunächst einmal ist die Frage falsch gestellt. Niemand kauft im Internet ein. Man gibt nur eine Bestellung bei einem Versandhändler auf. Was man früher mit einem Versandkatalog und einem Bestellschein per Briefpost erledigen musste, macht man heute mit einem Online-Katalog und einem Mausklick. Es hat sich also nichts am Prinzip Versandhandel geändert, die moderne Technik hat nur das Verfahren für alle Beteiligten bequemer gemacht.

Ich will nur an den Burgkunstadter Ehrenbürger Dr. h. c. Friedrich Baur erinnern, der schon in den zwanziger Jahren einen Schuhversandhandel aufgezogen hat, damals eine großartige unternehmerische Pionierleistung. Er hat damit in Burgkunstadt hunderte neue Arbeitsplätze geschaffen.

Die Frage des Reporters suggeriert, dass Versandhandel via Internet etwas Böses sei. Warum sollte man sonst ein schlechtes Gewissen haben? Das einzig Böse am Versandhandel aber ist, dass er dem Einzelhändler vor Ort Konkurrenz macht, und zwar hauptsächlich über die Produktvielfalt und dem Preis.

Der Einzelhändler kann auf diesem Gebiet nicht mit dem Versandhandel konkurrieren. Dafür muss er sich eben Felder suchen, die der Versand nicht abdecken kann. Das sind hauptsächlich  guter Service und fachkundige neutrale Beratung. Neutrale Beratung heißt für mich, dass er mir das für meine Bedürfnisse passende Produkt verkauft, nicht das teuerste, an dem er am meisten verdient. Produkte, für die keine Beratung und Service erforderlich sind, kann man halt im Einzelhandel nur noch schlecht verkaufen.

Im Sommer wollte ich mal wieder den Klick in meiner Stadt Burgkunstadt lassen. Ich wollte werktags um ca. 15:00 Uhr Blumen für einen Krankenbesuch kaufen. Zwei Geschäfte hatten Sommerurlaub, das dritte öffnete erst um 16:00 Uhr (wegen der Ferienzeit). Ich musste dann den Klick in Kulmbach lassen.

Noch ein Randthema aus dem Interview mit Frau Frieß. Sie sagte, dass sich die Skateranlage als wichtiges Projekt der Städtebauförderung herausgestellt habe. Die Idee Skateranlage ist infolge der Betroffenheitsrhetorik anlässlich des tödlichen Unfalls eines Schülers entstanden. Diese Idee hat sich mittlerweile verselbstständigt und ist aus den Köpfen der Stadträte nicht mehr ohne Weiteres heraus zu bekommen. Wirklich wichtige Themen sind die Sanierung der vorhandenen verfallenen Infrastruktur, der öffentliche Nahverkehr und die Telekommunikation, weil sie Grundvoraussetzungen für ein modernes Gemeinwesen bilden und alle etwas davon haben. Auf einer Skaterbahn kann man sich höchstens die Knochen brechen.

Landkreis will kein Lehrschwimmbecken

Der Landkreis Lichtenfels will die Freisportanlagen am Schulzentrum in Burgkunstadt größer planen, wenn bis 31. Dezember nicht verbindlich entschieden wird, dass ein Lehrschwimmbecken gebaut wird. Die Logik dieser Überlegung erschließt sich mir nicht ganz.

Freisportanlagen werden an Schulen üblicherweise in den warmen Jahreszeiten genutzt. Anscheinend denken die Verantwortlichen im Landkreis, dass man, falls kein Lehrschwimmbecken gebaut wird, alle Klassen, die gleichzeitig Sportunterricht haben, im Freien Sport treiben lassen muss. Umgekehrt, wenn ein Lehrschwimmbecken da ist, kann man einen Teil der Schüler ins Hallenbad stecken. Diese Schüler, die bei schönem Wetter ins Hallenbad gehen, könnten aber genauso gut im beheizten Freibad schwimmen oder in der Halle üben.

Andererseits sagt der Kreis, wenn die größeren Freisportanlagen gebaut seien, würden die weiterführenden Schulen ein später vielleicht doch noch gebautes Lehrschwimmbecken nicht mehr nutzen. Was hat eine große Freisportanlage mit dem Lehrschwimmbecken zu tun? Würde die Freisportanlage dann zu wenig genutzt, sodass sie verfällt? Oder ist es vielmehr eine Trotzreaktion des Landkreises?

Das Verhalten des Landkreises zeigt mir einmal mehr, dass die weiterführenden Schulen an einem Lehrschwimmbecken nicht interessiert sind.

13. Oktober 2014

Einfaltspinsel im Verfassungsschutz

Laut Obermain-Tagblatt sagte der bayerische Verfassungsschutz über den rechtsradikalen Rechtsreferendar Maik B., er "habe keine Angaben über seine Vergangenheit gemacht, obwohl er dazu verpflichtet gewesen sei". O sancta Simplicitas! Wird wohl ein Pädophiler angeben, dass er auf Kinder steht, wenn er Lehrer werden will? Wird ein Kleptomane in seiner Bewerbung als Kaufhausdetektiv angeben, dass er gerne klaut? Oder wird ein Security-Mann sagen, bevor er zum Dienst im Asylbewerberheim eingeteilt wird, dass er Neonazi ist und gerne Ausländer verprügelt?

Zum Betreiben einer Gaststätte oder bei Arbeit mit Kindern und Jugendlichen braucht man ein Führungszeugnis. Viele Arbeitgeber verlangen ein Führungszeugnis. Aber für den besonders sensiblen Bereich des Rechtswesens reicht eine einfache Selbstauskunft. Der Staat überwacht seine Bürger, bei seinen Staatsdienern geht er aber davon aus, dass sie alle brav und verfassungstreu sind.

Justizminister Herrmann denkt über die Wiedereinführung des Radikalenerlasses nach. Er wurde ursprünglich mal wegen der schlimmen Linksradikalen eingeführt. Ich kann mich noch gut an den "Marsch durch die Instanzen" erinnern. Und schon geht ein Aufschrei durch den deutschen Beamtenbund. Die Rede ist vom Generalverdacht. Aber sind bisher nicht alle Bürger generell verdächtig und alle Staatsdiener generell unverdächtig? Noch nie etwas von Polizeibeamten gehört, die ihre Ehefrauen erschossen haben, von Lehrern, die sich an Kindern vergangen haben? Gibt es keine Beamten, die lügen? Übrigens: Nicht alle Rechtsradikalen tragen Glatzen und Springerstiefel, sind arbeitslos und dröhnen sich die hohle Birne zu, damit wenigstens Alkohol drin ist.

Von Beamten wird eine besondere Treuepflicht zum Staat verlangt. Man kann aber nicht davon ausgehen, dass nur Menschen Beamte werden wollen, die sich durch eine besondere Treue zum deutschen Staat auszeichnen. Wegen der besonderen Treuepflicht sorgt der Staat für seine Diener auch mit allerlei Privilegien, von denen ein Normalbürger nur träumen kann. Ist es deshalb zuviel verlangt, wenn die Beamtenanwärter besonders auf Ihre Verfassungstreue geprüft werden? Wohin keine Prüfung führt, konnte man in Lichtenfels sehen.

9. Oktober 2014

Lehrschwimmbecken - zum soundsovielten Mal

Ein Schwimmunterricht in einem Bad außerhalb Burgkunstadts sei mit zwei Schulstunden nicht zu realisieren, sagte Bürgermeisterin Frieß laut Obermain-Tagblatt in der letzten Stadtratssitzung. Da sträuben sich doch die Nackenhaare, bei so viel Ignoranz. Schulen im Einzugsgebiet von Großstädten, wie beispielsweise Erlangen, karren ihre Schüler mit dem Bus in städtische Hallenbäder, um ihnen das Schwimmen beizubringen. Die Fahrzeit beträgt einfach ca. 30 Minuten. Wieso funktioniert das überall in Bayern, nur nicht in Burgkunstadt?

Im Sitzungsbericht des Bürgervereins stand sogar, dass das Bad in 5 Minuten fußläufig zu erreichen sein müsse, damit die weiterführenden Schulen das Bad nutzen würden. Anscheinend brauchen die weiterführenden Schulen das Bad nicht, sonst hätte sich ja auch der Landkreis als Träger dieser Schulen für das Bad stark gemacht und sich an der Finanzierung beteiligt. Übrigens: Wie kommen eigentlich die Altenkunstadter und Weismainer fußläufig in 5 Minuten ins Bad, wenn die Burgkunstadter nur 5 Minuten vom Bad entfernt sind?

Warum kann man Schwimmen nur mit Hubboden lernen? Die altenkunstadter Wasserwacht bietet einen Schwimmkurs im Hotel Fränkischer Hof an. Dafür herzlichen Dank und ein großes Lob an die Veranstalter. Ich nehme an, dass das Hotelhallenbad über keinen Hubboden verfügt. Ich selbst habe das Schwimmen auch ohne Hubboden im alten Freibad gelernt. Als ich das Gymnasium in Kulmbach besuchte, fand der Schwimmunterricht (Doppelstunde) im Hallenbad statt (ohne Hubboden). Die Fahrtzeit mit dem Bus betrug einfach ca. 15 Minuten. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Das Lehrschwimmbecken ist mittlerweile zur fixen Idee geworden. Es wäre mal interessant zu wissen, wer diesen Mumpitz in die Welt gesetzt hat. Wieso sollte ein Lehrschwimmbecken den Schulstandort Burgkunstadt stärken? Duch das stillgelegte Becken wurde er jedenfalls nicht geschwächt. Anscheinend hat es keiner vermisst. Der Schulstandort wurde dadurch gestärkt, dass die Schüler jetzt endlich vernünftige Klassenzimmer haben und nicht mehr in Containern unterrichtet werden müssen; und natürlich durch den guten Unterricht, den die Lehrkräfte bieten.

Ich erinnere mich noch an die Worte des früheren Bürgermeisters Georg Dora: "Burgkunstadt wandelt sich von der Schuhstadt zur Schulstadt." Das wurde als großer Fortschritt gepriesen. Ich frage mich noch heute, worin da der Fortschritt besteht. Die Schuhfabriken haben viele Arbeitsplätze geboten und Steuern bezahlt; die Schulen kosten Geld und bieten nur ein paar Lehrern einen Arbeitsplatz. Hat sich wegen des tollen Schulstandorts ein einziger Industriebetrieb in Burgkunstadt angesiedelt? Natürlich nicht.

Also, liebe Gemeinderäte: Denkt an die Zukunft eurer Gemeinden und redet nicht so viel unausgegorenes Zeug. Einige - in Altenkunstadt sogar ein paar mehr als in Burgkunstadt - betrachten die Angelegenheit Lehrschwimmbecken realistisch und mit Verstand. Das gibt Anlass zur Hoffnung. Die Räte mit weniger Verstand sollten wenigstens auf ihre Kämmerer hören.

14. September 2014

Schule - ein Reizthema?

Im Obermain-Tagblatt konnte ich lesen, dass Schule mittlerweile für einige Stadträte ein Reizthema sei. Anscheinend wurde damit ein Nerv getroffen - oder wie der Burgkunstadter sagt: Ein getroffener Hund bellt. Das Thema Sicherheit sollte für alle Verantwortlichen ein Hauptanliegen sein, noch dazu, wenn es um unsere Kinder geht.

Herr Dingelreiter sagte, dass seit 2009 Handlungsbedarf in Bezug auf den Brandschutz bestehe. Ich frage mich, wer da nicht gehandelt hat. War es die Schulleitung? - Sie ist zunächst für die Sicherheit der Kinder verantwortlich. Oder waren es Verwaltung und Stadtrat? Im Unglücksfall haften beide.

Laut Kämmerin Eber kann man in drei Wochen kein Brandschutzkonzept umsetzen. Fünf Jahre hätten meiner Meinung nach aber schon gereicht. Auch für Schulen gibt es eine Unfallverhütungsvorschrift, die GUV-V S1 "Schulen". Sie gibt es schon viel länger als fünf Jahre. Laut dieser Vorschrift ist der Sachkostenträger - also die Stadt - für den sicheren Zustand der Schulen zuständig. Speziell zum Brandschutz könnte regelmäßig unsere Freiwillige Feuerwehr befragt werden.

Nachdem - wie ich an anderer Stelle schon ausgeführt habe - bei einem Unglücksfall nicht nur Schadenersatz geleistet werden muss, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen drohen, sollte es im Interesse jedes Repräsentanten unserer Stadt liegen, dass die Schulen in einem einwandfreien Zustand gehalten werden.

Bei den Hortplätzen hat anscheinend schon wieder jemand gepennt. Wie anders ist es zu erklären, dass immer noch über den Standort und die Planung diskutiert wird, obwohl bis spätestens 1. Oktober die Planung bei der Regierung von Oberfranken vorliegen muss, um noch Fördergelder zu bekommen?

11. September 2014

Kunstadt = Schlafmützenstadt?

Heute stand im Obermain-Tagblatt, dass der Landrat von Burgkunstadt bis Ende des Jahres eine definitive Aussage einfordert, ob das Lehrschwimmbecken gebaut werde. Der Altenkunstadter Bürgermeister Hümmer teilte das seinem Gemeinderat mit. Walter Limmer (JWU) wies gleich den alten Bürgermeistern die Schuld dafür zu, dass es jetzt pressiert.

Liebe Stadt- und Gemeinderäte! Der Gemeinde-/Stadtrat ist das Hauptverwaltungsorgan einer Gemeinde. Der Bürgermeister ist Mitglied des Gemeinderates; er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderates. Er hat zusätzlich weitere Kompetenzen, die man in der Gemeindeordnung nachlesen kann. Verantwortlich für das, was in der Gemeinde getan und nicht getan wird, ist also der Gemeinderat. Es ist ein ganz schäbiges billiges Verhalten, wenn ein Gemeinderat auf den Ex-Bürgermeister zeigt, wenn Entscheidungen verpennt wurden. Vier Finger zeigen auf ihn selbst zurück.

Weiter war zu lesen, dass man jetzt schnell handeln müsse, um die Wahlversprechen von Frau Frieß und Herrn Hümmer (nämlich das Lehrschwimmbecken) zu erfüllen. Wie bitte? Ist der Gemeinderat der Erfüllungsgehilfe für leichtsinnig gegebene Wahlversprechen von Bürgermeisterkandidaten? Davon steht nichts in der Gemeindeordnung.

Ich war heuer beinahe täglich am Vormittag im Burgkunstadter Freibad Kunomare. Schulklassen traf ich dabei nur wenige an. Am häufigsten war noch die Realschule vertreten. Das Freibad ist solarbeheizt. Die Wassertemperaturen waren auch angenehm bei bedecktem Himmel. Es war reichlich Möglichkeit geboten, mit Schülern im Rahmen des Sportunterrichts das Bad zu besuchen. Leider wurden diese nur sporadisch wahrgenommen. Wozu dann ein Lehrschwimmbecken?

Es geistert auch immer noch die Idee des Cabriobades durch die Köpfe der Gemeinderäte; so nach dem Motto: Wir bauen um das Becken im Kunomare ein Mäuerchen und obendrauf ein Schiebedach, und schon haben wir ein Cabriobad für Sommer und Winter. Es gibt solche Bäder. Man kann sie im Internet anschauen. Allerdings wurden diese Bäder auch von Anfang an als Cabriobäder geplant und gebaut. Das einzige, was man für ein Cabriobad vom Kunomare übernehmen könnte, wäre wahrscheinlich das Grundstück.

27. August 2014

Alles in Butter?

Gestern stand im Obermain-Tagblatt diese Erfolgsmeldung: "Sorgerecht nur ein Mal entzogen." Das ist sicher ein Erfolg für das Jugendamt und für das Familiengericht: Es gibt keine Scherereien und weniger Arbeit.

Aber nehmen wir einmal die Perspektive der Kinder ein, die weiterhin in gestörten Familien leben müssen. Weiter steht nämlich in dem Artikel, dass schon viel passiert sein müsse, bevor das Sorgerecht entzogen werde: "Gewalt, Drogen, Missbrauch, Krankheit." Das heißt also mit anderen Worten, die Kinder müssen bis aufs Blut gequält, drangsaliert oder missbraucht werden, bevor die Behörden etwas unternehmen.

Kinder tragen bleibende Schäden davon (körperliche und seelische), wenn sie vernachlässigt oder misshandelt werden. Vielleicht denkt niemand daran; aber aus diesen Kindern werden Erwachsene. Oft werden Erwachsene, die als Kinder Gewalt erfahren haben, ebenfalls gewalttätig. Kann sich das unsere Gesellschaft leisten?

Artikel 6 des Grundgesetztes stellt die Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Allerdings steht auch in Absatz 2 dieses Artikels: "Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Mit "ihre Betätigung" ist die Betätigung der Eltern gegenüber ihren Kindern gemeint. Über allem aber steht Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Kinder sind Menschen, damit gilt auch für sie die Unantastbarkeit ihrer Würde.

Dem Zeitungsartikel konnte man noch entnehmen, dass es verschiedene Maßnahmen beim Sorgerechtsentzug gibt. Sie reichen von der Gesundheitsfürsorge bis hin zum Entzug der Personensorge. Bezog sich die Erfolgsmeldung vielleicht nur auf den Entzug der Personensorge oder auch auf die anderen abgestuften Maßnahmen?

In die Schlagzeilen schaffen es nur die besonders krassen Fälle von Vernachlässigung und Kindsmisshandlung. Die hunderttausende Kinder, die still leiden, will kein Jugendamt sehen und hören.

10. August 2014

Verantwortungslose Volksverdummung

"Vor einer 'verantwortungslosen Verstrahlung der Bevölkerung' durch den Ausbau der neuen LTE-Technik zur Internetversorgung warnt die Bürgerinitiative Mobilfunkstandort Altenkunstadt (BI)", konnte man am Freitag im Obermain Tagblatt lesen. Dabei beruft sich die BI auf Umweltverbände und Ärzteappelle.

Die Geschichte lehrt, dass Ärzteappelle mit Vorsicht zu genießen sind, speziell auch, wenn es dabei um Technik geht. Als die ersten Eisenbahnen fuhren, warnten Ärzte vor der gesundheitsschädlichen Geschwindigkeit von ca. 30 km/h. Leider warnten sie nicht vor den viel realeren Gefahren, die von Kesselexplosionen und anderen Unfällen ausgehen konnten. Wir wissen heute alle, dass auch die hohen Geschwindigkeiten in Flugzeugen nicht gesundheitsschädlich ist.

Eine andere Gefahr, vor der Mediziner warnten, war die Masturbation. Die "Selbstbefleckung" sollte zur Gehirnerweichung (was immer das auch sei) und zu Rückenmarksschwund führen. Wie wir alle wissen, ist das nicht der Fall. Sogar bis weit ins 20. Jahrhundert wurde behauptet, Akne sei eine Folge der Masturbation.

Appelle sind kein Beweis. Wenn jemand die Existenz von irgend etwas behauptet - seien es Einhörner, das Ungeheuer von Loch Ness, andere Fabelwesen oder die Gefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung -, dann ist er auch in der Beweispflicht. Das ist jedenfalls die wissenschaftliche Herangehensweise.

Leider ist es prinzipiell nicht möglich, die Nichtexistenz von etwas zu beweisen. Also: Niemand kann beweisen, dass es keine Einhörner gibt. Wenn jemand an Einhörner glauben will, kann er das gerne tun; es ist seine Privatsache. Er ist nicht zu wiederlegen, weil es ja doch irgendwo im Dschungel so ein Fabelwesen geben könnte, das leider bisher noch niemand gesehen hat.

Wenn aber jemand vor Mobilfunkstrahlung warnt, dann ist er verpflichtet, Beweise vorzulegen, anstatt Appelle und Warnungen. Hier geht es nicht um einen privaten Glauben, vielmehr ist die Bevölkerung betroffen. Liebe Leute vom BI: Welche Studie beweist die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung?

Aber auch Studien müssen auf ihre Aussagekraft hin beurteilt werden. Wir erinnern uns doch alle an die gesunde Wirkung von Omega-3-Fettsäuren, die besonders in Fisch vorkommen. Ein Forscher kam vor 20 Jahren zu dem Schluss, weil er in einer Studie feststellte, dass Eskimos, die sich naturgemäß hauptsächlich von Fisch ernähren, kaum an Arterienverkalkung und Herzinfarkt verstarben.

Leider stellte sich erst kürzlich heraus, dass die Studie nur an wenigen Menschen durchgeführt wurde. Der größte Haken bei der Sache war, dass der Forscher seine Untersuchungen an einem kleinen grönländischen Krankenhaus machte. Das Problem war nur, dass die herzkranken und verkalkten Eskimos gar nicht in das Krankenhaus kamen, sondern in ihren Iglus starben. Fischfett ist genauso gesund oder ungesund wie anderes auch.

Die Pharmaindustrie hat aber die Geschichte von der gesunden Wirkung von Omega-3-Fettsäuren sofort aufgegriffen und mit den Fischölkapseln ein Milliardengeschäft gemacht. Ich unterstelle der BI nicht, dass sie mit der Angst ihrer Mitmenschen ein Geschäft machen will; verantwortungslos aber ist es allemal, unbegründete Ängste zu schüren.

7. August 2014

Skaterbahn - für wen?

In der letzten Sitzung hat der Stadtrat über die geplante Skaterbahn diskutiert. Die Räte waren entsetzt über die Kosten: 325.000 €. Jetzt soll nochmal geplant werden, damit die Kosten "nur" noch 200.000 € betragen. Auch dieser Betrag ist in der Situation, in der sich die Stadt befindet, noch viel zu hoch.

Wie schon in einem Kommentar auf dieser Website angemerkt wurde, wurde der tragische Unfalltod eines Schülers für den Bau der Bahn instrumentalisiert. Mittlerweile ist die Skaterbahn ein Selbstläufer: Niemand will mehr zurück, um nicht das Gesicht zu verlieren. Liebe Stadträte, es ist keine Schande, eine Fehlentscheidung zurück zu nehmen. Es wäre aber eine Schande, Entscheidungen gegen das Gemeinwohl zu treffen.

Selbst wenn die neue Planung für die Bahn "nur" Kosten von 200.000 € nennen würde: Wir wissen alle, dass sich bei öffentlichen Bauvorhaben die Kosten leicht verdoppeln können. Nicht zu vergessen die später dauernd anfallenden Unterhaltskosten. Schließlich stellt sich auch noch die Haftungsfrage, falls ein Unfall passiert.

Wer wird denn die Skaterbahn nutzen? Im Obermain Tagblatt konnte ich lesen, dass sich die Jugendlichen die Bahn wünschen. Wer sind denn diese Jugendlichen? Sind es zwei, zwanzig oder zweihundert? Werden die Jugendlichen, die sich vor zwei Jahren die Bahn gewünscht haben, sie auch nach ihrer Fertigstellung 2015/2016 noch nutzen, oder haben sie nicht vielleicht schon wieder ganz andere Interessen?

Burgkunstadt ist eine Kleinststadt mit stetig schrumpfender Einwohnerzahl. Es gibt vordringlichere Dinge zu erledigen, als eine Skaterbahn für ein paar Kids zu bauen. Neulich konnte man lesen, dass in Burgkunstadt immer mehr Leute auf die Tafel angewiesen sind. Ich weiß nicht, wie diese Menschen über das Luxusproblem Skaterbahn denken.

Ich hätte auch ein paar Wünsche an die Stadt: einen regelmäßigen Arbeitslosentreff mit Schafkopf und Freibier, ein ganztägig geöffnetes Freibad (nicht nur bei optimalem Badewetter), ein Hallenbad mit Sauna und Wellness-Bereich, eine öffentliche Toilette am Bahnhof und ein Stadtbusnetz mit 20-Minuten-Takt. Mir ist aber bewusst, dass ich Burgkunstadt nicht mit einer Großstadt vergleichen kann, und ich daher meine Ansprüche etwas zurückschrauben muss. Aber mal ehrlich: Das mit dem Arbeitslosentreff und dem offenen Freibad wäre schon machbar.

18. Juli 2014

Was Hin- anstatt Wegsehen so alles mit sich bringen kann

Am Dienstag berichtete das Obermain Tagblatt über die Mahnversammlung "Gegen sexuellen Kindesmissbrauch" vor dem Amtsgericht Lichtenfels. Den Veranstaltern und Teilnehmern zolle ich meine Anerkennung. Leider sind die Täter sehr oft in der Familie der Kinder zu finden. Kinder sind nicht nur durch sexellen Missbrauch bedroht, sondern müssen alle Arten körperlicher und seelischer Gewalt erleiden. Auch diese Gewalt gegen Kinder fordert Hinsehen und Handeln.

Leider leben wir in einer Gesellschaft, in der auf den Täter oft mehr Rücksicht genommen wird als auf das Opfer. Das mag an dem Grundsatz Im Zweifel für den Angeklagten liegen, der sicher seine Berechtigung hat; sonst wären willkürlichen Anklagen Tür und Tor geöffnet. Allerdings lassen Organisationen wie der Weiße Ring und der Kinderschutzbund darauf schließen, dass hier etwas im Argen liegt. Private Organisationen müssen sich um die Opfer kümmern, weil der Staat es nicht kann oder will.

Bevor Sie sich zum Handeln entschließen, sollten Sie einiges bedenken. Legale Beweise vorzulegen, ist praktisch unmöglich, außer vielleicht, wenn Sie Journalist sind, wie im Fall der Zwölf Stämme. Bild- und Tonaufnahmen sind, ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten, verboten. Sie dürfen mit dem Kind nicht zum Arzt gehen oder Proben (Haare, Urin) untersuchen lassen.

Wenn Sie Anzeige erstatten, wird das Jugendamt eingeschaltet. Das Jugendamt besucht das betroffene Kind nach Voranmeldung. Wenn keine offensichtlichen körperlichen Verletzungen oder Verwahrlosung vorliegen, ist alles in Ordnung. Die Beschuldigten werden dann gegen Sie vorgehen wegen übler Nachrede oder Verleumdung. Das kann leicht ein paar Tausender kosten.

Zeugen, die Ihnen erzählt haben, dass sie ebenfalls Auffälligkeiten bei dem betroffenen Kind wahrgenommen haben, werden ihre Aussage vor Gericht nicht wiederholen, weil die Beschuldigten doch sehr nette Menschen sind und sie persönlich nichts gegen sie haben. Zudem kann die Auffälligkeit ja auch eine Ausnahme gewesen sein.

Vielleicht bekommt das Kind einen Verfahrensbeistand. Das ist ein Anwalt, der die Interessen des Kindes vertreten soll. Leider ist er kein Kinderpsychologe. Auch der Sachverständige, der das Kind begutachten soll, ist nur Psychologe, kein Kinderpsychologe. Wenn Verfahrensbeistand und Gutachter ihre Aufgabe ernst nehmen, werden sie Gespräche mit allen Beteiligten führen. Wenn Sie Pech haben, werden Sie nicht gehört, weil der Verfahrensbeistand sich auf die Aufzeichnungen seines Vorgängers verlässt.

Wie im Artikel erwähnt, tritt dann die Verharmlosung in Kraft. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein sechsjähriges Kind sich einnässt, einkotet oder stottert, obwohl es mit dreieinhalb Jahren sauber war und problemlos sprechen konnte. Es ist auch völlig in Ordnung, wenn ein Vierjähriger nur schwarze Kreuze malt oder sich bei jedem Besuch der Toilette einsperrt oder sich nur noch baden lässt, wenn er seinen Penis mit einem Waschlappen abdecken kann. Wenn Sie diese Dinge den Behörden erzählen und einen Zusammenhang zwischen den Vorkommnissen herstellen wollen, kann man Ihnen Belastungseifer unterstellen.

Wenn Sie also vermuten, dass einem Kind körperliche oder seelische Gewalt angetan wird, Sie die vorstehenden Absätze gelesen haben, und sich doch noch für das betreffende Kind einsetzen, dann sage ich: Respekt!

12. Juli 2014

Finanzmisere - Schicksal oder Versäumnis?

Im Obermain Tagblatt vom 11.07.2014 laß ich, dass der Haushalt der Stadt Burgkunstadt vom Landratsamt nicht genehmigt wurde - der Haushalt für 2014 wohlgemerkt. Tenor des Artikels war: das ist Schicksal und eine Katastrophe.

Der Haushaltsplan 2013 wurde anscheinend immer noch nach der veralteten kameralistischen Haushaltsplanung erstellt. Es gibt einen Vermögenshaushalt und einen Verwaltungshaushalt. Die Kameralistik weist verschiedene Mängel auf, gerade in Zeiten knapper Einnahmen:

Es ist nicht zu erkennen, welche Leistungen die Verwaltung für das ausgegebene Geld erbracht hat. Damit ist auch die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung nicht zu überprüfen. Der Vermögenshaushalt gibt keinen Überblick über das Vermögen der Gemeinde, wie der Name vermuten lässt, weil er nur die Investitionen und deren Finanzierung innerhalb eines Jahres auflistet, aber nicht den tatsächlichen Stand der Vermögens- und Sachwerte. Es werden keine Abschreibungen gebildet. Rückstellungen sind nicht vorgesehen.

Seit 01.01.2007 konnten die Kommunen in Bayern auf die doppelte kommunale Buchführung (Doppik) umstellen, die ähnlich wie die doppelte Buchführung in der Wirtschaft funktioniert. Kulmbach und Kronach haben bereits auf die Doppik umgestellt. Bevor also Verwaltung und Stadtrat wilde Aktionspläne erstellen, sollten sie sich in den Nachbarstädten über die Vorzüge der Doppik informieren und diese Planung schleunigst einführen. Erst die Doppik ermöglicht Transparenz. Die Umstellung ist natürlich mit Aufwand verbunden.

Artikel 65 der Gemeindeordnung besagt, dass der Haushaltsplan spätestens 1 Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden muss, also im November des Vorjahres. Warum der Haushalt der Stadt Burgkunstadt erst im Juni vorgelegt wurde, ist mir schleierhaft. Ein Plan, der die Vergangenheit plant, ist für die Katz'. In der freien Wirtschaft würden bei einer solchen Verzögerung wohl Köpfe rollen.

Art. 64 GO fordert, dass der Haushaltsplan ausgeglichen sein muss. Wie kann die Verwaltung dann davon ausgehen, dass ein nicht ausgeglichener Haushaltsplan von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird? Dass der Haushaltsplan nicht genehmigt wird, ist nicht Schicksal, sondern schlechte Planung.

Obwohl die Haushaltslage schlecht ist, soll die Skaterbahn gebaut werden. Angeblich warten schon viele Bürger auf die Bahn und der Bau liege allen am Herzen. Also mir ist die Skaterbahn keine Herzensangelegenheit und in Zeiten schmaler Kassen ist kein Platz für Sentimentalität. Begründet wird der Bau auch damit, dass er schon im Haushaltsplan vorgesehen sei. Der Haushaltsplan hat aber keine normative Wirkung. Das heißt, wenn Geld im Haushaltsplan für ein bestimmtes Projekt vorgesehen ist, muss es deswegen noch lange nicht ausgegeben werden.

Der Rückgang der Steuereinnahmen ist auch kein plötzlicher Schicksalschlag. Art. 70 GO fordert eine mittelfristige Finanzplanung (5 Jahre). Aus der sollte eigentlich die Einnahmeentwicklung der Gemeinde hervorgehen. Ich empfehle, mit den wichtigen Steuerzahlern engen Kontakt zu halten, damit man von ihren unternehmerischen Entscheidungen nicht kalt erwischt wird. In diesem Plan hätte auch die höhere Kreisumlage berücksichtigt werden müssen.

Alles in Allem ist die Finanzsituation der Stadt Burgkunstadt nicht durch höhere schlimme Mächte entstanden, sondern durch Versäumnisse in der Vergangenheit. Mein Vorschlag: den Haushalt auf Doppik umstellen und den Haushaltsplan zukünftig rechtzeitig abgeben.

29. Juni 2014

Kunomare, was hast du für seltsame Öffnungszeiten?

Burgkunstadt hat ein sehr schönes Freibad, das Kunomare. Über die Namensgebung kann man geteilter Meinung sein. Das lateinische Mare bezeichnet ein Meer oder einen See - dem kleinen Latrinum sei dank (oder heißt es Latinum?). Die alten Römer hatten auch schon Schwimmbäder. Sie bezeichneten sie als colymbus (Schwimmanstalt) oder piscina (Schwimmbecken) - aber nicht als mare

Einer Meinung sollte man aber über die Öffnungszeiten sein. Vor allem sollte man als Besucher des Bades vorher wissen, ob es offen ist. Offiziell hat das Bad von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. An der Kasse hängt allerdings ein Schild, das diese Regel wieder einschränkt:

Regelung bei nicht optimalem Badewetter:
  • Bei Wassertemperaturen unter 18 Grad bleibt das Bad geschlossen
  • Bei einer Badetemperatur ab 18 Grad, aber nicht gerade optimalem Badewetter, wird das Bad für die "wetterharten" Schwimmer von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr geöffnet.
Mir stellte sich natürlich sofort die Frage, was "nicht gerade optimales Badewetter" ist; oder anders herum: Was ist optimales Badewetter? Optimales Badewetter sind für mich 27 Grad Lufttemperatur, strahlend blauer Himmel oder Schäfchenwolken. Wenn man dieses Kriterium für die Öffnung heranzieht, kann man das Bad vielleicht an 10 Tagen im Jahr ganztägig öffnen.

Ich habe auch eine der freundlichen Kassiererinnen gefragt, was denn "nicht gerade optimales Badewetter" sei. Sie konnte es mir nicht sagen und verwies mich an die Stadtverwaltung. Die habe ich noch nicht gefragt. Vielleicht ist das ja auch sinnlos, weil ich noch niemand von der Stadtverwaltung im Bad angetroffen habe.

Ich war in den letzten Wochen regelmäßig am späten Vormittag im Bad. Die meisten dieser Tage waren als "nicht gerade optimales Badewettertage" eingestuft. In der Regel waren mit mir gleichzeitig noch so um die fünf Besucher im Bad - außer an den paar heißen Ferientagen. An zwei Tagen waren zusätzlich auch Schulklassen im Schwimmbad.

Das Bad hat einen großen Einzugsbereich, die Konkurrenz ist weit weg. Das Bad ist gepflegt, das Personal freundlich und hilfsbereit. Leider haben die Burgkunstadter aber anscheinend keine Lust zu schwimmen, denn zum Schwimmen war das Wetter bisher ideal. Vielleicht wollen sie ja nur baden. Zum Baden habe ich aber eine Badewanne, zum Schwimmen gehe ich ins Schwimmbad.

Vielleicht liegt die niedrige Besucherzahl aber auch daran, dass man nie sicher sein kann, ob das Bad geöffnet hat. Es gilt ja nicht einmal die eingeschränkte Baderegel uneingeschränkt: Heute habe ich gelesen, dass ab 13:00 Uhr geschlossen ist. Viele Besucher werden verprellt, wenn sie vor verschlossenen Toren stehen. Sie fahren dann halt nach Redwitz.

Liebe Leute von der Stadtverwaltung: Die Piscina Cunis (vulgo Kunomare) ist kein Bad für Badlose und Warmduscher, sondern ein Schwimmbad. Um bei 23 Grad Lufttemperatur und einer leichten Wolkendecke zu schwimmen, muss man nicht "wetterhart" sein. Burgkunstadt will fremdenverkehrsfreundlich sein. Dazu gehört auch ein ganztägig geöffnetes Freibad. Die Schwimmer werden es euch mit steigenden Besucherzahlen danken.

Schwimmbäder sind ein Zuschussbetrieb. Ob  die Einsparungen aber so groß sind, wenn man die 400-Euro-Job-Kassierer nachmittags heim schickt, bezweifle ich. Am meisten spart man natürlich, wenn man das Bad komplett schließt, aber das ist wohl nicht Sinn der Sache. Wenn wir uns nicht einmal ein ganztägig geöffnetes Schwimmbad leisten können, wie wollen wir dann ein Lehrschwimmbecken unterhalten?

15. Juni 2014

Adler und Schwert

Das älteste Gebäude der Grundschule in Burgkunstadt wurde 1937/38 errichtet, während der Zeit des Nationalsozialismus. Das Bauwerk reflektiert ganz den Stil dieses finstersten Kapitels deutscher Geschichte. Leider erinnert nicht nur die Architektur an die Nazidiktatur, sondern auch die künstlerische Ausgestaltung des Gebäudes.

Rechts vom Eingang thront auf dem Gesims ein in Stein gehauener Adler. Dass es sich nicht um das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland handelt, ist wohl klar. Der Adler blickt nach rechts. In den Klauen hält er einen Eichenkranz. Das Hakenkreuz im Kranz wurde nach  dem Krieg grob herausgemeißelt.
1936 wurde der nach rechts blickende Adler auf dem Eichenkranz mit Hakenkreuz als Hohheitszeichen des Deutschen Reiches definiert. Der Adler hatte die Schwingen gespreizt. Darin unterscheidet sich der Schuladler vom Reichsadler (und durch das herausgemeißelte Hakenkreuz).

Unter dem Adler ragt ein Schwertrelief aus der Wand. Das Schwert war ein bevorzugtes Symbol im Nationalsozialismus. In Verbindung mit einer Ähre symbolisierte es die Blut- und Bodenideologie der Nazis. Schwert und Hammer standen für die Volksgemeinschaft aus Soldaten und Arbeitern. Mit der Losung "Buch und Schwert" erklärte die Naziführung die gesamte Literatur zur Propagandawaffe. Der Massenmörder Heinrich Himmler liebte die Schwertsymbolik besonders.

Schulen sollten während der Diktatur die Schüler ideologisch formen. Die Kinder sollten nicht nur etwas lernen, sie sollten auf den Kampf des Lebens und auf den Kriegsdienst vorbereitet werden. Wer sich für die Schule im Dritten Reich interessiert, sei auf diesen Artikel in Wikipedia verwiesen.

Ich meine, dass es höchste Zeit ist, diese Nazisymbolik - auch wenn sie nicht mehr auf den ersten Blick als solche zu erkennen ist - von der Schule zu entfernen. Was erzählen die Lehrer eigentlich den Schülern, wenn sie gefragt werden, was das Schwert an der Schule zu suchen hat?


13. Juni 2014

"Beschluss zum Schutz der Bürger"

Diese Überschrift konne ich heute im Obermain Tagblatt lesen. Wovor wird hier der Bürger geschützt? Vor hohen Steuern, vor giftigen Chemikalien, vor Autoabgasen? Nein: Er wird vor Mobilfunkstrahlen geschützt. Und zwar in Altenkunstadt.

Ich hatte schon in meinem Beitrag Die Strahlenangst geht um in Altenkunstadt erklärt, dass die Angst vor Mobilfunkstrahlung völlig unbegründet ist. Ich erspare mir also an dieser Stelle noch eine Ausführung dazu. Die Entscheidung des Altenkunstadter Gemeinderates zeugt davon, dass seine Mitglieder über keinen naturwissenschaftlichen Sachverstand verfügen. Wie anders wäre es sonst zu erklären, dass sich die Gemeinderäte einstimmig die unbegründeten Ängste der Bürgerinitiative zu eigen machen und ein "vorsorgeorientiertes Mobilfunkstandortkonzept" umsetzen wollen, was immer das auch sein mag.

Der Eigentümer des Hochhauses soll den Mietvertrag mit dem Mobilfunkbetreiber kündigen, damit die Mobilfunkantennen abgebaut werden müssen. Viele Altenkunstadter werden sich freuen und sich bei der Bürgerinitiative bedanken, wenn der Mobilfunkempfang schlechter wird. Die Bürger Altenkunstadts werden damit aber "vor weiterer unkontrollierter und gesundheitsgefährdender Bestrahlung durch Mobilfunkantennen geschützt werden".

Es gibt keine einzige wissenschaftlich fundierte Studie, die eine Gefährdung von Menschen durch Mobilfunkstrahlung nachweist. Was aber wissenschaftlich erwiesen ist, ist die Gefährlichkeit des Straßenverkehrs. Letztes Jahr kamen in Deutschland über 3.000 Menschen im Straßenverkehr ums Leben. 3.000 nachgewiesene Straßenverkehrstote gegenüber 0 nachgewiesenen Mobilfunktoten. Liebe Altenkunstadter, ihr müsst die Prioritäten anders setzen. Gründet eine Bürgerinitiative gegen den mörderischen Straßenverkehr. Ein erster sinnvoller Schritt ist, Altenkunstadt in eine Fußgängerzone umzuwandeln.

Überlegungen zu Defibrillatoren

Unter der Überschrift "Für den Ernstfall gewappnet" berichtete das Obermain Tagblatt, dass die Raiffeisen-Volksbank der Herzog-Otto-Mittelschule in Lichtenfels einen Defibrillator gespendet habe. Der Artikel hat mich angeregt, über die Sinnhaftigkeit eines Defibrillators an einer Schule nachzudenken.

Defibrillatoren werden verwendet, wenn es zu einem Herzstillstand gekommen ist. Einen Herzstillstand kann man erleiden, wenn das Herz erkrankt ist oder wenn man einen Infarkt erleidet. Eine andere Ursache für Herzstillstand sind elektrische Stromschläge. Von den im Zeitungsartikel genannten 100.000 Fällen eines plötzlichen Herzstillstands entfallen ca. 6.000 auf Unfälle mit elektrischem Strom, davon wieder ca. 2.000 auf elektrotechnische Laien. Laien sind nämlich im Umgang mit elektrischem Strom vorsichtig.

Langer Rede kurzer Sinn: Dass jemand in der Herzog-Otto-Mittelschule einen Herzstillstand erleidet, ist höchst unwahrscheinlich. Die Wahrscheinlichkeit, in einem Jahr einen plötzlichen Herzstillstand zu erleiden, liegt bei 0,1 %. Das ist aber der Querschnitt über die ganze Bevölkerung, vom Säugling bis zum Greis. Wenn man davon ausgeht, dass die Schule nicht von Herzkranken und Greisen besucht wird, liegt die Wahrscheinlichkeit eher im Promillebereich. Ich vermute mal, dass es in der Schule noch nie zu einem plötzlichen Herzstillstand gekommen ist.

Während meines Krankenhausaufenthaltes im Frühjahr in München hatte ich Gelegenheit, mit einem Sanitäter zu sprechen. Er sagte mir, dass in München seit 13 Jahren in den U-Bahnstationen Defibrillatoren hingen. In diesen 13 Jahren seien insgesamt 16 Menschen mithilfe eines Defibrillators wiederbelebt worden. Von den 16 Helfern, die die Wiederbelebung durchführten, seien 13 vom Fach (also Ärzte, Sanitäter) und nur 3 Laien gewesen. Ob diese Menschen letztendlich überlebt haben, konnte er mir nicht sagen.

Die U-Bahn München befördert pro Jahr ca. 300 Mio. Fahrgäste, in 13 Jahren also 3,9 Mrd. Menschen. Von diesen 3,9 Mrd. Menschen wurden 16 mit einem Defibrillator wiederbelebt. Spätestens hier stellt sich die Sinnhaftigkeit eines Defibrillators an einer Schule.

7. Juni 2014

Trotz WM kein Recht auf Ausschlafen

Hä? dachte ich, als ich gestern diese Überschrift im Obermain Tagblatt las. Hatte ein Geheimdienst die Schlafentzugsfolter nicht einmal zur Fußball-WM ausgesetzt? Aber nein: Es ging darum, dass bayerische Schüler (und natürlich auch Lehrer) während der WM nicht später zum Unterricht kommen dürfen, wenn sie nach einer durchwachten Fußballnacht nicht ausgeschlafen haben.

Ich erinnere mich noch an meine Schulzeit zurück: Die blöde Schule verweigerte mir auch oft das Recht auf Ausschlafen: wenn es mal wieder spät wurde bzw. schon früh war, als ich aus der Kneipe kam.

Ich finde, jeder hat ein Recht auf ausreichenden Schlaf, nicht nur Schüler und Lehrer. Ich fordere daher, dass jeder erst in die Schule oder zur Arbeit muss, wenn er ausgeschlafen hat. Jeder kann zu Bett gehen, wann er will. Was kann ich dafür, dass so wichtige Ereignisse wie die WM erst zu nachtschlafener Zeit übertragen werden?

5. Juni 2014

Zu wenig Schüler für zwei Standorte?

Unter dieser Überschrift berichtete das Obermain Tagblatt am 05.06.2014 über die Diskussion des Burgkunstadter Stadtrats zum Schulstandort Mainroth. Heuer werden insgesamt nur noch 41 Kinder eingeschult. Es müssen mindestens 13 Kinder in einer Klasse sein, damit eine Klasse gebildet werden darf. Da aus Mainroth nur 9 Kinder kommen, müssten mindestens 4 Kinder aus Burgkunstadt oder den anderen Ortsteilen nach Mainroth zur Schule. Zudem müsste das Schulhaus in Mainroth aufwendig saniert werden. Die Klassenbildung erfolgt durch die Schulleitung.

Wozu muss man da im Stadtrat noch lange diskutieren? Die vernünftige Entscheidung muss lauten: Das Schulhaus in Mainroth wird geschlossen, die paar verbliebenen Erstklässler fahren mit dem Schulbus nach Burgkunstadt, wie die Kinder aus Weidnitz, Ebneth, Theisau, Neuses. Der Schulstandort Ebneth wurde übrigens schon vor Jahrzehnten geschlossen.

Leider ist es aber so, dass in Mainroth ein paar Wähler sitzen. Der Mainrother Stadtrat hat noch dazu das Problem, dass er befürchten muss, aus der Dorfgemeinschaft ausgestoßen zu werden, wenn er sich für die Einschulung der Mainrother Kinder in Burgkunstadt ausspricht. Die Stadträte sollten aber im Hinterkopf behalten, dass Mainroth nur einen Bruchteil ihrer Wählerschaft ausmacht.

Im Standesamt kann man anhand des Geburtenregisters feststellen, wie viele Kinder aus Mainroth voraussichtlich in den nächsten Jahren eingeschult werden. Ich nehme an, dass die Zahlen weiter zurückgehen werden. Daher ist es jetzt an der Zeit, das Schulhaus zu schließen.

Die Strahlenangst geht um in Altenkunstadt

Eigentlich ist es sinnlos, gegen die Strahlenangst der Bevölkerung anzuschreiben, genauer: gegen die Angst vor Mobilfunkstrahlung. Man muss sich schon vor Strahlung in acht nehmen, um gesund zu bleiben, aber das ist eine andere Art von Strahlung.

Das Obermain Tagblatt berichtete am 05.06.2014 unter der Überschrift "Gegen Funkantennen in Wohngebieten" über die Aktion der Bürgerinitiative gegen Mobilfunkmasten in Wohngebieten. Die Kinder sangen "Wir stehen im Strahlenregen" und "zu viele Strahlen machen krank". Damit wird suggeriert, dass Mobilfunkstrahlen wie Regen auf die ungeschützten Menschen fällt, ähnlich wie radioaktiver Fall-Out. Das ist natürlich Blödsinn.

Mobilfunkstrahlung ist, wie Rundfunk- und Fernsehwellen, Wärmestrahlung und Licht, eine elektromagnetische Welle. Die Frequenz, d. h. die Anzahl der Schwingungen pro Sekunde, liegt bei 1 GHz; das sind 1 Milliarde Schwingungen pro Sekunde.

Elektromagnetische Wellen haben unterschiedliche Auswirkungen auf Materie und damit auch auf den menschlichen Körper. Die Wellen können Materie direkt erwärmen oder erhitzen: Infrarotstrahlung, also Wärmestrahlung, erwärmt einen Körper. Diese Strahlung kann für den menschlichen Körper gefährlich werden. Das weiß jeder, der schon einmal zu nahe am Ofen gestanden hat oder sich mit seiner Infrarotlampe den Rücken verbrannt hat.

Dann gibt es noch die Erwärmung von elektrisch leitender Materie durch Mikrowellen; dazu gehören Metalle, Wasser oder auch der menschliche Körper, der zum größten Teil aus Wasser besteht. Dabei wird in der Materie ein elektrischer Strom angeregt, der die Atome zu Schwingungen veranlasst. Diese Schwingungen sind nichts anderes als Wärme. Wenn die Wärme zu groß wird, treten Verbrennungen auf. Also niemals die Katze in der Mikrowelle trocknen!

Anders verhält es sich mit der sogenannten ionisierenden Strahlung. Vor 100 Jahren bereits haben Einstein, Planck (der auf dem Zweimarkstück) und andere Physiker festgestellt, dass Licht Elektronen aus Metallen im Vakuum freisetzen kann. Dabei kommt es nicht auf die Intensität des Lichts an, sondern nur auf die Frequenz der Lichtstrahlung. Die Frequenz des sichtbaren Lichts liegt im Bereich von 500 THz (Terahertz); diese Frequenz ist 500 000 mal höher als die Frequenz der Mobilfunkstrahlung.

Für den Menschen gefährlich wird Strahlung, die noch kurzwelliger ist als das Licht, nämlich die ultraviolette Strahlung. Warum ist diese Strahlung gefährlich? Unabhängig von der Stärke der Strahlung werden aus den Atomen, aus denen auch unser Körper besteht, Elektronen freigesetzt. Das kann dazu führen, dass die komplexen Moleküle des Erbguts aufgebrochen werden. Es können kleine Stücke abbrechen oder auch größere. Die Körperzellen mit dem beschädigten Erbgut können sich nicht mehr vermehren oder können zu Krebszellen entarten.

Das heimtückische an der ultravioletten Strahlung (und an jeder noch kurzwelligeren Strahlung wie Röntgen- oder Gammastrahlung) ist, dass man sie nicht wahrnimmt und das schon eine geringe Intensität ausreicht, um bleibende Schäden hervorzurufen. Daher predigen die Hautärzte jeden Sommer, dass man sich nicht ungeschützt im Freien aufhalten soll. Und jedes Jahr ignorieren Millionen Deutsche diese Aufforderung. Es ist nachgewiesen, dass UV-Licht zu vorzeitiger Hautalterung führt und die Hauptursache für Hautkrebs ist.

Was noch niemand nachgewiesen hat, ist, dass von Mobilfunkstrahlung eine gesundheitliche Gefahr ausgeht. Wie bereits oben ausgeführt: Radiowellen führen bei hoher Intensität (wie in der Mikrowelle) dazu, dass sich Materie erhitzt. Das sich Menschen in der Nähe von Mobilfunkmasten erwärmen oder selbst entzünden, ist noch nicht berichtet worden. Mobilfunkmasten führen nur dazu, dass sich die Gemüter unnötigerweise erhitzen.

Wer das jetzt alles nicht glaubt, sollte wenigstens eines bedenken: Die Strahlung eines am Kopf gehaltenen Mobiltelefons ist um das Zigtausendfache höher, als die Strahlung, die der Körper abbekommt, wenn er in der Nähe eines Mobilfunkmastes steht. Die Mobilfunksender sind so ausgelegt, dass sie mit möglichst wenig Leistung auskommen. Wenn ein Mobiltelefon weit weg vom nächsten Sender betrieben wird, erhöht der Sender - und auch das Mobiltelefon - die Sendeleistung. Um die Sendeleistung in einer Gemeinde niedrig zu halten, wäre es also notwendig, ein möglichst dichtes Sendernetz aufzubauen. Die Aussage von Stephanie Dittrich (Grüne), durch eine neue Antenne auf dem Dach des Hochhauses würde sich die Strahlung erhöhen, gehört damit auch in die Kategorie Märchen.