30. November 2019

Kontaktarme Jugendbeauftragte

Nachdem ihre Amtszeit beinahe um ist, kommen die Jugendbeauftragten der Gemeinden Burgkunstadt, Altenkunstadt und Weismain nach sechs Jahren auf die großartige Idee, ein Jugendparlament zu gründen. Ein Schelm, wer dabei denkt, das könnte was mit den Kommunalwahlen im März zu tun haben. "'Jugendliche sind die Wähler von morgen', schreibt Dittrich allen ins Stammbuch, die noch unentschlossen sind." (Obermain-Tagblatt vom 30.11.2019, Seite 20)

"'Abgesehen von meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Musikverein, fehlt mir der Kontakt zu den Jugendlichen', spricht Dittrich ihren beiden Kollegen aus den Nachbarkommunen aus der Seele." Ich finde es großartig, dass wir Jugendbeauftragte haben, die keinen Kontakt zu Jugendlichen haben. Das ist ungefähr so, wie wenn ein Kontaktbereichsbeamter der Polizei keinen Kontakt zur Bevölkerung hält und nur in der Dienststelle sitzt. Ich frage mich, wie die Jugendbeauftragten es bisher geschafft haben, die Wünsche und Bedürfnisse von Jugendlichen zu erkennen. Die Befähigung zum Jugendbeauftragten wurde anscheinend an einem unter dem Gemeinderatsdurchschnitt liegenden Lebensalter festgemacht.

Es ist natürlich sinnvoll und wichtig, Jugendliche in die Entscheidungsfindungen der Gemeinden einzubinden. Schließlich zahlen sie mal unsere Rente und sie lernen dabei, wie unsere Demokratie funktioniert. Dazu müssen aber Minderjährige nicht im Gemeinderat sitzen. Zudem sieht die Gemeindeordnung eine solche Vertretung nicht vor.

Ich mache mal einen anderen Vorschlag - aber der ist leider mit Arbeit für die Jugendbeauftragten verbunden und sie müssen ihre Kontaktscheu ablegen: Es wird eine Gruppe gegründet, die man natürlich auch Jugendparlament nennen kann, die nicht durch die Jugendlichen im Gemeinderat vertreten ist, sondern durch die Jugendvertreter. Die Gruppe setzt sich aus Jugendlichen und den Jugendbeauftragten der drei Gemeinden zusammen. Die Beschlüsse bringen die Jugendvertreter als Anträge in die Gemeinderatssitzungen ein.





22. November 2019

Großartige Erfolge für Altenkunstadt

Jetzt geht's wieder los, mit dem Kommunalwahlkampf. Die CSU hat schon ihre Stadtratskandidaten gekürt und natürlich auch die Bürgermeisterkandidatin Christine Frieß. Auf Facebook kann man die vergangenen und künftigen Ruhmestaten von Frieß nachlesen. Da kann es vorher hilfreich sein, mal nachzulesen, was so ein erster Bürgermeister machen kann.

Zunächst ist der erste Bürgermeister Mitglied des Gemeinderats. Er hat dieselben Rechte und Pflichten wie jedes andere Gemeinderatsmitglied. Der erste Bürgermeister vertritt die Stadt nach außen und ist Chef der Verwaltung. Er erledigt "die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen." (Art. 37 GO).

"Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet." (Art. 29 GO). Das heißt also im Umkehrschluss zu Art. 37 GO entscheidet der Gemeinderat über laufende Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die erhebliche Verpflichtungen erwarten lassen. Der Bürgermeister kann zwar Dinge auf den Weg bringen - wenn er nicht nur Verwalter ist -, weil er die Stadt repräsentiert; er ist aber auf die Zustimmung des Gemeinderats angewiesen. Der Gemeinderat bestimmt also, wo's lang geht.

Wenn die Nummerierung der größten Erfolge auf der Facebook-Seite etwas zu bedeuten hat, dann war der größte Erfolg unter der Führung von Frieß die Einrichtung eines gemeinsamen Jugendtreffs mit Altenkunstadt. Leider liegt der Jugendtreff in Altenkunstadt. Ob und wie die Burgkunstadter Jugendlichen dorthin kommen, ist ein Geheimnis.

Nummer zwei in der Liste ist die Aufwertung des Kordigasts. Dazu hat Burgkunstadt beigetragen. Auch der Kordigast liegt in Altenkunstadt. Der Beitrag Burgkunstadts beschränkt sich auf Unterhaltspflichten.

Nummer drei ist besonders interessant: Da wurde unter Frieß' Führung der Bau eines Lehrschwimmbeckens angeregt. Wenn ich mich noch recht erinnere, versprachen CSU und Frieß im letzten Wahlkampf sogar den Bau eines Schwimmbeckens, keine Rede von "anregen". Und was schamhaft verschwiegen wird: Auch das Lehrschwimmbecken wird in Altenkunstadt gebaut, falls es denn gebaut wird.

Die drei größten Erfolge von Frieß sind Erfolge für Altenkunstadt. Da freuen sich die Altenkunstadter bestimmt! Wenn das die CSU unter "die kommunale Zusammenarbeit deutlich stärken" (Nummer vier) versteht, hat sie natürlich recht.

Die restlichen vier Punkte betreffen Baumaßnahmen, so wie sie halt erforderlich sind, wenn die Stadt nicht verfallen soll. Apropos verfallen: Nummer sechs, "eine Mainquerung in Theisau errichten", will ich doch noch kommentieren. Es wurde keine Mainquerung errichtet, sondern die baufällige Brücke abgerissen und durch eine neue ersetzt. Wenn die Vorgänger von Frieß die Brücke regelmäßig reparieren und streichen hätten lassen, stände sie vielleicht noch heute.



19. November 2019

Perfidie im Gottesgarten

In Grundfeld gibt es das Logistikunternehmen CS Trans. Das Unternehmen braucht dringend neue Lagerhallen, weil ihm der Mietvertrag für die bisher genutzten Hallen zum Ende 2020 gekündigt wurden. Der Staffelsteiner Gemeinderat hat den Hallenneubau genehmigt. Die neuen Hallen liegen bei der Autobahnausfahrt in nächster Nähe zu den Concept-Laser-Gebäuden. Soweit so gut. Aber jetzt kommen die Gottesgartenschützer aus ihren Ecken gekrochen und wollen den Hallenneubau verhindern. Höhepunkt der verkorksten Argumentation war gestern der Leserbrief des ehemaligen Paters Christoph Kreitmeir im Obermain-Tagblatt.

Der Hallenneubau soll auf "Ackerland im Außenbereich, im sogenannten 'Gottesgarten', am Fuße des 'Heiligen Berges', geschehen." Hier wird auf perfide Art mit den Emotionen der Menschen gespielt. Wer kann es wagen, den Garten Gottes zu zerstören? Wer muss da nicht mit ewigen Höllenstrafen rechnen? Und das Ganze noch dazu am Fuß des heiligen Berges mitten im Gottesgarten. Und das reicht noch nicht! Es wird auch heiliger Ackerboden dem schnöden Mammon geopfert.

Macht mal halblang, ihr Gottesgärtner: Nennen wir den Garten doch beim richtigen Namen "oberes Maintal". Durch dieses Tal führen Straßen, Schienenwege und Stromleitungen. Im Maintal gibt es Dörfer und Städte. Die Hallen sind in dem großen Maintal nur ein Klecks in  der Landschaft, einer von vielen Klecksen. CS Trans braucht die Hallen, um zu überleben. Es werden damit Arbeitsplätze erhalten und ein Gewerbesteuerzahler.

Aber auch für die Ungläubigen hat Kreitmeir Argumente: "Das Ganze unterhalb von Vierzehnheiligen, unserer einzigartigen Basilika, ein Kulturerbe europäischen Ranges. Unglaublich!" Das ist natürlich für die unglaublich, die sich direkt hinter die Halle stellen und versuchen, nach Vierzehnheiligen zu schauen. Aber wer macht das schon, außer vielleicht Kreitmeir und noch ein paar Gottesgärtner. Neben dem Kölner Dom, ebenfalls ein Kulturerbe europäischen Ranges, steht übrigens der Hauptbahnhof.

Und wem das noch nicht reicht, der bekommt die Tourismuskeule zu spüren. Der Tourismus ginge zurück, wenn die Hallen gebaut würden. Wahrscheinlich, weil man dann in jedes Prospekt schreiben muss: Kommt nicht mehr nach Vierzehnheiligen, weil im Maintal zwei neue Hallen stehen, die den Gottesgarten schänden.

Weil's so schön in die Zeit passt, droht Kreitmeir auch mit negativen Folgen für den Klimawandel: "Die Weltgemeinschaft kämpft gegen den Klimawandel und versucht, das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen. Deshalb ist es sinnvoll, in dieser einzigartigen Region der 'Gottesgarten am Obermain' auch im Kleinen mitzumachen. Fast alle Parteien haben sich den Klimaschutz auf ihre 'Fahnen'
geschrieben, teilweise sogar als urchristliches Anliegen definiert." Anscheinend geht Kreitmeir davon aus, dass CS Trans Insolvenz anmelden muss, wenn die Hallen nicht gebaut werden. Opfer müssen halt gebracht werden! Allerdings übernimmt dann eben ein anderes Unternehmen die Fahrten. Es wird damit kein Gramm CO2 eingespart. Aber wer für die Hallen ist, der ist, laut Kreitmeir, kein Christ.


12. November 2019

Ja gibt's denn sowas!

Ich muss jetzt mal einen Stadtrat loben; leider nicht den Burgkunstadter Stadtrat, sondern den von Marktheidenfeld. Marktheidenfeld hat etwa 11.000 Einwohner. Es gehört zum Landkreis Main-Spessart, Regierungsbezirk Unterfranken. Warum überkommt mich der Gedanke, eine wildfremde Stadt zu loben? Ganz einfach - dort hält man sich ganz selbstverständlich an die Bayerische Gemeindeordnung, zumindest was die Haushaltsplanung betrifft. Ich zitiere aus der Rede der ersten Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder, die sie in der Stadtratssitzung vom 24.10.2019 gehalten hat:

"Liebe Kollegen und Kolleginnen im Stadtrat,
sehr geehrte Zuhörer,

die Verwaltung legt wie gewohnt den Haushaltsplan der Stadt Marktheidenfeld rechtzeitig vor, um noch in diesem Jahr darüber beschließen zu können.

Vielen Dank an unsere Kämmerin Christina Herrmann und ihre Mitarbeiter für die sehr guten Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung des Haushaltsplans, den Frau Herrmann anschließend ausführlich vorstellen wird.

In zwei Sitzungen des Finanzausschusses, am 15. und am 22. Oktober, haben wir bereits über den Entwurf beraten. Vielen Dank allen Beteiligten für die sachliche und konstruktive Diskussion.
Weitere Beratungen erfolgen im Stadtrat am 7.11. und 21.11. und die Beschlussfassung sehen wir für den 5. Dezember vor."

Man sieht an diesem Beispiel, dass man durchaus heuer einen Haushaltsplan für nächstes Jahr aufstellen kann. Und das nicht nur heuer, sondern "wie gewohnt". Und dann auch das noch: Die Sitzungen für die Beratungen im Stadtrat folgen Schlag auf Schlag: 7.11., 21.11. und 5.12. Die Leute arbeiten anscheinend so richtig.

Ich höre sie schon, unsere Stadträte und die Verwaltung: Ja wo kämen wir in Burgkunstadt denn da hin, wenn wir mehr als eine Stadtratssitzung im Monat halten würden! Meine Antwort: Wir hätten rechtzeitig eine vernünftige Planung für das kommende Haushaltsjahr. Mir braucht niemand mehr mit den Argumenten "geht nicht" und "die anderen machen's auch nicht" zu kommen. Für die letzten Zweifler: Auch Marktheidenfeld gehört zu Bayern.

Hier ist das Sitzungsprotokoll, aus dem ich zitiert habe. Im Protokoll sind übrigens auch die Eckpunkte der bisherigen Haushaltsberatungen festgehalten. Und das Allerschönste: Das komplette Sitzungsprotokoll kann jeder Bürger online abrufen. So wat jibt's sojar in Bayern!

10. November 2019

Begebenheit aus der Stadt der Gesetzlosen

Der Burgkunstadter Stadtrat hat es weiterhin nicht nötig, sich an die Bayerische Gemeindeordnung zu halten. In der letzten Stadtratssitzung wurde flugs beschlossen, die Planungen zum Weihnachtsmarkt in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. "Es sei nicht sinnvoll, wenn bei einer Entscheidung über Auflagen, die es schon beim Altstadtfest und in der Stadthalle gibt, auch Namen von Personen, oder Preise genannt oder verglichen werden."

Liebe Gemeinderäte, ich weiß, dass viele von euch heimlich meinen Blog lesen. Ich rufe euch deshalb noch einmal die Gemeindeordnung in Erinnerung. Art. 52, Abs. 2 lautet: "Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluß der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden." Was ist daran so unverständlich? Das Wohl der Allgemeinheit war durch die Beratungen sicher nicht gefährdet. War Rücksicht auf berechtigte Interessen einzelner zu nehmen? Wohl auch nicht. Ich hoffe doch, dass für alle Teilnehmer am Weihnachtsmarkt gleiche Bedingungen gelten und niemand bevorzugt oder benachteiligt wird. Und die Auflagen sind auch von öffentlichem Interesse.

Gegen den zweiten Satz des zitierten Abschnitts wurde ebenfalls verstoßen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wurde nämlich in öffentlicher und nicht in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. Mich würde wirklich mal interessieren, wie der Stadtrat die Entscheidung handhabt, ob etwas in nichtöffentlicher Sitzung beraten wird. Ich befürchte, er entscheidet überhaupt nicht darüber, sondern lässt sich von Bürgermeisterin und Verwaltung vorgeben, was nichtöffentlich behandelt wird.

Und worüber wurde nicht beraten? Richtig - über den Haushalt 2020. Ich zitiere hier gerne wieder die Gemeindeordnung Art. 65, Abs. 2: "Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen." Nachdem das Haushaltsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, ist der Termin der 30. November. Der Gesetzestext lässt keine Ausnahme zu. Es steht nirgendwo, dass das nur gilt, wenn man Lust dazu hat oder dass man sich nicht daran halten muss, wenn sich andere auch nicht daran halten. Ich bin mal gespannt, wie der Stadtrat die Haushaltssatzung bis 30. November der Rechtsaufsichtsbehörde vorlegt, wenn er bisher noch nicht darüber beraten hat. Kleiner Scherz - er kann es nicht.