23. März 2023

Stadtrat entdeckt sein Herz für die Sicherheit der Fußgänger

Schön, dass der Burgkunstadter Stadtrat jetzt sein Herz für die Sicherheit der Fußgänger entdeckt hat, deren Ortschaften von der Bundesstraße B289 durchschnitten werden. Ich hatte schon in der Bürgerversammlung 2021 den Antrag gestellt, dass sich der Stadtrat mit diesem Thema befasst:

"Der Stadtrat möge Maßnahmen beraten und beschließen, die es den Einwohnern der Ortsteile, durch die die Bundesstraße B289 führt, ermöglicht, die Straße gefahrlos zu überqueren.

Begründung: Die stark befahrene B289 zerschneidet die Ortsteile Neuses, Weidnitz, Theisau und Mainroth. Dort gibt es weder Querungshilfen noch Fußgängerüberwege. Besonders für unbegleitete Schulkinder oder alte Menschen ist das Überqueren der Fahrbahn äußerst gefährlich. Querungshilfen oder  Fußgängerüberwege könnten die Gefahr mindern."

Leider hat die Bürgerversammlung mit großer Mehrheit alle meine Anträge mit großer Mehrheit abgelehnt. Vielleicht entdecken Sie auf dem Foto im Pressebericht den einen oder anderen, der sich jetzt um die Sicherheit der Bürger in den Ortsteilen Sorgen macht, es aber in der Bürgerversammlung nicht für nötig hielt, für meinen Antrag zu stimmen.

5. März 2023

Niemand wird durch Mobilfunkstrahlung erhitzt

Ich bringe hier mal ein kleines Beispiel, wie man ohne allzu große Rechnerei die Märchen der Wissenschaftsleugner entlarven kann. Gestern hat mir jemand erzählt, dass die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung mithilfe eines wassergefüllten Luftballons festgelegt worden seien. Die Grenzwerte wurden so gewählt, dass sich das Wasser bei Bestrahlung mit dem Grenzwert im Ballon maximal um 1 Grad erwärmt. Kann das stimmen?

Nehmen wir an, der Ballon ist näherungsweise kugelförmig und hat einen Durchmesser von 20 cm. Dann beträgt das Volumen des Ballons 4,2 l, die Querschnittsfläche 0,031 m². Das Wasser im Ballon wiegt 4,2 kg. Wieviel Energie braucht man, um das Wasser um 1 Grad zu erwärmen? Dazu muss man die Masse des Ballons mit der spezifischen Wärme des Wassers multiplizieren: 4,2 * 4190 J (Joule). 1 J ist eine Ws (Wattsekunde). Umgerechnet in Wattstunden (Wh) braucht man 4,2 * 4190 / 3600 Wh = 4,88 Wh.

Der maximal zulässige Grenzwert für Mobilfunkstrahlung beträgt 10 W/m². Die maximale Strahlungsleistung, die durch den Ballonquerschnitt dringen kann, beträgt damit 0,031 * 10 W = 0,31 W. Ein großer Teil der Strahlung wird vom Wasser reflektiert und der Ballon gibt natürlich, während er aufgeheizt wird, auch wieder Wärme ab. Um die Rechnung zu vereinfachen, berücksichtigen wir das nicht, sondern nehmen an, dass der Ballon die gesamte Strahlung, die auf ihn trifft, in Wärme umwandelt und nichts davon wieder abstrahlt. Dann bräuchte das Wasser im Ballon für 1 Grad Erwärmung 4,88 / 0,31 h = 15,5 h (h = Stunden).

Zum Vergleich: An einem sonnigen Mittag beträgt die Strahlungsleistung der Sonne bei uns ca. 900 W/m². Bei gleichen Annahmen (alle Strahlung wird in Wärme umgewandelt, nichts wird abgestrahlt) erwärmt sich das Wasser im Ballon in ca. 20 s (Sekunden) um 1 Grad.

Die Grenzwerte wurden natürlich nicht mit einem wassergefüllten Ballon festgelegt. Man hat vielmehr festgestellt, ab welcher Leistung eine biologische Wirkung auf das menschliche Gewebe festgestellt werden kann. Die einzige biologische Wirkung, die die Mobilfunkstrahlung hervorrufen kann, ist die Erwärmung des menschlichen Gewebes. Dazu muss sich das Gewebe in 30 Minuten um 1 Grad erwärmen. Das entspricht einer Leistung von 4 W/kg Körpergewicht. Die deutschen Grenzwerte liegen bei 1/50 dieses Wertes, also bei 0,08 W/kg. Damit ist sichergestellt, dass niemand eine Erwärmung spürt oder messen kann, auch wenn er dauerhaft diesem Grenzwert ausgesetzt ist.

Bei meiner Rechnung oben ergibt sich mit dem Luftballon eine Leistung von 0,31 / 4,2 W/kg = 0,075 W/kg. Also scheint meine Überschlagsrechnung ganz gut zu sein.

Merke: Der Grenzwert wurde nicht so gewählt, dass sich das Wasser in einem Ballon um 1 Grad erwärmt, er wurde vielmehr auf 1/50 dieses Wertes begrenzt.

4. März 2023

"Wer nichts weiß, muss alles glauben"

Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gibt es in Deutschland ein digitales Funksystem. Über dieses System kommunizieren Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz und Rettungsdienste bundesweit und organisationsübergreifend. Das Funknetz ist ähnlich wie das Mobilfunksystem aufgebaut. Allerdings benötigt es weniger Funkzellen und damit weniger Sendemasten als der Mobilfunk. In Deutschland liegt die Sendefrequenz bei 380 MHz bis 400 MHz, also deutlich unter der niedrigsten Mobilfunkfrequenz von 890 MHz.

Anscheinend hat es sich herausgestellt, dass die Funknetzabdeckung des BOS-Netzes in der Umgebung von Gärtenroth nicht ausreicht, um eine sichere Kommunikation zu gewährleisten. Deshalb soll dort ein Funkmast errichtet werden. Bei einer Informationsveranstaltung mit mehr als 30 Teilnehmern äußerten die Bürger darüber ihren Unmut. Argumentiert wurde gegen den Funkmast mit Angst vor Strahlung und Verschandelung der Landschaft. Dass Feuerwehr und Polizei vielleicht gelegentlich einen Einsatz in der Gärtenrother Umgebung haben könnten, schien die Teilnehmer nicht zu beeindrucken.

Ich weiß, es ist sinnlos darauf hinzuweisen, dass von den Funkwellen keine Gefahren für die Gesundheit ausgehen, ich mache es trotzdem. Gefährlich für die Gesundheit sind erst Strahlungen ab dem ultravioletten Bereich. Davon kann man nämlich Hautkrebs bekommen. Das ist wissenschaftlich nachgewiesen. Ich habe das alles schon in meinem Beitrag Die Strahlenangst geht um in Altenkunstadt beschrieben und erspare mir daher eine Wiederholung.

Frank Müller aus Eben weiß anscheinend mehr als das Bundesumweltamt, wenn er sagt: "Die Strahlung ist da, und ich gehe von anderen Werten aus als das Bundesumweltamt." Woher er sein Wissen hat, geht aus dem Artikel das Obermain Tagblatts leider nicht hervor. Natürlich hat er auch ein Mobiltelefon, das er aber nur einschaltet, wenn er es braucht. Leider weiß der Mobilfunkmast nichts davon, dass Herr Müller aus Eben gerade sein Telefon nicht nutzen will und sendet deshalb munter weiter. Es soll zudem auch noch andere Nutzer neben Herrn Müller geben, die auch telefonieren wollen.

Ortssprecher Bernd Weich weiß auch mehr, als Polizei und Feuerwehr. Er weiß, dass der Funkmast gar nicht gebraucht wird und fordert, dass neue Messungen gemacht werden. Er weiß das deshalb, weil ihm keine Funkprobleme bekannt sind. Das Argument geht also so: Ich weiß es nicht und deshalb kann es nicht richtig sein. Und Stadtrat Thomas Barnickel von den Grünen benutzt das immer wieder gerne angeführte Argument "Anlage bauen ja, aber woanders", in diesem Fall in Mainleus.

Man muss kein naturwissenschaftliches Studium absolvieren, um einfache physikalische Zusammenhänge zu verstehen. Es reicht, wenn man in der Schule in den naturwissenschaftlichen Fächern ein bisschen aufpasst. Dann ist man dem Unfug, der von allen möglichen esoterisch angehauchten Pseudoexperten verbreitet wird, nicht hilflos ausgeliefert. Dieser Satz von Marie Freifrau Ebner von Eschenbach ist heute aktueller denn je: "Wer nichts weiß, muss alles glauben."

Wir merken uns also: Strahlung ab der Frequenz von ultraviolettem Licht und höher ist gesundheitsschädlich bis tödlich, wie z. B. die Gamma-Strahlung. Funkwellen haben keine Auswirkungen auf die Gesundheit.