Ich bringe hier mal ein kleines Beispiel, wie man ohne allzu große Rechnerei die Märchen der Wissenschaftsleugner entlarven kann. Gestern hat mir jemand erzählt, dass die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung mithilfe eines wassergefüllten Luftballons festgelegt worden seien. Die Grenzwerte wurden so gewählt, dass sich das Wasser bei Bestrahlung mit dem Grenzwert im Ballon maximal um 1 Grad erwärmt. Kann das stimmen?
Nehmen wir an, der Ballon ist näherungsweise kugelförmig und hat einen Durchmesser von 20 cm. Dann beträgt das Volumen des Ballons 4,2 l, die Querschnittsfläche 0,031 m². Das Wasser im Ballon wiegt 4,2 kg. Wieviel Energie braucht man, um das Wasser um 1 Grad zu erwärmen? Dazu muss man die Masse des Ballons mit der spezifischen Wärme des Wassers multiplizieren: 4,2 * 4190 J (Joule). 1 J ist eine Ws (Wattsekunde). Umgerechnet in Wattstunden (Wh) braucht man 4,2 * 4190 / 3600 Wh = 4,88 Wh.
Der maximal zulässige Grenzwert für Mobilfunkstrahlung beträgt 10 W/m². Die maximale Strahlungsleistung, die durch den Ballonquerschnitt dringen kann, beträgt damit 0,031 * 10 W = 0,31 W. Ein großer Teil der Strahlung wird vom Wasser reflektiert und der Ballon gibt natürlich, während er aufgeheizt wird, auch wieder Wärme ab. Um die Rechnung zu vereinfachen, berücksichtigen wir das nicht, sondern nehmen an, dass der Ballon die gesamte Strahlung, die auf ihn trifft, in Wärme umwandelt und nichts davon wieder abstrahlt. Dann bräuchte das Wasser im Ballon für 1 Grad Erwärmung 4,88 / 0,31 h = 15,5 h (h = Stunden).
Zum Vergleich: An einem sonnigen Mittag beträgt die Strahlungsleistung der Sonne bei uns ca. 900 W/m². Bei gleichen Annahmen (alle Strahlung wird in Wärme umgewandelt, nichts wird abgestrahlt) erwärmt sich das Wasser im Ballon in ca. 20 s (Sekunden) um 1 Grad.
Die Grenzwerte wurden natürlich nicht mit einem wassergefüllten Ballon festgelegt. Man hat vielmehr festgestellt, ab welcher Leistung eine biologische Wirkung auf das menschliche Gewebe festgestellt werden kann. Die einzige biologische Wirkung, die die Mobilfunkstrahlung hervorrufen kann, ist die Erwärmung des menschlichen Gewebes. Dazu muss sich das Gewebe in 30 Minuten um 1 Grad erwärmen. Das entspricht einer Leistung von 4 W/kg Körpergewicht. Die deutschen Grenzwerte liegen bei 1/50 dieses Wertes, also bei 0,08 W/kg. Damit ist sichergestellt, dass niemand eine Erwärmung spürt oder messen kann, auch wenn er dauerhaft diesem Grenzwert ausgesetzt ist.
Bei meiner Rechnung oben ergibt sich mit dem Luftballon eine Leistung von 0,31 / 4,2 W/kg = 0,075 W/kg. Also scheint meine Überschlagsrechnung ganz gut zu sein.
Merke: Der Grenzwert wurde nicht so gewählt, dass sich das Wasser in einem Ballon um 1 Grad erwärmt, er wurde vielmehr auf 1/50 dieses Wertes begrenzt.
Sehr coole Ausführung! Danke Herr Bernd!👍
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