26. März 2015

Investition in Feuerwehr ist unverzichtbar

Im Finanzausschuss der Stadt Burgkunstadt wurde der Haushalt 2015 beraten. Für eine weitere Erschließung des Baugebiets Lerchenbühl müsste die Stadt 520.000 € hinblättern. Stadtrat Günter Knorr hat es richtig erfasst: das sind Luftschlösser. Ich kann das Gewaaf nicht mehr hören, dass mit Bauplätzen junge Familien nach Burgkunstadt gelockt werden sollen. Erstens haben junge Familien kein Geld und zweitens musste ich nur einen Blick auf die im Obermain-Tagblatt gegenüberliegende Seite werfen, um zu sehen, woran es in Burgkunstadt hapert: "Noch 160 Mitarbeiter bangen um den Job."

Es gibt so viele unbebaute Bauplätze in Burgkunstadt. Sie werden teilweise als Äcker genutzt, teilweise als Gärten. Auf einem Bauplatz war sogar mal eine Christbaumplantage. Warum verpflichtet die Stadt die Eigentümer nicht, die Grundstücke innerhalb einer angemessenen Frist zu bebauen oder andernfalls an die Stadt zurück zu geben? Das kostet sicher keine 520.000 €.

Wenn die Grundschule aufwendig saniert wird, bleiben vielleicht auch 500 € für meinen Herzenswunsch übrig: Bitte beseitigt die Nazisymbolik an der Fassade. Auf dem Bild im Obermain-Tagblatt waren sie wieder gut zu erkennen, der Adler mit dem herausgemeißelten Hakenkreuz und das Schwert. Was es mit Adler und Schwert auf sich hat, habe ich bereits geschrieben.

Die Verwaltung braucht eine neue Klimaanlage für 20.000 €. Warum brauchen die Mitarbeiter der Verwaltung eine Klimaanlage? Ich habe 33 Jahre in Büros ohne Klimaanlage gearbeitet, wie übrigens die große Mehrheit aller Angestellten in Deutschland. Falls es an der Glasfassade des Rathausneubaus liegen sollte: Warum wurden keine wärmedämmenden Fenster eingebaut? Das wäre allemal billiger als eine unökologische Klimanlage

Wozu die Verwaltung einen Server für 53.000 € braucht, erschließt sich mir auch nicht. Hier hat  die Kämmerin Heike Eber vermutlich eine Null zuviel angehängt. Eine Alternative zu einem eigenen Server, der nach drei Jahren abgeschrieben ist, ist das Mieten eines Servers. Der Server wird vom Hosting-Anbieter gewartet und ausgetauscht. Datensicherung ist inklusive. Man braucht nur eine schnelle Anbindung an das Rechenzentrum.

Ich gehe mal davon aus, dass die Reporterin Gerda Völk korrekt berichtet hat: 50.000 € sind für eine Auschreibung zur Ermittlung eines Architekturbüros für die Planung des Lehrschwimmbeckens notwendig. Geht's noch? Wie wär's, wenn das Bauamt das Architekturbüro selbst sucht?

Das Geld für die Renovierung des Feuerwehrhauses und für die Ausrüstung der Feuerwehrleute ist sicher gut angelegt. Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr opfern ihre Freizeit, um den Brandschutz in Burgkunstadt sicher zu stellen. Bei ihren Einsätzen setzen sie teilweise ihre Gesundheit (auch die seelische)  und manchmal sogar ihr Leben aufs Spiel, während wir anderen uns nur noch einmal im Bett umdrehen und über das Martinshorn maulen. Diesen Feuerwehrleuten müssen wir Hochachtung zollen; jeder Euro, der der Sicherheit der Feuerwehrleute dient, ist unverzichtbar.

Ich nehme mal an, dass der Internetzugang der Stadt nicht, wie die Kämmerin erklärte, über die Telefonleitungen laufen, sondern dass es auch in der Stadtverwaltung DSL gibt. Wenn die Telekommunikationskosten der Stadt wirklich so hoch sind, wie Stadtrat Thomas Müller monierte, dann sollte die Verwaltung einmal Alternativangebote einholen.


12. März 2015

Wann kommt eine gültige Abwassersatzung?

Im November hatte sich der burgkunstadter Stadtrat wider besseres Wissen gegen die gesplittete Abwassergebühr ausgesprochen. In der letzten Stadtratssitzung behauptete Bürgermeisterin Christine Frieß, es gebe keine Rechtsgrundlage für die gesplittete Abwassergebühr. Hier irrt die Bürgermeisterin! Rechtsgrundlage ist das kommunale Abgabengesetz. Gemäß Art. 8, Abs. 4 KAG sind die Gebühren für die öffentliche Einrichtung nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung benutzen. 

Weil die Messung der tatsächlichen Abwassermenge nicht praktikabel ist, hat die ständige Rechtssprechung festgelegt, dass erst ab einem Anteil des Oberflächenwassers von mehr als 12 % an den Gesamtkosten für die Entwässerung eine benutzungsabhängige Abrechnung notwendig ist. Die Kosten für die Niederschlagsentwässerung betragen in Burgkunstadt 22 % der Gesamtkosten der Entwässerung. Der Anteil der einzelnen Grundstücke an der Oberflächenentwässerung kann über die Versiegelung der Grundstücksfläche im Verhältnis zur gesamten versiegelten Fläche des Stadtgebietes genügend genau geschätzt werden.

Ich erwarte nicht, dass eine Bürgermeisterin, die erst kurz im Amt ist, alle kommunalrechtlichen Bestimmungen kennt. Ich erwarte aber, dass Verwaltungsbeamte, die das Kommunalrecht über Jahre hinweg anwenden, die Bürgermeisterin kompetent beraten.

Stadtrat Günter Knorr hält die gesplittete Abwassergebühr für sozial unverträglich. Sozial unverträglich sind meiner Meinung nach Beschlüsse, die gegen geltendes Recht verstoßen. Sie stören den Rechtsfrieden. Stadtrat Hans Peter Marx meinte nach der Abstimmung, dass ein betroffener Stadtrat nicht hätte darüber abstimmen dürfen, ob der Rechtsweg beschritten werden solle. So etwas sollte eigentlich vor der Abstimmung geklärt werden.

Die zwei Bürger, die gegen den Abrechnungsbescheid vorgegangen sind, sollen jetzt einfach einen neuen Bescheid bekommen. Aber so einfach geht das nicht. Gebührenbescheide können nur aufgrund einer gültigen Satzung erlassen werden. In der aktuellen Satzung ist aber die Abwassermenge an die Frischwassermenge gekoppelt. Sie ist damit nicht gültig. Also, liebe Stadträte: beschließt erst einmal eine rechtskonforme Abwassersatzung und erlasst dann neue Gebührenbescheide. Keine Sonderrechte für Leute, die sich beschweren, sondern gleiches Recht für alle!

7. März 2015

Torben will skaten

Die Frauenunion des Landkreises Lichtenfels mit der Kreisvorsitzenden Melitta Braun besuchte die burgkunstadter Bürgermeisterin Christine Frieß. Wann und warum habe ich aus dem Obermain-Tagblatt leider nicht erfahren. Vielleicht war es eine PR-Aktion der CSU.

Braun fand es gut, dass sieben Frauen im Stadtrat vertreten sind. Impulse, die aus Sicht der Frauen kämen, seien für die Entscheidungsfindung wichtig. Es mag an meinem Männerhirn oder an meinem vorgerückten Alter liegen: Ich kann mich beim besten Willen an keinen wichtigen Impuls erinnern, der im vergangenen Jahr von einer Stadträtin gegeben wurde. Also, liebe Stadträtinnen, gebt Impulse!

Die Bürgermeisterin glaubt immer noch, dass sie mit einem Lehrschwimmbecken und einer Skaterbahn die Attraktivität der Stadt so erhöht, dass damit dem demografischen Wandel entgegen gewirkt werden könne. Demografischer Wandel ist ein schönerer Ausdruck für Überalterung der Bevölkerung.

Stellen wir uns doch einmal diese Situation vor: Ein junges Ehepaar mit seinem zehnjährigen Sohn Torben will an den Obermain ziehen. Über die Gründe können wir nur spekulieren; um einen Umzug wegen einer besser bezahlten qualifizierten Arbeitsstelle wird es sich wohl nicht handeln.

Beim Abendessen wird der bevorstehende Umzug besprochen.

Vater: "Wir könnten nach Altenkunstadt oder nach Burgkunstadt ziehen."
Torben: "Ich will nach Altenkunstadt, die haben eine Skaterbahn."
Mutter: "Aber Torben, in Burgkunstadt gibt es ein Gymnasium und eine Realschule."
Torben: "Nein, ich will dort wohnen, wo es eine Skaterbahn gibt!"
Vater: "Einen Bahnhof gibt es in Burgkunstadt auch. Und sogar ein solarbeheiztes Freibad."
Torben: "Nein, ich mag kein blödes Freibad. Ich will skaten."
Mutter: "Ich fahre dich jeden Tag zum Skaten nach Altenkunstadt."
Torben stampft trotzig auf den Boden und brüllt: "Ich will keine Schule, ich will nicht schwimmen, ich will eine Skaterbahn!"
Die Mutter versöhnlich: "Also gut, mein Kind, wir ziehen nach Altenkunstadt."
Der Vater brummelt: "Hätten sie doch in Burgkunstadt nur eine Skaterbahn gebaut. Zur Strafe müssen sie jetzt auf uns verzichten."

6. März 2015

Neues Wissen zu Lehrschwimmbecken

Irgendwann gab es mal ein Ultimatum von Landrat Christian Meißner: Burgkunstadt müsse bis Ende 2014 entscheiden, ob ein Lehrschwimmbecken gebaut werde; sonst gebe es keine Zuschüsse mehr vom Kreis. In meiner Lieblingszeitung Obermain-Tagblatt las ich aber heute, dass der Kreis für heuer trotzdem eine Verpflichtungsermächtigung über 0,5 Mio. Euro in den Haushalt für das Lehrschwimmbecken einstellt.

Wollte der Landrat die Burgkunstadter mit seinem Ultimatum aufrütteln, wollte er ihnen Angst machen oder sie zu übereilten Beschlüssen verleiten? Ich weiß es nicht. Ich weiß auch nicht, warum die Sportanlagen der weiterführenden Schulen in Burgkunstadt kleiner ausfallen, wenn ein Lehrschwimmbecken gebaut wird.

Der Landrat weiß aber zwischenzeitlich etwas mehr: Für ein 25-Meter-Becken sind mindestens 106 Sportklassen nötig. Er bezweifelt, ob so viele Sportklassen im Raum Burgkunstadt zusammen kommen. Dieses Wissen sollte er den Gemeinderäten von Burg- und Altenkunstadt zuteil werden lassen. Sonst planen sie ein großes Becken, das nicht bezuschusst wird.

Wenn wir noch ein bisschen warten, werden wir unser Wissen vielleicht weiter mehren: Wir werden Berechnungen zu den Unterhalts- und Wartungskosten anstellen; vielleicht werden wir uns Gedanken über die Zahl der Schwimmklassen machen; wir werden über die zu erwartenden Besucherzahlen und Eintrittsgelder nachdenken; wir werden zu dem Schluss kommen, dass sich das alles nicht rechnet. Und schließlich werden wir in 10 Jahren rückblickend sagen: Gut, dass unsere Stadträte so weitsichtig waren und kein Bad gebaut haben, weil andere Kommunen den Unterhalt ihrer Bäder nicht mehr stemmen konnten und sie schließen mussten.