18. Oktober 2016

Alle Grundstückseigentümer sind vor dem Gesetz gleich?

Ganz Mainroth freut sich, dass der Kirchplatz neu gestaltet wird, und dass die Kosten vom  Amt für ländliche Entwicklung und der Stadt Burgkunstadt übernommen werden. Bei den Kosten haben sich die Mainrother etwas zu früh gefreut. Auf Anfrage hat mir der geschäftsleitende Beamte Sven Dietel mitgeteilt, dass "die Anlieger der Ortsstraße Kirchplatz in Mainroth Straßenausbaubeiträge nach den Vorgaben der städtischen Satzung bezahlen" müssen. "Nach heutigen Hochrechnungen" geht die Verwaltung "von einer umlagefähigen Summe von rund 8.000 Euro aus".

Das ist nicht viel, wenn man an die Anlieger all der anderen Straßen denkt, die nicht das Glück haben, dass ihre Straßensanierung aus irgend einem Topf gefördert wird. Sie trifft die volle Wucht der Staßenausbaubeitragssatzung. Aktuell sind das die Anlieger des Kesselwegs, für die pro Anlieger einige Tausend Euro anfallen werden.

Dieses Beispiel zeigt die ganze Absurdität und Ungerechtigkeit der Straßenausbaubeiträge: Manche erhalten Förderung und zahlen fast nichts, andere werden nicht gefördert und zahlen den vollen Beitrag. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" - nur nicht vor der Straßenausbaubeitragssatzung.

Damit kein Missverständnis entsteht: Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Nur wenn es der Gemeinde wirtschaftlich außerordentlich gut geht, kann davon abgesehen werden. Seit 01.04.2016 können die Gemeinden auch wiederkehrende Beiträge erheben, die alle Grundstückseigentümer bezahlen, egal ob ihre Straße gerade saniert wird oder eine andere. Man kann sogar alle Straßen zu einer Gesamteinrichtung zusammenfassen (Art. 5b KAG). Wenn das der Stadtrat beschlossen hätte, würden alle Burgkunstadter Grundstückseigentümer den Kesselweg mit bezahlen, und alle hätten auch von der Förderung des Kirchplatzes in Mainroth profitiert. Aber so ...

Trotzdem noch eine kleine Warnung an die Mainrother Kirchplatz-Anlieger: Wenn ihr über euren Viehtränke-Brunnen und sonstigen Schnickschnack diskutiert: Ein bisschen müsst ihr - trotz Förderung - selbst bezahlen.

16. Oktober 2016

Wo bleibt der Haushaltsplan?

Der Bericht über die letzte Sitzung des Burgkunstadter Stadtrats hat mich wieder nachdenklich gemacht. Nicht wegen der Punkte, die auf der Tagesordnung standen, sondern wegen der Angelegenheiten, die nicht besprochen wurden. Na, wer errät's? - Richtig, es geht um das ungeliebte Thema Haushaltsplan.

Ich habe mich schon letztes Jahr ausführlich dazu geäußert. Nur so viel: Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern schreibt in Art. 65 vor, dass die Haushaltssatzung "mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen" ist. Die rechtzeitige Erstellung des Haushaltsplans hat sogar Verfassungsrang: Nach Art. 110 GG wird der Haushaltsplan vor Beginn des Rechnungsjahres festgestellt.

Stadtrat und Verwaltung handeln anscheinend nach dem Motto: Was scheren mich Verfassung und Landesgesetze. Sie schlafen den Schlaf des Gerechten, weil sie keiner weckt. Letztes Jahr hat wenigstens noch der Bürgerverein darauf gedrungen, dass der Haushaltsplan beinahe rechtzeitig erstellt wurde. Heuer ist auch er zu den Schläfern übergewechselt. Vielleicht haben die Ausdünstungen der Holzschutzmittel im Sitzungssaal eine einschläfernde Wirkung auf die Gehirntätigkeit.

Für alle Stadträte und Mitarbeiter der Verwaltung, die nicht mehr wissen, wozu man einen Haushaltsplan aufstellt und wie es geht, gibt es in Wikipedia eine gute Einführung dazu. Die kleine Gemeinde Neuschönau (2200 Einwohner) suchte 2015 per Inserat einen Kämmerer. Nach der Leitung der Kämmerei war die Haushaltsplanerstellung die wichtigste Aufgabe. Als Qualifikationen wurden Verantwortungsbewusstsein und selbständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise genannt. Ein solcher Kämmerer wird den Haushaltsplan rechtzeitig dem Gemeinderat vorlegen.

6. Oktober 2016

Wildes Wähnen und Ahnen wider den widrigen Mobilfunkwellen

Heute nahm die Bürgerinitiative Mobilfunkstandort Altenkunstadt im Obermain-Tagblatt Stellung zu einem kürzlich veröffentlichten Leserbrief von Prof. Dr. Hans-Joachim Jirmann. In dem Leserbrief ist auch die Rede von einem Burgkunstadter Aktivisten.

Es ist schwierig, mit Menschen zu diskutieren, die in einer Ideologie oder einem Glaubenssystem gefangen sind: Sie neigen dazu, sachliche Argumente, die ihrer Ideologie zuwider laufen, zu ignorieren bzw. diese Argumente als Teil einer großen Verschwörung zu betrachten. Ich will es aber trotzdem noch einmal mit Argumenten versuchen, obwohl der Leserbrief nicht argumentiert, sondern mit Ahnen und Wähnen arbeitet.

Ich fange mal am Ende an. Der Leserbrief endet mit "Wes Brot ich ess', des Lied ich sing'." Prof. Jirmann isst das Brot der Hochschule Coburg, ich ernähre mich von einer Rente der Rentenversicherung. Das sind überprüfbare Fakten. Ob und wie die Tätigkeiten der Hochschule und der Rentenversicherung mit dem Mobilfunkstandort Altenkunstadt verknüpft sind, ist mir nicht bekannt. Ich sehe hier keine Interessenkonflikte.

Jetzt der Reihe nach: Der Leserbriefschreiber wirft Prof. Jirmann vor, dass er sich auf staatliche Kontrollinstanzen berufe. Ich finde, dass es eine gute Idee ist, sich in einer Demokratie auf staatliche Instanzen zu berufen. Diese Instanzen stehen im Licht der Öffentlichkeit, ihre Arbeit ist von jederman einsehbar, nachzuvollziehen oder zu kritisieren. Sie arbeiten mit Experten, die wissenschaftlich arbeiten.

Es wird angemerkt, dass das Bayerische Amt für Umwelt den Umweltschutz aus seinem Namen gestrichen hat. Was will der Verfasser damit wähnen? Dass das Amt die Umwelt nicht mehr schützen will? Kritik an Instituten wird als Diffamierung bezeichnet. Wer will, kann im Duden nachschlagen: Diffamierung ist kein Synonym für Kritik.

Kritisiert wird, dass Prof. Jirmann den sogenannten Experten mit akademischem Grad die Expertise abgesprochen habe. Nicht jeder akademische Grad befähigt eine Person zum Experten für alles: Ein Architekt ist kein Experte für elektromagnetische Strahlung; hingegen ist Prof. Jirmann sehr wohl ein Experte für Hochfrequenzstrahlung. Er hat wissenschaftlich gehandelt, indem er die tatsächlich auftretende Strahlung in Altenkunstadt gemessen hat. Ihm jetzt den Vorwurf zu machen, dass er die zukünftig auftretende LTE-Strahlung nicht gemessen hat, ist einfach lächerlich.

Die Grenzwerte kann sich jeder ansehen: Mobilfunk, LTE, Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie sind kein Geheimnis, das zu einer Verschwörungstheorie taugt. Die niedrigeren Schweizer Grenzwerte haben zur Folge, dass mehr Sender benötigt werden, um eine Mobilfunkabdeckung zu gewährleisten. Sie sind nicht wissenschaftlich abgeleitet.

Bei den Grenzwerten hat sich Deutschland an die Empfehlung des ICNIRP (International Commission On Non-Ionizing Radiation Protection), mit Sitz in München, gehalten. Im Leserbrief wurde diese internationale Organisation als "kleiner  deutscher Verein bei München" bezeichnet. Jeder kann sich auf der Internetseite informieren, ob das stimmt (wenn er denn Englisch kann). Hier ist noch ein Vergleich der internationalen Grenzwerte.

Weiter wähnt der Leserbriefschreiber zur Anzahl stetig wachsender Studien, die die Gefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung nachweisen, und zu brisanten Vorabergebnissen einer großen amerikanischen Studien. Leider versäumt er es, anzugeben, um welche Studien es sich handelt. So geht es dann bis zum Schluss weiter.

Und dann sind wir wieder bei "Wes Brot ich ess', des Lied ich sing'". Jetzt lasse ich mal meinen Gedanken freien Lauf: Es gibt viele Pseudoexperten, Rutengänger, Wahrsager und Wunderheiler, die mit den Ängsten und Nöten ihrer Mitmenschen gutes Geld verdienen. Wenn es wahr wäre, dass die von der Bürgerinitiative beauftragten "Experten" zu dieser Kategorie Menschen gehörten, und ich das behauptete, wäre das dann eine Verunglimpfung?

Oubä niä, dass widdä hasd, ich häd wos gsochd!