28. Februar 2019

Burgkunstadt braucht 49 Jahre für die Untersuchung des Kanalnetzes

Die kurze Antwort auf meine Frage bei der Bürgerversammlung, ob die Stadt Burgkunstadt die Überwachung ihrer Sammelkanäle nach EÜV korrekt durchgeführt hat, lautet: nein. Seit 1991 - also in 28 Jahren - hat es die Stadt gerade einmal geschafft, von 70 km Leitungslänge 40 km untersuchen zu lassen (Folien Bürgerversammlung, Seite 39). Rechnet man das Schneckentempo linear hoch, werden im Jahr 2040 die letzten Kilometer untersucht werden. Ob dann auch die Schäden behoben sein werden, steht in den Sternen. Allein für die Beseitigung der bisher festgestellten Schäden müssen 6 Mio. € angesetzt werden, bei linearer Hochrechnung auf die noch nicht untersuchten Kanäle weitere 4,5 Mio. €.

Es ist halt alles so schwierig und kostet Geld, das der Stadtrat lieber für Brücken über den Main oder Planungen für Wolkenkuckucksheime am Schulberg ausgibt. Bei der Überwachung und Sanierung der Sammelkanäle geht es nicht nur darum, dass ein Umweltschutzgesetz beachtet wird, beschädigte Kanäle können auch ganz praktische Auswirkungen haben. Wir müssen verstärkt mit Starkregenereignissen rechnen. Da kann ein Kanal, der durch Baumwurzeln beschädigt oder vielleicht teilweise eingebrochen ist, ganz schnell zu überfluteten Kellern führen.

Es wäre wirklich hilfreich, wenn der Stadtrat sich mal mit dem Erhalt der Infrastruktur in Burgkunstadt (Wasserversorgung, Abwasser, Gebäude, Straßen) beschäftigen würde. Sonst fallen uns eines Tages diese Themen auf die Füße.

27. Februar 2019

Sankt Nimmerlein, Schutzheiliger Burgkunstadts

Heute komme ich zu einem ganz traurigen Kapitel in der Geschichte der traurigen Kapitel Burgkunstadts: die Aufforderung zur Eigenüberwachung der privaten Abwasserleitungen. In ihrer Antwort auf meine Anfrage zur Bürgerversammlung teilte Bürgermeisterin Christine Frieß den aktuellen Stand mit (Folien, Seite 38). Die ganz traurige Geschichte erwähnte sie leider nicht.

Die ersten Bürger wurden 2011aufgefordert, ihre Kanäle überprüfen zu lassen. Damals mussten die Kanäle noch alle 10 Jahre überprüft werden, mittlerweile wurde die Frist auf 20 Jahre erhöht. Damals war von ca. 2.200 Grundstücksentwässerungsanlagen die Rede, die überwacht werden müssten, jetzt sind es - wegen der größeren Zeitspanne - nur noch 1.704.

Gut, dass ich noch alle Zahlen zu den Aufforderungsschreiben parat habe:


Die Zahlen beziehen sich jeweils auf den Jahresanfang. Warum die Zahl für 2019 kleiner ist als die für 2018 kann ich nicht erklären. Vielleicht leistet die Verwaltung in diesem Bereich sogar negative Arbeit. Machen wir mal eine kleine Rechnung: Die mittlere Schreibenerstellungsleistung von 2011 bis Anfang 2019 beträgt 54 Schreiben (432/8 = 54) pro Jahr. Für 1.705 Schreiben braucht die Verwaltung dann rund 30 Jahre. Aber nach 20 Jahren ist ja schon wieder die nächste Überwachung fällig!

74 besonders Pelzige haben die Untersuchung bisher verweigert. Zwangsmittel wären der nächste Schritt, so die Bürgermeisterin. Meine Interpretation: Es wäre zwar der nächste Schritt, er wird aber nicht gemacht, weil das ja alles so schwierig ist. Zudem wurde er seit 2011 nicht gemacht, warum sollte er jetzt gemacht werden.

26. Februar 2019

Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen für die Wasserversorgung ziehen sich wie Kaugummi

Meine Frage, wann die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen für die Wasserversorgung, auf die 2013 Vorauszahlungen erhoben wurden, abgeschlossen seien, hat Bürgermeisterin Christine Frieß auf der Bürgerversammlung teilweise auch nur vage beantwortet. Sie wusste natürlich, welche Maßnahme abgeschlossen sind, zu den noch nicht begonnenen Maßnahmen konnte sie nur unbestimmte Andeutungen machen, wann mit dem Baubeginn zu rechnen sei (Folien, Seite 37). Demnach ist mit dem Baubeginn der letzen Maßnahmen 2021 zu rechnen, Ende offen.

Die letzten drei Maßnahmen hat die Stadt durch eine Änderung der Satzung im Jahr 2015 noch hinzugefügt. Ob wirklich alle Maßnahmen unter "Verbesserung und Erneuerung" fallen, bezweifle ich. "Reinigung, Kamerabefahrung und Pumpversuch Tiefbrunnen V" sind sicher Wartungskosten und keine Verbesserungsmaßnahmen. Ich habe gehört, dass ein Bürger gegen die Verbesserungssatzung geklagt hat. Das Verfahren ist noch anhängig.

25. Februar 2019

Keine Lust zu telefonieren

Nachdem die Antworten der Bürgermeisterin Christine Frieß zu meinen Fragen in der Bürgerversammlung jetzt im Internet stehen, kommentiere ich die Antworten hier gerne noch einmal. Teilweise habe ich das auch schon in der Bürgerversammlung getan.

Auf Folie 36 steht die Antwort zu meiner Frage nach der Finanzierung des Baur-Parkplatzes. Die Antwort ist noch schlimmer als ich erwartet hatte. Die Stadt hat nämlich die Kosten für die Begrünung des Parkplatzes, die Baur "mit nicht unerheblichem finanziellem Aufwand betrieben" hat, komplett übernommen. Damit hat jetzt die Stadt den "nicht unerheblichen finanziellen Aufwand". Anscheinend lässt sich dieser Aufwand nicht beziffern oder er ist, wie vieles, streng geheim.

Die Stadt erhält für die Begrünung "eine Unterstützung durch die Städtebauförderung". Das bedeutet doch wohl, dass die Stadt einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Leider konnte die Bürgermeisterin nicht sagen, wann die Fördergelder fließen, dafür sei der Bezirk zuständig. Anscheinend hat noch niemand in den letzten 3 Jahren den Telefonhörer in die Hand genommen, um den Bezirk zu fragen, wann mit den Geldern zu rechnen ist. Deshalb kann man wahrscheinlich auch keinen Haushalt planen, weil man nicht weiß, wann das Geld eingeplant werden kann.

Ich sehe es als problematisch an, dass die Stadt, die finanziell zwar nicht aus dem letzten, aber doch aus dem vorletzten Loch pfeift, einer Firma, die von Jahr zu Jahr zu neuen Umsatzrekorden eilt, das Grünzeug für den Firmenparkplatz bezahlt. Ich bin mal gespannt, wann die Begrünung meines Grundstücks durch die Stadt bezahlt wird. Wenn die Kinder zum Kindergarten gehen, müssen sie immer an meinem städtebaulich suboptimalen Garten vorbei gehen. Es könnte sein, dass der Anblick ihr ästhetisches Empfinden beleidigt.

Ergänzung vom 02.03.2019: Mit "Bezirk" ist die "Bezirksregierung von Oberfranken" gemeint.

24. Februar 2019

Bürgerversammlung - Soll und Ist

Sinn und Zweck der Bürgerversammlung sind in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Art. 18 Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung) beschrieben. Die Bürgerversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Es dürfen nur gemeindliche Angelegenheiten besprochen werden. Es dürfen grundsätzlich nur Gemeindemitglieder das Wort erhalten. Dem Vertreter der Aufsichtsbehörde (Landratsamt) darf das Wort erteilt werden. Die Bürgerversammlung kann aber Ausnahmen von dieser Regel beschließen. Stimmberechtigt sind nur Bürger der Gemeinde. Der Gemeinderat muss innerhalb von drei Monaten Empfehlungen der Bürgerversammlung beraten. Der Markt Wellheim informiert seine Bürger vorbildlich über die Durchführung von Bürgerversammlungen, Burgkunstadt leider gar nicht

In Burgkunstadt ist die Bürgerversammlung ganz anders. Hier findet die Bürgerversammlung als gemütliches Beisammensein mit Schnitzel, Pommes und reichlich Bier im Nebenraum einer Gaststätte statt. Die Bürgermeisterin hält einen Powerpoint-Vortrag mit ihren Erfolgen des abgelaufenen Jahres nach dem Motto "Wie Sie sehen sehen Sie nichts und zudem können Sie das alles nachlesen". Warum hat mich das so sehr an meine Kindheit erinnert? Ach ja, wegen der anschließenden Dia-Show, aber jetzt mit Powerpoint. Wir sind ja so digital.

Es hätte alles so schön sein können wie immer. Und dann sitzt da auf einmal so ein Störenfried wie ich in der Versammlung. Obwohl ich einige Anträge zur Abstimmung eingereicht hatte, war die Abstimmung keines eigenen Tagesordnungspunkts würdig. Die Verwaltung musste sich bei der Aufsichtsbehörde vorab absichern, ob Abstimmungen auch durchgeführt werden müssten. Die Bürger wurden auch nicht über den Sinn einer Bürgerversammlung aufgeklärt. Daher kam nach der Abstimmung eine verzagte Anmerkung aus dem Publikum: "Ich habe gar nicht gewusst, dass man da abstimmen kann."

Bei den Abstimmungen wies Bürgermeisterin Christine Frieß zwar darauf hin, dass nur Gemeindebürger abstimmen dürften; es wurde aber weder überpüft, ob die Abstimmenden tatsächlich stimmberechtigt waren, noch wurden die Stimmen gezählt. Das Ergebnis war schon eindeutig, aber auch eindeutige Ergebnisse sollte man doch ordentlich erfassen und dokumentieren.

Wie sehr einige Stadträte die Beratungsfunktion der Bürgerversammlung schätzen, konnte man an der CSU-Stadtratsfraktion festmachen: Ich habe keinen einzigen CSU-Stadtrat dort gesehen. Die Wertschätzung der Bürger durch die Verwaltung sieht man an diesem Beispiel: Zwei oder drei Bürger aus den Ortsteilen, darunter auch Ortssprecher Edwin Bauersachs aus Gärtenroth, beschwerden sich, dass wichtige Straßen auch einige Tage nach den starken Schneefällen nicht geräumt und gestreut worden waren. Die Straßen waren durch den festgefahrenen Schnee spiegelglatt gewesen. Antwort der Bürgermeisterin: "Das kann ich nicht nachvollziehen." - Hä? Ist der Bauersachs ein Lügner oder weiß die Bürgermeisterin nicht, dass festgefahrener Schnee glatt ist?

23. Februar 2019

Ein Abenteuer in der Stadt der Gesetzlosen

Ich wusste, es würde gefährlich, die Versammlung, zu der der Sheriff der Stadt der Gesetzlosen gerufen hatte, aufzusuchen. Aber mein fester Glaube an Recht und Gesetz war unerschütterlich. Obwohl ich mich schon früh auf den Weg machte, konnte ich mein Pferd nicht mehr vor dem Saloon Three Crowns anbinden, es war kein Platz mehr. So musste ich wohl oder übel mein Pferd bei der Bank unterstellen.

An der Bar mussten alle ihre Colts abgeben. Mir war natürlich klar, dass so mancher trotzdem noch ein Messer im Stiefel stecken hatte. Trotz der stickigen warmen Luft im Saloon fühlte ich die eiskalten Blicke, als ich eintrat. Ein Duft von Bier und Schnitzel mit Pommes schlug mir entgegen. Ich wählte einen Platz in einer Ecke des Saals, von wo aus ich den Eingang im Blick hatte. Dort bot mein Rücken auch keine ungeschützte Angriffsfläche.

Der Sheriff wollte in froher bierseeliger Runde von seinen Erfolgen des vergangenen Jahres berichten und sich dafür von seinen treuen Untertanen feiern lassen. Da war es natürlich ungeschickt, dass ich ihn nach dem Geld fragte, das die verarmte Stadt dem größten und reichsten Viehzüchter am Ort für den Bau der Stallungen für die Pferde seiner Cowboys zugeschustert hatte.

Richtig schlimm wurde es für mich, als ich den Sheriff darauf hinwies, dass auch in seiner Stadt die Gesetze des Landes gelten würden. Dadurch brachte ich auch den Abgesandten des County Marshalls und den örtlichen Mob gegen mich auf. Als Bezeichnung für den Stab des Sheriffs fiel mir nur das Wort Schlamperhaufen ein. Natürlich hätte ich auch die korrekte Bezeichnung verwenden können: kommunale Verwaltung, die sich gelegentlich nicht an geltendes Recht hält und rechtzeitige Planung vermeidet. Das schien mir aber zu lang und zu sperrig - Schlamperhaufen ist ein allgemein im Wilden Westen gebräuchlicher Ausdruck.

Die Anhänger des Sheriffs forderten mich unter wilden Bravo-Rufen auf, die Stadt binnen einer Stunde zu verlassen. Es nützten auch meine Beteuerungen nichts, dass ich gerne in dieser Stadt leben würde. Ich harrte trotzdem bis zum Ende der Veranstaltung aus. Erst als sich die Reihen lichteten, wusste ich, dass es Zeit war, zu gehen. Es hätte sonst nur wenige Zeugen für einen kleinen "Unfall" gegeben. Auch der Reporter des Upper Creek Daily Paper hatte sich auf die Seite des Sheriffs geschlagen, wie ich dem Blatt am folgenden Tag entnehmen konnte.

Da wachte ich auf, dank eines Drucks in der Blase. Beim Pinkeln überlegte ich, was zu diesem Alptraum geführt hätte. War es das Wasser, das ich vor dem Schlafengehen getrunken hatte? Oder war es gar mein Besuch der Bürgerversammlung?

12. Februar 2019

Auch die Bienen gerettet?

Seit 10.000 Jahren ist wieder ein gewaltiges Artensterben im Gange. Manche behaupten, es sei mit den fünf großen Artensterben der Erdgeschichte vergleichbar. Dass das so ist, wissen wir seit ein paar Jahrzehnten. Die Ursachen kennen wir auch. Die Arten sterben aus, weil wir uns die Erde untertan machen wollen, koste es, was es wolle. Viele Wirbeltierarten wurden bereits von unseren steinzeitlichen Vorfahren durch exzessive Bejagung ausgerottet. Neulich habe ich in eine Sendung über Nashörner reingezappt: Wilderer knallen die Nashörner ab, weil irgendwelche Idioten lieber Nashorntinktur als Viagra schlucken.

Aktuell ist aber der exzessive Naturverbrauch der Hauptgrund für das Artensterben: Wir schränken den Lebensraum für wilde Pflanzen und Tiere täglich mehr ein, durch Städte, Straßen, Abholzung von Regenwäldern und intensive Landwirtschaft. Knapp 8 Milliarden Menschen wollen halt etwas zum Futtern, und wir in den reichen Ländern wollen nicht nur Kartoffeln, Reis oder Brot, sondern Schnitzel und Bratwürste und das möglichst billig. Oder um Bertold Brecht zu zitieren: "Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral."

Da ist es doch toll, dass wir in Bayern Bienen, andere Insekten und Tiere retten, und zwar mit ein paar simplen Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz. Ich meine das Volksbegehren "Rettet die Bienen". Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die beantragten Änderungen im Gesetz zu lesen.

Gleich der einleitende Paragraf soll um eine Zielsetzung zur ökologischen Landwirtschaft auf 30 % der Fläche ergänzt werden. Im Ackerbau muss die ökologische Landwirtschaft auf synthetisch hergestellte Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und Grüne Gentechnik weitgehend verzichten. Den Insekten ist es aber egal, ob sie durch synthetische oder natürliche Pflanzenschutzmittel getötet werden. Man kann auch mit ökologischem Ackerbau eine Weizen- oder Maiswüste erzeugen, auf der keine Biene etwas zu Fressen bekommt.

Die Kinder sollen über "Folgen des Stickstoffeintrags", die "Bedeutung der Fruchtfolge-Entscheidung" und andere interessante Themen aufgeklärt werden. Falls die meisten Schüler Ökobauern werden, ist das sicher eine sinnvolle Ergänzung des Lehrplans. Bis diese Schüler aber Ökolandwirte geworden sind, sind die Bienen schon gestorben.

Die Änderungen zu Art. 3 BayNatschG , im Wesentlichen eine Verbotsliste für Landwirte, dienen sicher dem Naturschutz. Damit wird aber nur der gegenwärtige Status für das Beiwerk Büsche, Totholz oder Feldraine festgeschrieben. Es werden keine neuen Feldraine gefordert. Die Maiswüste bleibt Maiswüste. Gut ist, dass wenigstens wieder ein paar Wiesenpflanzen die Chance bekommen sollen zu blühen.

Der neue Art. 11a ist unklar gefasst: "Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden." Sind damit auch Straßenbeleuchtungen gemeint? Künstliche Beleuchtung ist eine Seuche und eine tötliche Gefahr für Insekten. Die Insekten werden aber nicht nur durch Beleuchtungen im Außenbereich in die Falle gelockt, sondern auch durch beleuchtete Fenster und Autoscheinwerfer. Wie dunkel müssen unsere Städte werden, damit "die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden"?

In Art. 16 soll ein Uferrandstreifen von 5 m freigehalten werden. Das ist nett gemeint, allerdings wird die Nitratscheiße trotzdem in das Gewässer gelangen. Zusätzlich wäre ein Auffanggraben für das im Acker versickernde Wasser nötig.

Es gibt natürlich auch ein Bundesnaturschutzgesetz. Es wäre den Bienen vielleicht schon geholfen, wenn die geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten und überwacht würden. Aber dafür fehlt sicher mal wieder das Personal.

Artenschutz und Klimawandel sind die Themen, die die Tagespolitik bestimmen müssten. Die führenden Wissenschaftler müssten Konzepte entwickeln, die diese drohenden Gefahren zumindest abmildern. Politiker müssten entschlossen diese Konzepte weltweit umsetzen. Leider schaffen wir das nicht einmal in Deutschland, geschweige denn weltweit. Unsere Politiker beschäftigen sich lieber mit Brexit, Respektrente und Flüchtlingen. Und dann gibt's noch ein paar, die die Ökosau durch's Dorf treiben und den Leuten einreden, mit einer Änderung im Bayerischen Naturschutzgesetz würden sie die Bienen retten.

Das Volksbegehren ist gut gemeint, aber selbst wenn es Gesetz wird, werden dadurch weder Insektensterben, noch Artensterben oder der Klimawandel aufgehalten werden. Dazu bedarf es viel einschneidenderer Maßnahmen, die uns allen richtig weh tun. Noch schlimmer wird es, wenn wir Artensterben und Klimawandel nichts entgegensetzen. Ich befürchte aber, dass die Menschheit sich zu keinem gemeinsamen Vorgehen aufraffen kann, siehe Regenwaldabholzung, Flächenversiegelung, CO2-Ausstoß und was es sonst noch alles gibt. Vielleicht wird auch der Mensch letztendlich Opfer des sechsten großen Artensterbens.



7. Februar 2019

Bürgerversammlung in der Stadt der Transparenz

Am 21. Februar findet in Burgkunstadt die alljährliche Bürgerversammlung statt. Die Bürgerversammlung ist ein Mitberatungsrecht der Bürger einer Gemeinde. Das ist in Art. 18 Gemeindeordnung geregelt. Sie muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Sie dient der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten. Jeder Bürger hat Rederecht. Die Bürgerversammlung ist also nicht nur ein Bericht des Bürgermeisters und eine Beantwortung vorab schriftlich eingereichter Fragen; jeder Bürger darf Reden und auch spontan Fragen stellen. Personen, die keine Gemeindemitglieder sind, haben kein Rederecht. Zudem kann die Bürgerversammlung Empfehlungen aussprechen, die der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten behandeln muss.

Es soll Gemeinden geben, die ihre Bürger über die rechtlichen Hintergründe und den Ablauf einer Bürgerversammlung informieren. Es gibt auch Gemeinden, die ihren Bürgern für ihre Anfragen und Anträge ein Formular zur Verfügung stellen. Das habe ich beides auf der Burgkunstadt-Homepage nicht gefunden. Dafür gibt es aber einen Bus zur Bürgerversammlung. Das finde ich sehr lobenswert.

Weil's kein Formular gibt, habe ich halt meine Fragen und Anträge zur Bürgerversammlung frei formuliert:

Anfragen:

1. Baur-Parkplatz:

2015 wurde der Baur-Parkplatz eröffnet. Die Stadt Burgkunstadt hat sich an den Kosten mit  ca. 200.000 € beteiligt. Diesen Betrag wollte die Stadt sich aus Fördermitteln erstatten lassen. Hat die Stadt diese Kosten erstattet bekommen oder bleibt sie auf den Kosten sitzen?

2. Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Burgkunstadt:

2013 hat die Stadt Burgkunstadt eine Vorauszahlung auf die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung erhoben. Welche Maßnahmen, die in der zugrunde liegenden Satzung aufgeführt sind, sind noch nicht abgeschlossen? Wann ist mit dem Abschluss aller Maßnahmen zu rechnen?

3. Eigenüberwachung der privaten Abwasserleitungen:

2011 wurden die ersten Grundstückseigentümer aufgefordert, ihre Abwasserleitungen überprüfen zu lassen. Wie viele Grundstückseigentümer wurden bisher dazu aufgefordert? Wie viele müssen noch aufgefordert werden? Wie viele der aufgeforderten Grundstückseigentümer sind der Aufforderung nicht nachgekommen? Gegen wie viele dieser säumigen Grundstückseigentümer wurden Zwangsmittel verhängt?

4. Eigenüberwachung der städtischen Sammelkanäle:

Die Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV) verlangt, dass die Sammelkanäle alle 10 Jahre einer eingehenden Sichtprüfung unterzogen werden müssen. Diese Verordnung ist 1995 in Kraft getreten. Das städtische Kanalnetz müsste somit schon zwei Mal komplett überprüft worden sein. Bei Kanälen, die älter als 40 Jahre sind, muss eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden. Haben diese Überprüfungen nach EÜV stattgefunden? Wurden die Mängel beseitigt?


5. Spenden Lehrschwimmbecken:

In der Stadtratssitzung im August 2018 wurde der Burgkunstadter Beitrag zum Lehrschwimmbecken auf 400.000 € erhöht. Nach den damaligen Kostenschätzungen muss Burgkunstadt weitere 170.000 € aufbringen, die aus Spenden finanziert werden sollen. Welcher Spendenbetrag ist bei der Stadt schon eingegangen? Welche Spenden wurden avisiert? Bis wann müssen die 170.000 € eingehen? Wann ist der Baubeginn für das Bad?

6. Straßenzustandsbericht:

Bitte legen Sie eine Liste der städtischen Straßen und Plätzen vor, aus denen der Sanierungsbedarf hervorgeht. Die Bewertung der Straßen kann beispielsweise in drei Gruppen erfolgen: neuwertig, Reparaturen erforderlich, Komplettsanierung erforderlich. Geben Sie für die Komplettsanierungen an, in welchem Jahr sie erfolgen sollen.

7. Haushaltssatzung 2019:

Art. 65 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) lautet: „Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.“ Das ist bis heute für das Jahr 2019 nicht geschehen. Wie sieht der Zeitplan für die Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans 2019 aus?

Anträge gemäß Art. 18 Abs. 4 GO:

1. Der Stadtrat möge unverzüglich die Haushaltssatzung 2019 beschließen.

Begründung: Nach Art. 65 Abs. 2 GO muss die Haushaltssatzung bis 30. November des Vorjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Ohne den zur Haushaltssatzung gehörigen Haushaltsplan ist ein sparsames planvolles Wirtschaften nicht möglich.

2. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, allen Bürgern, die bisher noch nicht zur Eigenüberwachung der privaten Abwasserleitungen aufgefordert wurden, bis spätestens Ende 2019 das Aufforderungsschreiben zuzuschicken.

Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der privaten Abwasserleitungen. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt. Es widerspricht dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, einige Bürger zur Überwachung zu verpflichten, andere jedoch erst in 20 Jahren.

3. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, die in der EÜV geforderten Überprüfungen der Sammelkanäle bis Ende 2019 durchzuführen.

Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der öffentlichen Sammelkanäle. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt.