26. Juni 2017

Netto-Markt in 100 Jahren in der Altstadt

Vernutlich lag es daran, dass es nur einen Punkt auf der Sitzungsordnung des Stadtrats gab, dass jeder, der nichts Fundiertes sagen konnte, ausführlich leer gewaaft hat. Vielleicht hat auch der Reporter vor der Sitzung um viele Wortmeldungen gebeten, weil er sonst so wenig zu schreiben gehabt hätte. "Der Netto-Markt zieht um" - so lautete die Überschrift im Obermain-Tagblatt.

Der Markt will in das KIK-Gebäude umziehen. Es soll abgerissen werden, weil Netto-Läden mindestens 1000 m² Fläche haben müssen, das KIK-Gebäude aber nur 800 m² hat. Dazu musste ein neuer Bebauungsplan beschlossen werden.

Stadtrat Wolfgang Sievert ergriff als erster die Gelegenheit zum Leerwaafen. Er befürworte das Vorhaben, weil sich ein Lebensmittelmarkt wieder in Richtung Altstadt bewege. - Der Lebensmittelmarkt hat es in mehreren Jahren gerade mal über die "viel befahrene Bundesstraße" geschafft. Stadtrat Joachim Ruß sah das als Bereicherung, weil die älteren Bürger jetzt nicht mehr die "viel befahrene Bundesstraße" überqueren müssen.

Danke, lieber Supermarkt, dass du den älteren Bürgern entgegengekommen bist. Das hilft dir aber nichts, weil ältere Bürger, die nicht mehr die Bundesstraße an einer Ampelanlage überqueren können, auch nicht mehr in die Auwiese gehen können. Wenn der Supermarkt sich in dem Tempo weiterbewegt, wird er wohl in hundert Jahren wieder in der Altstadt ankommen, falls die Stadt dort ein Areal von 1000 m² platt macht und zusätzlich Parkplätze zur Verfügung stellt.

Den Stadträten wurden vorab der Bebauungsplanentwurf ausgehändigt. Anscheinend hat Stadtrat Alexander Hanna keinen Blick darauf geworfen. Wie sonst wäre er auf die Idee gekommen, dass im Umfeld mit etwas mehr "Grün" gestaltet werden sollte. Es hätte auch ein Blick auf die Satellitenansicht von Google Maps genügt. Das Grundstück ist an drei Seiten von Straßen begrenzt, die vierte Seite nimmt der Mühlbach ein, dahinter liegt der grüne Fußballplatz. Wenn das neue Gebäude 200 m² größer als das alte wird, entsprechend Parkplätze für Autos und Rollatoren geschaffen werden müssen, ist nichts mehr übrig für "Grün". Vielleicht stellt Netto ja ein paar Blumenkübel auf. Dafür braucht es keinen nochmaligen Bebauungsplan, Stadtrat Günter Knorr.

13. Juni 2017

Dienstflagge der Reichsbehörden zur See flattert lustig im Wind

Wenn er keine Reichskriegsflagge hissen darf, greift der Rechte schon mal gerne zur Dienstflagge der Reichsbehörden zur See. Heute habe ich diese Flagge im Garten der GEWO neben dem Haus Kathi-Baur-Straße 12 gesehen.


Natürlich ist die Flagge nicht verboten. Das Hissen der Flagge deutet aber auf eine ziemlich rechte Gesinnung hin. Es wäre interessant zu wissen, ob die Flagge die Gesinnung der GEWO-Burgkunstadt eG Gemeinn. Wohnungsunternehmen Burgkunstadt u. Umgebung eG wiedergibt, oder ob es sich um einen oder mehrere Bewohner handelt, die ihrer Gesinnung Ausdruck verleihen.

18.06.2017 Nachtrag: Seit heute ist die Fahne wieder weg.

6. Juni 2017

Kein Patent auf Bier!

Über Facebook und Twitter wurde ich (mal wieder) auf eine Angstmachseite zu Patenten hingewiesen. Ich will deshalb auf ein paar Aspekte des Patentrechts eingehen. Bevor mir wieder jemand vorwirft, ich sei ein Besserwisser, will ich darauf hinweisen, dass ich sieben Jahre lang eine Patentabteilung geleitet habe.

Sinn der Patente ist, dass jemand, der einen Haufen Geld in die Entwicklung eines Verfahrens oder eines Produkts gesteckt hat, davor geschützt wird, dass ein anderer einfach die Entwicklung übernimmt. Der Erfinder soll die Möglichkeit bekommen, seine Entwicklungskosten durch den Verkauf seiner Waren wieder hereinzuholen.

Es können nur technische Dinge und Verfahren patentiert werden. Es können keine Lebewesen, keine Software und kein Design patentiert werden. Dafür sind andere Schutzrechte zuständig: Sortenschutz, Urheberrecht und Geschmacksmuster. Es können nur neue bisher weltweit unbekannte Dinge patentiert werden.

So, jetzt kommen wir zum Patent auf Bier, wie die Überschrift so schön reißerisch in dem Internetbeitrag lautet. Natürlich gibt es kein Patent auf Bier, weil Bier ja seit Jahrtausenden bekannt ist. Im Text wird dann gesagt: "Trotzdem hat das Europäische Patentamt Heineken und Carlsberg Patente auf konventionell gezüchtete Braugerste erteilt." Wie schon gesagt: Das ist natürlich Quatsch, weil es keine Patente auf Pflanzen gibt.

Leider verrät der Artikel nicht, um welches Patent es sich handelt. Jedes Patent wird durch eine eindeutige Patentnummer gekennzeichnet. Es wäre schön gewesen, wenn die Verfasser des Artikels die Patentnummer angegeben hätten, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen kann. Ich habe mal in der Datenbank des europäischen Patentamts recherchiert. Dabei bin ich auf ein Patent gestoßen, das Heineken und Carlsberg für die Verwendung von Braugerste erteilt wurde. Das Patent hat die Nummer EP 2 384 110 B1. Der deutsche Titel lautet:"GERSTE MIT REDUZIERTER LIPOXYGENASE AKTIVITÄT UND EIN DAMIT HERGESTELLTES GETRÄNK". Wahrscheinlich ist dieses Patent gemeint.

Um zu verstehen, welchen Gegenstand ein Patent wirklich schützt, muss man wissen, dass nur das geschützt wird, was in den Patentansprüchen (Claims) steht. Was in der Überschrift oder in Zeichnungen oder in der Beschreibung steht, dient nur der Erläuterung. Jedes Patent muss mindestens einen Patentanspruch haben. Geschützt wird das, was im Anspruch 1 steht. Für einen Schutz müssen alle Punkte des Anspruchs 1 erfüllt sein. Alle weiteren Ansprüche sind nur Ableitungen davon.

Ich zitiere nur die ersten drei Ansprüche des Bierpatents, weil das zum Verständnis genügt:

"1. Getränk, das aus einer Gerstenpflanze oder einem Teil davon hergestellt wird, wobei das besagte Getränk einen sehr geringen Gehalt an T2N-Potenzial umfasst und wobei die Gerstenpflanze oder ein Teil davon eine erste Mutation, die zu einem vollständigen Verlust des funktionalen Lipoxygenase-(LOX)-1-Enzyms führt, und eine zweite Mutation, die zu einem vollständigen Verlust des funktionalen LOX-2-Enzyms führt, umfasst.

2. Getränk nach Anspruch 1, wobei das Getränk ein Malzgetränk ist.

3. Getränk nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Getränk Bier ist."

Anspruch 1 sagt, dass es sich um ein Getränk aus einer bestimmten Gerste handelt. Damit wird nicht die Gerste geschützt, sondern nur ein Getränk, das mit dieser bestimmten Gerste hergestellt wird. Die Gerste muss zwei bestimmte Mutationen aufweisen. Jedem bleibt es unbenommen, Gerstengetränke herzustellen, nur nicht mit dieser einen Sorte. Zusätzlich muss das Getränk einen sehr geringen Gehalt an T2N-Potenzial haben. Was das ist, weiß ich nicht. Nur wenn diese vier Punkte erfüllt sind (Getränk, Gerste mit zwei Mutationen, sehr geringe T2N-Potenziale), ist das Produkt durch das Patent geschützt.

Anspruch 2 sagt, dass das Getränk ein Malzgetränk ist, und Anspruch 3, dass es sich um Bier handelt. Damit sind natürlich nicht alle Malzgetränke und alle Biere geschützt, sondern nur die, die gemäß Anspruch 1 hergestellt werden.

Der Artikel erweckt den Eindruck, dass es Patentämter nur dazu gibt, damit sie mit den Patenten Geld verdienen. Das ist natürlich Blödsinn. Patente schützen die deutsche und europäische Industrie vor billigen Nachahmern, speziell aus Fernost. Letztes Jahr wurden beinahe 300.000 Patente beim europäischen Patentamt angemeldet. Diese Patente müssen von hochqualifizierten Ingenieuren und Naturwissenschaftlern geprüft werden. Knapp 7.000 Mitarbeiter arbeiten beim Patentamt.

Was lernen wir daraus? Im Internet treiben sich viele herum, die von vielen Dingen keine Ahnung haben. Das hält sie nicht davon ab, Protestaufrufe zu verbreiten, die dann von Leuten unterzeichnet werden sollen, die noch weniger Ahnung von der Materie haben.

1. Juni 2017

Freibad kann nur kurzfristig geschlossen, aber nicht geöffnet werden

Das Obermain-Tagblatt verrät uns im Bericht über die letzte Burgkunstadter Stadtratssitzung, warum das Freibad nachmittags geschlossen war: "Wegen Unwetterwarnungen war das Freibad am Dienstag nur bis 13 Uhr und von 17 bis 20 Uhr geöffnet, obwohl sich das Wetter am Nachmittag wieder gebessert hatte. Die Bürgermeisterin bedauerte, dass eine kurzfristige Öffnung nicht mehr möglich war."

Die Versicherungskammer Bayern schickt mir freundlicherweise auch immer Unwetterwarnungen. Am Dienstag, als das Freibad nachmittags geschlossen war, bekam ich zwei (Bilder zum Vergrößern bitte anklicken):



Örtliche Gewitter lassen sich nur schwer vorhersagen. Deshalb geben die Wetterdienste kurzfristige Warnungen heraus.

Warum das Freibad am Vormittag bei abziehendem Regen und Gewitter und abends bei einer Warnung vor schwerem Gewitter geöffnet war, am Nachmittag bei gutem Badewetter aber geschlossen blieb, werden wir wohl nicht erfahren. Kurzfristige Schließungen des Bades sind anscheinend möglich, regelmäßige Öffnungszeiten nicht.

Ich empfehle jedenfalls der Stadtverwaltung vor der Entscheidung, das Freibad zu schließen, einen Blick in den Wetterbericht für Burgkunstadt in Wetter Online.