4. Juli 2017

Schafft die Zivilehe ab!

Die Zivilehe wurde in Deutschland mit der französischen Revolution eingeführt. Die Preußen schafften sie anschließend wieder ab. Erst 1875 wurde sie im gesamten deutschen Reich wieder verbindlich eingeführt (Wikipedia).

Die Zivilehe beruhte auf dem Gedanken, eine Versorgungsgemeinschaft zu bilden, aus der in der Regel Kinder hervorgehen. Als der Art. 6 des Grundgesetzes formuliert wurde, gab es keine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, die Ehe war noch immer eine Versorgungsgemeinschaft. Die Frau besorgte den Haushalt und die Erziehung der Kinder, der Mann verdiente das Geld. Damit die Frau auch nach dem Tod des Mannes versorgt war, bekam sie eine Witwenrente. Homosexualität war strafbar, uneheliche Kinder waren rechtlos.

Die Autoren des Grundgesetzes haben daher natürlich nur an eine Ehe zwischen Mann und Frau gedacht, als sie den Satz "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" formulierten. Heute haben wir eine ganz andere Situation: Frauen sind in der Regel berufstätig, Homosexualität ist legal, uneheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Viele Paare wollen keine Kinder. Es gibt sogar Tendenzen, das Ehegattensplitting - für viele ein Grund für die Ehe - abzuschaffen. Die Ehescheidung wurde vereinfacht, die Ehe ist keine auf Lebenszeit angelegte Solidargemeinschaft mehr.

Früher war man der Meinung, Kinder bräuchten einen Vater und eine Mutter, damit männliche und weibliche Elemente in der Erziehung vorhanden wären. Anscheinend ist das jetzt nicht mehr wichtig, weil Homopaare Kinder adoptieren dürfen. Zudem gibt es sehr viele Alleinerziehende. Auch das Kindeswohl ist also kein Argument für die Ehe.

Wozu also noch eine Zivilehe? Warum eine Ehe nur zwischen zwei Personen? Ich kann mir vorstellen, dass es Menschen gibt, die gerne eine Dreierbeziehung führen. Niemand kann ihnen das heute verbieten, nur heiraten dürfen sie nicht.

Wenn jemand für das Zusammenleben eine vertragliche Regelung braucht, kann jeder - dank Vertragsfreiheit - einen Partnerschaftsvertrag schließen. Dazu braucht es keinen Standesbeamten, sondern nur zwei (oder drei) Unterschriften. Wenn jemand kirchlich heiraten will, kann er das gerne tun. Das ist seine Privatangelegenheit.

Daher mein Vorschlag an die Politik: Schafft die Zivilehe ab! Sie passt nicht mehr in unsere Zeit. Welche Partei traut sich?