27. November 2015

Vernunft hat gesiegt

Nun hat doch die Vernunft im Burgkunstadter Stadtrat gesiegt. Die Schwertransporte für die Windkraftanlagen dürfen über Burgkunstadts Straßen rollen. Gut, dass bei der Abstimmung drei Stadträte gefehlt haben; wer weiß, wie die Abstimmung sonst ausgefallen wäre. Gewöhnliche Baustellenfahrzeuge dürfen die Straßen aber nicht benutzen, nur Schwertransporte. Stadtrat Hans-Peter Marx sorgte sich: "Wie wollen sie hunderte Fahrzeuge überwachen? Etwa Leute zum Aufpassen aufstellen?" Lieber Herr Marx, Sie müssen nicht die Fahrzeuge überwachen, die vertragsgemäß Mainroth und Gärtenroth meiden, sondern die, die vertragswidrig diese Ortschaften passieren. Wie ich die Dorfbevölkerung kenne, beschwert sie sich sofort, wenn ein Laster zuviel durch die ländliche Idylle fährt. Wenn sich keiner beschwert, ist es auch egal.

Wenn wirklich eine Klausel für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund fehlt, dann hat jemand, der den Stadträten den Vertrag zur Abstimmung vorlegte, gepennt. Der Stadtrat hat das Recht, dass ihm von der Stadtverwaltung geprüfte Verträge zur Abstimmung vorgelegt werden. Wenn die Stadtverwaltung Verträge nicht prüfen kann, soll sie halt jemand fragen, der es kann. Vielleicht gibt es im Landratsamt jemand. Notfalls kann man einen Rechtsanwalt mit der Vertragsprüfung beauftragen. Anscheinend gibt es in der Stadtverwaltung in Sachen Vertragsgestaltung Fortbildungsbedarf.

26. November 2015

Keine Baur- und Dechant-LKWs auf Burgkunstadts Straßen!

Die Burgkunstadter CSU hat laut Obermain-Tagblatt bei einem Treffen lebhaft diskutiert. Stadtrat Günter Knorr war es wichtig, seine ländliche Wählerschaft zu besänftigen: "Es kann nicht sein, dass man in anderen Kommunen Windkrafträder aufstellt und die Ortschaften mit ihren Bürgern und die Straßen um Burgkunstadt durch immensen Lastwagenverkehr belastet werden." Folgt man der Logik Knorrs, dann dürfen auch keine Baur- und Dechant-LKWs mehr durch Burgkunstadt fahren, weil die Steuereinnahmen dafür in Weismain und Altenkunstadt erzielt werden.

Die Benutzung öffentlicher Straßen wird durch § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung eingeschränkt: "Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt." Ach ja, Abs. 1 desselben Paragrafen verbietet noch, mit den LKWs Rennen zu fahren. Aber ansonsten dürfen so viele LKWs fahren wie auf die Straße passen, Ausnahmegenehmigungen sind nur für Schwertransporte notwendig.

Der neue Server für die Stadtverwaltung scheint ein unlösbares Problem zu bilden. Ein leistungsfähiger Server kostet nicht die Welt. Ich kenne die Anforderungen der Stadtverwaltung nicht. Wenn ich aber die Anforderungen eines produzierenden Gewerbebetriebs unterstelle - die sicher deutlich über den Anforderungen einer kleinen Verwaltung stehen - sollte die Stadt mit einem Server für 5.000 € gut bedient sein. Zudem muss man heutzutage keinen Server kaufen, man kann ihn auch mieten, z. B. bei der Telekom. Vorteil beim Mieten ist, dass der Server vom Vermieter betreut und gewartet wird, um die Datensicherung muss man sich auch nicht kümmern.

13. November 2015

Freibier für alle!

Der Stadtrat Burgkunstadt hat die Beschlussvorlage des Bürgervereins abgelehnt, die Schulden der Stadt innerhalb der nächsten 25 Jahre auf den Landesdurchschnitt abzusenken. Begründung: Das sei doch eine Selbstverständlichkeit (siehe Obermain-Tagblatt). Stadtrat Michael Doppel sagte, man könne nicht Gemeinden in Oberbayern mit Gemeinden in Oberfranken vergleichen. Das muss man auch nicht, wenn man sich informiert, beispielsweise beim Bayerischen Landesamt für Statistik. Dort kann man sich den Schuldenstand der bayerischen Gemeinden, aufgegliedert nach Regionen, herunterladen. In Oberfranken West betrug die Pro-Kopf-Verschuldung 2014 701 €. Das ist bedeutend weniger als die Verschuldung der Burgkunstadter mit 1760 €/Einwohner.

Der Mittelwert ist nur ein mittlerer Wert. Es gibt dabei durchaus Gemeinden mit höheren Schulden als der Mittelwert (z. B. Burgkunstadt), es gibt aber auch welche - man höre und staune! - ohne Schulden. Wer's nicht glaubt, kann hier nachlesen. 63 der 187 schuldenfreien Gemeinden liegen in Oberbayern, also gerade mal 1/3. Schon in der Grundschule lernen die Kinder, sich die guten Schüler zum Vorbild zu nehmen, nicht die schlechten. Kann das der Stadtrat nicht auch, sich die guten Gemeinden zum Vorbild nehmen? Warum man sich per Stadtratsbeschluss nicht zu einer "Selbstverständlichkeit" verpflichten will, bleibt schleierhaft. Ein Schelm, wer böses dabei denkt!

Die bayerische Gemeindeordnung fordert, dass sich die Gemeinden nicht überschulden. Auch wird Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verlangt. Irgendwann ist die Niedrigzinsphase zu Ende. Was wird dann aus den angehäuften Schulden? Irgendeiner zahlt. Wer das ist, ist schon bekannt: der Bürger.

Stadtrat Marco Hennemann betonte, die Skaterbahn sei notwendig gewesen, weil sie täglich enormen Zulauf habe. Was ist das für eine verquere Logik? Weil etwas enormen Zulauf hat, ist es notwendig und muss durchgeführt werden? Wenn jeden Samstag im Rathaus Freibier für alle ausgeschenkt wird mit einer kostenlosen Bratwurst und Stimmungsmusik, gibt es bestimmt einen enormen Zulauf. Das ist also bitter notwendig. Also, Herr Hennemann, wann findet das erste Burgkunstadter Bratwurstfrühstück statt?

Anstatt über den Leitfaden zur Haushaltskonsolidierung, den Kämmerin Heike Eber zur Stadtratssitzung mitbrachte, zu schmunzeln, hätten ihn die Stadträte besser gelesen und ihre Schlüsse für Burgkunstadt daraus gezogen. Laut Kommunalabgabengesetz sollen Benutzungsgebühren kostendeckend sein, auch Friedhofsgebühren. Wer darüber nur feixt, verstößt gegen geltendes Recht. Bezahlen muss der Bürger sowieso, ob über Gebühren oder über Steuern. Es ist aber gerechter, wenn der zahlt, der die Kosten verursacht.

Tja, und dann war da noch das leidige Thema rechtzeitige Verabschiedung des Haushalts. Laut Kämmerin Heike Eber fehlen noch der Jahresabschluss 2015 und die Schlüsselzuweisungen. Da stellt sich die Frage: warum? Wenn man den Jahresabschluss 2015 zeitnah gemacht hätte, läge er auch vor. Die Aussage, dass keine Kommune den Stichtag 30. November einhalte, ist nicht ganz richtig: Ich habe Gemeinden gefunden, die ihre Haushaltspläne zwar nicht zum 30. November, aber immerhin noch im Dezember verabschiedet haben: Bamberg 10.12.2014, München 17.12.2014, Coburg 18.12.2014.

Bei meiner Recherche ist mir noch etwas zum Thema Transparenz aufgefallen: Die oben genannten Gemeinden informieren ihre Bürger ausführlich im Internet über den Haushalt. Der gesamte Haushaltsplan kann abgerufen werden. In Burgkunstadt ist er, wie so vieles, geheim.