31. Dezember 2021

Ansammlungsverbot - und niemand weiß Bescheid

Der Landkreis Lichtenfels verhängt ein Ansammlungsverbot für den Burgkunstadter Marktplatz für die Silvesternacht und niemand weiß Bescheid. Also, zumindest der für die Burgkunstadter Homepage verantwortliche Mitarbeiter weiß nicht Bescheid, sonst hätte er die Einwohner Burgkunstadts darüber informiert. Wichtig war allerdings, dass das Rathaus am 30. Dezember bereits um 16:00 Uhr geschlossen hatte. Man muss sich ja schließlich gemütlich auf das verlängerte Wochenende einstellen können. Wenigstens hat die Bürgerzeitung online auf das Ansammlungsverbot hingewiesen.

29. Dezember 2021

Was eine Beschwerde bei der EU so bewirken kann

Seit etwa 5 Jahren mahne ich an, dass die Stadt Burgkunstadt ihren Verpflichtungen aus dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) bzw. der Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV) nachkommt und endlich die regelmäßig alle 10 Jahre fällige Untersuchung der städtischen Abwasserkanäle durchführt. 

Anscheinend hatte jetzt ein anderer Bürger mit einer Beschwerde bei der EU Erfolg. Der besagte Bürger hatte sich über das Vergabeverfahren bei der Kanaluntersuchung beschwert, weil die Ausschreibungen nicht EU-weit erfolgten. Diese Beschwerde hat vermutlich dazu geführt, dass die Stadt endlich ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. Die Kamerabefahrungen für die Kanäle wird jetzt auf 10 Jahre aufgeteilt.

Weil Bürgermeisterin Christine Frieß sich schwer damit tut, Fehler einzugestehen, sprach sie in der Stadtratssitzung von einer " angeblich nicht korrekten Vergabepraxis". Ich frage mich nur, warum die Kamerabefahrungen jetzt doch EU-weit ausgeschrieben werden, wenn doch die Vergabepraxis nur angeblich nicht korrekt war.

Offen ist allerdings immer noch die Frage, wie es mit der Eigenüberwachung der privaten Abwasserkanäle weitergeht. Vielleicht sollte ich auch mal ein kleines Briefchen an die EU schreiben oder eine Verfassungsbeschwerde einreichen? Bei der Eigenüberwachung der privaten Abwasserkanäle verstößt die Stadt eklatant gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

27. Dezember 2021

Max Mustermann, der Social-Media-Experte

Einige Burgkunstadter Stadträte waren in der letzten Stadtratssitzung der Meinung, dass die Stadtverwaltung auf Facebook und Instagram aktiv werden solle. Die Stadt erreiche viele Bürger über ihre Homepage nicht. Jetzt soll jeder Mitarbeiter wichtige Informationen aus seinem Bereich posten. Dagegen stimmten nur Bürgermeisterin Christine Frieß und die CSU-Stadträte Kathrin Weißmann, Marco Hennemann und Michael Foltes. Mein Glückwunsch gilt denen, die dagegen gestimmt haben.

Wenn die Bürger nicht fähig oder willens sind, die Homepage der Stadt aufzurufen, dann werden sie auch nicht die Informationen der Stadt auf Facebook oder Instagram abrufen. Auf der Homepage findet man alle Informationen, die man braucht. Wenn man die Information nicht sofort findet, hilft die Suchfunktion weiter. Die Homepage gibt es sogar in einer Variante für Mobilgeräte. Nach der letzten Überarbeitung ist der Internetauftritt der Stadt ganz passabel für eine Kleinstadt. Natürlich ist der Auftritt - wie alles auf der Welt - Geschmackssache und verbesserungsfähig. Aber sie erfüllt ihren Zweck.

Anscheinend ist die Stadtratsmehrheit der Meinung, dass Social Media und Internetauftritt jeder Verwaltungsmitarbeiter mit Links machen kann. Wo Firmen Profis einsetzen, die eine entsprechende Ausbildung oder ein Studium vorweisen können, macht das in Burgkunstadt der Verwaltungsangestellte Max Mustermann so nebenher. Es darf auch gerne ein Minijobber sein, wie Hennemann anregte. Der Stadtrat weiß zwar nicht, was er mit Facebook und Instagram erreichen will, aber Max Mustermann wird's schon richten.

Bevor der Stadtrat weiter in Personalaufstockungsphantasien schwelgt, sollte er mal überlegen, ob er nicht einfach eine Agentur damit beauftragt, die das Social-Media-Thema für die Stadt übernimmt. Und wenn die Verwaltung den Dienstleistungsvertrag noch professionel gestaltet, kann die Stadt jederzeit wieder aus dem Vertrag aussteigen, wenn es nichts wird mit Facebook und Konsorten.

Und übrigens: Wenn die Kämmerei seit Jahren unterbesetzt ist, kann man vielleicht die Verwaltung umorganisieren, anstatt sie aufzublähen. Zudem wurden in den vergangenen Jahren so viele nützliche Dinge erfunden, die die Arbeitsabläufe erleichtern und beschleunigen - ich denke da nur an die Fortschritte in der Informationstechnologie allgemein oder an das E-Government.

23. Dezember 2021

Freie Fahrt für freie Bauern!

Die Bauernfraktion der Burgkunstadter CSU hat sich in der letzten Stadtratssitzung mit einem Nonsensantrag mal wieder durchgesetzt. Obwohl eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts zur Schließung des Bahnübergangs Mainroth-West keine Aussicht auf Erfolg hat, soll die Stadt trotzdem dagegen klagen. Die Kosten trägt ja die Rechtsschutzversicherung. Der geschäftsleitende Beamte Sven Dietel schätzt die Eigenbeteiligung der Stadt auf 3.000 bis 5.000 Euro. Der vebleibende Bahnübergang Horlache sei für die landwirtschaftlichen Maschinen der Bauern zu eng. Es solle damit Zeit für eine Ertüchtigung des Bahnübergangs Horlache gewonnen werden.

Die Straße Horlache ist durchgängig breiter als 4 m. Der Bahnübergang ist an der schmalsten Stelle 4,80 m breit. Das mag mit Messungenauigkeiten behaftet sein, weil ich die Abstände in Google Maps gemessen habe. Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen maximal 2,55 m breit sein, mit Ausnahmegenehmigung 2,75 m. Wieso der Bahnübergang dafür zu schmal sein soll, erschließt sich mir nicht. Vielleicht wollen oder können sich die Mainrother Landwirte nicht über die Vorfahrt verständigen, falls sie sich begegnen und ihre Riesentraktoren nicht gleichzeitig den Bahnübergang passieren können?

Wenn das der Fall sein sollte, müssten sie halt einen kleinen Umweg über Mainklein machen. Das sind vom Bahnübergang Mainroth-West etwas mehr als 1 km. Ein heutiger Rennbulldog mit 45 km/h schafft das in 2 min. Natürlich müsste man notfalls auch auf der Ausweichstrecke mal seinem Bauernkameraden ausweichen. Das ist aber anscheinend unzumutbar.

Schlauerweise musste Stadtrat Marco Hennemann den Antrag stellen. Wenn Stadtrat Günther Knorr, seines Zeichens Großbauer in Mainroth, den Antrag gestellt hätte, hätte wohl jeder Stadtrat gleich gemerkt, woher der Wind weht. So wirft die Stadt 5.000 Euro zum Fenster raus (die Frage ist, ob das dann wirklich dabei bleibt), nur damit Knorr sich im Gegenverkehr nicht mit anderen Verkehrsteilnehmern über den Ausweichvorgang verständigen muss. Zusätzlich werden noch Gerichte und die Stadtverwaltung beschäftigt, weil sie ja sonst nichts zu tun hätten.

22. Dezember 2021

Wie verhindere ich erneuerbare Energien?

Stellen Sie sich vor: Es gibt jemand, der eine Freiflächenphotovoltaikanlage bauen will, um die Energiewende voranzutreiben, aber der Stadtrat lehnt den Bau ab. Gibt's nicht? In Burgkunstadt schon. Sogar eine Bürgerbeteiligung bot der Betreiber an und Gewerbesteuer hätte es auch noch ein bisschen gegeben. Die Entscheidung fiel den Räten anscheinend leicht, weil sie eine Bewertungsmatrix zur Entscheidungsfindung haben. Ich habe in meinem Berufsleben auch mit Bewertungsmatrizen gearbeitet. Wer aber glaubt, dass eine Bewertungsmatrix dem Entscheider das Denken abnimmt, ist auf dem Holzweg.

In einer Bewertungsmatrix werden Kriterien aufgelistet, die für die Entscheidung wichtig sind. Man kann die einzelnen Kriterien verschieden gewichten. Wenn beispielsweise das Kriterium "Potenzielle Erweiterungsflächen für Wohnbebauung" besonders wichtig ist, kann man auch festlegen, dass die Punktevergabe nicht von 0 bis 2, sondern von 0 bis 5 erfolgen soll. In der Bewertungsmatrix für Photovoltaikanlagen sind anscheinend alle Kriterien gleich wichtig.

Wie gut oder schlecht eine Bewertungsmatrix ist, hängt von den berücksichtigten Entscheidungskriterien ab, von der Gewichtung der Kriterien und natürlich von der Beurteilung der Kriterien. Beispielsweise ist es subjektive Ansichtssache, ob das Ortsbild durch eine Photovoltaikanlage beeinträchtigt wird oder nicht.

Man kann sogar eine Bewertungsmatrix so gestalten, dass unter allen Umständen das gewünschte Ergebnis herauskommt. Ich hatte mal einen Chef, der meine Arbeitsgruppe an der Gewichtung und den Kriterien unserer Bewertungsmatrix so lange herumfummeln ließ, bis die Matrix das von ihm gewünschte Ergebnis widerspiegelte.

Ich kann Stadtrat Sebastian Callens nur beipflichten: Der Leitfaden für die Freiflächenanlagen muss dringend überarbeitet werden. Die Vorteile der Anlagen werden beispielsweise in der Bewertungsmatrix überhaupt nicht berücksichtigt. In der Matrix sind zudem Kriterien enthalten, die nie zutreffen: "Flächen an Autobahnen, Bahnstrecken, Hochspannungstrassen etc." Diese sind nämlich in der Übersichtskarte von vorne herein ausgeschlossen.

Flächen in Wasserschutzgebieten und vorbelastete Flächen gibt es sehr wenige. Nachdem die Flächen an Verkehrswegen sowieso ausgeschlossen sind, können mit den ersten drei Kriterien der Entscheidungsmatrix in der Regel keine Punkte erzielt werden. "Flächen, die kaum einsehbar sind ..." gibt es nicht, außer sie liegen hinter Büschen oder im Wald. Also wieder Null Punkte. Und so geht es mit den Kriterien der Bewertungsmatrix weiter.

In ihrer Argumentation gegen die Anlage griffen die Energiewendeverhinderer auch auf Argumente zurück, die im Leitfaden gar keine Rolle spielen. So befürchtete dritter Bürgermeister Manfred Hofmann, die Fortführung der Flurbereinigung könnte durch die Anlage gefährdet werden. Und Stadtrat Thomas Müller warnte vor einer Zerschneidung landwirtschaftlicher Flächen. Warum das so schrecklich sein sollte, kann ich mir nicht erklären. Ich habe bisher gedacht, dass riesige Monokulturen eher eine Gefahr für die Insekten darstellen und dass sich die Tierchen über ein paar Blüten zwischen den Solarpanelen freuen.


25. November 2021

Booster-Impfung ohne Termin

Nach meinem eher etwas durchwachsenem Erlebnis mit der Impf-Hotline des Landkreises Lichtenfels habe ich den Gedanken verworfen, dort noch einmal anzurufen und einen Impftermin zu vereinbaren. Stattdessen habe ich mich daran erinnert, dass das Impfzentrum Lichtenfels jetzt ohne Termine gegen Corona impft. Ich bin heute spontan mit meiner Frau hingefahren und wir haben ohne Probleme unsere Booster-Impfung erhalten. Obwohl viele Menschen das terminlose Impfangebot wahrgenommen haben, hatten wir beide unsere Impfung nach einer halben Stunde.

Alle Mitarbeiter waren sehr freundlich und hilfsbereit, von der Security am Eingang über das Impf-Team bis zur Nachsorge am Ausgang. Dem Gesundheitsamt und unserem Landrat Christian Meißner spreche ich ein großes Lob dafür aus, wie sie die Impfkampagne organisiert haben und sie durchführen.

21. November 2021

Wie halte ich mir die Bürger vom Leib?

Die Burgkunstadter Bürgermeisterin Christine Frieß weiß, wie man sich die lästigen Bürger vom Leib hält: Man hält die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerversammlung dann ab, wenn die vierte Coronawelle durchs Land schwappt und die Inzidenzzahlen bundesweit durch die Decke gehen. Da können sich die Wissenschaftler und Politiker den Mund fusslig reden und die Bürger auffordern, Menschenansammlungen zu meiden, unsere Christine ist da eisern. Sie konnte ja nicht wissen, dass die Coronazahlen im Sommer niedrig sind und im Herbst wieder ansteigen. Soll der Ministerpräsident doch von G2 faseln und den Katastrophenfall ausrufen - in Burgkunstadt gelten eigene Regeln. Artikel 120b der Gemeindeordung für den Freistaat Bayern hätte es zwar zugelassen, die Bürgerversammlung bis 31. März nächsten Jahres zu verschieben - aber nichts da: Das macht zu viel Arbeit.

So konnte die Bürgermeisterin ohne Störenfriede wie mich ihre Powerpoint-Präsentation abspulen. Diskussionen, Fragen oder gar Widerspruch gab's nicht. Die Diskussion von Gemeindeangelegenheiten - der eigentliche Sinn der Bürgerversammlung - fand nicht statt. Meine Anträge wurden, wie üblich, abgelehnt. Sie wurden nicht einmal in der Zeitung erwähnt. Anscheinend waren sie zu abwegig. Obwohl: Ist es denn gar so schrecklich, wenn man beantragt, dass sich der Stadtrat einmal damit befasst, wie die Einwohner der Ortsteile sicher über die Bundesstraße kommen? Oder dass die Sitzungsprotokolle im Internet veröffentlicht werden?

Die Stadt Traunstein hat bei ihrer Bürgerversammlung wenigstens auf Einhaltung der 2G-Regeln bestanden. Andere Gemeinden, wie Neuried, haben die Bürgerversammlung abgesagt. Der Burgkunstadter Weihnachtsmarkt findet anscheinend immer noch am 27. November statt, obwohl die bayerische Staatsregierung alle Weihnachtsmärkte abgesagt hat. Auf der Startseite der Stadt Burgkunstadt wird er zumindest noch angekündigt.

Termin für Booster-Impfung im Dezember: Fehlanzeige

Am Freitag wollte ich mir für die Booster-Impfung gegen Corona einen Termin reservieren. Auf der Seite des Lichtenfelser Impfzentrums werden dafür drei Möglichkeiten genannt:

  • freie Impfstunden (ohne Termin) im Impfzentrum oder
  • über das Bayerische Impfportal oder
  • über die Impf-Hotline.

Weil ich keine Lust hatte, im Impfzentrum zu warten, wollte ich einen Termin über das Impfportal buchen. Leider hat das Impfportal meinen Zugang schon wieder gelöscht. Wenn man sich neu anmeldet, kann man aber leider nicht angeben, wie oft man schon geimpft wurde. Anmeldung zur Booster-Impfung ist anscheinend nicht möglich.

Also ein nächster Versuch über die Impf-Hotline. Der freundliche Herr am Telefon hat mir erklärt, dass ich frühestens 5 Monate nach der letzten Impfung einen Booster-Termin bekommen könne, also am 7. Dezember. Leider könne er mit mir aber keinen Termin im Dezember vereinbaren, das sei nur bis Ende November möglich. Auf meinen Einwand, dass ich eine Frau kenne, der für 5. Dezember ein Termin zugeteilt wurde, meinte er, danach könnten aber keine Termine gemacht werden, ich solle Ende November wieder anrufen.

Jetzt frage ich mich, woran das liegt: Können keine Termine vereinbart werden, weil der Monatsplaner für Dezember noch nicht ausgedruckt vorliegt? Kann die Bayerische Staatsregierung ihr Impfportal nicht um Booster-Impfungen erweitern? Will man die Impfwilligen abhalten, weil der Impfstoff zu teuer oder nicht vorhanden ist? Oder ist das alles wieder nur Dummheit?

18. November 2021

Schmutziger Kampf ums Lehrschwimmbecken

Die DLRG-Schneiders machen noch einmal mit Leserbriefen für den Bau eines Lehrschwimmbeckens in Altenkunstadt mobil, bevor die Altenkunstadter am 21. November über das Projekt in einem Bürgerentscheid abstimmen. Die Gemeinde Altenkunstadt hat Informationen zum Projekt ins Internet gestellt. Leider sind die Angaben auf der Internetseite Altenkunstadts und die Ausführungen im Leserbrief "Warner vor dem Badbau sollen Farbe bekennen" nicht deckungsgleich.

In der Betriebskostenübersicht der Gemeinde verursacht das Bad jährlich laufende Kosten in Höhe von 234.700 € mit DLRG, was anscheinend bedeutet, dass die DLRG die Badeaufsicht übernimmt. Hinzu kommen noch 20.000 € für den Unterhalt der Technik und 40.000 € für den Unterhalt des Gebäudes, insgesamt also 295.000 € jährlich. Wenn die Gemeinde das Bad betreibt, fallen zusätzlich jährlich 39.000 € an. Die Kosten für Abschreibung und Verzinsung muss man bei Bädern nicht veranschlagen, sie fallen aber natürlich trotzdem an.

Thomas Schneider schreibt in seinem Leserbrief, dass der Betrieb des Bades ausgeschrieben werden solle und damit die Betriebskosten vom Betreiber übernommen würden. Diesen Betreiber gibt es aber anscheinend nicht, sonst würde die Gemeinde ja wohl in ihren Unterlagen darauf verweisen. Bereits 2017 war von einem geheimnisvollen Plan der DLRG die Rede, nach dem der Betrieb des Bades fast nichts kostet. Schneider verlangt von den Badgegnern Zahlen. Wie wäre es, wenn die DLRG den Bürgern vor dem Entscheid mal ihre Zahlen vorlegen würde? Der Unterschied zwischen 334.000 € jährlich und fast nichts ist doch schon gewaltig. Leider sagen die Unterlagen auch nichts über die erwarteten Einnahmen aus. Wie verantwortungsvolle Bürger bei einer solch spärlichen und widersprüchlichen Informationslage eine vernünftige Entscheidung treffen sollen, kann ich mir nicht vorstellen.

2020 sind laut DLRG in Deutschland 378 Menschen ertrunken. Leider erfährt man nicht, wie viele der Ertrunkenen tatsächlich Nichtschwimmer waren. Aus der ungleichmäßigen Aufteilung der Toten nach Geschlechtern (80 % Männer) darf man wohl schließen, dass es sich häufig um testosterongesteuerte Unfälle handelt: Selbstüberschätzung, Alkohol, Leichtsinn. 

Es ist wichtig, dass Kinder Schwimmen lernen. Das bestreite ich keinesfalls. Es gibt Ertrinkungsunfälle, bei denen Kinder oder Erwachsene unbeabsichtigt in Lebensgefahr geraten, weil sie ins Wasser fallen und nicht schwimmen können. Leider verrät uns aber die DLRG nicht, wie viele Ertrunkene tatsächlich nicht schwimmen konnten. Vielleicht, weil dann das Narrativ nicht mehr so stark zieht, dass man Bäder bauen muss, damit nicht mehr so viele Menschen ertrinken? Von den 378 Ertrunkenen des Jahres 2020 waren 292 älter als 20 Jahre. Von erwachsenen Menschen kann man erwarten, dass sie nicht ins Wasser springen, wenn sie nicht schwimmen können und das sie Warnhinweise und Badeverbote beachten.

Werner Schneider schreibt in seinem Leserbrief "Nein zum Schwimmbad wäre fatal für die Sicherheit": "Sie als Bürger haben es jetzt in der Hand, ob Sie für dieses Zukunftsprojekt stimmen oder für einen Sparhaushalt zu Lasten Ihrer Kinder und deren Schwimmfähigkeit und Sicherheit sowie zu Lasten der Gesundheit der Bevölkerung in unserer Region." Das ist übelste Propaganda, keine Information. Auf der einen Seite sind die bösen geizigen Sparfüchse, auf der anderen die Guten, die um Sicherheit und Gesundheit besorgt sind. Schneider spielt hier mit der Angst um das Wohl der Kinder und der Sorge der Bevölkerung um ihre Gesundheit, um Stimmung für das Bad zu machen. Er stellt die Bürger vor eine falsche Wahl: Entweder das Bad wird gebaut oder Kinder und Gesundheit sind in Gefahr. Das ist natürlich völliger Quatsch.

Selbstverständlich kann den Kindern auch weiterhin in den umliegenden Bädern Schwimmunterricht erteilt werden. Der Schwimmunterricht ist leider coronabedingt ausgefallen, da hätte auch ein Lehrschwimmbecken in Altenkunstadt nichts daran geändert. Und ich werde auch nicht kränker, wenn das Bad nicht gebaut wird, weil ich ebenfalls die vorhandenen Bäder nutzen oder auch anderweitig Sport treiben kann. Übrigens ist Radfahren genauso gesund wie Schwimmen.

17. November 2021

Bürgerversammlung in Corona-Zeiten

Ich hätte gerne an der Bürgerversammlung in Burgkunstadt teilgenommen. Angesichts der explodierenden Corona-Zahlen kann ich aber jetzt nur davon abraten, die Versammlung zu besuchen. Wir sollten alle auf die Gesundheitsexperten hören und Menschenansammlungen nach Möglichkeit meiden. Noch dazu scheint die Stadt die aktuellen Corona-Regeln noch nicht verinnerlicht zu haben. Auf der Homepage der Stadt steht immer noch, dass ein Schnelltest - der noch dazu selbst durchgeführt werden darf - für den Besuch der Bürgerversammlung ausreicht: "Der Nachweis ist auf Verlangen beim Betreten der Stadthalle vorzuzeigen."

Seit 9. November haben nur noch Geimpfte oder Genesene Zugang zu Veranstaltungen, wenn eine "landesweit stark erhöhte Intensivbettenbelegung" vorliegt (rote Krankenhausampel). Das steht im Artikel 17 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dort steht auch: "Der Anbieter, Veranstalter oder Betreiber hat durch wirksame Zugangskontrolle samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson sicherzustellen, dass Zugang nur bei Vorlage der erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweise erfolgt." Den Nachweis auf Verlangen vorzuzeigen, ist daher ein bisschen wenig. 

Wenigstens eine Behörde wie die Stadt Burgkunstadt sollte sich an die Corona-Verordnungen halten. Nachdem sie dazu anscheinend nicht in der Lage ist, kann ich nur allen raten: Bleiben Sie zu Hause und achten Sie auf Ihre Gesundheit!

1. November 2021

Burgkunstadt-Seite lässt sich jetzt besser bedienen

Ich war angenehm überrascht, als ich heute die Internetseite der Stadt Burgkunstadt aufgerufen habe. Die Informationen sind jetzt in zwei Spalten übersichtlich angeordnet. Die Aufklappmenüs bleiben aufgeklappt und die einzelnen Punkte lassen sich leicht auswählen. Anscheinend liest die Verwaltung meinen Blog und hat meine Kritikpunkte aufgegriffen. Danke für die Verbesserung der Bedienerführung!

25. Oktober 2021

Die Bürgerversammlung gewährt den Bürgern ein Mitberatungsrecht

Die Bürgerversammlung findet heuer coronabedingt erst am 18. November statt. Nachdem die Versammlung diesmal in der Stadthalle durchgeführt wird, hege ich die Hoffnung, dass sie nicht wieder zu einem gemütlichen Beisammensein ausartet, sondern dass sie dem Wortlaut und Sinn des Artikels 18 der Gemeindeordnung entsprechend durchgeführt wird. Kurz gesagt gewährt die Bürgerversammlung den Bürgern ein Mitberatungsrecht. Jeder Burgkunstadter hat auf der Bürgerversammlung Rederecht. Jeder Burgkunstadter kann Anträge stellen, über die die Bürgerversammlung abstimmt. Die Anträge müssen auch nicht Wochen vor der Versammlung eingereicht werden. Man kann jederzeit einen Antrag in der Versammlung stellen. Wenn die Versammlung Anträgen mehrheitlich zustimmt, muss der Stadtrat die Anträge zeitnah in einer Sitzung beraten. Laut Tagesordnung könnte man meinen, der "Bericht der Ersten Bürgermeisterin" wäre der wichtigste Punkt. Ist er aber nicht. Der wichtigste Punkt ist, dass die Bürger ihre Empfehlungen für den Stadtrat diskutieren und beschließen.

Ich habe diesmal auf Anfragen verzichtet und alles in meine Beschlussanträge gepackt:

1. Der Stadtrat möge Maßnahmen beraten und beschließen, die es den Einwohnern der Ortsteile, durch die die Bundesstraße B289 führt, ermöglicht, die Straße gefahrlos zu überqueren.

Begründung: Die stark befahrene B289 zerschneidet die Ortsteile Neuses, Weidnitz, Theisau und Mainroth. Dort gibt es weder Querungshilfen noch Fußgängerüberwege. Besonders für unbegleitete Schulkinder oder alte Menschen ist das Überqueren der Fahrbahn äußerst gefährlich. Querungshilfen oder  Fußgängerüberwege könnten die Gefahr mindern.

2. Der Stadtrat möge unverzüglich die Haushaltssatzung 2022 beraten und beschließen.

Begründung: Nach Art. 65 Abs. 2 GO muss die Haushaltssatzung bis 30. November des Vorjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Ohne den zur Haushaltssatzung gehörigen Haushaltsplan ist ein sparsames planvolles Wirtschaften nicht möglich. Neue Projekte dürfen ohne gültige Haushaltssatzung nicht in Angriff genommen werden.

3. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, allen Bürgern, die bisher noch nicht zur Eigen­überwachung der privaten Abwasserleitungen aufgefordert wurden, bis spätestens Ende 2022 das Auf­forderungsschreiben zuzuschicken.

Begründung: Die EÜV (Eigenüberwachungsverordnung) verlangt die Überwachung der privaten Abwasserleitungen. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt. Es widerspricht dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, einige Bürger zur Über­wachung zu verpflichten, andere jedoch erst in 20 Jahren.

4. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, die in der EÜV geforderten Überprüfungen der Sammelkanäle bis Ende 2022 durchzuführen.

Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der öffentlichen Sammelkanäle. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt.

5. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Sitzungsprotokolle der öffentlichen Stadtratssitzungen im vollen Wortlaut im Internet veröffentlicht werden.

Begründung: Andere Gemeinden in Bayern veröffentlichen schon längst die Sitzungsprotokolle im Internet. Bisher können die Protokolle in Burgkunstadt nur im Rathaus eingesehen werden. Im Zuge einer bürgerfreundlichen Verwaltung ist die Veröffentlichung im Internet eine Selbstverständlichkeit. Zudem hat sich die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen im Internet bereits bewährt.

6. Der Stadtrat möge dafür Sorge tragen, dass die Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Teilen der Stadtratssitzung gesetzeskonform veröffentlicht werden.

Begründung: Art. 52 Abs. 3 GO fordert: „Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“ Der von der Verwaltung immer noch gerne verwendete Satz „Der Stadtrat befasste sich mit Grundstücks- und Personalangelegenheiten“ genügt dem Öffentlichkeitsgebot in keiner Weise. Bei Grundstücks­angelegen­heiten könnte die Formulierung beispielsweise so lauten: Die Stadt verkaufte das Grundstück Fl.-Nr. X, Musterstraße Y.

7. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Nazisymbolik an der Grundschule (Schwert und Adler) umgehend durch eine Hinweistafel erläutert wird.

Begründung: 1936 wurde der nach rechts blickende Adler auf dem Eichenkranz mit Hakenkreuz als Hoheitszeichen des Deutschen Reiches definiert. Unter dem Adler ragt ein Schwertrelief aus der Wand. Das Schwert war ein bevorzugtes Symbol im Nationalsozialismus. Mit der Losung "Buch und Schwert" erklärte die Naziführung die gesamte Literatur zur Propagandawaffe. Der Massenmörder Heinrich Himmler liebte die Schwertsymbolik besonders. Unkommentierte Nazisymbolik hat an einer Grundschule der Bundesrepublik Deutschland nichts zu suchen. In der Bürgerversammlung 2020 hatte die Bürger­meisterin zugesagt, eine solche Hinweistafel erstellen zu lassen. Das ist bis heute nicht geschehen.

8. Der Stadtrat möge beschließen, an der Kuni-Tremel-Eggert-Straße umgehend eine Hinweistafel anzubringen, die auf die Verstrickung Tremel-Eggerts mit dem Naziregime hinweist.

Begründung: Tremel-Eggert war eine aktive Nationalsozialistin und verbreitete in ihren Werken national­sozialistisches Gedankengut. Besonders in ihrem Buch „Freund Sansibar“ zeigte sie offen ihren Anti­semitismus. Jemand, der angesichts der Verbrechen freiwillig gegen seine jüdischen Mitbürger hetzt, ist ein Täter, kein Mitläufer. Straßen nach Tätern zu benennen, ist ein verbrecherischer Akt gegenüber den Opfern. In der Bürgerversammlung 2020 hatte die Bürgermeisterin zugesagt, eine solche Hinweistafel erstellen zu lassen. Das ist bis heute nicht geschehen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass "die da oben" sowieso machen, was sie wollen, sollten Sie vielleicht mal etwas daran ändern und die Bürgerversammlung besuchen. Stellen Sie ihren Antrag in der Bürgerversammlung zur Abstimmung und nehmen Sie Einfluss auf das Geschehen in Burgkunstadt!

7. Oktober 2021

Es gibt sie schon, die Burgkunstadt-App

Ich habe sie schon auf meinem Smartphone, die Burgkunstadt-App. Sie hat der Stadt keinen zusätzlichen Cent gekostet.



In der Stadtratssitzung haben Grüne und Freie Wähler ihr Herz für die Jugend entdeckt. Damit die Jungen, die keine Lust haben, Zeitung zu lesen oder die Homepage der Stadt Burgkunstadt aufzurufen, etwas vom Ortsgeschehen mitkriegen, muss jetzt eine App her. App ist die Abkürzung für Application Software (Anwendungsprogramm). Immer öfters verbindet man mit dem Begriff aber nur noch Anwendungsprogramme für Mobilgeräte.

Um Informationen abzurufen, gibt es eine Universal-App. Man nennt sie Internet-Browser oder kurz Browser. Spezielle Apps sind sinnvoll für besondere Anwendungsfälle wie beispielsweise die Corona-App oder die Katastrophen-Warnapp NINA. Bei diesen Apps geht es nicht nur darum, Informationen abzurufen, sondern Menschen durch Push-Nachrichten zeitnah zu warnen oder Kontakte zu ermitteln.

Ich weiß nicht, welchen Gefahren für Leib und Leben Burgkunstadter Jugendliche ausgesetzt sind, wenn sie nicht unmittelbar über kurzfristige Straßensperrungen informiert werden. Bürgermeisterin Christine Frieß hat vollkommen recht, wenn sie darauf verweist, dass die Informationen zeitnah auf der Homepage abrufbar sind. Wenn jemand unbedingt das App-Feeling braucht, kann er sich den Link auf die Burgkunstadtseite auf den Startbildschirm legen. Die Seite der Stadt wird auf Mobilgeräten in einer Mobilversion dargestellt. Es ist wirklich kein Problem, die Seiten mit dem Mobiltelefon zu lesen. Kann es sein, dass die Befürworter der App die Burgkunstadt-Seite noch nie mit einem Mobiltelefon aufgerufen haben?

Die Nutzung der Seite hängt nicht davon ab, ob es eine spezielle App dafür gibt, sondern davon, wie die Informationen aufbereitet und angeordnet sind, sodass man aktuelle und wichtige Informationen leicht findet. Anstatt in eine überflüssige App zu investieren, sollte man mal die Homepage von jemand überarbeiten lassen, der sich mit Benutzerschnittstellen auskennt. Ziel der Homepage ist nämlich nicht Schönheit, sondern schnelle Informationsvermittlung. Beispielsweise sind die animierten Menüs eher etwas für Moorhuhnjäger (zielen. treffen und abschießen) als für so alte Knacker wie mich. Die Inhalte sind auf die drei Spalten wie Kraut und Rüben verteilt. Eine Systematik kann ich darin nicht erkennen.

Also, liebe Burgkunstadter, ob alt, ob jung: Richtet euch die Burgkunstadt-App auf eurem Smartphone ein und nutzt sie recht häufig. Es steht wirklich was drin. Leider muss man manchmal zu viel suchen. Lesen müsst ihr aber noch selbst. Obwohl, es gibt natürlich auch Vorlese-Apps.

16. September 2021

Hallenbäder sind Energiefresser

Über ein neues Lehrschwimmbecken im Raum Kunstadt wird seit über 17 Jahren diskutiert. Zunächst sollte es in Burgkunstadt, dann in Altenkunstadt gebaut werden. Es war mal die Rede von einem Lehrschwimmbecken, dann wieder von einem Hallenbad mit 25-m-Bahn. Jahrelang argumentierten die Befürworter eines Neubaus eines Lehrschwimmbeckens damit, dass sonst den Schülern kein Schwimmunterricht erteilt werden könne. Dann stellte es sich heraus, dass es nicht genügend Lehrer mit Schwimmschein gab, um den Schülern das Schwimmen beizubringen. Ab 2017 war es dann doch möglich, Schwimmstunden ohne eigenes Lehrschwimmbecken durchzuführen. Der geheimnisvolle Plan der DLRG, wie sie das Bad beinahe ohne Kosten betreiben will, bleibt weiterhin ein Geheimnis. Kein Geheimnis ist, dass der Plan die Kämmerer aus Burgkunstadt und Altenkunstadt nicht überzeugt hat.

Es wäre sicher schön, wenn es in Altenkunstadt ein Hallenbad gäbe. Ich würde es auch besuchen, ohne Frage. Es gäbe auch andere schöne Dinge, beispielsweise Nahverkehrsbusse in unserer Region, die im 20-Minuten-Takt verkehren. Die Kommunen müssen sie nur bezahlen können, diese schönen Dinge. Zudem ist es mit dem Bau eines Bades nicht getan. Es muss auch unterhalten und instand gesetzt werden. In der Regel sind öffentliche Bäder defizitär. Daher kann ich den Gemeinderat Altenkunstadt zu seinem Beschluss, kein Bad zu bauen, nur gratulieren.

Es ist natürlich das gute Recht eines jeden, für den Badbau zu demonstrieren. Den Verantwortlichen allerdings zu unterstellen, dass sie sich am Tod von Nichtschwimmern mitschuldig machten, wenn sie ein Bad nicht genehmigten, ist schon ein starkes Stück, auch wenn es der Präsident des Landesverbands Bayern der DLRG, Dr. Manuel Friedrich, sagt: "Jeder Politiker oder jede Politikerin, der gegen neue Bäder ist, müsse sich fragen lassen, ob er nicht Mitschuld hat, wenn die Zahlen Ertrinkender steigten" (Obermain-Tagblatt). Das ist ein Totschlagargument.

Genauso unredlich argumentierte der technische Einsatzleiter der Burgkunstadter DLRG, Thomas Schneider, in seinem Leserbrief im Obermain-Tagblatt vom 6. September, indem er den Gegnern eines Badbaus eine Ideologie unterstellt. Was das für eine Ideologie sein soll, verrät er leider nicht. Vielleicht gehören Teile des Gemeinderats und der Verwaltung einer geheimen Sekte an, die verhindern wollen, dass die Altenkunstadter Kinder Schwimmen lernen, damit sie früher oder später ertrinken? Dann könnte man endlich den merkelschen Bevölkerungsaustausch geräuschlos über die Bühne bringen? Wer so argumentiert, schadet einer an sich guten Sache nur.

Ich will noch einen letzten Aspekt in die Diskussion einbringen. Wir spüren bereits die beginnenden Auswirkungen der Klimakatastrophe, die uns alle bedroht. Es besteht kein Zweifel mehr daran, dass die Klimakatastrophe durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe hervorgerufen wird. Ein Hallenbad ist ein Energiefresser. Selbst eines der energetisch sparsamsten Hallenbäder in Europa, das Bad in Lünen, braucht pro Quadratmeter und Jahr 1.189 kWh Wärmeenergie und 718 kWh Strom. Wenn ich von 1000 m² Fläche ausgehe (weniger als die Hälfte des Merania in Lichtenfels), kommen da im Jahr etwa 1.200 MWh Heizung und 718 MWh Strom zusammen. Bei 18 Cent/kWh Strom und 4,5 Cent/kWh Gas (das sind Preise für Gewerbebetriebe) kommt man auf 129.000 € für Strom und 54.000 € Gas. 

Es handelt sich dabei natürlich nur um Größenordnungen. Vielleicht soll das Bad auch noch viel kleiner werden. Dann ist aber kein Platz mehr für ein 25-m-Becken. Mir geht es vor allem darum, dass ein Hallenbad ein extremer Energiefresser ist, der in Zeiten der globalen Erderwärmung ein Anachronismus ist. Und es soll mir bitte keiner mit Hackschnitzel kommen: Jeder Baum, der nicht als Hackschnitzel verfeuert wird, leistet einen Beitrag zur CO2-Reduktion.

Ich meine, wir sollten weiter die vorhandenen Bäder im Umkreis für den Schwimmunterricht nutzen - und natürlich unser Freibad. Leben wir ein bisschen mehr wieder im Einklang mit der Natur und den Jahreszeiten: schwimmen im Sommer und Ski fahren im Winter.


10. September 2021

Burgkunstadt wertet schon wieder auf

Nachdem es endlich gelungen ist, die sogenannte Liebesinsel in Burgkunstadt durch drei neue Flaggen aufzuwerten, denkt der Stadtrat schon an die nächste Aufwertung. Das Umfeld des Bahnhofs soll aufgewertet werden. Der Berg - Stadtbaumeister Markus Pülz - hatte sich mächtig ins Zeug gelegt, kreißte und gebar ein Mäuslein für schlappe 400.000 €. Dafür soll den Wildparkern am Gleis Richtung Kulmbach ein Parkplatz gebaut werden.

Leider fällt unserer Stadtverwaltung zum Thema Verkehr nichts weiter als Parkplätze ein. So sollte schon mal die ehemalige Schuhfabrik Büttner in ein Parkhaus umgebaut und der Notarsgarten für einen Parkplatz platt gemacht werden. Zum Glück hat die Stadtratsmehrheit das bisher verhindert. Aber dass jetzt dem Stadtrat auch nichts besseres zur Aufwertung des Bahnhofs einfällt als noch ein paar Parkplätze, enttäuscht mich schon. Insbesondere von den Grünen und den grün Angehauchten hätte ich mehr Phantasie erwartet.

Am Bahnhof fehlt seit Jahren eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder. Selbst in Burgkunstadt soll es Menschen geben, die mit dem Fahrrad fahren. Leider muss man damit rechnen, dass das Fahrrad geklaut ist, wenn man es über Nacht am Bahnhof stehen lässt. Hier könnten abschließbare Fahrradboxen Abhilfe schaffen. Einen guten Eindruck auf die Besucher unserer Stadt würde auch eine öffentliche Toilette am Bahnhof machen.

Auch kleine Maßnahmen - wie Fahrradboxen am Bahnhof - können einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel leisten. Es muss nicht gleich eine Kaufprämie für Lastenräder sein. Vielleicht hilft schon ein sicherer Fahrradparkplatz, damit ein paar Leute das Auto stehen lassen, um zum Bahnhof zu kommen.

2. September 2021

Es geht doch!

Es geht doch, wenn man will - sogar ohne Nachtsitzung des Stadtrats. Jemand in der Burgkunstadter Stadtverwaltung hat Eigeninitiative gezeigt und die traurigen Fetzen, die die Liebesinsel schmückten, durch neue Flaggen ersetzt. Ich freue mich und bedanke mich dafür bei dem, der die alten Dinger ersetzt hat.

Kleiner Wermutstropfen: Leider gab es keinen Festakt und auch keine Bratwurst mit Bier für 1 €. Aber ich denke, das können wir alle verschmerzen.


24. August 2021

Frieß rudert noch ein bisschen zurück

 "Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der Empfänger sie glaubt ..." So steht es als Einleitung im Wikipedia-Artikel zur Lüge. Zu Recht empfinden wir die Lüge als unmoralisch, weil sie das Vertrauen unter den Menschen zerstört. Daran ändert auch nichts, dass die Lüge von manchen als legitimes Mittel der Politik angesehen wird. Meine Oma sagte mir immer: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er gleich die Wahrheit spricht." Der Lügner schadet nicht nur seinen Mitmenschen, sondern auch sich selbst durch den Vertrauensverlust, den er erleidet.

Anfang Juli ließ sich Bürgermeisterin Christine Frieß in einer sogenannten Stellungnahme im Obermain-Tagblatt zu unwahren Aussagen hinreißen. In einer Stellungnahme im aktuellen Burgkunstadt aktuell (Seite 4) korrigiert sie ihre damalige Aussage: "Hiermit revitiere [sic] ich teilweise meine Stellungnahme vom Juli zum Antrag des Bürgervereins wie ausgeführt und beschrieben. Für die nicht korrekten Ausführungen entschuldige ich mich." Abgesehen davon, dass man sich nicht entschuldigen kann - man kann nur um Entschuldigung bitten - ist ihre Revidierung windelweich. Interessant wäre auch, bei wem sie sich entschuldigt: bei den Bürgern, beim Ehepaar Scheid-Nam oder beim Bürgerverein?

In ihrer neuen Stellungnahme beharrt Frieß weiter darauf, dass der Kaufvertrag über die ehemalige Schuhfabrik Büttner hätte abgeschlossen werden können, weil er ja rechtskonform war. Natürlich war er rechtskonform, aber es wurde seitens der Stadt kein Versuch unternommen, die Vertragsbedingungen an die Wünsche des Käufers anzupassen oder mit ihm darüber zu verhandeln.

Auch bei der rechtswidrigen Erteilung von Negativzeugnissen ohne Einbeziehung des Stadtrats tut Frieß so, als ob das alleine daran gelegen wäre, dass der neue Formulierungsvorschlag des Bayerischen Gemeindetages dazu nicht in die Geschäftsordnung übernommen wurde. Natürlich war das auch schon mit der alten Formulierung rechtswidrig. 

Überhaupt zeigt Frieß in ihrer Stellungnahme eine große Vorliebe für das Passiv und das Wörtchen "man". Das macht man gerne, wenn man den Verantwortlichen nicht nennen will oder kann. Wenn es gar nicht mehr anders geht, ist eben die Verwaltung verantwortlich: "Diese Regelung wurde 2020 nicht in die Geschäftsordnung der Stadt  Burgkunstadt  übernommen,  da  in  der Vergangenheit  die  Behandlung der Vorkaufsrechte umfassende [sic] durch die Verwaltung abgewickelt wurde. Man blieb vielmehr beim Wortlaut der Geschäftsordnung von 2014." Falls es Ihnen entgangen sein sollte, liebe Frau Frieß, der Chef der Verwaltung sind Sie. Es ist ein Armutszeugnis für einen Chef, wenn er sich hinter seinen Mitarbeitern versteckt, anstatt Verantwortung zu übernehmen.

Für ihre ehrenrührige Falschbehauptung, der Bürgerverein stelle die Kompetenz und Erfahrung der Verwaltung infrage, entschuldigte sich die Bürgermeisterin leider nicht.

Bedauerlich ist auch, dass ich zu dieser Angelegenheit bisher nichts im Obermain-Tagblatt lesen konnte, außer in einem kleinen Abschnitt im Bericht über die Stadtratssitzung. "Bürgerverein stellt Kompetenz der städtischen Mitarbeiter in Frage" mit den unwahren Aussagen war dem Obermain-Tagblatt dagegen eine Drittel Seite wert. Wäre hier nicht auch eine Richtigstellung angebracht, liebe Obermain-Tagblatt-Redaktion, oder habt ihr schon Bildzeitungsniveau angepeilt?

"Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der Empfänger sie glaubt ..." Das gilt auch für Aussagen, die man nicht korrigiert, obwohl man im Nachhinein erfahren hat, dass sie unwahr sind.

 

4. August 2021

Bürgermeisterin rudert zurück

Am 8. Juli ließ die Burgkunstadter Bürgermeisterin Christine Frieß ihrem Zorn über den Bürgerverein in einer Stellungnahme unter der Überschrift "Bürgerverein stellt Kompetenz der städtischen Mitarbeiter in Frage" freien Lauf. In meinem Blog habe ich schon erläutert, dass die Vorwürfe der Bürgermeisterin jeder Grundlage entbehren. Heute kann man dazu auch ihr Eingeständnis im Bericht über die Stadtratssitzung vom Dienstag lesen, ganz am Ende des Kastens und nur ganz kurz.

Weil's so schön ist, hier das wörtliche Zitat aus dem Obermain-Tagblatt: "Die Bürgermeisterin teilte in einer Stellungnahme mit, dass sich die Eheleute Scheid-Nam nicht nur, wie von ihr dargestellt, aus privaten Gründen gegen den geplanten Kauf der Bauruine Bauershof 2 entschieden hatten, sondern dass auch Auflagen und Verpflichtungen der Stadt als Grund genannt worden seien." Wie nennt man gleich wieder Menschen, die bewusst die Unwahrheit sagen? Interessant auch, dass die Verbreitung der Unwahrheit knapp eine Viertel Zeitungsseite in Anspruch nahm, die Klarstellung dagegen nur wenige Zeilen. Na gut, es fehlt das Bedauern darüber, etwas Unwahres über andere in der Zeitung verbreitet zu haben.

Die eigenmächtige Entscheidung der Bürgermeisterin über die Ausübung des Vorkaufsrechts stellt sie laut Obermain-Tagblatt so dar: "Bisher hatte die Stadtverwaltung die Behandlung von Vorkaufsrechten übernommen. Da der Gemeindetag vorschlägt, der Bürgermeister solle Negativzeugnisse ausstellen, wenn kein Vorkaufsrecht vorliegt, werde die Geschäftsordnung entsprechend geändert, so dass dies künftig die Bürgermeisterin übernehme und der Stadtrat bei einem bestehenden Vorkaufsrecht entscheide. Das hatte der Bürgerverein gefordert." Es fehlt der Hinweis, dass die Stadtverwaltung die Behandlung von Vorkaufsrechten entgegen der bestehenden Gesetzeslage und entgegen der geltenden Geschäftsordnung eigenmächtig vorgenommen hat. 

In ihrer Stellungnahme hat Frieß die Geschäftsordnung nämlich nicht korrekt zitiert. Der Bandwurmparagraph 13 lautet so: "(1) Die erste Bürgermeisterin erledigt in eigener Zuständigkeit [...] (2) Zu den Aufgaben der ersten Bürgermeisterin gehören insbesondere auch: [...] 4. in Bauangelegenheiten: [...] d) die Erteilung von Negativzeugnissen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB." Das heißt also: § 13 Abs. 1 legt fest, was die erste Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit erledigt, Abs. 2 bestimmt, was sie sonst noch tun muss. Das bedeutet aber nicht, dass sie das, was sie sonst noch tun muss, auch selbst entscheiden darf. Die bisher erteilten Negativzeugnisse wurden ohne Beauftragung durch den Stadtrat erteilt und sind damit ungültig. Ob das praktische Konsequenzen hat, kann ich nicht beurteilen.

Es ist schön, dass die Geschäftsordnung jetzt eindeutiger gefasst wird. Natürlich muss der Stadtrat auch der neuen Geschäftsordnung zustimmen. Noch schöner wäre es, wenn die Bürgermeisterin ihre Fehler ohne Wenn und Aber eingestehen würde. Nach sieben Jahren Amtszeit hätte ich schon erwartet, dass die Einarbeitungszeit mal vorbei ist.

Burgkunstadt grüßt seine Gäste

Burgkunstadt grüßt seine Gäste an der sogenannten Liebesinsel mit drei Flaggen, die zu besonderen Gelegenheiten gehisst werden. In der guten alten Zeit war es üblich, zerschlissene Flaggen zu entsorgen und durch neue zu ersetzen, weil der Zustand der Flaggen wohl Rückschlüsse auf den Besitzer der Flaggen zuließ. Oder wie man in Oberfranken sagt: Wie der Herr, su des Gschärr. Für nicht des Oberfränkischen mächtige: Wie der Herr, so das Geschirr. Gemeint ist das Geschirr der Pferde.

Der Zustand der Flaggen an der Liebesinsel lässt nur den Schluss zu, dass es um die Herren und Damen von Burgkunstadt nicht gut bestellt ist. Nicht nur, dass die Flaggen verblichen und verblasst sind, sie sind dazu auch noch zerschlissen.

Anscheinend arbeiten in der Stadt viele Unselbstständige, die es nicht schaffen, ihren Vorgesetzten darauf hinzuweisen, dass das keine Flaggen, sondern Fetzen sind, die da im Wind flattern. Vielleicht wartet unsere Bürgermeisterin Christine Frieß auch auf einen Antrag im Stadtrat, damit sie tätig werden darf.

Ich schlage vor, die Flaggen in einem feierlichen Festakt einzuholen und unter der Rathausschwelle zu vergraben. Gestaltet werden sollte die Feier vom Musikverein. Die Bürgermeisterin hält dann sicher noch eine Rede. Das gibt bestimmt einen halbseitigen Aufmacher im Obermain-Tagblatt! Und der Stadtrat diskutiert in zwei Nachtsitzungen über die Sinnhaftigkeit und die Kosten für neue Flaggen.


15. Juli 2021

Identitätsideologie und sonstiger Quatsch

Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse, vielleicht haben Sie es so am Rande mitbekommen: Die Lufthansa begrüßt ihre Fluggäste künftig nicht mehr mit "Sehr geehrte Damen und Herren". Sie will eine genderneutrale Sprache verwenden. Die Flugbegleiter sind gehalten, die Anrede wegzulassen. Sie sollen allerdings nicht bestraft werden, wenn sie sich nicht daran halten. Für mich ist diese Meldung ein weiterer Auswuchs der um sich greifenden Identitätsideologie.

Wikipedia gibt eine kurze prägnante Definition der Identitätspolitik: "Identitätspolitik (englisch identity politics) bezeichnet eine Zuschreibung für politisches Handeln, bei der Bedürfnisse einer spezifischen Gruppe von Menschen im Mittelpunkt stehen. Angestrebt werden höhere Anerkennung der Gruppe, die Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Position und die Stärkung ihres Einflusses. Um die Mitglieder einer solchen Gruppe zu identifizieren, werden kulturelle, ethnische, soziale oder sexuelle Merkmale verwendet. Menschen, die diese Eigenschaften haben, werden zu der Gruppe gezählt und häufig als homogen betrachtet." Natürlich ist es wichtig und richtig, Benachteiligungen in einer Gesellschaft zu beseitigen. Gefährlich für eine demokratische Gesellschaft wird es dann, wenn dies zu einer Grüppchenbildung und damit Zersplitterung innerhalb der Gesellschaft führt, anstatt die Gemeinsamkeiten zu betonen.

Ziel solcher Gruppeneinteilungen ist es auch, für die Mitglieder einen besonderen Schutzstatus zu erreichen. Es geht also nicht mehr nur um gleiche Rechte, sondern auch um spezielle Rechte für diese Gruppe. Teilweise stilisieren sich diese Gruppen als Opfer oder werden als solche stilisiert. Die Auswüchse dieser Identitätsideologie gehen dann so weit, dass in einem Berliner Theater ein türkischer Gemüsehändler nur von einem Türken gespielt werden darf. Warum muss er aber kein Gemüsehändler sein oder er nicht wenigstens einen Gemüsehändlerhintergrund haben? 

In der Realität gehört ein Mensch natürlich nicht nur zu einer Identitätsgruppe. Mit der Homogenität einer solchen Identitätsgruppe ist es dann auch nicht mehr weit her. Das Ganze wird ungeheuer komplex. Zudem gibt es Abstufungen im Opferdasein: Der türkische Gemüsehändler ist ein größeres Opfer als der Türke, der Türke aber generell ein größeres Opfer als der deutsche Gemüsehändler.

Die Opferreihenfolge geht für Geschlechter ungefähr so: Mann (kein Opfer, sondern generell Täter), Frau, Lesbe, Schwuler, bisexuell, transgender, transsexuell, intersexuell, queer - englisch abgekürzt LGBTQI. Wer nicht weiß, was das alles ist, bitte selbst googlen. Bei der Hautfarbe geht es nach dem Weißheitsgrad: Weiße sind Täter, Schwarze Opfer, dazwischen liegen alle anderen. Schwierig wird es, wenn die Merkmale kombiniert werden: Ist ein schwarzer Heterosexueller ein größeres Opfer als ein weißer Schwuler? Darüber gibt es heftige Debatten in der Indentitätsgemeinde. Ein praktischeres Beispiel ist die Kritik am islamischen Kopftuch: Ist das Kopftuch ein Zeichen der Unterdrückung der muslimischen Frauen oder ein Symbol der muslimischen Identität?

Schon an diesen einfachen Beispielen sieht man, dass die Identitätsideologie eher zur Spaltung der Gesellschaft als zu ihrer Einigung beiträgt. Zudem trägt jeder Mensch sehr viele Identitäten in sich, die ihn jeweils zu einer einzigartigen Persönlichkeit machen. Vielleicht ist es gar nicht so schlimm, wenn sich ein paar Theoretiker über Identitäten überflüssige Gedanken machen. Leider hat dieses fruchtlose Theoretisieren ganz praktische Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Viele gehen davon aus, dass Opfer nicht gleichzeitig Täter sein können, das widerspräche der reinen Lehre. Das zeigte sich an der unterschiedlichen Bewertung der sexuellen Übergriffe in Köln in der Neujahrsnacht 2015/2016. Die Täter waren überwiegend nordafrikanische und arabische Männer, die Opfer weiße Frauen. Die reine Identitätslehre sagt aber, dass Nordafrikaner und Araber mehr Opfer sind als weiße Frauen. Wie soll man damit umgehen?

Sichtbar werden die Auswüchse in der Sprache und in dem von der Ideologie vorgegebenen Sprachregeln. Wer sich nicht an diese neuen Sprach- und Sprechregeln hält, wird von den Ideologen ausgegrenzt. Das erinnert mich ein bisschen an das Neusprech aus George Orwells 1984.

Begonnen hat alles mit dem Gendersternchen/Binnen-I/Gender-Doppelpunkt und was weiß ich noch. Dann kam in den Stellenanzeigen das m/w/d auf, weil man ja die Diversen auch nennen muss. Mittlerweile gibt es Diskussionen, ob man nicht d/m/w schreiben muss, um den Diversen die jahrtausende lang versagte Wertschätzung entgegenzubringen. Die neueste Entwicklung ist jetzt das Anredeverbot bei der Lufthansa. Denken wir das Ganze weiter: Wie soll ich zukünftig meine Gesprächspartner anreden? Herr Müller, Frau Müller ist noch klar. Was mache ich aber, wenn mein Gegenüber zur LGBTQI-Fraktion gehört? Rede ich es dann mit Lesbe Müller, Schwuler Müller oder Querer Müller an? Dann brauchen wir natürlich noch einen Genus für Diverse. Oder wir schaffen den Genus radikal ab, wie die Engländer.

Früher war ein Mensch mit einem Penis ein Mann, ein Mensch mit Vagina eine Frau und die nicht eindeutig als Mann oder Frau identifizierbaren waren Zwitter. Heute kann sich dank Identitätspolitik jeder sein eigenes Geschlecht zulegen. Ich kann mich also als Mann als Frau fühlen und so leben. Jetzt gibt es aber im Sport das Problem, dass ich zwar als Frau leben kann, ich aber trotzdem einen männlichen Körper habe. Laut Identitätsideologie dürfte ich als Frau starten, weil das ja meine Identität ist, die richtigen Frauen haben aber etwas dagegen, weil sie gegenüber dem vielen Testosteron benachteiligt sind. Noch dazu verletzen Geschlechtstests nach Meinung einiger die Würde des irgendwie gearteten Athleten. Auch hier stellt sich für die Identitätsideologen die Frage, wer das größere Opfer ist: die biologische Frau oder der intersexuelle Mann, der sein Frausein auch im Sport ausleben will?


8. Juli 2021

Frieß ist zornig

 Bürgermeisterin Christine Frieß ist mal wieder furchtbar böse auf den Bürgerverein. Grund dafür ist der Antrag des Bürgervereins zur Einbindung des Stadtrats in Grundstücksgeschäfte. Ihrem Zorn ließ sie heute in einer Stellungnahme im Obermain Tagblatt (Seite 12) freien Lauf. Dabei vergaß sie leider, den Adressaten ihrer Tirade zu benennen, aus dem Zusammenhang kann man jedoch schließen, dass sie damit wohl die Fraktion des Bürgervereins meinte.

Frieß behauptet weiterhin, der Verkauf der Schuhfabrik Büttner an einen Investor sei allein aus persönlichen Gründen gescheitert, nicht auch an einer strittigen Vertragsklausel: "Auch heute möchte ich nochmals betonen, dass der Stadtverwaltung und mir als Grund für das Scheitern dieses Vertrages ausschließlich ein persönlicher Grund mitgeteilt wurde." Dazu konnte man im Obermain Tagblatt vom 13. Mai auf Seite 12 unter der Überschrift "Aus für Burgkunstadter Kunst-Fabrik" eine Stellungnahme des Ehepaars Scheid lesen, warum sie vom Kauf zurückgetreten sind: "Als Auslöser für ihren Rückzieher nennt Lucia Scheid-Nam nicht nur 'private Gründe', sondern vor allem auch ein Rückkaufsrecht, das die Stadt im Notarvertrag festschreiben wollte."

Gehen wir mal davon aus, dass alle Beteiligten die Wahrheit sagen. Dann kann es nur sein, dass Käufer, Verkäufer und Notar nicht miteinander geredet und verhandelt, sondern sich nur gegenseitig etwas mitteilen haben lassen. Ich habe bisher zwei Grundstücksgeschäfte abgeschlossen. Ich habe dabei mit dem Käufer bzw. Verkäufer über strittige Klauseln gesprochen, anstatt mir etwas mitteilen zu lassen. Wenn Frieß ein bisschen mehr Eifer bei den Verkaufsverhandlungen gezeigt hätte, hätte man die Rückkkaufsklausel sicher im beiderseitigen Einvernehmen so umformulieren können, dass beide Parteien zufrieden hätten sein können. Für den Verkäufer ist der Rückkauf durch den Käufer zum Verkaufspreis ein Unding, wenn er schon bei Ausübung des Rückkaufsrechts das Gebäude teilweise saniert hat. So ließt sich jedenfalls die Rückkaufsklausel, die Frieß in ihrer Stellungnahme preisgegeben hat. Nur mal so nebenbei: Der Vertrag wurde doch sicher in nichtöffentlicher Sitzung besprochen. Wie kommt die Bürgermeisterin dazu, Informationen aus einer nichtöffentlichen Sitzung in der Presse breitzutreten? Gibt's da nicht eine Schweigepflicht?

Frieß rechtfertigt sich dann noch mit Verweis auf den Notar: "Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass auch auf nochmaliger Nachfrage im Notariat bestätigt wurde, dass alle Vertragsklauseln einwandfrei waren." Natürlich waren die Vertragsklauseln einwandfrei. Die Vertragsparteien können vereinbaren, was sie wollen, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt. In Deutschland herrscht nämlich Vertragsfreiheit. Der Notar muss nur die Parteien auf die Konsequenzen des Vertrags hinweisen. Der Notar entscheidet auch nicht über den Kaufpreis, er beurkundet den Kauf nur und regelt die Kaufabwicklung. Genauso gut hätte im Vertrag stehen können, dass die Stadt beim Rückkauf die beim Käufer aufgelaufenen Kosten ersetzen muss. Das ist einfach Verhandlungssache. Zum Verhandeln gehört, dass man miteinander spricht und sich nicht nur etwas mitteilen lässt. Die frieß'schen Einlassungen nähren bei mir doch den Verdacht, dass sie nur wenig Ahnung von Geschäften hat.

Weder im Bericht des Obermain Tagblatts noch im Antrag des Bürgervereins steht, dass der Bürgerverein die Kompetenz und Erfahrung der Verwaltung in Zweifel zieht. Der einzige Abschnitt aus dem Antrag des Bürgervereins, aus dem man böswillig Zweifel des Bürgervereins an der Kompetenz der Verwaltung herauslesen könnte, ist dieser: "Im Rahmen der Aufklärung der Problematik wurde ersichtlich, dass dieser Fehler wahrscheinlich nicht entstanden wäre, wenn der Stadtrat die Möglichkeit gehabt hätte, den Entwurf rechtzeitig einzusehen. In allen Fraktionen gibt es nämlich Mandatsträger, die entweder aufgrund beruflicher Fachkenntnisse oder ihrer Erfahrung die Fähigkeit hätten, problematische Formulierungen zu erkennen. Hierauf sollte zum Nutzen der Stadt Burgkunstadt zurückgegriffen werden." Wenn man gegenüber einer Person einen Fehler nicht als Fehler bezeichnen und darauf hinweisen darf, dass Stadträte auch etwas wissen, scheint mir mit dieser Person etwas nicht zu stimmen.

Der Bürgerverein hatte ebenfalls beantragt, dass der Stadtrat künftig über die Ausübung von Vorkaufsrechten abstimmen solle. Dieses Ansinnen weist Frieß vehement von sich, weil ihr ja diese Aufgabe per Geschäftsordnung übertragen worden sei. Dabei hat die Verwaltung dazu in der Sitzungsvorlage den konstruktiven Vorschlag gemacht, die Geschäftsordnung zu ändern: "In diesem Falle müsste § 13 Abs. 2 Nr. 4d der Geschäftsordnung geändert werden, weil hiernach die Erteilung von Negativzeugnissen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB in den Zuständigkeitsbereich der Ersten Bürgermeisterin fällt."

Auch bei der Wahrnehmung von Notarterminen bleibt Frieß trotzig. In ihrer Stellungnahme schreibt sie: "In Ausnahmefällen [...] werde ich solche Termine selbst wahrnehmen." Es wäre schön, wenn sie nur in Ausnahmefällen Notartermine nicht selbst wahrnehmen würde. Art. 38 Gemeindeordnung sagt: "Erklärungen, durch welche die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform; das gilt nicht für ständig wiederkehrende Geschäfte des täglichen Lebens, die finanziell von unerheblicher Bedeutung sind. Die Erklärungen sind durch den ersten Bürgermeister oder seinen Stellvertreter unter Angabe der Amtsbezeichnung zu unterzeichnen. Sie können auf Grund einer den vorstehenden Erfordernissen entsprechenden Vollmacht auch von Gemeindebediensteten unterzeichnet werden." Erst kommt der Bürgermeister, dann der Stellvertreter und dann der Gemeindebedienstete mit Vollmacht. Natürlich ist so ein Notartermin lästig, wenn man lieber in seinem Chefsessel sitzt oder Spatenstiche ausführt. Allerdings haben Spatenstiche keine Auswirkung auf die Gemeinde, Grundstücksgeschäfte aber schon.

Andererseits behauptet Frieß, sie würde die Unterschriften selbst leisten. Grundstückskaufverträge werden aber in Anwesenheit aller Beteiligten beim Notar verlesen und beurkundet. Wikipedia sagt dazu: "Beurkundung bedeutet, dass die beteiligten Käufer und Verkäufer in einer Verhandlung vor dem Notar ihren zu beurkundenden Willen erklären (§ 8 BeurkG), der nach Belehrung durch den Notar in eine Niederschrift aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Beteiligten und dem Notar eigenhändig unterschrieben wird (§ 9, § 13 BeurkG)." Sollte es sein, dass die Bürgermeisterin gar nicht merkt, dass sie beim Notar Grundstücksgeschäfte unterzeichnet?

Anscheinend weiß Frieß auch nicht, was ein Vertreter ohne Vollmacht ist. Geschäftsabschlüsse ohne Vertretungsmacht können widerrufen werden (Art. 178 BGB). Sie sind schwebend unwirksam. Zudem haftet der Vertreter ohne Vertretungsmacht für das Geschäft (Art. 179 BGB).

10. Juni 2021

Bürgermeister müssen Gemeinderatsbeschlüsse vollziehen

Im Mai hatte der Burgkunstadter Stadtrat beschlossen, vorerst keine Parkplätze im Notarsgarten zu bauen. Anscheinend hat das einigen Leuten nicht gepasst, weil in der letzten Stadtratssitzung das Thema wieder aufs Tapet gebracht wurde. Einer dieser Leute ist Dr. Otmar Fugmann, Geschäftsführer der Friedrich-Baur-GmbH. Die GmbH hat angeblich den Notarsgarten an die Stadt verkauft, damit sie dort Parkplätze schafft. Allerdings sieht es so aus, dass diese Vereinbarung im Kaufvertrag nicht festgehalten wurde, sonst gäbe es wohl keine Diskussion darüber. Da hat wohl jemand beim Vertragsabschluss gepennt.

Die Idee war sicher genial: Ich verkaufe der Stadt ein Grundstück, damit sie für meine Mitarbeiter, Besucher und Mieter Parkplätze baut. Zum Glück für die Burgkunstadter hat es an der Umsetzung gehapert. Wie man auf die Idee kommen kann, dass der Verzicht auf die Parkplätze der ISEK-Planung widerspreche, ist mir schleierhaft. Im Plan ist nämlich kein Parkplatz im Notarsgarten eingezeichnet. Stattdessen sieht man da eine Grünfläche, die von einem Fußweg durchzogen wird.

Den Vogel schießt aber Bürgermeisterin Christine Frieß mit der Behauptung ab, dass der Verzicht auf die Parkplätze nicht zum Wohl vieler Bürger sei. Die Innenstadt würde dadurch ausbluten. Erstens gibt es beim Notarsgarten keine Geschäfte, die ausbluten könnten. Zweitens beträgt der Weg vom Parkplatz am Alten Postweg zum Notariat ca. 100 m, wenn der Weg durch den Notariatsgarten gebaut ist. Wenn die Erblasser schlecht zu Fuß sind, werden sie die potenziellen Erben auch gerne mit dem Auto vor dem Notariat absetzen und dann ihr Auto am Alten Postweg abstellen. Und drittens bluten Innenstädte aus, weil sie zuasphaltiert und mit Autos vollgestopft werden, nicht weil ein Garten erhalten bleibt.

Der Bürgermeister ist nicht dazu da, vor einem Geschäftsführer einzuknicken, sondern die Beschlüsse des Gemeinderats durchzuführen. Dazu sagt Art. 36 Gemeindeordnung: "Der erste Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat und vollzieht seine Beschlüsse. Soweit er persönlich beteiligt ist, handelt sein Vertreter."

Schon 2015 versuchte die Firma Baur, sich auf Kosten der Allgemeinheit, einen Firmenparkplatz fördern zu lassen. Zum Glück ist auch dieser Versuch gescheitert.

13. April 2021

Es grünt so grün

 Ich mag keine Schottergärten. Ich mag auch keinen Englischen Rasen und pinke Hausfassaden. Ich mag so vieles nicht. Was ich mag, ist das Grundgesetz, besonders auch Art. 2 Abs. 1: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Schottergärten, Englischer Rasen und pinke Hausfassaden verletzen in Burgkunstadt die Rechte anderer nicht, sie nerven höchstens.

Die Grünen im Burgkunstadter Stadtrat sind da anscheinend nicht so tolerant wie ich. Sie meinen, nachdem sie vor einem Jahr in den Stadtrat eingezogen sind, Burgkunstadt sei nicht grün genug. Deshalb glauben sie, sie müssten mit einer Freiflächengestaltungssatzung die Burgkunstadter missionieren und ihnen den Glauben an Dach- und Fassadenbegrünung aufzwingen. Sie sollen auch jeglichen Schottergärten und betonierten Garageneinfahrten abschwören, weil das der reinen Ökologielehre widerspricht. Ich kann Bürgermeisterin Christine Frieß nur beipflichten. Laut Obermain-Tagblatt zweifelte sie an, ob in einer ländlich geprägten Stadt wie Burgkunstadt mit vielen Freiflächen derartige Vorgaben erforderlich seien. Frieß hat sich diplomatisch ausgedrückt, ich sage dazu: Eine solche Satzung für eine Kleinstadt im Grünen ist höherer ideologischer Blödsinn.

Burgkunstadt ist keine Betonwüste mit mehrstöckigen Hochhäusern, sondern eher durch Eigenheime zersiedelt. Es können sich daher in heißen Sommern auch keine großen Hitzestaus in der Stadt bilden. Dagegen würde eine Dachbegrünung helfen. Aber man muss keine Abhilfe für Dinge schaffen, die es nicht gibt. Bei uns sterben auch keine Insekten, weil sie in Schottergärten keine Nahrung finden. Die Bienen sind so schlau und fliegen einfach in den Nachbargarten - falls dort kein Englischer Rasen angelegt ist. Aber dagegen richtet sich die Freiflächengestaltungssatzung ja nicht. Wenn Insekten bei uns sterben, dann an Monokulturen, zu Tode gepflegten Ziergärten mit Millimeterrasen und an Pestiziden.

Bernarda Callens begründete den Antrag auch mit dem Klimaschutz. Mit Klimaschutz hat die Dachbegrünung nichts zu tun, wohl aber etwas mit dem Schutz vor den Folgen des Klimawandels. Das gilt aber eher für Großstädte, nicht für eine ländlich geprägte Kleinstadt wie Burgkunstadt. Eine gute Wärmedämmung hilft allemal mehr, die Heizkosten und den CO₂-Ausstoß zu senken, als ein begrüntes Dach.

Die Dachbegrünung kostet beim Anlegen ca. 25 bis 100 €/m². Dazu kommt noch die Pflege. Schließlich wächst das Grünzeug. Nachdem seit einiger Zeit Regenwasser und Abwasser getrennt abgerechnet werden, bietet die Stadt einen finanziellen Anreiz, Flächen nicht zu versiegeln, sondern das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern zu lassen. Ich finde, man soll es jedem Bürger selbst überlassen, wie er sein Haus gestaltet. Es gibt dazu schon genügend Vorschriften. Da braucht es nicht noch eine Freiflächengestaltungssatzung und auch keine Grünzeugvorschrift in Bebauungsplänen, wie Günter Knorr (CSU) vorgeschlagen hat.

"Wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man 'nen Arbeitskreis." Daran hat sich der Stadtrat prompt erinnert und die Gründung eines Ausschusses beschlossen, der Leitlinien für eine klimafreundliche Freiflächengestaltung erarbeiten soll. Vielleicht schläft er ja ein und es bleibt uns allen eine sinnlose Vorschrift erspart.

10. April 2021

Ein neuer Bagger für unsere Jungs vom Bauhof

"Wer baggert da so spät noch am Baggerloch?
Das ist Bodo mit dem Bagger und der baggert noch."

Diese Zeilen aus Mike Krügers Baggerlied kam mir in den Sinn, als ich im Obermain Tagblatt las, dass der Burgkunstadter Bauhof für 130.000 € einen neuen Bagger bekommt, weil der alte wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Nun weiß ich von meinem vierjährigen Enkel, dass ein Bagger das Höchste für alle Jungs ist. Er kann mir auch immer sehr wortreich erklären, warum er einen neuen Bagger braucht. Unsere großen Jungs vom Bauhof sind natürlich auch nicht dumm und haben ihrem Chef Thomas Kinscher die Argumente für einen neuen Bagger geliefert, der sie gerne dem Stadtrat vorgetragen hat. 

Aus den Sitzungsunterlagen konnte ich entnehmen, dass der kaputte Bagger 2006 angeschafft wurde. Die geschätzten Reparaturkosten betragen 23.000 € bei einem Restwert von 20.000 €. Seit 2016 sind schon für 22.500 € Reparaturen angefallen. Der Bagger hat 6.500 Betriebsstunden auf dem Buckel

Die Verwaltung hat Kosten für einen neuen Bagger und für Baggermiete angefragt. Es gibt aber natürlich auch gebrauchte Bagger zu kaufen, beispielsweise hier. Oder wenn's ein Terex sein soll, wie der alte Bagger, dann wird man beispielsweise hier fündig. Soviel Arbeit wollte sich die Verwaltung aber nicht machen. 

Wie lange ein Bagger hält, kommt auf den Baggerfahrer und auf das Einsatzgebiet an. Im Bauforum24 diskutieren Fachleute, wie lange so ein Bagger halten muss. Sie meinen, dass 10.000 h früher üblich waren. Sie würden allerdings heute oft schon nach 5.000 h ersetzt, weil sie dann abgeschrieben seien. Eine Betriebszeit von 6.500 h liegt also nicht über dem normalen Mittelwert der erzielbaren Laufzeit.

In den Sitzungsunterlagen steht: "Eine Anmietung im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit (Altenkunstadt oder Weismain) gestaltet sich ebenfalls schwierig, da der Bagger nur mit Personal vermietet wird und auch nur dann, wenn er nicht im eigenen Wirkungskreis benötigt wird. Bei Anfrage am Freitag konnte der Bagger erst am Donnerstag der folgenden Woche in Aussicht gestellt werden." Da fragt man sich doch, ob alle Gemeinden gleichzeitig baggern müssen. Wenn man annimmt, dass der Bagger gleichmäßig über die Jahre eingesetzt wurde, wurde er pro Jahr ca. 430 h genutzt. Bei werktäglichem Baggern sind das im Schnitt 1 bis 2 Stunden pro Werktag. Es entsteht auch nicht in allen Gemeinden gleichzeitig nachts ein Wasserrohrbruch, sodass dann akuter Baggermangel herrschen würde, wie Kinscher argumentierte. Warum der Bagger 6 Tage vorher bestellt werden muss, erschließt sich  mir nicht. So viel zum Thema "Kommunale Zusammenarbeit".

Der kleine Thomas hat an der Kasse gequengelt und Mama und Papa Stadtrat haben dem Quengeln unbesehen nachgegeben, damit sie ihre Ruhe haben. Ich bin gespannt, wie oft Bodo - äh, Thomas - nachts mit dem neuen Bagger am Baggerloch anzutreffen sein wird. Wenn es nach Kinscher ginge, müssten wir schon jetzt den Baggernotstand ausrufen, weil der neue Bagger ja vielleicht erst in einem halben Jahr geliefert wird. Da wäre vielleicht doch ein gebrauchter Bagger von Vorteil.

 



9. Februar 2021

Geschmackloser Vergleich

Erinnern Sie sich noch an Jana aus Kassel? Das war die junge Frau, die sich anlässlich einer Coronaleugner-Demonstration mit Sophie Scholl verglichen hat. Sophie Scholl kämpfte gegen die Nazidiktatur. Sophie und Hans Scholl wurden am 22. Februar 1943 hingerichtet. Jana aus Kassel lebt immer noch. Sie verglich ihren sogenannten Kampf gegen die von ihr gefühlte Coronadiktatur mit dem Kampf gegen eine echte Diktatur.

Jana aus Kassel hat anscheinend Verwandte im Geiste auch im Burgkunstadter Ortsteil Mainklein. Wie sonst kann jemand auf die Idee kommen, Mainklein mit Mödlareuth zu vergleichen. Vor einer Woche demonstrierten die Mainkleiner gegen die geplante Schließung ihres zweiten Bahnübergangs. Dabei war auf einem Schild zu lesen: "Kein Mödlareuth für Mainkleiner Leut!" Liebe Mainkleiner, ich gebe euch ein bisschen Nachilfe in Geschichte. Mödlareuth wurde von der DDR mit einer Mauer und und Stacheldraht geteilt. An der Grenze galt der Schießbefehl. Der Vergleich dieser Todesgrenze mit einem aufgelassenen Bahnübergang ist einfach nur geschmacklos.

Ich gehe mal auf ein paar Argumente ein, die die Mainkleiner gegen eine Schließung des Bahnübergangs vorgebracht haben. Friseurmeisterin Ulrike Marr verglich die Situation mit der zeitweisen Schließung beider Bahnübergänge wegen Baumaßnahmen. Das ist natürlich Quatsch. Nach der Schließung des Bahnübergangs bleibt selbstverständlich der Hauptbahnübergang erhalten. Zudem war auch während der Baumaßnahmen Mainklein über Maineck zu erreichen, auch der Friseursalon Marr.

Die Bauhofmitarbeiter können auch weiterhin zum Spielplatz fahren. Der Umweg beträgt ca. 700 m. Dank Diesel- anstatt Tretantrieb ist das ohne Weiteres machbar. Warum große Löschfahrzeuge einen Brandherd über den Bahnübergang Ost nicht erreichen können, erschließt sich mir nicht. Ein LKW mit Anhänger kann anscheinend Futtermittel liefern und den Ort passieren. Wenn große Fahrzeuge am Ortsende bisher nicht wenden können, kann man dort eine Wendeschleife bauen.

Ich weiß auch nicht, was gefährlicher ist: Die Bundesstraße an einer ungesicherten Stelle zu überqueren, um zum Wirtshaus zu kommen, oder an einer durch Ampeln gesicherten Stelle. Der Weg zum Wirtshaus ist auch über den Bahnübergang West nur über einen unbeleuchteten Weg zu erreichen. Aber ich nehme an, dass das aktuell den Mainkleinern nichts ausmacht, weil sie Taschenlampen haben.

Anstatt nur zu demonstrieren, hätten die Mainkleiner lieber mal noch die Planfeststellungsunterlagen gelesen und ihre Einwände so formuliert, dass sie Hand und Fuß haben. Der Stadtrat täte gut daran, die Formulierungen der Mainkleiner nicht eins zu eins zu übernehmen, sondern durch die Verwaltung so aufbereiten zu lassen, dass die Argumentation hieb- und stichfest ist.

In den Unterlagen steht auch, warum die Variante 3 (Bahnübergang erhalten), nicht ohne Weiteres funktioniert:

"Die im I. bzw. IV. Quadranten befindliche Einmündung kann auch im Rahmen eines Umbaus aufgrund der dichten Bebauung nicht aus dem 27m-Räumbereich heraus gelegt werden und es wäre aufgrund der  Bebauung  das  Abbiegen  in  dieser  Einmündung  für  bestimmte Fahrbeziehungen  zu  unterbinden. Um  die  erforderliche  Fahrbahnbreite  von  6,35  Meter  herzustellen,  wäre  eine  erhebliche  Inanspruchnahme von privaten Grundstücken notwendig. Zudem wäre aufgrund der Bebauung das Abbiegen in der oben genannten Einmündung für bestimmte Fahrbeziehungen zu unterbinden. Aufgrund des geringen Abstands zwischen dem Bahnübergang und Einmündung der BÜ-kreuzenden Straße in die Bundesstraße 289 im II. Quadranten ist die Straße weiterhin in der bereits vorhandenen Linienführung zu gestalten. Durch die engen Radien ist die Fahrbahn jedoch unter Inanspruchnahme mehrerer Grundstücke aufzuweiten. Entsprechend der heutigen Einschränkung ist das Rechtsabbiegen in die Bundesstraße 289 von der BÜ-kreuzenden Straße zu unterbinden. Aufgrund der geringen verkehrlichen Belastung, den Alternativen und den ersichtlichen Umfängen, insbesondere im Hinblick auf die Grundstücksinanspruchnahme wird diese Variante nicht weiter betrachtet."

Der 27-m-Räumbereich ist der Bereich, der hinter dem Bahnübergang frei bleiben muss, damit auch ein langes Fahrzeug sicher den Bahnübergang passieren kann, damit es nicht teilweise den Bahnübergang blockiert, wenn es verkehrsbedingt anhalten muss. Der Räumbereich wird am Bahnübergang West in Richtung Burgkunstadt nicht eingehalten, weil anscheinend die Einmündung in die Bundesstraße weniger als 27 m vom Bahnübergang entfernt ist.


7. Februar 2021

Burgkunstadt: Keine Stadt der Gesetzlosen?

Bevor mir jemand auf die Schliche kommt, gestehe ich es lieber gleich zu Beginn: Die Überschrift habe ich von diesem Artikel im Obermain-Tagblatt geklaut - bis auf das Fragezeichen: Das stammt von mir. Anscheinend entstand der Artikel, weil ich mal wieder auf den fehlenden Haushaltsplan hingewiesen habe. Die einzigen Ansprechpartner, die dem Redakteur zu meinem Beitrag eingefallen sind, sind die Kritisierten selbst: das Landratsamt (wer immer das auch sein mag) und die Kämmerin Heike Eber. Vor dieser Vorgehensweise warnte Eduard von Bauernfeld schon 1870 in diesem Vierzeiler:

                                "Ein schlammiger Teich wird trocken gelegt,
                                die Frösche quaken und klagen;
                                doch wer Verbesserungsprojecte hegt,
                                wer wird darum die Frösche fragen?"

Eigentlich könnte ich es dabei bewenden lassen, aber ich will trotzdem das Quaken der Frösche kommentieren. Das erste Argument des Landratsamtes lautet: Bisher hat es noch keine Kommune im Landkreis geschafft, den Haushalt rechtzeitig zu verabschieden. Wir haben das schon immer so gemacht. Das mag zwar in Lichtenfels so sein, es gibt aber in Bayern Gemeinden, die sich tatsächlich an die Vorgabe der Gemeindeordnung halten. Man sollte sich die Besten zum Vorbild nehmen, wenn man sich verbessern will, nicht die Schlechtesten. Das war schon in der Schule so.

Art. 65, Abs. 2 der Gemeindeordnung lautet: "Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen." Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar. Ein Monat vorher ist der 30. November. Mir ist schleierhaft, wie man diesen Absatz des Gesetzes anders auslegen kann. Was eine Gemeinde in der haushaltslosen Zeit darf, ist in Art. 69 geregelt. Auch hier sind die Vorschriften eindeutig, sodass nur wenig Platz für Interpretationen bleibt.

Der Bürgerverein hat nicht kritisiert, dass die Verwaltung sich um Fördermittel der RZWas bemüht, sondern dass der Beschluss schwammig formuliert war.

Dann lasse ich mal noch Heike Eber zu Wort kommen: "'Seriös kann ich einen Haushaltsplan erst im Frühjahr aufstellen, wenn ich die notwendigen Eckdaten für die wichtigsten Faktoren habe', erklärt Heike Eber." Es ist gut, dass Eber von sich spricht. Anscheinend gibt es nämlich Kämmerer, die den Haushaltsplan bis Ende November fertigstellen können (siehe oben). Ein Nachtragshaushalt bedeutet auch nicht, den Haushaltsplan komplett neu zu erstellen, sondern nur, den alten anzupassen. Heutzutage werden die 4 1/2 Personen in der Kämmerei durch die EDV extrem entlastet. Man denke nur an die EDV-lose Zeit, als Haushaltspläne mit Papier, Bleistift und mechanischer Rechenmaschine erstellt wurden.

Es kann schon rein biologisch nicht stimmen, dass Eber die doppelte Arbeit leisten muss. Wenn ich von einem normalen 8-Stunden-Tag ausgehe, müsste sie, bei doppelter Arbeit auch doppelt so lange arbeiten, also 16 Stunden. Dann blieben ihr noch 8 Stunden für Essen, Schlafen und Arbeitsweg. Das scheint mir doch ein wenig übertrieben. Ein bisschen kommt sie mir vor wie meine Oma. Die brüstete sich auch gerne mit ihrer Arbeit: "Ich bin aufgestanden, habe gefrühstückt, gewaschen, geputzt, gebügelt, gekocht, Müll rausgebracht und eingekauft. Und du - damit war mein Opa gemeint - sitzt den ganzen Tag nur in deinem Büro." Liebe Frau Eber, seien Sie nicht wie meine Oma, sondern tun Sie einfach ihre Arbeit, für die Sie bezahlt werden.

Zu guter Letzt noch ein paar Anmerkungen zum Kommentar von Gerhard Herrmann. Er beschwört den Geist der Gemeindeordnung. Wenn er sich ein bisschen in die Materie eingearbeitet hätte, wäre eine solche Geisterbeschwörung nicht nötig gewesen. Ein Gesetz bedarf nur der Auslegung, wenn es ungenau und schwammig formuliert ist. Auf die von mir zitierten Artikel 65 und 69 trifft das nicht zu. Gesetze sind keine graue Theorie, sondern Grundlagen unseres Rechtsstaates.

Wenn es nach den Fröschen und Gerhard Herrmann ginge, könnte ich auch den Geist der Straßenverkehrsordnung beschwören, wenn ich in der Zone 20 in Burgkunstadt geblitzt werden würde. Die Argumentation ginge dann so: Es hält sich sowieso keiner an die Beschränkung. Mein Auto kann im 3. Gang leider minimal nur 30 fahren. 20 ist nur graue Theorie. Da muss man zwischen Theorie und Praxis abwägen. Hat jemand schon mal eine solche Diskussion erfolgreich mit einem Polizisten geführt?

Übrigens bin ich nicht im Stadtrat und habe keinerlei offizielle Funktion im Bürgerverein. Ich spreche nur für mich und übernehme dafür auch die Verantwortung. Die rituelle Erinnerung an die rechtzeitige Verabschiedung des Haushalts und die Erinnerung an den Amtseid der Stadträte stammt von mir. Es mag Herrmann anmaßend erscheinen, die Stadträte an ihren Amtseid zu erinnern, für mich ist es gelebte Demokratie.

Für alle Beamten, die sich nicht mehr an ihre Vorlesungen zum Haushaltsrecht erinnern (und für alle Interessierten), ist hier das Skript "Einführung in das kommunale Haushaltsrecht" von einem Kämmerer, der anscheinend sein Handwerk versteht. Auf Seite 48 behandelt er den Grundsatz der Rechtzeitigkeit - ohne Wenn und Aber und ohne Geisterbeschwörung.

19. Januar 2021

Die Bayerische Gemeindeordnung gilt auch in der Stadt der Gesetzlosen

Die große Stadtratsmehrheit hat sich in Burgkunstadt mal wieder gewundert, wozu Gesetze da sind. Kein Wunder in der Stadt der Gesetzlosen! Konkret ging es um Art. 69 der Bayerischen Gemeindeordnung. Darin ist geregelt, was Gemeinden dürfen, wenn sie bis zum Beginn des Haushaltsjahres keinen genehmigten Haushalt haben. Und wer hat wieder keinen genehmigten Haushalt? Richtig, Burgkunstadt.

Gemeinden ohne Haushalt dürfen nicht viel, insbesondere dürfen sie keine neuen Investitionen tätigen. Das sahen, bis auf Dr. Ulrike Dinglreiter und Manfred Weigand (beide Bürgerverein), die Stadträte ganz anders und beschlossen flugs ein Sanierungsprogramm für Kanal, Wasserleitung und Straßen für 6,72 Mio. €. Damit wollten sie der Stadt Zuschüsse aus Fördermitteln in Höhe von 3,5 Mio. € sichern. Zuschüsse zu sichern ist natürlich lobenswert. Wenn die Stadträte dem Vorschlag von Dinglreiter gefolgt wären und die Verwaltung beauftragt hätten, die Fördermittel zu beantragen und den Beschluss für die Investitionen gefasst hätten, wenn der Haushalt vorliegt, wäre alles in Ordnung und die Fördermittel wären trotzdem geflossen.

"Da half auch der Hinweis von Kämmerin Heike Eber nichts, dass es sich um einen Grundsatzbeschluss handele, um die Zuschüsse zu sichern und die einzelnen Vorhaben nach entsprechender Finanzierung im Haushalt nochmals dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden." (Obermain Tagblatt) Das Problem ist, dass im Beschlussvorschlag etwas ganz anderes steht: "Darüber hinaus beauftragt der Stadtrat die Verwaltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen und betraut die Verwaltung mit allen hierfür notwendigen Verfahrensschritten und Vertragsabschlüssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Verwaltung hat den Stadtrat zeitgerecht über den jeweils aktuellen Sachstand zu informieren." Da steht nicht, dass dem Stadtrat die einzelnen Vorhaben noch einmal zur Entscheidung vorgelegt werden, der Stadtrat wird vielmehr nur informiert, wie viel die Verwaltung schon verpulvert hat.

Übrigens gab es auch schon ein Förderprogramm RZWas 18. Auch 2018 konnte man sich also schon Kanal und Wasserleitungen fördern lassen. Unsere Leitungen sind nicht erst seit Dezember 2020 marode. Daran ändert auch das Geschwafel von der Daseinsvorsorge nichts. Die Stadt hat es jahrzehntelang versäumt, die gesetzlich geforderten Untersuchungen am Kanalnetz durchzuführen. Wenn der liebe Bernd in den letzten Bürgerversammlungen und beim Petitionsausschuss des Landtags nicht immer so genervt hätte, wüssten wir bis heute nicht, was am Kanalnetz alles repariert werden muss und könnten die Zuschüsse gar nicht in Anspruch nehmen. Die vollen Reparaturkosten würden dann auf die Verbrauchsgebühren umgelegt. Wenn mir daher jemand ein Dankschreiben schicken möchte, kann er das gerne per E-Mail oder im Kommentarabschnitt tun.

Ein Schelmenstück der Verwaltung ist auch der letzte Satz im Beschlussvorschlag: "Notwendige Vertragsabschlüsse und Auftragsvergaben dürfen erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Würdigung durch das Landratsamt Lichtenfels getätigt werden." Anscheinend haben die Verwalter in der Beamtenschule gepennt, sonst wüssten sie, dass sie nichts vergeben dürfen, wenn kein Haushalt vorliegt. So wurde den Stadträten eingeredet, Papa Landrat richtet's schon, wenn der Kindergarten - pardon, es muss natürlich Stadtrat heißen - etwas Schlimmes gemacht hat.

In ihrem Amtseid haben die Stadträte geschworen: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ Anscheinend nehmen das manche nicht so ernst oder sie glauben einfach alles, was sie von der Verwaltung vorgesetzt bekommen.

Und dann war da noch der Standpunkt von Gerhard Herrmann (Obermain Tagblatt vom 14. Januar). "Obwohl sie [Dinglreiter] die Sanierung grundsätzlich befürwortet, riskiert sie jedoch wegen rechtlicher Bedenken einen möglichen Zeitverlust." Den Zeitverlust riskiert nicht Dinglreiter, sondern die Verwaltung, die es nicht schafft, rechtzeitig einen Haushalt auf die Beine zu stellen oder die notwendigen Untersuchungen für Einrichtungen der Daseinsvorsorge - sprich Kanal und Wasserleitung - beizeiten durchzuführen. Weiter ist Herrmann der Meinung, dass kleine Kommunen, geschweige denn das Landratsamt Lichtenfels, rechtzeitig keinen Haushaltsplan erstellen könnten. Doch, das können sie! Und selbst wenn zusätzlich ein Nachtragshaushalt erstellt werden müsste, wäre das so schlimm? Würde sich die Erde auftun und das Rathaus ob dieser Ungeheuerlichkeit verschlingen? Nein, natürlich nicht. Kämmerin Heike Eber müsste einfach nur ein paar neue Zahlen in die EDV eingeben und die Änderung durch Stadtrat und Landratsamt genehmigen lassen.

Falls der Link auf den Beschlussvorschlag nicht mehr funktioniert, liegt das daran, dass die Stadtverwaltung die Sitzungsunterlagen gelöscht hat.

10. Januar 2021

Keine Masken für Klößköpfe

Ich habe einen Klößkopf. Er passt natürlich zu meiner Körpergröße von knapp 2 m und es ist auch Platz für eine Menge Hirn. Deswegen bin ich mit meinem Klößkopf bisher sehr zufrieden. Außer bei der Bundeswehr. Als ich mich über den zu kleinen Stahlhelm beschwerte, bekam ich die lapidare Antwort: Der passt, größere gibt's nicht. Das wusste zwar der Gefreite in der Kleiderkammer, aber leider wusste es mein Kopf, Größe 62, nicht, dass er in einen Stahlhelm mit Größe 60 passt. Schwamm drüber - ist schon lange her.

Mit Corona mache ich mir aber wieder Sorgen wegen meines Klößkopfs. Nicht, dass es eine Korrelation zwischen Kopfgröße und Schwere des Krankheitsverlaufs gäbe - nein, es sind die Masken, speziell die FFP2-Masken. Die Masken, die man so bekommt, sind für chinesische Einheitsgesichter gemacht. Auch die Masken aus deutscher Produktion sind nicht wesentlich größer. Bei mir bedecken die Masken nur knapp Nase und Mund.

Ich habe schon meinen freundlichen Apotheker und meinen Hausarzt gefragt, ob sie wüssten, wo es Masken für Menschen mit großem Kopf gibt. Sie wussten es nicht. In meiner großen Not wendete ich mich an die Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Die rieten mir, mich an die Apotheke zu wenden. Dann ist mir eingefallen, dass unser Ministerpräsident Dr. Söder auch nicht gerade klein ist. Seine FFP2-Maske sitzt immer perfekt. Ich habe daher die Servicestelle gebeten, mal in der Staatskanzlei nachzufragen, wo Söder seine Masken herbekommt. Die Antwort: Ich solle selbst danach im Internet suchen.

Unter Service stelle ich mir etwas anderes vor. Ich bin bestimmt nicht der einzige Mensch in Bayern und Deutschland mit großem Kopf. Ich würde meine Maske ja liebend gerne korrekt tragen, liebe Gesundheitsbürokraten, aber es geht nicht.

Ich habe mich jetzt noch einmal mit meiner Frage nach großen FFP2-Masken an Bayern direkt der bayerischen Staatsregierung und an das Bundesgesundheitsministerium gewendet. Mal sehen, was dabei herum kommt. Große Hoffnung habe ich nicht.

Die Kopfschmerzen vom zu kleinen Stahlhelm sind mittlerweile vergessen. Anscheinend ist es aber in Deutschland immer noch ein Gesundheitsrisiko, wenn man größer oder kleiner als der Normmensch ist. Ich als Betroffener fände es besonders bedauerlich, wenn Professor Karl Lauterbach eine Studie finden würde, die statistisch nachweist, dass große Menschen überdurchschnittlich häufig an Corona erkranken. Ich könnte ihm aber die Ursache dafür nennen.