25. Oktober 2021

Die Bürgerversammlung gewährt den Bürgern ein Mitberatungsrecht

Die Bürgerversammlung findet heuer coronabedingt erst am 18. November statt. Nachdem die Versammlung diesmal in der Stadthalle durchgeführt wird, hege ich die Hoffnung, dass sie nicht wieder zu einem gemütlichen Beisammensein ausartet, sondern dass sie dem Wortlaut und Sinn des Artikels 18 der Gemeindeordnung entsprechend durchgeführt wird. Kurz gesagt gewährt die Bürgerversammlung den Bürgern ein Mitberatungsrecht. Jeder Burgkunstadter hat auf der Bürgerversammlung Rederecht. Jeder Burgkunstadter kann Anträge stellen, über die die Bürgerversammlung abstimmt. Die Anträge müssen auch nicht Wochen vor der Versammlung eingereicht werden. Man kann jederzeit einen Antrag in der Versammlung stellen. Wenn die Versammlung Anträgen mehrheitlich zustimmt, muss der Stadtrat die Anträge zeitnah in einer Sitzung beraten. Laut Tagesordnung könnte man meinen, der "Bericht der Ersten Bürgermeisterin" wäre der wichtigste Punkt. Ist er aber nicht. Der wichtigste Punkt ist, dass die Bürger ihre Empfehlungen für den Stadtrat diskutieren und beschließen.

Ich habe diesmal auf Anfragen verzichtet und alles in meine Beschlussanträge gepackt:

1. Der Stadtrat möge Maßnahmen beraten und beschließen, die es den Einwohnern der Ortsteile, durch die die Bundesstraße B289 führt, ermöglicht, die Straße gefahrlos zu überqueren.

Begründung: Die stark befahrene B289 zerschneidet die Ortsteile Neuses, Weidnitz, Theisau und Mainroth. Dort gibt es weder Querungshilfen noch Fußgängerüberwege. Besonders für unbegleitete Schulkinder oder alte Menschen ist das Überqueren der Fahrbahn äußerst gefährlich. Querungshilfen oder  Fußgängerüberwege könnten die Gefahr mindern.

2. Der Stadtrat möge unverzüglich die Haushaltssatzung 2022 beraten und beschließen.

Begründung: Nach Art. 65 Abs. 2 GO muss die Haushaltssatzung bis 30. November des Vorjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Ohne den zur Haushaltssatzung gehörigen Haushaltsplan ist ein sparsames planvolles Wirtschaften nicht möglich. Neue Projekte dürfen ohne gültige Haushaltssatzung nicht in Angriff genommen werden.

3. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, allen Bürgern, die bisher noch nicht zur Eigen­überwachung der privaten Abwasserleitungen aufgefordert wurden, bis spätestens Ende 2022 das Auf­forderungsschreiben zuzuschicken.

Begründung: Die EÜV (Eigenüberwachungsverordnung) verlangt die Überwachung der privaten Abwasserleitungen. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt. Es widerspricht dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, einige Bürger zur Über­wachung zu verpflichten, andere jedoch erst in 20 Jahren.

4. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, die in der EÜV geforderten Überprüfungen der Sammelkanäle bis Ende 2022 durchzuführen.

Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der öffentlichen Sammelkanäle. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt.

5. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Sitzungsprotokolle der öffentlichen Stadtratssitzungen im vollen Wortlaut im Internet veröffentlicht werden.

Begründung: Andere Gemeinden in Bayern veröffentlichen schon längst die Sitzungsprotokolle im Internet. Bisher können die Protokolle in Burgkunstadt nur im Rathaus eingesehen werden. Im Zuge einer bürgerfreundlichen Verwaltung ist die Veröffentlichung im Internet eine Selbstverständlichkeit. Zudem hat sich die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen im Internet bereits bewährt.

6. Der Stadtrat möge dafür Sorge tragen, dass die Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Teilen der Stadtratssitzung gesetzeskonform veröffentlicht werden.

Begründung: Art. 52 Abs. 3 GO fordert: „Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“ Der von der Verwaltung immer noch gerne verwendete Satz „Der Stadtrat befasste sich mit Grundstücks- und Personalangelegenheiten“ genügt dem Öffentlichkeitsgebot in keiner Weise. Bei Grundstücks­angelegen­heiten könnte die Formulierung beispielsweise so lauten: Die Stadt verkaufte das Grundstück Fl.-Nr. X, Musterstraße Y.

7. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Nazisymbolik an der Grundschule (Schwert und Adler) umgehend durch eine Hinweistafel erläutert wird.

Begründung: 1936 wurde der nach rechts blickende Adler auf dem Eichenkranz mit Hakenkreuz als Hoheitszeichen des Deutschen Reiches definiert. Unter dem Adler ragt ein Schwertrelief aus der Wand. Das Schwert war ein bevorzugtes Symbol im Nationalsozialismus. Mit der Losung "Buch und Schwert" erklärte die Naziführung die gesamte Literatur zur Propagandawaffe. Der Massenmörder Heinrich Himmler liebte die Schwertsymbolik besonders. Unkommentierte Nazisymbolik hat an einer Grundschule der Bundesrepublik Deutschland nichts zu suchen. In der Bürgerversammlung 2020 hatte die Bürger­meisterin zugesagt, eine solche Hinweistafel erstellen zu lassen. Das ist bis heute nicht geschehen.

8. Der Stadtrat möge beschließen, an der Kuni-Tremel-Eggert-Straße umgehend eine Hinweistafel anzubringen, die auf die Verstrickung Tremel-Eggerts mit dem Naziregime hinweist.

Begründung: Tremel-Eggert war eine aktive Nationalsozialistin und verbreitete in ihren Werken national­sozialistisches Gedankengut. Besonders in ihrem Buch „Freund Sansibar“ zeigte sie offen ihren Anti­semitismus. Jemand, der angesichts der Verbrechen freiwillig gegen seine jüdischen Mitbürger hetzt, ist ein Täter, kein Mitläufer. Straßen nach Tätern zu benennen, ist ein verbrecherischer Akt gegenüber den Opfern. In der Bürgerversammlung 2020 hatte die Bürgermeisterin zugesagt, eine solche Hinweistafel erstellen zu lassen. Das ist bis heute nicht geschehen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass "die da oben" sowieso machen, was sie wollen, sollten Sie vielleicht mal etwas daran ändern und die Bürgerversammlung besuchen. Stellen Sie ihren Antrag in der Bürgerversammlung zur Abstimmung und nehmen Sie Einfluss auf das Geschehen in Burgkunstadt!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen