27. Mai 2020

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen endlich mal informativ

Die Bürgerversammlung in Burgkunstadt ist schon lange vorbei und die Stadtverwaltung hat es nun endlich doch geschafft, die dort gestellten Anträge und Anfragen samt der Stellungnahmen der Bürgermeisterin Christine Frieß ins Internet zu stellen. Chapeau! Ich kann jetzt endlich die Antworten auf meine Anträge noch einmal nachlesen.

Heute habe ich im neuen Burgkunstadt aktuell geblättert und war freudig überrascht, als ich auf Seite 3 die Bekanntgaben aus den nichtöffentlichen Stadtratssitzungen gelesen habe. Mein Antrag Nummer 5 zur Bürgerversammlung lautete nämlich:

„Der Stadtrat möge dafür Sorge tragen, dass die Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Teilen der Stadtratssitzung gesetzeskonform veröffentlicht werden.

Begründung: Art. 52 Abs. 3 GO fordert: ‚Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.‘ Der von der Verwaltung gerne verwendete Satz ‚Der Stadtrat befasste sich mit Grundstücks- und Personalangelegenheiten‘ genügt dem Öffentlichkeitsgebot in keiner Weise.“

In der Bürgerversammlung schlug Frieß vor, meinen Antrag abzulehnen. Die Begründung dazu steht auf den Seiten 112/113 der Folien. Frieß beendete ihre Ausführungen mit: „Da wir nach nochmaliger Rücksprache mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt Lichtenfels der Ansicht sind, dass die Verwaltungspraxis der Stadt Burgkunstadt in Bezug auf die Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung korrekt ist, empfehlen wir den Antrag von Herrn Weickert abzulehnen.“

Also ich war total begeistert, als ich heute die Bekanntgaben aus den nichtöffentlichen Sitzungen lesen konnte. Da wurde berichtet, dass die Stadt ein Grundstück in Ebneth verkauft, dass ein Vertrag mit der Firma Enerparc SPV geschlossen wurde, dass wir einen neuen Stadtbaumeister haben und welche Entschädigungen die Bürgermeister bekommen. War das jetzt wirklich so schwierig? Mehr wollte ich doch gar nicht. Oder hat die Rechtsaufsicht doch ein bisschen nachgeholfen?

Der bayerische Datenschutzbeauftragte hat sich zur Bekanntgabe von Personalentscheidungen, die in nichtöffentlicher Sitzung getroffen wurde, dahingehend geäußert, dass man die Personaldaten in anonymisierter Form veröffentlichen kann oder die betroffene Person stimmt der Veröffentlichung freiwillig zu. Anscheinend hat der frischgebackene Stadtbaumeister Markus Pülz der Veröffentlichung seines Namens zugestimmt.

21. Mai 2020

Wer hat die Bürger nicht informiert?

Es ist einmal wieder Bahn-Bashing angesagt. In einem Leserbrief unter der Überschrift „Das Vorgehen der Bahn ist für uns in Mainklein völlig unverständlich“ (Obermain-Tagblatt vom 21. Mai, Seite 10) regen sich Mainkleiner über die Sperrung der Bahnübergänge auf. Sie kreiden der Bahn an, dass sie nur aus einer kurzen Zeitungsnotiz Anfang April von den Sperrungen erfahren hätten. Eine Mitunterzeichnerin des Leserbriefs ist Stadträtin Ingrid Kohles.

Die neueste Notiz, die ich zu den Sperrungen der Bahnübergänge gefunden habe, stammt vom 29. April (Seite 9 im Obermain-Tagblatt). Da kann man auch lesen: „Die Baumaßnahmen sind mit den Kommunen abgestimmt. Eventuell notwendige Umleitungen werden durch den Straßenbaulastträger vorgenommen.“ Ich gehe daher davon aus, dass der Landkreis Lichtenfels und die Stadt Burgkunstadt von den Baumaßnahmen rechtzeitig unterrichtet wurden und auch die entsprechenden Umleitungen festgelegt haben. Sie sind ja auch für die Straßen zuständig, nicht die Bahn. Das Wort „abgestimmt“ lässt darauf schließen, dass die Stadt auch zugestimmt hat.

Anscheinend hat also die Stadt den Baumaßnahmen in dieser Form zugestimmt. Es ist daher auch Aufgabe der Stadt, ihre Bürger über die Baumaßnahmen und die Umleitungen rechtzeitig zu informieren. Dass die Stadträtin Ingrid Kohles davon nichts weiß, ist verwunderlich. Sollte dieser, doch sehr umfangreiche, Eingriff in den Burgkunstadter Straßenverkehr dem Stadtrat nicht mitgeteilt worden sein? Ich würde mich an Stelle von Frau Kohles mal an die Chefin der Verwaltung wenden. Falls sie nicht weiß, wer das ist: Chefin ist Bürgermeisterin Christine Frieß.

Nebenbei bemerkt: Zwei Bahnübergänge im Abstand von ca. 350 m für einen Ortsteil mit 135 Einwohnern ist purer Luxus.

13. Mai 2020

Unzuverlässig und machtgierig

Die konstituierende Sitzung des Burgkunstadter Stadtrats ist auch schon wieder eine Woche her. Das Obermain-Tagblatt hat darüber ausführlich am 7. Mai berichtet. Mit Christine Frieß stellt die CSU die erste Bürgermeisterin und die Freien Wähler mit Susanne Bock von Wülfingen die zweite Bürgermeisterin. Es wäre eine schöne demokratische Geste gewesen, wenn Sebastian Callens von den Grünen wenigstens zum dritten Bürgermeister gewählt worden wäre. Aber nein, auch der dritte Bürgermeister musste wieder von der CSU sein. Anscheinend hatte die CSU Callens sogar bis Samstag vor der Sitzung noch als zweiten Bürgermeister unterstützen wollen. Das Ergebnis der Wahl zeigt, dass die Burgkunstadter CSU unzuverlässig und machtgierig ist. Wie es besser geht, zeigte Lichtenfels: 1. Bürgermeister SPD, 2. CSU, 3. Grüne.

Angesichts der durch Corona noch verschärften finanziellen Krise der Stadt hätte man auch ein Zeichen setzen und auf die Wahl eines dritten Bürgermeisters verzichten können. Art. 35 der Gemeindeordnung stellt es dem Gemeinderat nämlich frei, ob er einen oder zwei stellvertretende Bürgermeister wählt. Nach Art. 39 kann der erste Bürgermeister auch einem Gemeinderatsmitglied einzelne seiner Befugnisse übertragen, ohne dass dieses stellvertretender Bürgermeister ist. Und wenn der dritte Bürgermeister nur Grüß-Gott-Hansl ist, kann man sowieso auf ihn verzichten.

Leider erfahren wir nicht, was so ein zweiter oder dritter Bürgermeister als Aufwandsentschädigung bekommt. Die Gemeindeordnung schreibt zwar in Art. 20a vor, dass die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Personen in einer Satzung geregelt sein muss, aber in Burgkunstadt gilt das anscheinend nicht: In § 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts steht immerhin die Entschädigung für die Gemeinderatsmitglieder, nicht aber die der stellvertretenden Bürgermeister. Art. 20a nimmt von der Regelung der Entschädigung in einer Satzung nur den ersten und die berufsmäßigen stellvertretenden Bürgermeister aus.

In der Wahl der Referenten spiegelt sich die Sitzverteilung im Stadtrat nur bedingt wieder:


Sitze
Referenten
CSU
7
4
FW
5
3
Grüne
3
3
Bürgerverein
3
1
SPD
2
1


Damit Thomas Müller vom Bürgerverein nicht das Amt des Friedhofsreferenten antreten konnte, um das er sich beworben hatte, musste sich sogar Joachim Ruß von der CSU opfern und gleich zwei Referentenposten übernehmen (Friedhofsreferent und Referent für Sport und Freibad). Anscheinend hat er als städtischer Wassermeister dafür noch Reserven.