In der letzten Sitzung des ominösen Ferienausschusses
berichtete Bürgermeisterin Christine Frieß über die Genehmigung der
Burgkunstadter Haushaltssatzung 2020. Laut Obermain-Tagblatt vom 23. April
sagte Frieß, „allerdings habe die Genehmigungsbehörde darauf hingewiesen, dass
die Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt nur durch
Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln möglich sei.“
Leider ist das nur die halbe Wahrheit. Das Landratsamt gab
dazu auch noch eine Empfehlung ab, die jeder online nachlesen kann, weil die
Stadt das Schreiben des Landratsamts dankenswerterweise im Internet bereitgestellt hat. Dort
steht: „Damit die Tilgungsleistungen künftig wieder aus dem Verwaltungshaushalt
erwirtschaftet werden können, wird dringend empfohlen, den Verwaltungshaushalt
eingehend auf Einsparungsmöglichkeiten zu überprüfen und diese, soweit
vertretbar, umzusetzen.“
Bereits 2019 legte Kämmerin Heike Eber im fünfjährigen
Finanzplan die Planung für 2020 so vor, dass keine Tilgungsleistungen für 2020
erkennbar waren. Für 2019 musste gar der Verwaltungshaushalt mit 1,2 Mio. € aus dem
Vermögenshaushalt ausgeglichen werden. Ein verantwortungsbewusster Stadtrat
hätte das Jahr 2019 dazu genutzt, Einsparungsmöglichkeiten für den
Verwaltungshaushalt zu suchen, damit wenigstens 2020 die Schuldentilgung
sichergestellt ist.
Weiter steht im Bescheid des Landratsamts: „Die
kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung weist nach der Darstellung im
Haushaltsplan eine erhebliche Unterdeckung auf. Die Gebühren- und
Beitragskalkulationen sind daher zu überprüfen und die Beitrags- und Gebührensätze
sind anzupassen.“ Kein Wunder, dass die Bürgermeisterin das nicht in der
Zeitung lesen will. Das heißt auf gut Deutsch, dass die Abwassergebühren erheblich
steigen werden. Wohl gemerkt, ich bin strikt dafür, dass kostendeckende
Gebühren erhoben werden. Ich verstehe aber nicht, warum letztes Jahr bei den
Abwassergebühren noch alles in Butter war, heuer aber eine erhebliche Unterdeckung vorliegt.
Zur Genehmigung des Kredits über 2 Mio. € sagt das
Landratsamt: „Gegen die Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung bestehen
erhebliche Bedenken.“ Um im nächsten Absatz die Genehmigung doch noch zu
rechtfertigen: „Letztendlich werden die erheblichen Bedenken zurückgestellt, da
die Kreditaufnahme für unabweisbare Investitionen in Erfüllung gemeindlicher
Pflichtaufgaben benötigt wird.“ Bei den Pflichtaufgaben handelt es sich unter
anderem um den Ausbau der Ortsverbindungsstraße Gärtenroth-Schmeilsdorf, die so überflüssig ist
wie ein Kropf.
Aber noch ist nichts verloren, denn die Bürgermeisterin mit
ihren Finanzexperten der CSU hat uns ja im Wahlkampf versprochen: „Wir wollen
Finanzpolitik mit Augenmaß machen, und auf Ausgeglichenheit zwischen gezielten
Investitionen und weiterem Schuldenabbau achten.“ Leider wird die Pro-Kopf-Verschuldung
Ende 2020 bei 1.734 €/Einwohner liegen, 2019 waren es noch 1.541 €/Einwohner,
der bayerische Durchschnitt liegt bei 695 €/Einwohner. Dabei sind die
Auswirkungen der Corona-Krise in den Zahlen noch nicht berücksichtigt.
Unter „Finanzpolitik mit Augenmaß“ stelle ich mir zwar etwas
anderes vor, aber, liebe Mitbürger, wir haben uns kürzlich die Finanzkünstler
als Bürgermeisterin und Stadträte gewählt, die wir verdienen.
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