4. Dezember 2020

Burgkunstadt wird transluzent

Burgkunstadt bewegt sich in Richtung Transparenz (Lichtdurchlässigkeit). Es ist zwar noch nicht transparent, aber schon ein bisschen transluzent (teilweise lichtdurchlässig). Seit diesem Monat können die Unterlagen für die Stadtratssitzungen vorab von jedem Bürger im Internet abgerufen werden. Leider macht die Stadtverwaltung dafür keine große Werbung. Vielleicht sollen die Unterlagen nicht so leicht gefunden werden. Ich verrate hier mal, wie es geht:

Auf der Homepage der Stadt Burgkunstadt finden Sie rechts oben die Bekanntmachung zur Sitzung. Klicken Sie auf den Link und es öffnet sich die Tagesordnung. Wenn Sie im grauen Kasten links dann Sitzungsvorbereitung auswählen, kommen Sie wieder auf eine Tagesordnungsseite. Jetzt sind die Tagesordnungspunkte mit den dazugehörigen Unterlagen verlinkt. Für die, die nicht so viel klicken wollen, ist hier der Link für die Sitzung am Dienstag.

Es freut mich, dass sich der Stadtrat in seiner Sitzung vom 06. Oktober dazu durchgerungen hat, die Unterlagen zumindest für einen Probebetrieb von sechs Monaten freizuschalten. Dem Beschluss ging ein Antrag des Bürgervereins voraus, die Unterlagen generell zur Verfügung zu stellen. Die sechs Monate Probezeit waren ein Zugeständnis an die Bedenkenträger.

Jetzt hoffe ich, dass irgendwann mein nächster Herzenswunsch in Erfüllung geht: die Veröffentlichung der vollständigen Sitzungsprotokolle. Das Christkind wird mir diesen Wunsch heuer nicht mehr erfüllen, aber vielleicht nächstes Jahr der Osterhase.

12. November 2020

Wie die Vöglein des Himmels

Alle Gemeinden wissen, dass sie wegen der Corona-Pandemie mit sinkenden Einnahmen rechnen müssen. So beispielsweise die Stadt Bamberg: Ihr werden 2021 38 Mio. € im Verwaltungshaushalt fehlen. Bamberg hat bereits einen Haushaltsplanentwurf. Die Verwaltung und der Stadtrat haben sich ausführlich Gedanken dazu gemacht, welche Einsparungsmaßnahmen sie treffen können. Am 18. November soll der Haushaltsentwurf vorgestellt werden.

Handeln alle Gemeinden so vorbildlich in dieser schlimmen Krise? Leider nein. Ich kenne da eine kleine verschlafene Gemeinde am Obermain, die glaubt, dass der himmlische Vater sie wie die Vöglein des Feldes nähren wird. Oder wie soll man die Worte der Burgkunstadter Kämmerin Heike Eber anders interpretieren: „‘Bei Steuern und Schlüsselzuweisungen gibt es wegen der Pandemie ein großes Fragezeichen‘, sagt Eber auf Frage von Thomas Müller (BV) nach der Aufstellung des Haushaltsplans für 2021. Mangels Zahlen könne der Haushalt erst im Frühjahr erstellt werden.“ (Obermain-Tagblatt)

Ein guter Planer kann mit Unsicherheiten umgehen und die Zukunft in gewissem Rahmen vorhersehen. Planung ist per se mit Unsicherheiten verbunden und in die Zukunft gerichtet. Aber wie gesagt, man braucht eben einen guten Planer. Es ist gut, dass wenigstens ein Stadtrat den Mund aufgetan hat; schlecht ist, dass sich alle von Eber wieder mit einer leeren Phrase haben abspeisen lassen. Meine Hoffnung war, dass sich mit den neuen Leuten im Stadtrat etwas tut mit der rechtzeitigen Haushaltsplanung. Aber anscheinend sind auch ihnen die Finanzen der Stadt egal.

Leider war die Stadtverwaltung anscheinend durch das Nichtplanen so ausgelastet, dass sie auch einen Stadtratsbeschluss vom 6. Oktober nicht umsetzen konnte: Es sollen nämlich die Sitzungsunterlagen vor den Stadtratssitzungen im Internet veröffentlicht werden. Bedauerlicherweise muss ich hier auf einen Artikel des Obermain-Tagblatts verweisen, weil es der Verwaltung auch nicht möglich war, die Protokollauszüge der letzten Sitzung bis dato zu veröffentlichen. Ich empfehle eine Weiterbildung zum Thema Prokrastination (Aufschieberitis).

25. Oktober 2020

Maskenpflicht in Schulen - nicht mit uns?

Landrat Christian Meißner hat – trotz rasant steigender Corona-Infektionszahlen – die Maskenpflicht für Grundschüler außer Kraft gesetzt. „Landrat Christian Meißner macht nach reiflicher Abwägung mit den zuständigen Sachgebieten im Landratsamt eine Ausnahme von der Maskenpflicht für die Grundschüler in der Jahrgangstufe 1 bis 4 im Unterricht.“ Nachzulesen ist das in diesem Bericht des Obermain-Tagblatts. Was ihn zu dieser reiflichen Abwägung bewogen hat, steht im letzten Absatz des Berichts: „Viele Eltern haben sich an mich gewandt und ihr Unverständnis über diese Maskenpflicht geäußert.“ Er ist also einfach vor ein paar seiner potenziellen Wähler eingeknickt.

In dieser schwierigen Zeit sind aber nicht Populisten gefragt, sondern Politiker mit Sachverstand und Rückgrat, die sich an Fakten und Gesetze halten. Die „Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ sieht in Art. 18 vor, dass alle Schüler bis zur Einnahme ihres Sitzplatzes Masken tragen müssen. Unter „alle“ fallen natürlich auch die Grundschüler. Für Landkreise mit über 50 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohnern schreibt die Landesregierung Maskenplicht für alle Schüler, auch während des Unterrichts, vor:

„Eine generelle Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auch am Sitzplatz im Unterricht gilt

·         ab Stufe 2 des Drei-Stufen-Plans (d. h. Sieben-Tage-Inzidenz  35 - < 50 pro 100.000 Einwohner) ab Jahrgangsstufe 5 (weiterführende und berufliche Schulen),

·         ab Stufe 3 des Drei-Stufen-Plans (d. h. Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner) in allen Jahrgangsstufen an allen Schularten.“ (FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen)

Mittlerweile ist es Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Kinder genauso infektiös sind wie Erwachsene. Sie erkranken nur seltener und der Krankheitsverlauf bei ihnen ist milder. Selbst wenn Meißner glaubt, dass das Infektionsgeschehen an den Grundschulen im Landkreis Lichtenfels klar einzugrenzen sei, so wird es doch nicht so sein. Schulen sind keine Inseln der Glückseligen. Mittlerweile hat sich das Virus in der Bevölkerung verdeckt verbreitet, also auch unter Kindern. Demnächst werden wir auch noch die Hundertermarke reißen. Dann werden trotzdem alle Grundschüler Masken tragen müssen, falls sie dann überhaupt noch in die Schule gehen können. Zudem sollte man auch auf die Lehrer und ihre Angehörigen Rücksicht nehmen, die ihren Arbeitsplatz am Seuchenherd Schule haben.

Mir ist nicht klar, worin der Unterschied für die Schüler liegt, wenn sie jetzt oder erst in zwei Wochen eine Maske tragen müssen. Der Unterschied für das Infektionsgeschehen ist mir klar: Wenn die Schüler jetzt Masken tragen, kann die Ausbreitung des Virus‘ gehemmt werden, wenn sie keine tragen, kann sich die Ausbreitung beschleunigen.

Wenn Meißner schon nicht auf die Wissenschaft und die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hört, dann soll er wenigstens auf seinen großen Vorsitzenden Markus Söder hören.

 

 

26. September 2020

Her mit dem Gender-Mond für Diverse!

Heute stand im Obermain-Tagblatt auf Seite 2, dass die CSU über gender-gerechte Sprache beraten will. Das heißt, es gibt einen Antrag, diese Verballhornung der Sprache abzulehnen. Ich bin auch gegen das Gendern, nicht, weil ich etwas gegen die Gleichberechtigung der Frauen und Diversen habe, sondern weil es den Lesefluss gewaltig stört. Aber die Diskussion der CSU ist völlig überflüssig. Es gibt nämlich eine amtliche deutsche Rechtschreibung und die kennt kein Gendern. Wer hätte das gedacht?

In den „Regeln und Wörterverzeichnis“ des Rats für deutsche Rechtschreibung aus dem Jahr 2018 gibt es keine Gender-Sternchen, -Doppelpunkte, -Schrägstriche. Für wen diese Regeln gelten, steht gleich im Vorwort auf Seite 7: „Das folgende amtliche Regelwerk, mit einem Regelteil und einem Wörterverzeichnis, regelt die Rechtschreibung innerhalb derjenigen Institutionen (Schule, Verwaltung), für die der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung hat. Darüber hinaus hat es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtschreibung Vorbildcharakter für alle, die sich an einer allgemein gültigen Rechtschreibung orientieren möchten (das heißt Firmen, speziell Druckereien, Verlage, Redaktionen aber auch Privatpersonen).

Also, liebe Verwaltungen, Schulen und Universitäten: Haltet euch an die amtliche deutsche Rechtschreibung!

Falls der Rat für deutsche Rechtschreibung dem Gender-Unfug doch einmal nachgibt, verlange ich aber nicht nur ein Sternchen für die Frauen, sondern auch noch einen Mond für die Diversen.

26. August 2020

Mobilfunkangsthasenvirus grassiert auf den Höhen des Jura

 Mittlerweile hat das Mobilfunkangsthasenvirus sich weiter ausgebreitet. Es hat schon ein entlegenes Juradörfchen, Modschiedel, befallen. Ich wiederhole mich, aber anscheinend kann man es nicht oft genug wiederholen:

  • Es gibt keine wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsstörungen durch Mobilfunkstrahlung.
  • Mikrowellenstrahlung, zu denen die Mobilfunkstrahlung gehört, kann Materie erwärmen, sonst nichts.
  • Gefährlich für den Menschen ist ionisierende Strahlung, also UV-Strahlung, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, weil sie Zellen zerstören oder das Erbgut schädigen kann.

Wenn Sie mir nicht glauben, glauben Sie vielleicht dem Physikprofessor Lemeshko, der die Wirkung der Mobilfunkstrahlung in einem kurzen Video erklärt.

Auch das ist Wiederholung: Für die Intensität der Strahlung an einer bestimmten Empfangsstelle kommt es nicht darauf an, wo der Mobilfunkmast steht. Wenn er von dieser Stelle weiter entfernt steht, muss er einfach mit einer höheren Sendeleistung arbeiten, um an diesem Ort noch einen vernünftigen Empfang zu gewährleisten.

Auch vergessen die meisten, dass der Mobilfunkmast auch ein Empfänger ist. Wenn der Mast weit entfernt ist, müssen die Mobiltelefone mit einer höheren Sendeleistung strahlen, damit am Mast noch ein Empfang möglich ist. Mobilfunkmast und Mobiltelefon teilen sich gegenseitig mit, wie gut der Empfang ist. Dementsprechend erhöhen oder senken sie die Sendeleistung. Ein Sendemast weit außerhalb eines Ortes trägt so sogar dazu bei, dass die Strahlungsleistung durch die Mobiltelefone ansteigt, die im Ort gemessene Strahlungsleistung des Mobilfunkmastes aber nicht abnimmt.

Die Mobiltelefone versuchen, mit möglichst wenig Sendeleistung auszukommen, weil dann der Akku länger hält. Die Sendemastbetreiber sind auch an einer niedrigen Sendeleistung interessiert, weil sie dadurch Strom sparen. Niemand hat daher die Absicht, die Modschiedler mit Mobilfunkstrahlung zu Tode zu grillen.

Weil die Mobilfunkangsthasen anscheinend nicht davon überzeugt sind, dass ihre Argumente reichen, um den Mast an eine andere Stelle zu verlagern, kommen sie noch mit der Ansichtverschandelungskeule: Der Funkmast wäre rund 10 m höher als der Kirchturm. Das darf natürlich gar nicht sein! In einem katholischen Dorf auf dem Jura darf nichts höher sein als der Kirchturm. Das Tanzcenter mit seinem riesigen Schotterparkplatz dagegen fügt sich harmonisch in das Ortsbild gegenüber der Kirche ein. Aber ein zusätzlicher Turm auf dem Gelände des Tanzcenters, der höher als der Kirchturm ist, das ist ein Werk des Gottseibeiuns.

 

17. August 2020

Der Landesdenkmalrat berät - sonst hat er nichts zu sagen

 Die Gottesgärtner vom Obermain geben keine Ruhe. Obwohl erst kürzlich ein Bürgerbegehren gescheitert ist, das der Firma CS Trans den Bau von Logistikhallen in Grundfeld verbieten sollte, meldet sich jetzt der Landesdenkmalrat über das Obermain-Tagblatt zu Wort. Im Pressebericht heißt es dazu lapidar: „Nun also hat sich der Landesdenkmalrat in München der Sache angenommen.“ Leider erfahren wir nicht, wer den Landesdenkmalrat auf die Idee gebracht hat, sich mit dem Thema zu befassen.

Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, führen durch das obere Maintal Straßen, Schienenwege und Stromleitungen. Im Tal gibt es Dörfer und Städte. Die neuen Hallen sind in dem großen Maintal nur ein Klecks in  der Landschaft, einer von vielen Klecksen. CS Trans braucht die Hallen, um zu überleben. Es werden damit Arbeitsplätze erhalten und ein Gewerbesteuerzahler.

Die Aufgaben des Landesdenkmalrats sind im Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (BayDSchG) geregelt. Dort steht in Art. 14: „Der Landesdenkmalrat berät die Staatsregierung in allen wichtigen Fragen der Denkmalpflege. Er wirkt an der Festlegung von Ensembles mit.“ Weiter hat er keine Aufgabe. Wenn die Staatsregierung keinen Rat will, kann sich der Denkmalsrat zwar etwas ausdenken und in die Presse geben, es hat aber keinerlei Auswirkungen auf den Lauf der Geschichte, außer vielleicht, dass wieder etwas Unruhe in die Angelegenheit gebracht wird.

Normalerweise sind in Denkmalangelegenheiten zunächst die Unteren Denkmalschutzbehörden und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zuständig. Untere Denkmalschutzbehörde ist in diesem Fall das Landratsamt Lichtenfels. Warum die Personen, die sich um die Verletzung des Denkmalschutzes Gedanken gemacht haben, sich nicht an das Landesamt für Denkmalpflege gewandt haben, erschließt sich mir nicht.

Von einem Beratergremium der Staatsregierung hätte ich auch etwas mehr Fingerspitzengefühl erwartet. Den nicht erbetenen Rat posaunt man nicht ins Land hinaus, sondern man wendet sich zunächst an seinen Auftraggeber und weist ihn auf die Dinge hin, die er vielleicht übersehen haben könnte. Mit so einer Vorgehensweise schadet man auch dem Ansehen der Unteren Denkmalschutzbehörde, so nach dem Motto: „Wie konntet ihr das nur durchgehen lassen!“

3. August 2020

(m/w/d)-Quatsch

Man kann alles noch toppen, sogar die gendergerechte Stellenanzeige:

Liebe Personalchefs, „(m/w/d)“ ist nicht die Generalabsolution für alle Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Wer ausdrücklich eine „Erzieherin“ sucht, verstößt gegen das AGG, auch wenn ein „(m/w/d)“ angehängt wird. Die Endsilbe „-in“ weist eindeutig darauf hin, dass eine Frau gesucht wird. Hier werden ausnahmsweise einmal die Männer diskriminiert. Diese Stellenanzeige ist übrigens kein Einzelfall.

20. Juli 2020

Liebe Freunde (m/w/d) des Korrektsprechs

Frauen werden in vielen Bereichen gegenüber Männern benachteiligt, seien es Entlohnung, Aufstiegsmöglichkeiten, Politik und Religion - keine Frage. Noch schwerer haben es Menschen mit unbestimmten Geschlechtsmerkmalen oder einer vom biologischen Geschlecht abweichenden Geschlechtsidentität. Sie werden mit „divers“ bezeichnet. Offiziell gibt es jetzt also männliche, weibliche und diverse Menschen.

Vor noch nicht gar zu langer Zeit gab es nur männliche und weibliche Menschen. Zu dieser Zeit hatten die Kämpferinnen für die Gleichberechtigung die glorreiche Idee, die deutsche Sprache für ihren Kampf einzuspannen. Es reicht ihnen also nicht mehr, wenn bei Sammelbegriffen, bei denen unzweifelhaft beide biologische Geschlechter gemeint sind, das grammatikalische männliche Geschlecht zu verwenden, nein, es muss auch noch das weibliche her.

Das Problem ist, dass „Geschlecht“ im Deutschen mehrere Bedeutungen hat, nämlich beispielsweise das biologische Geschlecht (lateinisch Sexus) und das grammatikalische Geschlecht (Genus). Genus bedeutet ursprünglich Abstammung, Herkunft. In diesem Sinn wird Geschlecht auch im Deutschen verwendet. Ich stamme beispielsweise aus dem Geschlecht der Weickert.

Weil das Nennen beider grammatikalischer Geschlechter aber auch der schnell schreibenden Feministin zu lange dauert, wurden so grässliche Dinge wie das Binnen-I oder der Gender-Stern erfunden: SchülerInnen, Schüler*innen. Ich konnte sogar schon im Fernsehen erleben, wie Sprecher*innen versuchten, den Gender-Stern zu sprechen. Das hört sich dann etwas abgehackt an: Schüler-------innen.

Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Art.1 AGG nennt das Ziel des Gesetzes: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Das AGG formuliert Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz konkret aus. Der Grundgesetzabsatz lautet: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das ist gut so.

In der Praxis hat das dazu geführt, dass Firmen in Stellenanzeigen nicht mehr „einen Mitarbeiter“ suchten, sondern „eine/einen Mitarbeiter/in“, um nicht wegen Verstoßes gegen das AGG belangt zu werden. Die Frage stellt sich natürlich, warum ausgerechnet alle Sexus in der Stellenanzeige genannt und nicht auch alle Hautfarben und Religionen aufgezählt werden müssen.  Weil sich mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass es einen dritten Sexus gibt, steht jetzt in den Stellenanzeigen: Wir suchen einen Mitarbeiter (m/w/d). Es wird also wieder „der Mitarbeiter“ gesucht, aber mit dem Hinweis, dass alle Sexus gemeint sind. Als ob wir das nicht auch ohne „(m/w/d)“ wüssten.

Mit dem Aussprechen dieser Selbstverständlichkeit in Kreisen der Anhänger (m/w/d) des Korrektsprechs wird es jetzt aber schwierig. Ich schlage daher vor, hinter jede Personenbezeichnung ein „emwede“ zu sprechen. Ich hoffe, liebe Leser emwede, Sie halten sich zukünftig an diese neue Korrektsprechregel.

 

16. Juli 2020

Angst vor abgeschaltetem Sendemast

Die Bürgerinitiative Mobilfunkangsthasen – ach nein, sie nennen sich ja Bürgerinitiative Mobilfunkstandort Altenkunstadt (BI) – hat sich im Obermain-Tagblatt (14.07., Seite 9) unter der Überschrift „Den Mast auf dem Hochhaus endlich abbauen“ mal wieder zu Wort gemeldet und von ihren Taten berichtet. Anscheinend wurde der Artikel unbesehen von der Redaktion übernommen, weil kein Verfasser angegeben ist. So wurde der BI wieder einmal Gelegenheit geboten, ihren naturwissenschaftlichen Unsinn ohne jegliche Anmerkung der Redaktion zu verbreiten. Das sah bei meinem Bericht ganz anders aus. Dort fühlte sich der Redakteur bemüßigt anzumerken, dass es viele Wissenschaftler gäbe, die eine Wirkung der Mobilfunkstrahlung über eine Erwärmung hinaus sähen, was aber einfach nicht stimmt. Beim BI-Bericht hingegen wäre eine Anmerkung, dass die überwältigende Mehrheit der Wissenschaftler die Thesen der BI für Unsinn hielten, wohl angebracht gewesen.

Besonders stolz ist die BI darauf, dass sie den Sendemast auf den Külmitz verbannt hat. Damit könnten 4000 Bürger flächendeckend mit Mobilfunk versorgt werden. Das ist schön. Der Haken an der Geschichte ist, dass der Mast jetzt mit einer höheren Leistung betrieben werden muss, damit die Altenkunstadter Empfang haben, als wenn er im Ort stände. Der noch größere Haken ist aber, dass jetzt alle Mobiltelefone im Ort mit höherer Leistung senden müssen, damit sie mit dem abseits gelegenen Mobilfunkmast Verbindung aufnehmen können. Das ist doch wohl das Gegenteil von dem, was die BI erreichen wollte.

„‘Sinn macht dieser Mast natürlich nur, wenn er auch strahlenminiert betrieben wird‘, betont BI-Sprecher Dietmar Schuberth. Eine regelmäßige ‚Strahlungskontrolle‘ habe die Bürgerinitiative beantragt.“ Da kann ich die BI beruhigen: Jeder Sendemast wird so betrieben, dass er die geltenden Grenzwerte einhält. Jeder Mobilfunkbetreiber ist daran interessiert, die Sendeleistung auf das Nötigste zu begrenzen, schon weil mehr Sendeleistung auch mehr Strom verbraucht und der kostet bekanntlich Geld. Wenn die Gemeinde Altenkunstadt ihr Geld für Strahlungskontrollen verschwenden will, damit Dietmar Schuberth besser schlafen kann, kann sie das natürlich tun. Die Messungen werden aber nichts daran ändern, dass der Sendemast die deutschen Grenzwerte einhält.

Die BI fordert wieder den Abbau des stillgelegten Funkmastes auf dem Hochhaus. Anscheinend glauben die BI-ler, dass der Mast durch den langjährigen Betrieb strahlenverseucht sei. Vielleicht haben sie auch Angst, dass der Mast heimlich weiter in Betrieb ist. Für mich ist dieses Verhalten paranoid.

„‘Aufgrund der enormen Strahlenerhöhung, der geringen nützlichen Effekte und eines zu erwartenden Sendeanlagenwildwuchses ist 5G abzulehnen‘, erklärt Schuberth.“ Es ist richtig, dass man für höhere Datenraten, wie bei 5G vorgesehen, eine höhere Übertragungsfrequenz und damit mehr Sender braucht, weil höhere Funkfrequenzen eine geringere Reichweite haben. Daraus zu schließen, dass dadurch auch die Feldstärken höher würden, ist ein laienhafter Fehlschluss. Mehr Sender bedeutet, dass jeder Sender mit deutlich geringerer Leistung betrieben wird. Ein Wildwuchs wird nicht stattfinden, weil auch 5G-Sender genehmigt werden müssen.

Wenn Schuberth meint, der aktuelle Mobilfunkausbau reiche für die Wirtschaftsunternehmen, könnte er doch einfach mal ortsansässige Unternehmen wie Baur fragen, ob das wirklich stimmt. Nach seiner Meinung ist der Glasfaserausbau viel wichtiger als Mobilfunk. Ich wusste bisher noch nicht, dass die Hermeslaster Glasfaserleitungen hinter sich herziehen, um mit der Zentrale Daten auszutauschen. Natürlich ist der Glasfaserausbau wichtig, aber der Mobilfunkausbau ist genauso wichtig.

Seine Weisheiten bezieht Schuberth anscheinend hauptsächlich von „diagnose: funk“, einer Organisation, die, bar jeder wissenschaftlichen Vernunft, Ängste vor Funkstrahlung schürt. Wer wirklich an seriöser Information interessiert ist, dem empfehle ich als erste Anlaufstelle das Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Themenbereich Elektromagnetische Felder oder meinen Blog, der auf seriöse Quellen verweist (s. o.). Und damit kein Missverständnis auftritt:

Mobilfunkstrahlung kann, bei ausreichend hoher Intensität, nur zu einer Erwärmung führen. Sonst nichts!