26. August 2020

Mobilfunkangsthasenvirus grassiert auf den Höhen des Jura

 Mittlerweile hat das Mobilfunkangsthasenvirus sich weiter ausgebreitet. Es hat schon ein entlegenes Juradörfchen, Modschiedel, befallen. Ich wiederhole mich, aber anscheinend kann man es nicht oft genug wiederholen:

  • Es gibt keine wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsstörungen durch Mobilfunkstrahlung.
  • Mikrowellenstrahlung, zu denen die Mobilfunkstrahlung gehört, kann Materie erwärmen, sonst nichts.
  • Gefährlich für den Menschen ist ionisierende Strahlung, also UV-Strahlung, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, weil sie Zellen zerstören oder das Erbgut schädigen kann.

Wenn Sie mir nicht glauben, glauben Sie vielleicht dem Physikprofessor Lemeshko, der die Wirkung der Mobilfunkstrahlung in einem kurzen Video erklärt.

Auch das ist Wiederholung: Für die Intensität der Strahlung an einer bestimmten Empfangsstelle kommt es nicht darauf an, wo der Mobilfunkmast steht. Wenn er von dieser Stelle weiter entfernt steht, muss er einfach mit einer höheren Sendeleistung arbeiten, um an diesem Ort noch einen vernünftigen Empfang zu gewährleisten.

Auch vergessen die meisten, dass der Mobilfunkmast auch ein Empfänger ist. Wenn der Mast weit entfernt ist, müssen die Mobiltelefone mit einer höheren Sendeleistung strahlen, damit am Mast noch ein Empfang möglich ist. Mobilfunkmast und Mobiltelefon teilen sich gegenseitig mit, wie gut der Empfang ist. Dementsprechend erhöhen oder senken sie die Sendeleistung. Ein Sendemast weit außerhalb eines Ortes trägt so sogar dazu bei, dass die Strahlungsleistung durch die Mobiltelefone ansteigt, die im Ort gemessene Strahlungsleistung des Mobilfunkmastes aber nicht abnimmt.

Die Mobiltelefone versuchen, mit möglichst wenig Sendeleistung auszukommen, weil dann der Akku länger hält. Die Sendemastbetreiber sind auch an einer niedrigen Sendeleistung interessiert, weil sie dadurch Strom sparen. Niemand hat daher die Absicht, die Modschiedler mit Mobilfunkstrahlung zu Tode zu grillen.

Weil die Mobilfunkangsthasen anscheinend nicht davon überzeugt sind, dass ihre Argumente reichen, um den Mast an eine andere Stelle zu verlagern, kommen sie noch mit der Ansichtverschandelungskeule: Der Funkmast wäre rund 10 m höher als der Kirchturm. Das darf natürlich gar nicht sein! In einem katholischen Dorf auf dem Jura darf nichts höher sein als der Kirchturm. Das Tanzcenter mit seinem riesigen Schotterparkplatz dagegen fügt sich harmonisch in das Ortsbild gegenüber der Kirche ein. Aber ein zusätzlicher Turm auf dem Gelände des Tanzcenters, der höher als der Kirchturm ist, das ist ein Werk des Gottseibeiuns.

 

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