17. August 2020

Der Landesdenkmalrat berät - sonst hat er nichts zu sagen

 Die Gottesgärtner vom Obermain geben keine Ruhe. Obwohl erst kürzlich ein Bürgerbegehren gescheitert ist, das der Firma CS Trans den Bau von Logistikhallen in Grundfeld verbieten sollte, meldet sich jetzt der Landesdenkmalrat über das Obermain-Tagblatt zu Wort. Im Pressebericht heißt es dazu lapidar: „Nun also hat sich der Landesdenkmalrat in München der Sache angenommen.“ Leider erfahren wir nicht, wer den Landesdenkmalrat auf die Idee gebracht hat, sich mit dem Thema zu befassen.

Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, führen durch das obere Maintal Straßen, Schienenwege und Stromleitungen. Im Tal gibt es Dörfer und Städte. Die neuen Hallen sind in dem großen Maintal nur ein Klecks in  der Landschaft, einer von vielen Klecksen. CS Trans braucht die Hallen, um zu überleben. Es werden damit Arbeitsplätze erhalten und ein Gewerbesteuerzahler.

Die Aufgaben des Landesdenkmalrats sind im Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (BayDSchG) geregelt. Dort steht in Art. 14: „Der Landesdenkmalrat berät die Staatsregierung in allen wichtigen Fragen der Denkmalpflege. Er wirkt an der Festlegung von Ensembles mit.“ Weiter hat er keine Aufgabe. Wenn die Staatsregierung keinen Rat will, kann sich der Denkmalsrat zwar etwas ausdenken und in die Presse geben, es hat aber keinerlei Auswirkungen auf den Lauf der Geschichte, außer vielleicht, dass wieder etwas Unruhe in die Angelegenheit gebracht wird.

Normalerweise sind in Denkmalangelegenheiten zunächst die Unteren Denkmalschutzbehörden und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zuständig. Untere Denkmalschutzbehörde ist in diesem Fall das Landratsamt Lichtenfels. Warum die Personen, die sich um die Verletzung des Denkmalschutzes Gedanken gemacht haben, sich nicht an das Landesamt für Denkmalpflege gewandt haben, erschließt sich mir nicht.

Von einem Beratergremium der Staatsregierung hätte ich auch etwas mehr Fingerspitzengefühl erwartet. Den nicht erbetenen Rat posaunt man nicht ins Land hinaus, sondern man wendet sich zunächst an seinen Auftraggeber und weist ihn auf die Dinge hin, die er vielleicht übersehen haben könnte. Mit so einer Vorgehensweise schadet man auch dem Ansehen der Unteren Denkmalschutzbehörde, so nach dem Motto: „Wie konntet ihr das nur durchgehen lassen!“

2 Kommentare:

  1. Ja, Sie haben schon recht, Herr Weickert. Von diesem Fall abgesehen ist es halt ziemlich schade, dass mit dem Denkmalschutz in Bayern nicht viel los ist. Ich hatte mal eine Anfrage in der Dependance bei Bamberg gestellt und nicht mal eine Antwort bekommen. Das ging dann erst über einen Umweg über die Zentrale in München. Dass der Denkmalschutz in Bayern ein gewichtigeres Wort mitreden sollte, finde ich schon. Ich meine, man kann ja auch nicht alles zupflastern, mit der Begründung Arbeitsplätze. Da sollte man in denkmalsensiblen Bereichen schon auch erst mal Alternativen prüfen und ggf. auch etwas fördern. Sonst ist es ja kein Wunder, dass Massentourismus entsteht, auf der Suche nach vermeintlich unberührter Natur. Und so mancher Kleinbetrieb baut überdimensioniert, übernimmt sich und wie viele leerstehende Industriebauten stehen eigentlich so in der Landschaft herum?

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    1. Sie haben natürlich auch Recht. Wenn ich mich richtig entsinne, muss CS Trans bauen, weil es Probleme mit dem Pachten des bisherigen Geländes gab. Die alten Hallen werden jetzt wohl zukünftig leerstehen, wenn sich kein anderer Pächter findet.

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