Man kann alles noch toppen, sogar die gendergerechte Stellenanzeige:
Liebe Personalchefs, „(m/w/d)“ ist nicht die Generalabsolution für alle Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Wer ausdrücklich eine „Erzieherin“ sucht, verstößt gegen das AGG, auch wenn ein „(m/w/d)“ angehängt wird. Die Endsilbe „-in“ weist eindeutig darauf hin, dass eine Frau gesucht wird. Hier werden ausnahmsweise einmal die Männer diskriminiert. Diese Stellenanzeige ist übrigens kein Einzelfall.
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