20. Juli 2020

Liebe Freunde (m/w/d) des Korrektsprechs

Frauen werden in vielen Bereichen gegenüber Männern benachteiligt, seien es Entlohnung, Aufstiegsmöglichkeiten, Politik und Religion - keine Frage. Noch schwerer haben es Menschen mit unbestimmten Geschlechtsmerkmalen oder einer vom biologischen Geschlecht abweichenden Geschlechtsidentität. Sie werden mit „divers“ bezeichnet. Offiziell gibt es jetzt also männliche, weibliche und diverse Menschen.

Vor noch nicht gar zu langer Zeit gab es nur männliche und weibliche Menschen. Zu dieser Zeit hatten die Kämpferinnen für die Gleichberechtigung die glorreiche Idee, die deutsche Sprache für ihren Kampf einzuspannen. Es reicht ihnen also nicht mehr, wenn bei Sammelbegriffen, bei denen unzweifelhaft beide biologische Geschlechter gemeint sind, das grammatikalische männliche Geschlecht zu verwenden, nein, es muss auch noch das weibliche her.

Das Problem ist, dass „Geschlecht“ im Deutschen mehrere Bedeutungen hat, nämlich beispielsweise das biologische Geschlecht (lateinisch Sexus) und das grammatikalische Geschlecht (Genus). Genus bedeutet ursprünglich Abstammung, Herkunft. In diesem Sinn wird Geschlecht auch im Deutschen verwendet. Ich stamme beispielsweise aus dem Geschlecht der Weickert.

Weil das Nennen beider grammatikalischer Geschlechter aber auch der schnell schreibenden Feministin zu lange dauert, wurden so grässliche Dinge wie das Binnen-I oder der Gender-Stern erfunden: SchülerInnen, Schüler*innen. Ich konnte sogar schon im Fernsehen erleben, wie Sprecher*innen versuchten, den Gender-Stern zu sprechen. Das hört sich dann etwas abgehackt an: Schüler-------innen.

Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Art.1 AGG nennt das Ziel des Gesetzes: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Das AGG formuliert Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz konkret aus. Der Grundgesetzabsatz lautet: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das ist gut so.

In der Praxis hat das dazu geführt, dass Firmen in Stellenanzeigen nicht mehr „einen Mitarbeiter“ suchten, sondern „eine/einen Mitarbeiter/in“, um nicht wegen Verstoßes gegen das AGG belangt zu werden. Die Frage stellt sich natürlich, warum ausgerechnet alle Sexus in der Stellenanzeige genannt und nicht auch alle Hautfarben und Religionen aufgezählt werden müssen.  Weil sich mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass es einen dritten Sexus gibt, steht jetzt in den Stellenanzeigen: Wir suchen einen Mitarbeiter (m/w/d). Es wird also wieder „der Mitarbeiter“ gesucht, aber mit dem Hinweis, dass alle Sexus gemeint sind. Als ob wir das nicht auch ohne „(m/w/d)“ wüssten.

Mit dem Aussprechen dieser Selbstverständlichkeit in Kreisen der Anhänger (m/w/d) des Korrektsprechs wird es jetzt aber schwierig. Ich schlage daher vor, hinter jede Personenbezeichnung ein „emwede“ zu sprechen. Ich hoffe, liebe Leser emwede, Sie halten sich zukünftig an diese neue Korrektsprechregel.

 

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