13. Juli 2020

Covidioten in Burgkunstadt

Wer es nicht wissen sollte: Die Corona-Infektionen steigen weltweit rasant. Deutschland hat das Infektionsgeschehen zwar einigermaßen im Griff, deswegen leben wir aber nicht in einer coronafreien Zone, auch nicht in Burgkunstadt. In Bayern gilt weiterhin die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Wie ich darauf komme? Nun, in der heutigen Ausgabe des Obermain-Tagblatts strahlten mir auf der Burgkunstadter Seite (Seite 10) von zwei Bildern die Gesichter weltlicher und geistlicher Honoratioren und Würdenträger entgegen, die sich darum nicht scheren.

Das erste Bild zeigt den neugewählten Kirchleiner Ortssprecher Clemens Müller im Kreise der Bürgermeisterinnen und Mitgliedern der Stadtverwaltung. Art. 1 Absatz 1 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sagt dazu: „Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.“ 1,5 m sind bei mir etwas mehr als zwei Armlängen, und ich habe sehr lange Arme. Eine so zierliche Person wie Bürgermeisterin Christine Frieß muss da bestimmt zweieinhalb Armlängen Abstand halten. Auf dem Foto ist es eher eine Armlänge zum Ortssprecher. Rudi Steuer verwechselte vielleicht Armlänge mit Armdicke: Der Abstand zum Ortssprecher beträgt etwa 2,5 Armdicken.

Das zweite Bild zeigt die drei Mainrother Erstkommunionkinder mit Geistlichkeit und Ministranten, na sagen wir mal, im Kuschelabstand. Art. 6 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sagt dazu: „Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird; zwischen den Teilnehmern ist, soweit diese nicht dem in § 2 Abs. 1 Nr. 1 genannten Personenkreis angehören, grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.“ Und weiter: „Für die Besucher gilt Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.“

Ich gehe mal davon aus, dass die abgebildeten Personen nicht alle miteinander verwandt sind oder in einem gemeinsamen Hausstand leben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1). Zumindest die Kinder hätten also auf dem Bild Masken tragen müssen, weil sie sich nicht an ihrem Platz aufhielten. Zudem hätten alle mindestens 1,5 m Abstand halten müssen.

Es ist verantwortungslos, dass sich Personen wie Bürgermeisterin und Priester, die eine Vorbildfunktion ausüben sollen, nicht an staatliche Verordnungen halten. Es geht hier nicht um Falschparken oder einmal die Straße nicht kehren, sondern um unser aller Gesundheit und wirtschaftliches Wohlergehen. Zu meiner Zeit nannte man das Solidarität. Der Gipfel ist, sich bei einem so unsolidarischen Verhalten auch noch für die Zeitung fotografieren zu lassen. Covidioten gibt es anscheinend nicht nur in Berlin und auf Mallorca, sondern auch in Burgkunstadt. Für etwas einfacher gestrickte Menschen gibt es die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch in Leichter Sprache -  falls die Stadtverwaltung Bedarf hat.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen