10. Dezember 2017

Spielwienix - Keltenwahn ist hoch infektiös

Nun hat der Keltenwahn auch den östlichen Landkreis Lichtenfels erreicht. In der letzten Sitzung des Altenkunstadter Gemeinderates stellte Bürgermeister Robert Hümmer die Pläne für einen Keltenspielplatz am Kordigast vor. Was die Hütten und das Häuschen mit den Kelten zu tun haben, wissen Teutates oder der Druide Michael Stromerix und sein Fürst Christian Meißnerix. Vielleicht wissen Fürst und Druide auch, warum Kordigast und Staffelberg aufgewertet werden müssen, noch dazu keltisch. Vielleicht wollen beide auf den heiligen Bergen Misteln ernten und Zaubertränke brauen.

Wenigstens ist die Go-Kart-Bahn vom Tisch. Ich wiederhole mich: Kinderspielplätze sollen dort gebaut werden, wo Kinder wohnen, nicht mitten in der Prärie.

Ein Berg wird durch einen Abenteuerspielplatz nicht auf- sondern abgewertet. Der Wert des Berges liegt in seiner Ruhe und seiner unberührten Natur. Die sind mit dem Spielplatz futsch. Es werden ja nicht nur der Spielplatz sondern auch ein Parkplatz und ein Geschicklichkeitspfad angelegt. Zudem ist laut Zeitungsbericht der Spielplatz nur ein Teil der Attraktiviereritis. Schön, dass auch die zwei Gasthäuser, zwischen denen der Spielplatz angelegt wird, an Attraktivität gewinnen. Oder hat mir das nur Cernunnos eingegeben?


7. Dezember 2017

Bauausschuss ist trotzig

Der Bauauschuss des Burgkunstadter Stadtrats war ein kleiner ein Trotzkopf. Wie anders ist es zu erklären, dass er nach einem Ortstermin mit dem Bayreuther Verwaltungsgericht einem Vergleich zum Errichten von Werbetafeln ablehnt. Nur Bürgermeisterin Christine Frieß und Stadtrat Michael Doppel zeigten Einsicht und stimmten für den Vergleich. Aber es ist ja nicht ihr eigenes Geld, das die Bauausschussmitglieder verprozessieren.

Werbeanlagen müssen im Allgemeinen genehmigt werden, wenn sie nicht in einem schützenswerten Gebiet liegen (Juraforum). Dazu gibt es beispielsweise schon ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Auszug aus der Urteilsbegründung: "Denn nicht jedes Ortsbild ist schützenswert; eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums muss für Einschränkungen seines Gebrauchs (hier: der Baufreiheit) hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange auf ihrer Seite haben."

Der geschäftleitende Beamte Sven Dietel ist davon anscheinend überrascht worden: "Die kommunale Planungshoheit für Werbeanlagen wurde vor Gericht soweit ausgehöhlt, dass wir sie eigentlich nur noch im denkmalgeschützten Bereich verbieten können." Wenn er die Nachlieferungen für die Loseblattsammlungen der Stadt nicht nur abheften, sondern auch einmal lesen würde, hätte er das sicher auch gewusst. Ich bin kein geschäftsleitender Beamter, habe aber nach einer kurzen Internetrecherche die entsprechenden Informationen gefunden.

Im übrigen wurde die Planungshoheit nicht vor Gericht ausgehöhlt, sie wurde durch Gesetze so eingeschränkt. Aber was will man schon von einem Beamten erwarten, der der Meinung ist, er müsse sich nicht an die Gemeindeordnung halten, weil sie nicht mehr zeitgemäß sei.

6. Dezember 2017

Scheiß doch auf den Einzelhandel

Anscheinend war Thomas Müller der einzige Stadtrat, der sich im Vorfeld der zur Entscheidung anstehenden Ansiedlung von Woolworth im Gewerbegebiet Seewiese bei betroffenen Einzelhändlern informiert hat. Seine Argumentation in der Burgkunstadter Stadtratsitzung hatte Hand und Fuß. Die Firma H. O. Schulze schätzt den Umsatzrückgang auf 5 % bis 8 %. Aber Stadträtin Katrin Weißmann, Rechtspflegerin, kennt sich bestens im Einzelhandel aus. Sie weiß sogar besser als der Geschäftsinhaber selbst, mit welchen Produkten er seinen Umsatz erzielt, und dass sein geschätzter Umsatzrückgang Quatsch ist. Schulze mache sein Geschäft ja mit hochwertigen Schreibwaren und Woolworth verkaufe nur billiges Zeug.

Ein Blick in Wikipedia hilft hier weiter. Woolworth setzt auf das untere und mittlere Preissegment. Ja, es gibt nicht nur Billig und Teuer, sondern auch Mittel. 65 % des Umsatzes wird mit Hartwaren, dazu gehören Haushalts- und Schreibwaren, gemacht. Der Rest des Umsatzes entfällt auf Textilien. "Bei den bekannten Marken setzt Woolworth beispielsweise auf Ravensburger, Lego, Panasonic, Coca-Cola und Haribo." (Wikipedia) Also so billig sind Lego und Panasonic auch nicht.

Im Übrigen ist es dem aus dem Bauch nach Lust und Laune entscheidenden kernigen Burgkunstadter Stadtrat doch Wurscht, woher die Gewerbesteuer kommt. Auch da gilt aber die Devise: Lesen bildet! Die Gewerbesteuereinnahmen für Konzerne richten sich nach den Lohnsummen, die der Konzern an den Standorten zahlt, nicht nach den dort erzielten Gewinnen. Das ist in § 29 Gewerbesteuergesetz geregelt. Woolworth hat 300 Filialen und strebt 500 an. Sitz ist in Unna. Zu Woolworth gehört natürlich auch ein Online-Versand. Die Lohnsumme, die auf die Niederlassung in Burgkunstadt entfällt, dürfte, prozentual gesehen, marginal sein.

Ob Woolworth überhaupt einen Gewinn ausweist, ist mir nicht bekannt. Woolworth Deutschland ist eine GmbH, die nichts mehr mit dem amerikanischen Konzern zu tun hat. Mal schauen, ob der Minianteil der Gewerbesteuer der großen Woolworth-Familie die Einbußen, die sich durch den Umsatzrückgang der Firmen Weber und Schulze ergeben, ausgleicht.

10. November 2017

Ich vermisse ihn schon - den Haushaltsplanentwurf für 2018

Was hat der Stadtrat Burgkunstadt in diesem Jahr noch nicht diskutiert? Richtig - den Haushalt für das Jahr 2018. Obwohl der geschäftsleitende Beamte Sven Dietel 2016 der Ansicht war "Das funktioniert so nicht, das Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß", hat der Landtag die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern immer noch nicht geändert. In Art. 65 steht immer noch: "Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen."

Was ist da los, Herr Dietel? Konnten Sie den bayerischen Landtag nicht von Ihrer kompetenten Meinung überzeugen? Ich bin auf die neuen Ausreden gespannt. Obwohl, eine kann ich mir schon denken: Der Kämmerei ist ein Beamter abhanden gekommen. Er wurde zwar ersetzt, aber die Einarbeitung dauert und dann sind noch viele Dinge liegen geblieben und mal einen aushilfsweise in die Kämmerei zu beordern, das geht gar nicht.

In erster Linie ist natürlich die Verwaltung dafür verantwortlich, wenn kein Haushaltsplanentwurf vorgelegt wird. Aber der Stadtrat hat die Aufsicht über die Verwaltung und trägt letztendlich die Gesamtverantwortung für die Stadt. Also, liebe Stadträte, nehmt eure Verantwortung wahr und tretet der Verwaltung in den Arsch.

WLAN-Wahn in Burgkunstadt

Nächstes Jahr kommen Tausende Besucher ins Burgkunstadter Freibad, um mittels freiem WLAN im Internet zu surfen. Bisher sind die Badegäste ausgeblieben, weil sie beim Sonnenbaden keinen kostenlosen Internetzugang hatten. So interpretiere ich die Argumentation des Stadtrats für die Einrichtung zweier Hotspots (Obermain-Tagblatt). Mir geht es nicht um die Betriebskosten von "rund 80,79 €" (Was ist daran eigentlich rund?), sondern um die Ahnungslosigkeit der Räte hinsichtlich digitaler Technologien und der damit verbundenen Attraktionen.

Jeder, der mobil surfen will, hat mittlerweile ein Smartphone mit einem Mobilfunktarif zum Surfen. Bei WLAN-Hotspots geht die Übertragungsgeschwindigkeit sehr schnell in die Knie, wenn viele darauf zugreifen. Surfen über Mobilfunk (LTE) ist bedeutend schneller. Es gibt sogar Leute, die nicht einmal mehr zu Hause WLAN verwenden, sondern stattdessen gleich über LTE auf das Internet zugreifen.

Die Schüler der benachbarten Schulen werden wegen der zwei Hotspots nicht zu digitalen Junkies. Sie haben sowieso Internet via Mobilfunk. Zudem nimmt die Freude am WLAN mit der Entfernung zum Hotspot rapide ab, weil die erlaubte Sendeleistung so niedrig ist, dass die Daten nur noch tröpfchenweise übertragen werden. In 300 m Abstand vom Hotspot ist allerspätestens Schluss.

Ich freue mich schon, wenn nächstes Jahr Menschenmassen das Freibad wegen der neuen Attraktion WLAN stürmen. Und erst die Zaungäste, die mit Camping-Stuhl und Laptop am Freibad (nicht im Freibad) herumlungern werden, um kostenlos im Internet zu surfen.



9. Oktober 2017

Altenkunstadter Mobilfunkangsthasen haben sich wieder Angst gemacht

Die Altenkunstadter Mobilfunkangsthasen treiben weiter ihr Unwesen. Selbst nennen sie sich Bürgerinitiative Mobilfunkstandort Altenkunstadt. Der Name ist ein Euphemismus, ähnlich dem Ministerium für Liebe aus dem bekannten Roman 1984. Die Bürgerinitiative will in Wahrheit gar keinen Mobilfunkstandort Altenkunstadt, sie will vielmehr keinen Mobilfunk in Altenkunstadt, weil Mobilfunk böse ist. Und das Obermain-Tagblatt mach sich mit seiner unkritischen Berichterstattung wieder einmal zum Erfüllungsgehilfen der schrägen Bürgerinitiative.

Referent des Abends war der Bayreuther Baubiologe Joachim Weise. Seine Firma nennt sich Umweltmesstechnik Bayreuth. Weise nennt sich Baubiologe (IBN). Das klingt toll und geheimnisvoll. Ich will das Geheimnis ein bisschen lüften: Baubiologe darf sich jeder nennen. Es gibt keine standardisierte Ausbildung oder gar einen anerkannten Abschluss. Ein Baubiologe muss weder etwas vom Bau noch von Biologie verstehen, und natürlich gleich gar nichts von elektromagnetischen Wellen.

Was hat es nun mit dem ominösen Kürzel IBN auf sich? Dahinter verbirgt sich das Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit. Das ist eine private Einrichtung, die mit der Ausbildung von Baubiologen ihr Geld verdient, und zwar mit einem Fernlehrgang. Anscheinend hat Weise diesen Fernlehrgang absolviert. Welche Berufsausbildung er hat, ob er beispielsweise Baugingenieur ist, geht aus seinem Webauftritt leider nicht hervor.

Der Fernlehrgang ist staatlich zugelassen. Das ist nichts Besonderes, weil er ohne Zulassung nämlich gar nicht angeboten werden dürfte. Zuständig für die Zulassung ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht. Sie weist ausdrücklich darauf hin: "Die staatliche Zulassung eines Fernlehrgangs ist nicht zu verwechseln mit der staatlichen Anerkennung eines Berufsabschlusses."

Ich habe mal einen Blick in einen Auszug des Lehrmaterials für Baubiologen geworfen. Darin gibt es einen Abschnitt "Strahlung durch Gleichfelder". Das ist Unfug, weil elektromagnetische Strahlung nur durch Wechselstrom zustande kommt. Es gibt Gleichfelder oder statische Felder, die aber nichts mit Strahlung zu tun haben. Als Zeuge für die Gefährlichkeit der Gleichfelder wird Prof. Dr. Steven Kaali genannt: "Prof. Dr. Steven Kaali (New York Medical Hospital for Women) entwickelte ein winziges elektronisches Gerät, das in den Gebärmutterhals eingesetzt wird und mit der Gleichspannung von nur 2,8 Volt und dem Gleichstrom von nur 50 Mikroampere Spermien bewegungsunfähig macht. Eine perfekte Methode der elektronischen Verhütung!?"

Das mag sein, dass Kaali das geschafft hat. Diese Verhütungsmethode ist mir aber nicht bekannt. Kaali hat auch angeblich mit Gleichstrom 2007 Krebs und Aids besiegt. Bei Amazon gibt es dazu noch ein Exemplar seines Buches für 1.000 € zu kaufen. Es sagt viel über den Lehrgang aus, wenn sich seine Ersteller in den Unterrichtsmaterialien auf solche Scharlatane berufen. Übrigens ist Gleichspannung unter ungünstigen Umständen schon ab etwa 60 V gefährlich, wenn man die blanken Enden der Leitung anfasst. Aber wer macht das schon?

Der "Experte" Weise stellte durch Messung fest, dass die Strahlung eines Mobiltelefons in ca. 3 m Abstand 1890 µW/m² betrug und bei ca. 1,5 m Abstand 9900 µW/m². Wer hätte das gedacht? Ein Fernlehrgangsbaubiologe sicher nicht! Aber jemand, der einigermaßen etwas von Physik versteht, weiß, dass die Strahlungsintensität proportional zum Abstand abnimmt. Jeder Mobiltelefonbesitzer bekommt von seinem Telefon mehr Strahlung ab, als von jedem Mobilfunkmast. Das gilt auch für die, die mit Menschen mit Mobiltelefon in näherem Kontakt sind. Die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung liegen übrigens bei 4 bis 10 W/m². Das ist rund 1000-mal mehr, als der "Experte" gemessen hat.



14. September 2017

Endlich kommt sie: die Stromtankstelle für Burgkunstadt

Darauf hat Burgkunstadt dringend gewartet: Endlich eine eigene Ladesäule für die 40 Elektrofahrzeuge, die im Landkreis Lichtenfels unterwegs sind. Der Burgkunstadter Stadtrat hat sich in seiner Umweltfreundlichkeit einmal wieder selbst übertroffen. Damit auch alle gleich die Ladesäule finden, wird sie zentral hinter dem Schustermuseum versteckt. Falls sich die Stadt irgendwann einmal ein Elektrofahrzeug anschaffen sollte, könne es dann dort geladen werden. Die Bayernwerk AG unterstützt die Stadt großzügig bei der Antragsstellung für die Förderung der Ladesäule.

Ich habe zwar Asthma, ich bin aber nicht der Meinung, dass das von der grenzwertigen Belastung der Burgkunstadter Luft mit Schadstoffen herrührt. Elektromobilität sollen gefälligst die fördern, die unter Luftverschmutzung leiden, sie verursachen oder mit dem Strom Geld verdienen; das sind Ballungszentren, die Autoindustrie und die Bayernwerk AG. Und wenn man schon eine Ladestation bauen will, dann wenigstens dort, wo viele Autos fahren oder parken. Das sind in Burgkunstadt beispielsweise die Bundesstraße und die Supermarktparkplätze. Oder würde jemand, der noch einen Rest Verstand in der Birne hat, eine Tankstelle hinter das Schustermuseum bauen?

Auf der anderen Seite ist es mit der Umweltfreundlichkeit in Burgkunstadt nicht weit her. Das zeigte die Antwort auf die Frage der Stadträtin Franziska Ramming nach der Kamerauntersuchung der privaten Abwasserkanäle und nach der Vorschrift für die Grundstückseigentümer. Der geschäftsleitende Beamte, Sven Dietel: "'Bisher wurde dort befahren, wo Baumaßnahmen an der Straße vorgenommen wurden.' Betroffene seien in diesem Zusammenhang stets angeschrieben worden. Er ergänzte:'Wo wir als Stadt befahren, müssen es die Eigentümer auch machen lassen.'“

Dietel vergaß zu erwähnen, dass das die Praxis der Stadt ist, aber in keiner Weise der Gesetzeslage entspricht. Es gibt nämlich die Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV), an die sich auch die Stadt Burgkunstadt halten muss. Da steht beispielsweise, dass das gesamte Kanalnetz (Sammelkanäle) einmal in zehn Jahren überprüft werden muss. Nachdem es die EÜV seit 1995 gibt, müsste das Burgkunstadter Kanalnetz mindestens schon zwei Mal kontrolliert worden sein. Das ist sicher nicht geschehen.

Bevor sich der Stadtrat den Kopf über überflüssige Ladesäulen an idiotischen Standorten zerbricht, sollte er dafür sorgen, dass die Burgkunstadter Scheiße ordnungsgemäß in die Kläranlage gelangt, anstatt den Untergrund zu verseuchen. Über die Vorgehensweise der Stadt bei der Überwachung der privaten Kanäle habe ich mich schon genug aufgeregt. Ich spare mir eine Wiederholung.


15. August 2017

Wahlzeit, liebe Behinderte!

In Burgkunstadt leben überdurchschnittlich viele behinderte Wähler. Das hat mittlerweile auch die SPD geschnallt. Die CSU war da allerdings früher dran. Sie entdeckte schon Ende 2016 den Behinderten als Wähler. Auch die SPD-Landtagsabgeordnete Susann Biedefeld fordert jetzt spät, aber noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl, den behindertengerechten Umbau des Burgkunstadter Bahnhaltepunkts (einen Bahnhof gibt es ja nicht mehr).

Die CSU hat mehr Geld im Beutel, deshalb konnte sie es sich auch leisten, im Dezember extra eine Rollstuhlfahrerin aus Baunach für einen Fototermin anreisen zu lassen. Die SPD ist da arm dran: Es war nur ein Foto von Biedefeld am Einstieg eines Zuges möglich. Wenigsten war der Zug rot. Ob Biedefeld tatsächlich mit dem Zug gefahren ist, wissen wir leider nicht.

Es gilt immer noch das, was ich im Januar zum behindertengerechten Bahnhof geschrieben habe: Wenn der Behinderte nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln behindertengerecht zum Bahnhof kommt, nützt ihm auch der behindertengerechte Bahnhof nichts.

11. August 2017

"Die wollen uns bescheißen!"

Wenn es nicht so ein Trauerspiel wäre, könnte man direkt darüber lachen - über die gesplittete Abwassergebühr und den Dilettantismus der Stadtverwaltung und des Stadtrats. Stadtrat Thomas Müller hat vollkommen recht, wenn er sagt: „Es kann doch nicht sein, dass nur die drei Bürger, die gegen die rechtswidrige Entwässerungssatzung geklagt haben, korrekt abgerechnet werden.“ Gerhard Herrmann schreibt im Obermain-Tagblatt in diesem Zusammenhang von Rechthaberei. Anscheinend hat auch er die Thematik nicht vollständig erfasst.

Es geht nicht um Rechthaberei, sondern um die korrekten Abläufe in einer Gemeinde eines Rechtsstaates. Dank der Klagen und Widersprüche dreier Bürger, die übrigens nicht alle Mitglieder im Bürgerverein sind, hat der Stadtrat die rechtswidrige Gebührensatzung rückwirkend zum 1. Januar 2015 durch eine rechtskonforme Satzung ersetzt. Im Kommunalrecht gilt der Grundsatz: Keine Gebühren ohne gültige Satzung! Für das Jahr 2014 liegt keine gültige Satzung vor, damit können auch die Bürger, die geklagt oder Widerspruch eingelegt haben, für 2014 nicht zu einer Gebührenzahlung verpflichtet werden.

Eine Satzung darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, sonst ist sie von Anfang an ungültig. Ein solches höherrangiges Recht ist das Grundgesetz. Aus Art. 3 Abs. 1 GG - "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." - folgt der Grundsatz der Gebührengerechtigkeit. Es kann also wirklich nicht sein, dass Bürger ohne zwingenden Grund unterschiedlich abgerechnet werden. Ein solcher zwingende Grund liegt nicht vor. Auch für 2014 könnten alle Bescheide geändert werden.

Der Vorteil für alle Bürger läge darin, dass die, die durch die gesplittete Abwassergebühr weniger bezahlen müssen, eine Rückzahlung erhielten. Die, die mehr zahlen müssten, bräuchten keine Nachzahlung zu leisten. Der eigentliche Grund, warum die Stadt die Bescheide für 2014 nicht ändern will, liegt also darin, dass es ein Verlustgeschäft für die Stadt wäre. Der Volksmund sagt dazu: "Die wollen uns bescheißen!"

Die Begründung von Kämmerin Heike Eber zum Vorgehen der Stadt ist einfach putzig: Es gäbe kein Gesetz, das die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr fordere. Deshalb müsse man nur die drei Kläger neu abrechnen. Liebe Frau Eber: Es gibt auch kein Gesetz, das verbietet, einer Kämmerin ihr Eigentum wegzunehmen. Ich erlaube mir daher, demnächst Ihr Konto zu plündern. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Es gibt natürlich ein Gesetz, das Eigentum schützt, genauso wie es ein Gesetz gibt, das eine verbrauchsabhängige Gebührenabrechnung fordert. Das Ding heißt Kommunalabgabengesetz. Zur Erinnerung: § 8 Abs. 4 KAG lautet: "Die Gebühren sind nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung oder das kommunale Eigentum benutzen; sonstige Merkmale können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn öffentliche Belange das rechtfertigen." Das heißt, wer mehr Wasser einleitet, muss mehr bezahlen, insbesondere auch, wenn er mehr Regenwasser einleitet. Deswegen fordert die Rechtsprechung die gesplittete Abwassergebühr.

Woher Eber weiß, dass viele Bürger lieber allein nach dem alten Frischwassermaßstab abgerechnet würden, ist mir ein Rätsel. Außer denen, die sich nicht waschen oder die ihre Grundstücke versiegelt haben, zahlen alle anderen weniger Abwassergebühren. Das kann jeder selbst ausrechnen, indem er seine Gebühren nach der alten und der neuen Satzung ausrechnet. Die Grundrechenarten reichen dafür aus.

2. August 2017

Mobilfunkangsthasen haben sich wieder geängstigt

Die Gehirnvernebler von der Bürgerinitiative Mobilfunkstandort Altenkunstadt (BI) haben wieder einmal zugeschlagen. Mit dem neuen Mobilfunkmast soll angeblich die Strahlenbelastung in den Wohngebieten gesenkt werden. Leider hat die BI immer noch nicht kapiert, dass dadurch die Strahlenbelastung eher steigt, weil die Mobilfunkgeräte dann mit einer höheren Leistung senden müssen, damit am Mobilfunkmast noch etwas ankommt.

Als neuesten Beweis für die Gefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung muss jetzt das Urteil eines italienischen Provinzrichters herhalten, der der Meinung ist, dass das Trigeminusneurinom (gutartiger Tumor) eine Folge eines exzessiven Handy-Gebrauchs ist. Im Allgemeinen ist die Ursache für eine solche Erkrankung unbekannt. Eine bekannte Ursache ist eine Genmutation, die vererbt wird. Von 100.000 Menschen erkranken ca. 3 an einem solchen Tumor.

Für alle, die noch einigermaßen logisch denken können: In den letzten 20 Jahren Mobilfunkgeschichte gab und gibt es Millionen Handy-Nutzer, die ihr Telefon auch exzessiv nutzen. Wenn also Mobilfunkstrahlung diese Art von Tumor verursachen würde, müssten dann nicht die Erkrankungszahlen signifikant gestiegen sein? Hätten die Neurochirurgen nicht schon längst Alarm geschlagen?

Ein Fachinformatiker hat den Strahlenangsthasen auf der BI-Versammlung noch Tipps gegeben, wie sie die Strahlenbelastung zuhause minimieren könnten. Die Tipps waren alle richtig. Es fehlte aber der wichtigste Tipp: Wenn man wirklich so große Angst vor Strahlen hat, muss man konsequenter Weise alle Sender im Haus abschalten und auf drahtgebundene Geräteverbindungen zurückgreifen. Aber das will anscheinend auch keiner. Für die ganz ängstlichen Angsthasen habe ich auch noch Tipps: keine Geräte mit Elektronik im Haus einschalten (Computer, Fernseher), weil diese Geräte ebenfalls strahlen; metallbedampfte Fensterscheiben einbauen; Wände und Decken mit Alufolie tapezieren.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass Mobilfunkstrahlung für Menschen gefährlich ist. Es gibt aber wissenschaftliche Nachweise, dass Stickoxide von Diesel-PKW schädlich sind. Eine Studie schätzt die zusätzlichen Todesfälle, die wegen Nichteinhaltung der Abgasnormen aufgetreten sind, in der EU auf 11.400 Menschen. Es wäre daher wichtiger, in Altenkunstadt für ein sofortiges Dieselfahrverbot einzutreten, als weiter dem Popanz "Gefahr durch Mobilfunk" zu huldigen.

Von meiner Heimatzeitung am Obermain wünsche ich mir - ich fürchte, vergebens -, dass sie nicht nur berichtet, was gesagt wird, sondern das, was wahr ist. Wie das aussehen kann, zeigt der Bericht aus der FAZ (Link siehe oben).

4. Juli 2017

Schafft die Zivilehe ab!

Die Zivilehe wurde in Deutschland mit der französischen Revolution eingeführt. Die Preußen schafften sie anschließend wieder ab. Erst 1875 wurde sie im gesamten deutschen Reich wieder verbindlich eingeführt (Wikipedia).

Die Zivilehe beruhte auf dem Gedanken, eine Versorgungsgemeinschaft zu bilden, aus der in der Regel Kinder hervorgehen. Als der Art. 6 des Grundgesetzes formuliert wurde, gab es keine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, die Ehe war noch immer eine Versorgungsgemeinschaft. Die Frau besorgte den Haushalt und die Erziehung der Kinder, der Mann verdiente das Geld. Damit die Frau auch nach dem Tod des Mannes versorgt war, bekam sie eine Witwenrente. Homosexualität war strafbar, uneheliche Kinder waren rechtlos.

Die Autoren des Grundgesetzes haben daher natürlich nur an eine Ehe zwischen Mann und Frau gedacht, als sie den Satz "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" formulierten. Heute haben wir eine ganz andere Situation: Frauen sind in der Regel berufstätig, Homosexualität ist legal, uneheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Viele Paare wollen keine Kinder. Es gibt sogar Tendenzen, das Ehegattensplitting - für viele ein Grund für die Ehe - abzuschaffen. Die Ehescheidung wurde vereinfacht, die Ehe ist keine auf Lebenszeit angelegte Solidargemeinschaft mehr.

Früher war man der Meinung, Kinder bräuchten einen Vater und eine Mutter, damit männliche und weibliche Elemente in der Erziehung vorhanden wären. Anscheinend ist das jetzt nicht mehr wichtig, weil Homopaare Kinder adoptieren dürfen. Zudem gibt es sehr viele Alleinerziehende. Auch das Kindeswohl ist also kein Argument für die Ehe.

Wozu also noch eine Zivilehe? Warum eine Ehe nur zwischen zwei Personen? Ich kann mir vorstellen, dass es Menschen gibt, die gerne eine Dreierbeziehung führen. Niemand kann ihnen das heute verbieten, nur heiraten dürfen sie nicht.

Wenn jemand für das Zusammenleben eine vertragliche Regelung braucht, kann jeder - dank Vertragsfreiheit - einen Partnerschaftsvertrag schließen. Dazu braucht es keinen Standesbeamten, sondern nur zwei (oder drei) Unterschriften. Wenn jemand kirchlich heiraten will, kann er das gerne tun. Das ist seine Privatangelegenheit.

Daher mein Vorschlag an die Politik: Schafft die Zivilehe ab! Sie passt nicht mehr in unsere Zeit. Welche Partei traut sich?

26. Juni 2017

Netto-Markt in 100 Jahren in der Altstadt

Vernutlich lag es daran, dass es nur einen Punkt auf der Sitzungsordnung des Stadtrats gab, dass jeder, der nichts Fundiertes sagen konnte, ausführlich leer gewaaft hat. Vielleicht hat auch der Reporter vor der Sitzung um viele Wortmeldungen gebeten, weil er sonst so wenig zu schreiben gehabt hätte. "Der Netto-Markt zieht um" - so lautete die Überschrift im Obermain-Tagblatt.

Der Markt will in das KIK-Gebäude umziehen. Es soll abgerissen werden, weil Netto-Läden mindestens 1000 m² Fläche haben müssen, das KIK-Gebäude aber nur 800 m² hat. Dazu musste ein neuer Bebauungsplan beschlossen werden.

Stadtrat Wolfgang Sievert ergriff als erster die Gelegenheit zum Leerwaafen. Er befürworte das Vorhaben, weil sich ein Lebensmittelmarkt wieder in Richtung Altstadt bewege. - Der Lebensmittelmarkt hat es in mehreren Jahren gerade mal über die "viel befahrene Bundesstraße" geschafft. Stadtrat Joachim Ruß sah das als Bereicherung, weil die älteren Bürger jetzt nicht mehr die "viel befahrene Bundesstraße" überqueren müssen.

Danke, lieber Supermarkt, dass du den älteren Bürgern entgegengekommen bist. Das hilft dir aber nichts, weil ältere Bürger, die nicht mehr die Bundesstraße an einer Ampelanlage überqueren können, auch nicht mehr in die Auwiese gehen können. Wenn der Supermarkt sich in dem Tempo weiterbewegt, wird er wohl in hundert Jahren wieder in der Altstadt ankommen, falls die Stadt dort ein Areal von 1000 m² platt macht und zusätzlich Parkplätze zur Verfügung stellt.

Den Stadträten wurden vorab der Bebauungsplanentwurf ausgehändigt. Anscheinend hat Stadtrat Alexander Hanna keinen Blick darauf geworfen. Wie sonst wäre er auf die Idee gekommen, dass im Umfeld mit etwas mehr "Grün" gestaltet werden sollte. Es hätte auch ein Blick auf die Satellitenansicht von Google Maps genügt. Das Grundstück ist an drei Seiten von Straßen begrenzt, die vierte Seite nimmt der Mühlbach ein, dahinter liegt der grüne Fußballplatz. Wenn das neue Gebäude 200 m² größer als das alte wird, entsprechend Parkplätze für Autos und Rollatoren geschaffen werden müssen, ist nichts mehr übrig für "Grün". Vielleicht stellt Netto ja ein paar Blumenkübel auf. Dafür braucht es keinen nochmaligen Bebauungsplan, Stadtrat Günter Knorr.

13. Juni 2017

Dienstflagge der Reichsbehörden zur See flattert lustig im Wind

Wenn er keine Reichskriegsflagge hissen darf, greift der Rechte schon mal gerne zur Dienstflagge der Reichsbehörden zur See. Heute habe ich diese Flagge im Garten der GEWO neben dem Haus Kathi-Baur-Straße 12 gesehen.


Natürlich ist die Flagge nicht verboten. Das Hissen der Flagge deutet aber auf eine ziemlich rechte Gesinnung hin. Es wäre interessant zu wissen, ob die Flagge die Gesinnung der GEWO-Burgkunstadt eG Gemeinn. Wohnungsunternehmen Burgkunstadt u. Umgebung eG wiedergibt, oder ob es sich um einen oder mehrere Bewohner handelt, die ihrer Gesinnung Ausdruck verleihen.

18.06.2017 Nachtrag: Seit heute ist die Fahne wieder weg.

6. Juni 2017

Kein Patent auf Bier!

Über Facebook und Twitter wurde ich (mal wieder) auf eine Angstmachseite zu Patenten hingewiesen. Ich will deshalb auf ein paar Aspekte des Patentrechts eingehen. Bevor mir wieder jemand vorwirft, ich sei ein Besserwisser, will ich darauf hinweisen, dass ich sieben Jahre lang eine Patentabteilung geleitet habe.

Sinn der Patente ist, dass jemand, der einen Haufen Geld in die Entwicklung eines Verfahrens oder eines Produkts gesteckt hat, davor geschützt wird, dass ein anderer einfach die Entwicklung übernimmt. Der Erfinder soll die Möglichkeit bekommen, seine Entwicklungskosten durch den Verkauf seiner Waren wieder hereinzuholen.

Es können nur technische Dinge und Verfahren patentiert werden. Es können keine Lebewesen, keine Software und kein Design patentiert werden. Dafür sind andere Schutzrechte zuständig: Sortenschutz, Urheberrecht und Geschmacksmuster. Es können nur neue bisher weltweit unbekannte Dinge patentiert werden.

So, jetzt kommen wir zum Patent auf Bier, wie die Überschrift so schön reißerisch in dem Internetbeitrag lautet. Natürlich gibt es kein Patent auf Bier, weil Bier ja seit Jahrtausenden bekannt ist. Im Text wird dann gesagt: "Trotzdem hat das Europäische Patentamt Heineken und Carlsberg Patente auf konventionell gezüchtete Braugerste erteilt." Wie schon gesagt: Das ist natürlich Quatsch, weil es keine Patente auf Pflanzen gibt.

Leider verrät der Artikel nicht, um welches Patent es sich handelt. Jedes Patent wird durch eine eindeutige Patentnummer gekennzeichnet. Es wäre schön gewesen, wenn die Verfasser des Artikels die Patentnummer angegeben hätten, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen kann. Ich habe mal in der Datenbank des europäischen Patentamts recherchiert. Dabei bin ich auf ein Patent gestoßen, das Heineken und Carlsberg für die Verwendung von Braugerste erteilt wurde. Das Patent hat die Nummer EP 2 384 110 B1. Der deutsche Titel lautet:"GERSTE MIT REDUZIERTER LIPOXYGENASE AKTIVITÄT UND EIN DAMIT HERGESTELLTES GETRÄNK". Wahrscheinlich ist dieses Patent gemeint.

Um zu verstehen, welchen Gegenstand ein Patent wirklich schützt, muss man wissen, dass nur das geschützt wird, was in den Patentansprüchen (Claims) steht. Was in der Überschrift oder in Zeichnungen oder in der Beschreibung steht, dient nur der Erläuterung. Jedes Patent muss mindestens einen Patentanspruch haben. Geschützt wird das, was im Anspruch 1 steht. Für einen Schutz müssen alle Punkte des Anspruchs 1 erfüllt sein. Alle weiteren Ansprüche sind nur Ableitungen davon.

Ich zitiere nur die ersten drei Ansprüche des Bierpatents, weil das zum Verständnis genügt:

"1. Getränk, das aus einer Gerstenpflanze oder einem Teil davon hergestellt wird, wobei das besagte Getränk einen sehr geringen Gehalt an T2N-Potenzial umfasst und wobei die Gerstenpflanze oder ein Teil davon eine erste Mutation, die zu einem vollständigen Verlust des funktionalen Lipoxygenase-(LOX)-1-Enzyms führt, und eine zweite Mutation, die zu einem vollständigen Verlust des funktionalen LOX-2-Enzyms führt, umfasst.

2. Getränk nach Anspruch 1, wobei das Getränk ein Malzgetränk ist.

3. Getränk nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Getränk Bier ist."

Anspruch 1 sagt, dass es sich um ein Getränk aus einer bestimmten Gerste handelt. Damit wird nicht die Gerste geschützt, sondern nur ein Getränk, das mit dieser bestimmten Gerste hergestellt wird. Die Gerste muss zwei bestimmte Mutationen aufweisen. Jedem bleibt es unbenommen, Gerstengetränke herzustellen, nur nicht mit dieser einen Sorte. Zusätzlich muss das Getränk einen sehr geringen Gehalt an T2N-Potenzial haben. Was das ist, weiß ich nicht. Nur wenn diese vier Punkte erfüllt sind (Getränk, Gerste mit zwei Mutationen, sehr geringe T2N-Potenziale), ist das Produkt durch das Patent geschützt.

Anspruch 2 sagt, dass das Getränk ein Malzgetränk ist, und Anspruch 3, dass es sich um Bier handelt. Damit sind natürlich nicht alle Malzgetränke und alle Biere geschützt, sondern nur die, die gemäß Anspruch 1 hergestellt werden.

Der Artikel erweckt den Eindruck, dass es Patentämter nur dazu gibt, damit sie mit den Patenten Geld verdienen. Das ist natürlich Blödsinn. Patente schützen die deutsche und europäische Industrie vor billigen Nachahmern, speziell aus Fernost. Letztes Jahr wurden beinahe 300.000 Patente beim europäischen Patentamt angemeldet. Diese Patente müssen von hochqualifizierten Ingenieuren und Naturwissenschaftlern geprüft werden. Knapp 7.000 Mitarbeiter arbeiten beim Patentamt.

Was lernen wir daraus? Im Internet treiben sich viele herum, die von vielen Dingen keine Ahnung haben. Das hält sie nicht davon ab, Protestaufrufe zu verbreiten, die dann von Leuten unterzeichnet werden sollen, die noch weniger Ahnung von der Materie haben.

1. Juni 2017

Freibad kann nur kurzfristig geschlossen, aber nicht geöffnet werden

Das Obermain-Tagblatt verrät uns im Bericht über die letzte Burgkunstadter Stadtratssitzung, warum das Freibad nachmittags geschlossen war: "Wegen Unwetterwarnungen war das Freibad am Dienstag nur bis 13 Uhr und von 17 bis 20 Uhr geöffnet, obwohl sich das Wetter am Nachmittag wieder gebessert hatte. Die Bürgermeisterin bedauerte, dass eine kurzfristige Öffnung nicht mehr möglich war."

Die Versicherungskammer Bayern schickt mir freundlicherweise auch immer Unwetterwarnungen. Am Dienstag, als das Freibad nachmittags geschlossen war, bekam ich zwei (Bilder zum Vergrößern bitte anklicken):



Örtliche Gewitter lassen sich nur schwer vorhersagen. Deshalb geben die Wetterdienste kurzfristige Warnungen heraus.

Warum das Freibad am Vormittag bei abziehendem Regen und Gewitter und abends bei einer Warnung vor schwerem Gewitter geöffnet war, am Nachmittag bei gutem Badewetter aber geschlossen blieb, werden wir wohl nicht erfahren. Kurzfristige Schließungen des Bades sind anscheinend möglich, regelmäßige Öffnungszeiten nicht.

Ich empfehle jedenfalls der Stadtverwaltung vor der Entscheidung, das Freibad zu schließen, einen Blick in den Wetterbericht für Burgkunstadt in Wetter Online.

31. Mai 2017

Suboptimales Badewetter in Burgkunstadt

Gestern war anscheinend in Burgkunstadt mal wieder nicht gerade optimales Badewetter. Wie sonst ist es zu erklären, dass nachmittags zahlreiche potenzielle Besucher vor den verschlossenen Toren des Freibads Kunomare standen, bei 26 °C Wassertemperatur und 25 °C Lufttemperatur. Übrigens soll im Redwitzer Freibad zu der Zeit, als das Burgkunstadter Bad geschlossen war, eine Frau ihre Runden geschwommen sein, die frappierende Ähnlichkeit mit der Burgkunstadter Bürgermeisterin Christine Frieß haben soll.

In der Haus- und Badeordnung sind die Öffnungszeiten für das Freibad geregelt. Dort steht, dass das Bad von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet ist. Im Mai und September sowie an Tagen mit schlechter Witterung kann die Öffnungszeit reduziert werden. Sinn dieser Regelung ist, dass das Bad nicht öffnen muss, wenn kein Mensch hinein will. Es ist nicht Sinn der Regelung, dass eine Person nach Gutdünken über die Öffnungszeiten entscheidet, frei nach dem Motto: Für mich herrscht schlechtes Wetter, wenn das Wasser unter 27 °C hat und der Himmel bewölkt ist.

Mit einem solchen Verhalten vergrätzt man nur die Besucher. Hinterher kann man dann trefflich darüber jammern, dass so wenig Besucher im Bad sind. Und mit dem Tourismus wird es mit so einem kundenunfreundlichen Verhalten dann auch nichts.

16. April 2017

Weniger Abwassergebühren

Es gibt sie endlich, die neue Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung. Ich habe bereits meine neuen Bescheide, die auf dieser Satzung beruhen, erhalten. Ich habe heute gleich mal nachgerechnet, wie sich die neue Satzung für mich auswirkt. Und siehe da, ich spare pro Jahr ca. 35 €. Für die überwiegende Mehrheit der Hausbesitzer werden sich ähnliche Einsparungen ergeben. Mehr bezahlen werden einige Bodenversiegler, die ihre Grundstücke zubetoniert haben.

Damit ist den Sperrmäulern von der SPD, die die Bürger verunsichern wollten und gegen die drei Bürger, die gegen die alte Satzung vorgegangen sind, Stimmung gemacht haben, hoffentlich das Maul gestopft. Die CSU opponierte ebenfalls heftig gegen eine neue Satzung. Hatte da wohl ein Bodenversiegler den Verdacht, dass er sich mit einer gesplitteten Abwassergebühr schlechter stellt?

Zu verdanken haben wir die neue Satzung dem Bürgerverein, der hartnäckig auf mehr Transparenz im Stadtrat gepocht hat. Ohne diese Initiative hätte der Stadtrat seine Satzungen weiterhin in geheimen Sitzungen beschlossen, niemand hätte erfahren, dass die alte Satzung eigentlich gesetzwidrig war. Und natürlich sollten wir auch den drei Bürgern danken, die durch Klagen und Widersprüche den Stadtrat gezwungen haben, eine neue rechtskonforme Satzung zu beschließen.

4. April 2017

Kein Aprilscherz! Schwimmunterricht ohne eigenes Lehrschwimmbecken ist möglich

Zunächst hielt ich den Bericht im Obermain-Tagblatt für einen Aprilscherz. Aber es ist wirklich wahr: Man kann Grundschülern Schwimmunterricht erteilen, obwohl in Burgkunstadt kein Lehrschwimmbecken vorhanden ist. Ausreden, die bis vor kurzem noch für den Ausfall des Schwimmunterrichts herhalten mussten, werden auf einmal widerlegt:
  • Man kann Lehrer zur Fortbildung schicken, damit sie Schwimmunterricht erteilen können.
  • Schüler und Lehrer können mit dem Bus nach Michelau ins Bad fahren.
  • Es bleibt - trotz Busfahrt - genügend Zeit, um Schwimmunterricht erteilen zu können.
Ich freue mich, dass es jetzt endlich klappt. Wir müssen besonders der DLRG danken, weil ohne das Engagement der DLRG der Schwimmunterricht nicht möglich gewesen wäre. Aber nicht die DLRG ist für den Unterricht zuständig, sondern die Schulleitungen, die Schulaufsichtsbehörde und die Gemeinden. Sie haben sich über die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 1. April 1996 Nr. VIII/5 - K7405 - 3/79 291/93 einfach hinweggesetzt. Dort steht einleitend: "Der Schwimmunterricht ist entsprechend den Lehrplänen für das Fach Sport fester Bestandteil des Sportunterrichts in allen Schularten. In Zusammenarbeit mit den Schulaufwandsträgern sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung des Schwimmunterrichts sicherzustellen." Das wurde bisher leider versäumt.

Wie man sieht, muss man für den Schwimmunterricht nicht in jedem Städtchen ein Lehrschwimmbecken bauen, es geht auch anders, wenn man will. Kämmerin Heike Eber hat völlig recht, wenn sie vorschlägt, diese kostengünstige Lösung dauerhaft zu nutzen. Natürlich geht das den Lehrschwimmbeckenbefürwortern gegen den Strich. Das Obermain-Tagblatt zitiert das DLRG-Vorstandsmitglied Thomas Schneider heute so: "Die Aussage der Burgkunstadter Kämmerin Heike Eber gegenüber der Redaktion könne nur eine private Meinung sein, während alle anderen Gäste aus Politik, Schulen, AOK, Ministerin Melanie Huml und die DLRG sich für ein Lehrschwimmbecken in der Region ausgesprochen hätten, so Schneider." Wenn ich der Logik richtig folge, so sind die Gegner des Lehrschwimmbeckens Privatleute und die Befürworter sind Offizielle. Ich sehe das so: Die Befürworter müssen das Lehrschwimmbecken nicht bezahlen oder wollen den Wählern (wir haben Wahljahr!) Versprechen machen, dagegen hat Eber den besten Einblick in die Finanzsituation und hat das Wohl der Stadt im Fokus.

Korrektur 07.04.2017: In der ursprünglichen Fassung hatte ich Thomas Schneider zum Vorsitzenden der DLRG gemacht, er ist aber nur technischer Leiter und Vorstandsmitglied.

13. März 2017

Zahlenzauber zum Zauberbecken

In der letzten Sitzung des Burgkunstadter Stadtrats beschloss die Mehrheit, den Bau eines Lehrschwimmbeckens beim Ideenwettbewerb zum Schulberg zu berücksichtigen. Nur Freie Wähler und SPD stimmten dagegen. Stadträtin Edit Berg vom Bürgerverein meinte, mit einer Beteiligung Altenkunstadts und Synergieeffekten könnte sich Burgkunstadt das Schwimmbad leisten. Wie das geschehen soll, diese Antwort blieb sie schuldig. Stadtrat Günter Knorr kannte sogar die Baukosten und die Fördersumme: 5 Mio. € Baukosten und 70 % Förderung. Woher er das weiß, wissen die Götter. Und dann noch die Betriebskosteneinsparung durch Beteiligung der DLRG!

Letztendlich wird der Ideenwettbewerb Schulberg mehr kosten, weil zwei Versionen (mit und ohne Lehrschwimmbecken) ausgearbeitet werden müssen. Es wird aber keine neuen Erkenntnisse geben, weil der Stadtsäckel sich nicht über Nacht auf wunderbare Weise füllen wird. Die CSU ist dann fein raus (wir haben heuer Wahljahr!), weil sie sagen kann, wir haben's ja versucht, aber es ging halt nicht. Leichtsinnige Wahlversprechen hat der doofe Bürger bis dahin vergessen.

Wenn Knorr recht habe sollte, Altenkunstadt und Burgkunstadt sich die Baukosten teilten, dann kämen auf jede Gemeinde 750.000 € zu. 2014 glaubte der Altenkunstadter Bürgermeister Hümmer noch daran, dass er mit 400.000 € davon käme. Hat ihn Knorr schon in die Realität zurück geholt? Damals gab es auch einen Ausflug einiger Gemeinderäte nach Markt Erlbach. Dort erfuhren sie, dass das dortige Bad nur mit 35 %  bezuschusst wurde. Tja, das Internt und ich, wir vergessen nichts! Die einfache Vorgehensweise wäre, sich bei Gemeinden zu informieren, die ein solches Bad kürzlich gebaut haben. Dazu muss man keine Reise unternehmen, ein Telefonanruf genügt.

Und dann gibt es noch den geheimnisvollen Plan der DLRG, nach dem Bau und Unterhalt des Bades fast nichts kosten. Dort sollen Beispiele genannt sein, wie es billig funktionieren kann. Liebe Bürgermeisterin Frieß, lassen Sie sich von Ihrer Assistentin eine Telefonverbindung zu der im DLRG-Vorschlag genannten Gemeinde herstellen, und fragen Sie Ihren Kollegen, wie so eine Billiglösung aussieht.

Eigentlich hatte ich erwartet, dass die DLRG ihre günstige Lehrschwimmbeckenlösung auf ihrer Hauptversammlung kurz vorstellt, nachdem im Stadtrat wieder einmal fruchtlos darüber diskutiert wurde. Aber Pustekuchen! Vorstand und Mitglieder lästerten nur darüber ab, weil sich ein paar Leute im Stadtrat Gedanken über die Finanzierbarkeit machten. Aus dem Zeitungsbericht konnte man auch entnehmen, dass die DLRG mittlerweile Schwimmunterricht in Michelau, in Baiersdorf und - man staune! - auch im Burgkunstadter Freibad abhält. 2014 wollte man uns noch weis machen, dass man keinesfalls im Freibad Schwimmunterricht geben könne, weil dort kein Hubboden vorhanden ist.

Ich finde es gut, dass sich die DLRG erbarmt hat, den Grundschülern das Schwimmen beizubringen. Schlecht finde ich, dass sich dadurch die Grundschule aus der Verantwortung stehlen kann. Schlecht finde ich auch, dass die Stadt den Schwimmunterricht bezahlt, den eigentlich die Schule geben muss. Die Stadt sollte sich das Geld von der zuständigen Schulbehörde zurück holen.

12. März 2017

Kritiker sind böse

Professor Ralf Georg Czapla beklagt sich in einem Artikel des Obermain-Tagblatts darüber, dass er die Auseinandersetzung mit seinem Vortrag zu Kuni Tremel-Eggert als Hetzkampagne empfand: "... folgte in den Wochen darauf vor allem im Internet eine Auseinandersetzung, die nicht nur der Professor als 'Hetzkampagne' empfand." Hier stellt sich dem geneigten Leser natürlich die Frage, wer die Auseinandersetzung noch als Hetzkampagne empfand. Czapla klagte weiter, dass "jedes Argument abgeblockt ..." wurde. Er beschuldigt seine Kritiker, dass sie ihn bewusst missverstehen wollten. Einen Beleg dafür bleibt er schuldig. Kann es sein, dass der Professor keine Kritik verträgt oder nicht mit Kritik umgehen kann?

Es habe ihn besonders getroffen, dass Dr. Marcus Dinglreiter seinen Vortrag aufgenommen und Teile daraus ins Netz gestellt habe, so der Professor laut Zeitungsbericht. Das ist natürlich ein Verstoß gegen Art. 53 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Nachdem Dinglreiter den Eintrag in Facebook zwischenzeitlich gelöscht hat, zeugt die Drohung des Professors, er behalte sich rechtliche Schritte vor, von kindischer Rachsucht.

Bezirksheimatpfleger Dr. Günter Dippold stößt ins gleiche Horn: "Die Kritiker wollen nicht verstehen, sondern verteufeln – das ist kein wissenschaftliches Arbeiten.“ Die Kritiker sind keine Germanistikstudenten im 18. Semester, Seminar "Kuni Tremel-Eggert - eine differnzierte Aufarbeitung mithilfe einer Aufspaltung der Dichterin in eine private und öffentliche Person", sondern interessierte Personen (manche sogar mit Universitätsabschluss). Diesen Personen unterstellt der Bezirksheimatpfleger, sie wollten nicht verstehen, sondern verteufeln.

Lieber Herr Dippold, es gibt noch andere Möglichkeiten, das Unverständnis dieser Personen zu erklären. Die Kritiker wollten beispielsweise verstehen, haben es aber nicht, weil:
  • sie zu dumm waren,
  • die Materie für sie fremd war,
  • der Referent die Materie für ein Laienpublikum nicht geeignet darstellte.
Vielleicht haben die Kritiker aber auch richtig verstanden, und der Herr Professor verstand ihre Argumentation nicht, aus welchen Gründen auch immer.

Weil Dippold diese Fragen aufgeworfen hat: Man soll Ludwig Thoma wegen seiner antisemitischen Ausfälle ebenso hinterfragen, wie Kuni Tremel-Eggert. Hindenburgstraßen passen ebenfalls nicht mehr in unsere Zeit. Auch demokratisch gewählte Stadträte, die 1958 die Straße in Kuni-Tremel-Eggert-Straße umbenannt haben, könnten einen Fehler gemacht haben, den man nach heutigem  Kenntnisstand korrigieren muss.

Burgkunstadt - Stadt der Gesetzlosen

Burgkunstadt ist eine Stadt, in der man sich nicht an Gesetze halten muss. Jüngstes Beispiel dafür ist die letzte Stadtratssitzung, in der der Haushalt 2017 beschlossen wurde (siehe Bericht des Obermain-Tagblatts). Abgesehen davon, dass der Haushalt laut Gemeindeordnung bis 30. November 2016 hätte erstellt werden müssen, wurde der Haushalt im Hauptausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Der einzige Diskussionsbeitrag in der Stadtratssitzung kam vom Stadtrat Thomas Müller. Der Haushalt darf aber nur im Ausschuss vorberaten werden. Die eigentliche Beratung muss in der öffentlichen Gemeinderatssitzung stattfinden. Mit seiner Kritik, dass die geplanten Investitionen beliebig seien, hat Müller natürlich recht. Wenn es keine Strategie gibt, ist jede Planung beliebig, heute so und morgen so.

Mit der Erweiterung des Gewerbegebiets Seewiese tritt jetzt das ein, was zu befürchten war: Betriebe ziehen aus der Auwiese in die Seewiese, in der Auwiese entsteht eine Gewerbebrache. Zudem haben Bürger ohne Auto jetzt einen noch weiteren Weg zu ihren Geschäften. Das Standort- und Wirtschaftsberatungsunternehmen Dr. Heider empfahl eine stärkere Anbindung des Gewerbegebiets Seewiese an die Innenstadt. Ich dachte da zunächst an einen Shuttle-Bus im Halbstundentakt vom Marktplatz zur Seewiese. Der Bericht des Bürgervereins zur Stadtratsitzung belehrte mich aber eines Besseren: Der Fußweg in der nördlichen Bahnhofstraße soll verbessert werden. Ich schlage vor, noch ein paar Bänke mit Wind- und Regenschutz entlang des Weges zur Innenstadt aufzustellen, damit die Alten und Behinderten (wir wollen ja die Stadt behindertenfreundlich umgestalten) auf ihrem Weg ein paar Ruhepausen einlegen können.

Dieselbe Beratungsfirma, die Burgkunstadt beraten hat, tat dies auch für Altenkunstadt. Ein Interessenkonflikt lag da sicher nicht vor, oder? Die Firma Dr. Heider prognostizierte Kaufkraftabflüsse nach Burgkunstadt. Die Altenkunstadter bemängelten zu Recht die fehlende Abstimmung zwischen den beiden Nachbargemeinden. Ein neues Highlight in der kommunalen Zusammenarbeit!


23. Februar 2017

Die Arbeitnehmer zahlen die Zeche

Die Mitarbeiter bei der Firma Loewe in Kronach sollen Gehaltskürzungen bis zu 20 % hinnehmen, obwohl der Umsatz um 20 % zugelegt hat. Das wird den Mitarbeitern als Beteiligung an der Unternehmensentwicklung verkauft. Sie sollen aber natürlich einen Bonus erhalten, wenn das Ergebnis mal wieder gut ist.

Warum schlägt der Investor und Geschäftsführer Marc Hüsges das vor? Bei den Mitarbeitern sollten die Alarmglocken schrillen: Vor vier Jahren verzichteten die Mitarbeiter auf 10 % ihres Gehaltes. Nach einem halben Jahr musste das Unternehmen Insolvenz in Eigenverwaltung anmelden, drei Monate später die Insolvenz. Etwa die Hälfte der damaligen Mitarbeiter wurde entlassen.

Wir leben im Kapitalismus. Der Kapitalismus funktioniert dadurch, dass Unternehmen Gewinne machen. Karl Marx nennt das Mehrwert. Der Mehrwert ist der Wert, den der Arbeiter schafft, weil er für diesen Mehrwert kostenlos arbeitet. Der Mehrwert fließt in die Tasche des Kapitalisten (Fabrikant, Aktionär). Den Mehrwert kann der Kapitalist erhöhen, indem er weniger Lohn zahlt, die Arbeitszeit erhöht, Arbeiter entlässt oder die Produktivität durch Automatisierung verbessert. Letztendlich steht der Kapitalist immer gut da, die Zeche zahlt der Arbeiter.

Wenn die Mitarbeiter auf Gehalt verzichten, sind sie bei einer Entlassung doppelt gekniffen: Die höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nämlich nach dem tatsächlichen Verdienst der letzten 12 Monate. Schwerbehinderte, die eine besonderen Kündigungsschutz haben, sollten sich vorsehen: Der besondere Kündigungsschutz gilt zwar theoretisch auch im Rahmen einer Insolvenz in abgeschwächter Form, er wird aber in der Praxis einfach ignoriert, nach dem Motto: Verklag' uns doch, du Arschloch; deine Ansprüche fallen in die Insolvenzmasse und dann kriegst du halt deine 2,5 % davon.

Der Kapitalist kann einer Insolvenz gelassen ins Auge sehen, er hat vorher schon genügend Kapital aus der Firma gezogen, beispielsweise durch das Gehalt, das er sich genehmigt. Aber vielleicht kommt es nicht zur Insolvenz und die Firma wird durch den Gehaltsverzicht für einen potenziellen Käufer aufgehübscht. Schade nur, dass der in Kronach nicht mehr viel produzieren wird.        

19. Februar 2017

Kuni Tremel-Eggert - eine Opportunistin par excellence

In seinem Vortrag über Kuni Tremel-Eggert schlug der Literaturwissenschaftler Professor Ralf Georg Czapla vor, "zwischen der öffentlichen Person, die sich schuldig gemacht habe, indem sie sich den Nazis andiente, und der privaten Person, die in ihren Tagebüchern (nicht veröffentlicht) keinerlei Nähe zur Nazi-Ideologie zeige" zu unterscheiden. Er streicht ihre schriftstellerische Leistung vor der Zeit des NS-Regimes hervor. Eine Person aber, die öffentlich anders redet und handelt, als privat denkt, ist nichts anderes als ein gnadenloser Opportunist. Eine Person, die sich öffentlich schuldig macht, ist schuldig, auch wenn sie privat vielleicht anders dachte. Ein Einbrecher, der in seinem Tagebuch schreibt, dass er das Einbrechersein nicht mag, ist trotzdem ein Einbrecher.

Der Opportunismus Tremel-Eggerts zeigte sich dann auch darin, dass sie nach dem Krieg Teile ihrer Romane wieder umgeschrieben hat: "Als ein Zeichen dafür, dass sie die Problematik ihrer Parteinahme eingesehen habe, wertete Czapla auch Änderungen von Teilen ihrer Werke bei Neuauflagen, in denen sie die NS-Zeit als unheilvoll darstellt." Hätte sie ihre Werke wohl umgeschrieben, wenn sie durch die neuen Gegebenheiten nicht gezwungen worden wäre? Wohl kaum.

Jemand, der Angesichts der Verbrechen gegen seine jüdischen Mitbürger hetzt, ist ein Täter, egal, ob das die öffentliche oder die private Person tut. Straßen nach Tätern zu benennen, ist ein verbrecherischer Akt gegenüber den Opfern. In meinem Beitrag "Freund Sansibar" hatte ich schon 2015 die Umbenennung der Straße gefordert. Ich halte diese Forderung aufrecht. Wenn der Stadtrat wirklich mit Vergangenheitsbewältigung etwas am Hut hat, behandelt er dieses Thema.

Wenn Czapla die Tagebücher Tremel-Eggerts veröffentlichen will, kann er das gerne tun, wenn er die Urheberrechte daran hat. Ein öffentliches Interesse besteht nicht. Man muss ihr Grab nicht planieren, es reicht schon, es aufzulassen. Das Geburtshaus muss man nicht abreißen, man kann die Gedenktafel abmontieren oder durch eine Tafel ersetzen, die ihrer Nazivergangenheit Rechnung trägt. Was man auf jeden Fall aber unterlassen sollte, sind Gedenkveranstaltungen zu Ehren Kuni Tremel-Eggerts.

Als Jugendlicher habe ich mich immer gewundert, warum nach dem Krieg in Burgkunstadt plötzlich alle Demokraten waren. Später wurde mir klar, dass die Nazivergangenheit nur gekonnt unter den Teppich gekehrt wurde. Wer sich seiner Vergangenheit nicht stellt, hat aber auch keine Zukunft. Es ist wirklich höchste Zeit, dass sich Burgkunstadt seiner Vergangenheit stellt.

Bürgerversammlung ist ein Mitspracherecht der Bürger

Im Bericht des Obermain-Tagblatts über die Burgkunstadter Bürgerversammlung fehlte leider der Bericht der Bürgermeisterin Christine Frieß komplett. Stattdessen widmete Reporter Stephan Stöckel ein Drittel des Berichts der Frage, ob die Bürgermeistern zu Recht oder zu Unrecht beschuldigt wurde, einem Bürger unhöflich geantwortet zu haben. Bei meiner Ausbildung zum Hobby-Journalisten hatte ich mal gelernt, dass in einem Bericht das Wichtigste zuerst beschrieben wird. Wenn diese Frage - nach Positionierung im Text und nach Umfang des Textteils muss ich das schließen - das wichtigste Thema der Bürgerversammlung war, ist da etwas schief gelaufen. Es kann natürlich auch sein, dass der Reporter sein Handwerk nicht so richtig versteht.

Die Bürgerversammlung ist ein Mitberatungsrecht der Bürger einer Gemeinde. Das ist in Art. 18 Gemeindeordnung geregelt. Sie muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Sie dient der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten. Jeder Bürger hat Rederecht. Die Bürgerversammlung ist also nicht nur ein Bericht des Bürgermeisters und eine Beantwortung vorab schriftlich eingereichter Fragen; jeder Bürger darf Reden und auch spontan Fragen stellen. Personen, die keine Gemeindemitglieder sind, haben kein Rederecht. Zudem kann die Bürgerversammlung Empfehlungen aussprechen, die der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten behandeln muss. Es wäre schön, wenn die Bürger vor der nächsten Bürgerversammlung über dieses Mitberatungsrecht aufgeklärt würden.

Leider hat die Bürgermeisterin gegen Art. 18 GO verstoßen. Sie hat nämlich dem Altenkunstadter Bürger Volker Thormählen ohne Abstimmung der Bürgerversammlung ein Rederecht eingeräumt. Thormählen kann gerne in Altenkunstadt seine Bürgerversammlung besuchen und den dortigen Bürgermeister zum Lehrschwimmbecken löchern, aber nicht in Burgkunstadt.

Dass die Bürgermeisterin gerne gegen die Gemeindeordnung und andere Gesetze verstößt, hat sie in der Bürgerversammlung wieder einmal selbst bewiesen. Sie ist der Meinung, dass man den Haushaltsplan nicht bis zum 30. November des Vorjahres beschließen müsse, obwohl die Gemeindeordnung das eindeutig vorschreibt. Auf den Einwand, dass andere Gemeinden das auch schafften, antwortete sie, sie vermöge keinen Verstoß gegen die Gemeindeordnung zu sehen. Ich empfehle ihr eine Blick in das Bayerische Verwaltungsportal, um ihre Kenntnisse aufzufrischen.

Auf die Frage nach belastbaren Zahlen zur gesplitteten Abwassergebühr musste Frieß passen: "Die Ermittlung der abflussrelevanten Flächen ist noch nicht abgeschlossen. Liegen diese Daten vor, dann kann die Kalkulation durchgeführt werden und die entsprechende Satzung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Danach ist eine Endabrechnung für 2015 und 2016 möglich." Stadtrat und Verwaltung wissen seit zwei Jahren, dass die gesplittete Abwassergebühr gesetzlich gefordert ist. Obwohl keine gültige Satzung vorliegt, werden weiterhin Vorauszahlungen aufgrund einer ungültigen Satzung gefordert. Die Verwaltung steht anscheinend über dem Gesetz.

Auf die Frage nach einer Strategie zählte die Bürgermeisterin Prioritäten auf. Anscheinend weiß sie nicht, was eine Strategie ist. Eine Prioritätenliste ist sicher keine Strategie. Hier kann ich auch wieder abhelfen: Merkmale einer Strategie sind nach Gablers Wirtschaftslexikon:

"Eine Strategie trifft Aussagen zu den folgenden vier Bereichen:
(1) dem Tätigkeitsbereich, d. h. dem Ausmaß der Umweltbeziehungen der Unternehmung (Scope/Domain),
(2) den Ressourcen der Unternehmung und den damit verbundenen Fähigkeiten, die strategischen Ziele zu erreichen (Distinctive Competence),
(3) den Wettbewerbsvorteilen der Unternehmung (Competitive Advantage) und
(4) der Synergien, die durch die strategischen Entscheidungen entstehen können."

Ersetzt man im Text Unternehmung durch Gemeinde, so hat man die Merkmale einer Gemeindestrategie. Eine Prioritätenliste trifft zu keinem der vier Bereiche eine Aussage.

13. Februar 2017

Ohne Moos nix los

Das Lehrschwimmbecken für Burgkunstadt kocht wieder hoch. Den Brei haben diesmal angerührt die Freien Wähler und die DLRG. Bevor ich auf den Brei eingehe, will ich noch einmal kurz die Diskussion, so wie ich sie aus der Zeitung kenne, zusammenfassen.

Im August 2016 konnte man lesen, dass es in der Grundschule an Lehrern mit Schwimmschein mangle. Das Lehrschwimmbecken in Marktgraitz sei für eine Schulklasse zu klein. Im Sommer könne man mit den Schulklassen ins Freibad. Dann war noch die Rede davon, dass die Fahrt nach Marktgraitz zu lange dauere.

Im März 2015 redete Landrat Christian Meißner davon, dass für ein 25-m-Becken 106 Sportklassen notwendig seien, um einen Zuschuss für ein Bad zu erhalten. Im Januar 2015 diskutierte der Stadtrat darüber, eine Planung für ein Bad in Auftrag zu geben, Kosten ca. 200.000 €. Das wurde abgelehnt, weil kein Geld da war.

Im Dezember 2014 wollten die Burgkunstadter ein Hallenbad mit Blockheizkraftwerk und Schulungsraum für die DLRG bauen, die Altenkunstadter aber nur ein Lehrschwimmbecken. Im November 2014 gönnten sich einige Gemeinderäte aus Burgkunstadt, Altenkunstadt und Weismain eine Besichtigungstour nach Markt Erlbach, um dort ein Lehrschwimmbecken zu besichtigen. Auch die DLRG hat eifrig Zeitungsberichte gesammelt. Im August 2010 war schon die Rede von einem 25-m-Becken seitens der Stadt Burgkunstadt.

Die Haushaltslage der Stadt Burgkunstadt ist desolat. Deshalb ist es vernünftig, wenn die Fraktion der Freien Wähler eine Konzentration auf die Pflichtaufgaben fordert. Ein Bad muss nicht nur unterhalten, sondern auch gebaut werden. Trotz Zuschüssen (Markt Erlbach 35 %) müssen Leistungen von der Stadt - sprich: von den Steuerzahlern - erbracht werden. Wenn die Schulden irgendwann einmal reduziert werden, kann man vielleicht auch mal die Grundsteuer oder die Straßenausbaubeiträge senken.

In ihrem Leserbrief holt die DLRG den ganz großen Knüppel aus dem Sack. Leider hat sie anscheinend den Bericht über die Freie-Wähler-Sitzung nicht genau gelesen. Stadträtin Ingrid Kohles hat nur auf das Defizit des Freibads hingewiesen und keinen Vergleich zu einem Lehrschwimmbecken gezogen. Stadtrat Michael Doppelt hat das Defizit nicht nur vom Michelauer Bad abgeleitet, sondern gesagt: „Das ist beim Lehrschwimmbecken in Marktgraitz nicht anders.“ Wenn die DLRG für Schwimmkurse keine Termine in Marktgraitz oder Michelau bekommt, mag das daran liegen, dass sie sich zu spät um Kapazitäten bemüht hat. Man kann durchaus, wie Stadtrat Ulf Müller, aus den Defiziten anderer Bäder auf das schließen, was von einem Bad in Burgkunstadt zu erwarten ist.

Wenn die DLRG belastbare Zahlen und Fakten hat, wäre es doch das Einfachste, wenn sie diese Zahlen dem jetzigen Stadtrat und der jetzigen Bürgermeisterin zur Verfügung stellte. Sie könnte diese Zahlen auch auf ihrer Homepage veröffentlichen. Warum das nicht geschieht, erschließt sich mir nicht. Liegt es vielleicht daran, dass sie doch nicht belastbar sind?

Die Entscheidung gegen ein Lehrschwimmbecken ist nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt. Wenn wieder mal Geld da ist, kann man auch wieder über ein Lehrschwimmbecken diskutieren. Aktuell ist die Diskussion sinnlos. Es geht eben nicht nur um "Leisten wollen", wie die DLRG behauptet, sondern in erster Linie um "Leisten können". Oder wie der Burgkunstadter sagt: "Ohne Moos nix los."

9. Februar 2017

Nach zwei Jahren immer noch keine gültige Gebührensatzung

Kämmerin Heike Eber beklagte in der letzten Stadtratssitzung wieder einmal das Elend dieser Welt. Anlass war dieses Mal die gesplittete Abwassergebühr. Laut Eber gestalte sich "die Ermittlung der versiegelten Flächen und der Abflüsse zur Festsetzung der gesplitteten Abwassergebühr" aufwändig. Dazu ist zu sagen, dass die letzte Gebührensatzung vom 07.11.2014 stammt. Damals wussten Stadtrat und Verwaltung schon, dass diese Satzung gegen geltendes Recht verstößt. Die Verwaltung hat es nicht geschafft, innerhalb von zwei Jahren die gesplittete Abwassergebühr einzuführen.

Leider konnte Eber auch keinen Termin nennen, wann denn nun das Jahrhundertwerk fertiggestellt wird. "Wann die Endabrechnung vorliegt, konnte die Kämmerin aufgrund der aufwändigen Berechnungen und zahlreicher Krankenfälle nicht sagen." Auch der hartnäckigste Beamtenschnupfen sollte nach drei Wochen intensiver Bettruhe abgeklungen sein. Berücksichtigt man noch eine einwöchige Erholungsphase am Schreibtisch, so ist der Verwaltungsbeamte spätestens nach vier Wochen schon wieder einsatzfähig. Warum man diese Zeit bei einer Terminaussage nicht berücksichtigen kann, ist mir unverständlich. Wie haben das nur alle anderen Gemeinden geschafft, das mit der gesplitteten Abwassergebühr?

Obwohl die Verwaltung in drei Jahren keine geltende Gebührensatzung auf die Reihe gebracht hat, schämt sie sich nicht, Vorauszahlungsbescheide zu verschicken. Dabei lernt der kleine Beamtenanwärter schon in der ersten Klasse der Beamtenschule diesen geheiligten Grundsatz, der ihn sein ganzes Leben begleitet: "Kein Gebührenbescheid ohne geltende Satzung!" Hat die Kämmerin in dieser Unterrichtsstunde gefehlt oder verstößt sie absichtlich gegen geltendes Recht?

Korrektur: In der vorhergehenden Version war von drei Jahren Zeit für die Erstellung der Gebührensatzung die Rede. Es sind aber nur zwei Jahre.

8. Februar 2017

Transparenz - nur ein leeres Wort

Sie wollten alle mehr Transparenz, unsere Burgkunstadter Stadträte. Mittlerweile ist die Stadtratsmehrheit wieder der Meinung, dass im Dunkeln doch besser munkeln ist. Deshalb sollen die Sitzungen der beratenden Ausschüsse (in Burgkunstadt sind das alle, bis auf den Bauausschuss) wieder geheim tagen. Das ist legal, bürgerfreundlich und demokratisch ist es nicht. Die Festtagsreden zur mehr Transparenz und Offenheit waren nur hohle Phrasen, zur Verdummung des blöden Wählers gedacht.

Wenn Stadtrat Günther Knorr "zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Belangen" keine klare Grenzen ziehen kann, ist er im Stadtrat fehl am Platz. Ich habe mich unten schon zu diesem Thema geäußert. Ich unterstelle, dass in öffentlichen Sitzungen zukünftig einfach auf die Vorschläge der beratenden Ausschüsse verwiesen und jegliche aufkeimende Diskussion unterdrückt werden wird.

Die Regierung von Unterfranken kennt ihre Pappenheimer anscheinend auch. Sie sah sich zu diesem Rundschreiben genötigt. Nachdem Unterfranken und Oberfranken beide zu Bayern gehören, gelten die im Rundschreiben getroffenen Aussagen zur Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen auch für Oberfranken und für Burgkunstadt in Oberfranken.

Meine Hochachtung gilt den Stadträten, die gegen den Antrag der CSU gestimmt haben. Hut ab! Sie sind echte Demokraten.

13. Januar 2017

Stadtratsmehrheit traut sich nicht, öffentlich zu diskutieren

Leider musste ich feststellen, dass der Burgkunstadter Stadtrat wieder mal eine kleine Nachhilfe in Sachen Kommunalrecht braucht. Anlass zu dieser Annahme gab mir der Bericht über die letzte Stadtratssitzung im Obermain-Tagblatt. Wichtigster Tagesordnungspunkt war wohl "Haushaltsplanung 2017 - Vorstellung der investiven Maßnahmen". Der Haushaltsplan ist bereits überfällig. Die eifrigen Stadträte hatten aber keine Lust, darüber öffentlich zu diskutieren:

"'Es sind Punkte dabei, die erst ordentlich vorbesprochen werden sollten', meinte Fraktionsvorsitzender Wolfgang Sievert. 'Es lässt sich freier diskutieren, dafür sind die Ausschüsse da', bestätigte Günter Knorr (CSU). 'Dann werden die Punkte in der öffentlichen Sitzung behandelt. Das schließt Bürgertransparenz nicht aus', sagte Ingrid Kohles (FW) ergänzend. Das Gremium stimmte dem Antrag bei vier Gegenstimmen aus dem Bürgerverein zu."

Liebe Stadträte, Gemeinderatssitzungen sind grundsätzlich öffentlich (Art. 52 Gemeindeordnung). Es hilft auch nichts, den Haushalt im Finanzausschuss zu diskutieren und in der Sitzung, in der der Haushalt beschlossen wird, alle Diskussion zu unterdrücken, mit dem Hinweis, das sei ja alles schon ausführlich im Ausschuss besprochen worden. Die Bürger haben das Recht, die Beschlussfassung anhand einer öffentlichen Debatte nachvollziehen zu können.

Das Manöver der Stadtratsmehrheit war zu offensichtlich. Sie hat keinen Arsch in der Hose, um wichtige Themen in öffentlicher Sitzung zu diskutieren. Es könnte ja vielleicht jemand bei der nächsten Wahl böse sein. Die Ausschüsse sind nicht für freiere Diskussion da, sondern nur zur Vorberatung, nicht zur Beratung (Art. 32 Gemeindeordnung). Wozu sitzen Leute im Stadtrat, die nicht soviel Rückgrat haben, in der Öffentlichkeit zu ihrer Meinung zu stehen? Ich bedauere zutiefst, einige davon gewählt zu haben.

Was es bedeutet, keinen Haushaltsplan zu haben, konnte man an den Beschlüssen zur Ausschreibung Leite und Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth sehen: Jeder dieser Beschlüsse muss einzeln vom Landratsamt genehmigt werden. Das bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der Stadtrat hat sich selbst entmündigt.

1. Januar 2017

CSU entdeckt ihr Herz für Behinderte

Die CSU hat die Behinderten für sich entdeckt, genauer die bahnfahrenden gehbehinderten Burgkunstadter. Daher besichtigte die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner den Burgkunstadter Bahnhof. Woher dieses plötzliche Engagement? Hat sich die Situation am Bahnhof für Gehbehinderte in der 150-jährigen Geschichte des Bahnhofs in der jüngsten Vergangenheit entscheidend verschlechtert? Nein - aber da war doch noch was. Ach ja, es ist wieder einmal Wahljahr.

Und damit das Engagement der CSU auch werbewirksam ins Bild gesetzt werden konnte, musste extra eine Rollstuhlfahrerin aus Baunach anreisen und den Bahnsteig testen. Vermutlich ist die Testerin mit dem Auto angereist. In Burgkunstadt gibt es eine große Behinderteneinrichtung mit vielen Gehbehinderten und Fachpersonal für deren Betreuung. Es wäre aber sicher zu einfach gewesen, einmal die Fachleute von Regens Wagner zu fragen, welche Probleme es mit dem Bahnhof für Behinderte gibt.

Nachdem der Burgkunstadter Behinderte weder auf ein gut ausgebautes U-Bahnnetz noch auf Niederflurbusse, die im 20-Minuten-Takt fahren, zurückgreifen kann, um zum Bahnhof zu gelangen, und der Fußweg von der Oberen Stadt zum Bahnhof für einen Rollstuhlfahrer doch etwas mühsam ist, ist er entweder auf ein Auto oder eine rüstige Begleitperson angewiesen. Wenn er ein Auto hat, wird er in unserer Nahverkehrswüste den Umstieg auf die Bahn in Burgkunstadt vermeiden. Wenn er zu Fuß begleitet wird, wird ihm die Begleitperson auch am südlichen Bahnsteig behilflich sein. Für das Einsteigen in die Züge selbst gibt es Einstiegshilfen. Es ist nämlich nicht mit einer erhöhten Bahnsteigkante getan, weil in vielen Zügen der Einstieg nur über Treppen möglich ist.

Ein Blindenleitsystem mag in großen Bahnhöfen sinnvoll und notwendig sein, am Hauptbahnhof Burgkunstadt ist es überflüssig. Als ich noch öfter früh mit der Bahn gefahren bin, konnte ich oft einen Blinden beobachten, der selbstständig mit der Bahn nach Lichtenfels zur Arbeit gefahren ist. Er ging zielsicher mit seinem Blindenstock zum Bahnsteig Gleis 1 und fand auch zielsicher den Einstieg in den Zug. Zudem gibt es in Burgkunstadt viele freundliche Menschen, die Behinderten behilflich sind, sogar Zugschaffner.

Im Rahmen einer Sanierung des Burgkunstadter Bahnhofs ist natürlich eine Erhöhung der Bahnsteigkante sinnvoll. Aus der Bahnsteigkante aber ein großartiges Engagement für Behinderte abzuleiten, das fällt nur einem zweitklassigen Provinzpolitiker ein.