Leider musste ich feststellen, dass der Burgkunstadter Stadtrat wieder mal eine kleine Nachhilfe in Sachen Kommunalrecht braucht. Anlass zu dieser Annahme gab mir der Bericht über die letzte Stadtratssitzung im Obermain-Tagblatt. Wichtigster Tagesordnungspunkt war wohl "Haushaltsplanung 2017 - Vorstellung der investiven Maßnahmen". Der Haushaltsplan ist bereits überfällig. Die eifrigen Stadträte hatten aber keine Lust, darüber öffentlich zu diskutieren:
"'Es sind Punkte dabei, die erst ordentlich vorbesprochen werden sollten', meinte Fraktionsvorsitzender Wolfgang Sievert. 'Es lässt sich freier diskutieren, dafür sind die Ausschüsse da', bestätigte Günter Knorr (CSU). 'Dann werden die Punkte in der öffentlichen Sitzung behandelt. Das schließt Bürgertransparenz nicht aus', sagte Ingrid Kohles (FW) ergänzend. Das Gremium stimmte dem Antrag bei vier Gegenstimmen aus dem Bürgerverein zu."
Liebe Stadträte, Gemeinderatssitzungen sind grundsätzlich öffentlich (Art. 52 Gemeindeordnung). Es hilft auch nichts, den Haushalt im Finanzausschuss zu diskutieren und in der Sitzung, in der der Haushalt beschlossen wird, alle Diskussion zu unterdrücken, mit dem Hinweis, das sei ja alles schon ausführlich im Ausschuss besprochen worden. Die Bürger haben das Recht, die Beschlussfassung anhand einer öffentlichen Debatte nachvollziehen zu können.
Das Manöver der Stadtratsmehrheit war zu offensichtlich. Sie hat keinen Arsch in der Hose, um wichtige Themen in öffentlicher Sitzung zu diskutieren. Es könnte ja vielleicht jemand bei der nächsten Wahl böse sein. Die Ausschüsse sind nicht für freiere Diskussion da, sondern nur zur Vorberatung, nicht zur Beratung (Art. 32 Gemeindeordnung). Wozu sitzen Leute im Stadtrat, die nicht soviel Rückgrat haben, in der Öffentlichkeit zu ihrer Meinung zu stehen? Ich bedauere zutiefst, einige davon gewählt zu haben.
Was es bedeutet, keinen Haushaltsplan zu haben, konnte man an den Beschlüssen zur Ausschreibung Leite und Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth sehen: Jeder dieser Beschlüsse muss einzeln vom Landratsamt genehmigt werden. Das bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der Stadtrat hat sich selbst entmündigt.
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