23. März 2024

Analphabeten im Friedhof?

In Deutschland können 6,2 Mio. Erwachsene nicht lesen und schreiben. Für diese Menschen ist es natürlich unmöglich, den Sinn des am Friedhof angebrachten Schildes zu erfassen und zu verstehen: "Bitte Tor schließen". Das Bild habe ich heute am Samstagmittag aufgenommen.

Für alle anderen Erwachsenen, die das Tor öffnen und der freundlichen Bitte zum Schließen nicht nachkommen, gibt es keine Entschuldigung. Ich habe spontan einen Selbstversuch unternommen. Ohne Bedienungsanleitung und ohne Einweisung ist es mir gelungen, das Tor in unter einer Minute zu schließen. Bitteschön, gern geschehn!

6. März 2024

Bayerisches Naturschutzgesetz gilt auch in Burgkunstadt

In kürzester Zeit bin ich in der Umgebung von Burgkunstadt in freier Natur auf zwei solche Schilder gestoßen:

Natürlich gehören Grundstücke irgendjemandem. In der Regel wird es sich auch um Privateigentum handeln. Allerdings gelten auch für Privatgrundstückseigentümer unsere Gesetze. Hier trifft beispielsweise das Bayerische Naturschutzgesetz zu. Dort heißt es in Art. 27: "Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden." Ich darf also nicht nur das Grundstück betreten, ich darf es sogar kostenlos.

Wenn das Grundstück landwirtschaftlich genutzt wird, ist das Betretungsrecht auf die Zeit außerhalb der Nutzungszeit beschränkt: "Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses" (Art. 30, BayNatSchG). Die Zeit des Aufwuchses bei Wiesen geht von etwa März bis Oktober. Natürlich gilt das Betretungsverbot auch für Hunde.

Wenn schon ein Schild aufgestellt werden soll, dann müsste in etwa darauf stehen: Betreten erlaubt im Rahmen des Bayerischen Naturschutzgesetzes! Aber ein solches Schild wäre so überflüssig wie das aktuelle.

3. Januar 2024

Die Gläubiger entscheiden über Regiomed, nicht die Eigentümer

Nun ist sie also da, die Regiomed-Insolvenz. Die Verantwortlichen beeilten sich, die Folgen der Insolvenz in der Presse zu beschönigen. Die Gehälter seien von Januar bis März mit dem Insolvenzgeld gesichert, behauptet Geschäftsführer Michael Musick. Leider vergaß er zu erwähnen, dass das Insolvenzgeld dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate entspricht und gedeckelt ist. Ein gutverdienender Arzt wird da schon einige Abschläge hinnehmen müssen.

Musick versichert auch: "Die gesamte Gesundheitsversorgung von den Kliniken bis zu den Medizinischen Versorgungszentren ist gesichert und wird ungehindert weiterlaufen." Natürlich hat die Insolvenz Einfluss auf die betrieblichen Abläufe. Alle Mitarbeiter werden sich Gedanken über ihre berufliche Zukunft machen. Es ist mit vermehrten Kündigungen zu rechnen. Vermutlich werden zunächst die kündigen, die in der Insolvenz die höchsten Einbußen erleiden.

Die Unterauftragnehmer und Lieferanten von Regiomed werden nur noch gegen Vorkasse Leistungen erbringen. Sie müssten ja sonst damit rechnen, dass sie kein Geld für ihre Waren und Dienstleistungen bekommen. Die Gläubiger bleiben zum größten Teil auf den Kosten sitzen. Abhängig von der Insolvenzmasse bekommen sie nur einen Bruchteil ausgezahlt. Oder wie Dr. Rainer Eckert so schön meinte, im Insolvenzverfahren würden die Altschulden nicht fällig.

Landrat Christian Meißner benennt einen Schuldigen an der Insolvenz, nämlich Stadt und Landkreis Coburg, und betont: "Ich werde meine Zeit nicht mit Schuldzuweisungen verplempern." Und weiter sagte er laut Obermain-Tagblatt, "sein Ziel sei es, das Klinikum in kommunaler Hand weiterzuführen. Daher werde er genau darauf achten, im Eigenverwaltungsverfahren die Interessen des Landkreises einzufordern, auch wenn er das Heft nicht mehr in der Hand habe."

Stellen wir mal nicht die Frage, wer Schuld an der Insolvenz ist, sondern wer dafür verantwortlich ist. Verantwortlich sind Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung. Wer war denn so im Aufsichtsrat und sogar eine Zeitlang Aufsichtsratsvorsitzender? Ach ja, ein gewisser Christian M., der bei den ersten Verlusten 2018 von nichts wusste. Auch 2019 war Christian M. von den Defiziten überrascht. 2020 wusch Christian M. weiterhin seine Hände in Unschuld. Und im September 2023 zeigten sich die Wissenslücken von Christian M. ganz deutlich wieder im Kreisausschuss. 

Man sieht an den wenigen Beispielen, dass Meißner anscheinend nie das Heft bei Regiomed in der Hand hatte, geschweige denn jetzt. Im Insolvenzverfahren wird ein Insolvenzplan erstellt. Diesem Insolvenzplan müssen die Gläubiger zustimmen. Über die Zukunft von Regiomed entscheiden also die Gläubiger, nicht die Eigentümer. Das Hauptinteresse der Gläubiger liegt darin, einen möglichst hohen Teil ihrer Forderungen ersetzt zu bekommen.

Wenn das Klinikum Lichtenfels in kommunaler Hand bleiben soll, müsste der Landkreis das Klinikum Regiomed abkaufen. Das ganze Desaster wird dem Landkreis und den Gemeinden (über die Kreisumlage) noch sehr teuer zu stehen kommen.