6. März 2024

Bayerisches Naturschutzgesetz gilt auch in Burgkunstadt

In kürzester Zeit bin ich in der Umgebung von Burgkunstadt in freier Natur auf zwei solche Schilder gestoßen:

Natürlich gehören Grundstücke irgendjemandem. In der Regel wird es sich auch um Privateigentum handeln. Allerdings gelten auch für Privatgrundstückseigentümer unsere Gesetze. Hier trifft beispielsweise das Bayerische Naturschutzgesetz zu. Dort heißt es in Art. 27: "Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden." Ich darf also nicht nur das Grundstück betreten, ich darf es sogar kostenlos.

Wenn das Grundstück landwirtschaftlich genutzt wird, ist das Betretungsrecht auf die Zeit außerhalb der Nutzungszeit beschränkt: "Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses" (Art. 30, BayNatSchG). Die Zeit des Aufwuchses bei Wiesen geht von etwa März bis Oktober. Natürlich gilt das Betretungsverbot auch für Hunde.

Wenn schon ein Schild aufgestellt werden soll, dann müsste in etwa darauf stehen: Betreten erlaubt im Rahmen des Bayerischen Naturschutzgesetzes! Aber ein solches Schild wäre so überflüssig wie das aktuelle.

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