15. August 2017

Wahlzeit, liebe Behinderte!

In Burgkunstadt leben überdurchschnittlich viele behinderte Wähler. Das hat mittlerweile auch die SPD geschnallt. Die CSU war da allerdings früher dran. Sie entdeckte schon Ende 2016 den Behinderten als Wähler. Auch die SPD-Landtagsabgeordnete Susann Biedefeld fordert jetzt spät, aber noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl, den behindertengerechten Umbau des Burgkunstadter Bahnhaltepunkts (einen Bahnhof gibt es ja nicht mehr).

Die CSU hat mehr Geld im Beutel, deshalb konnte sie es sich auch leisten, im Dezember extra eine Rollstuhlfahrerin aus Baunach für einen Fototermin anreisen zu lassen. Die SPD ist da arm dran: Es war nur ein Foto von Biedefeld am Einstieg eines Zuges möglich. Wenigsten war der Zug rot. Ob Biedefeld tatsächlich mit dem Zug gefahren ist, wissen wir leider nicht.

Es gilt immer noch das, was ich im Januar zum behindertengerechten Bahnhof geschrieben habe: Wenn der Behinderte nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln behindertengerecht zum Bahnhof kommt, nützt ihm auch der behindertengerechte Bahnhof nichts.

11. August 2017

"Die wollen uns bescheißen!"

Wenn es nicht so ein Trauerspiel wäre, könnte man direkt darüber lachen - über die gesplittete Abwassergebühr und den Dilettantismus der Stadtverwaltung und des Stadtrats. Stadtrat Thomas Müller hat vollkommen recht, wenn er sagt: „Es kann doch nicht sein, dass nur die drei Bürger, die gegen die rechtswidrige Entwässerungssatzung geklagt haben, korrekt abgerechnet werden.“ Gerhard Herrmann schreibt im Obermain-Tagblatt in diesem Zusammenhang von Rechthaberei. Anscheinend hat auch er die Thematik nicht vollständig erfasst.

Es geht nicht um Rechthaberei, sondern um die korrekten Abläufe in einer Gemeinde eines Rechtsstaates. Dank der Klagen und Widersprüche dreier Bürger, die übrigens nicht alle Mitglieder im Bürgerverein sind, hat der Stadtrat die rechtswidrige Gebührensatzung rückwirkend zum 1. Januar 2015 durch eine rechtskonforme Satzung ersetzt. Im Kommunalrecht gilt der Grundsatz: Keine Gebühren ohne gültige Satzung! Für das Jahr 2014 liegt keine gültige Satzung vor, damit können auch die Bürger, die geklagt oder Widerspruch eingelegt haben, für 2014 nicht zu einer Gebührenzahlung verpflichtet werden.

Eine Satzung darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, sonst ist sie von Anfang an ungültig. Ein solches höherrangiges Recht ist das Grundgesetz. Aus Art. 3 Abs. 1 GG - "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." - folgt der Grundsatz der Gebührengerechtigkeit. Es kann also wirklich nicht sein, dass Bürger ohne zwingenden Grund unterschiedlich abgerechnet werden. Ein solcher zwingende Grund liegt nicht vor. Auch für 2014 könnten alle Bescheide geändert werden.

Der Vorteil für alle Bürger läge darin, dass die, die durch die gesplittete Abwassergebühr weniger bezahlen müssen, eine Rückzahlung erhielten. Die, die mehr zahlen müssten, bräuchten keine Nachzahlung zu leisten. Der eigentliche Grund, warum die Stadt die Bescheide für 2014 nicht ändern will, liegt also darin, dass es ein Verlustgeschäft für die Stadt wäre. Der Volksmund sagt dazu: "Die wollen uns bescheißen!"

Die Begründung von Kämmerin Heike Eber zum Vorgehen der Stadt ist einfach putzig: Es gäbe kein Gesetz, das die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr fordere. Deshalb müsse man nur die drei Kläger neu abrechnen. Liebe Frau Eber: Es gibt auch kein Gesetz, das verbietet, einer Kämmerin ihr Eigentum wegzunehmen. Ich erlaube mir daher, demnächst Ihr Konto zu plündern. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Es gibt natürlich ein Gesetz, das Eigentum schützt, genauso wie es ein Gesetz gibt, das eine verbrauchsabhängige Gebührenabrechnung fordert. Das Ding heißt Kommunalabgabengesetz. Zur Erinnerung: § 8 Abs. 4 KAG lautet: "Die Gebühren sind nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung oder das kommunale Eigentum benutzen; sonstige Merkmale können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn öffentliche Belange das rechtfertigen." Das heißt, wer mehr Wasser einleitet, muss mehr bezahlen, insbesondere auch, wenn er mehr Regenwasser einleitet. Deswegen fordert die Rechtsprechung die gesplittete Abwassergebühr.

Woher Eber weiß, dass viele Bürger lieber allein nach dem alten Frischwassermaßstab abgerechnet würden, ist mir ein Rätsel. Außer denen, die sich nicht waschen oder die ihre Grundstücke versiegelt haben, zahlen alle anderen weniger Abwassergebühren. Das kann jeder selbst ausrechnen, indem er seine Gebühren nach der alten und der neuen Satzung ausrechnet. Die Grundrechenarten reichen dafür aus.

2. August 2017

Mobilfunkangsthasen haben sich wieder geängstigt

Die Gehirnvernebler von der Bürgerinitiative Mobilfunkstandort Altenkunstadt (BI) haben wieder einmal zugeschlagen. Mit dem neuen Mobilfunkmast soll angeblich die Strahlenbelastung in den Wohngebieten gesenkt werden. Leider hat die BI immer noch nicht kapiert, dass dadurch die Strahlenbelastung eher steigt, weil die Mobilfunkgeräte dann mit einer höheren Leistung senden müssen, damit am Mobilfunkmast noch etwas ankommt.

Als neuesten Beweis für die Gefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung muss jetzt das Urteil eines italienischen Provinzrichters herhalten, der der Meinung ist, dass das Trigeminusneurinom (gutartiger Tumor) eine Folge eines exzessiven Handy-Gebrauchs ist. Im Allgemeinen ist die Ursache für eine solche Erkrankung unbekannt. Eine bekannte Ursache ist eine Genmutation, die vererbt wird. Von 100.000 Menschen erkranken ca. 3 an einem solchen Tumor.

Für alle, die noch einigermaßen logisch denken können: In den letzten 20 Jahren Mobilfunkgeschichte gab und gibt es Millionen Handy-Nutzer, die ihr Telefon auch exzessiv nutzen. Wenn also Mobilfunkstrahlung diese Art von Tumor verursachen würde, müssten dann nicht die Erkrankungszahlen signifikant gestiegen sein? Hätten die Neurochirurgen nicht schon längst Alarm geschlagen?

Ein Fachinformatiker hat den Strahlenangsthasen auf der BI-Versammlung noch Tipps gegeben, wie sie die Strahlenbelastung zuhause minimieren könnten. Die Tipps waren alle richtig. Es fehlte aber der wichtigste Tipp: Wenn man wirklich so große Angst vor Strahlen hat, muss man konsequenter Weise alle Sender im Haus abschalten und auf drahtgebundene Geräteverbindungen zurückgreifen. Aber das will anscheinend auch keiner. Für die ganz ängstlichen Angsthasen habe ich auch noch Tipps: keine Geräte mit Elektronik im Haus einschalten (Computer, Fernseher), weil diese Geräte ebenfalls strahlen; metallbedampfte Fensterscheiben einbauen; Wände und Decken mit Alufolie tapezieren.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass Mobilfunkstrahlung für Menschen gefährlich ist. Es gibt aber wissenschaftliche Nachweise, dass Stickoxide von Diesel-PKW schädlich sind. Eine Studie schätzt die zusätzlichen Todesfälle, die wegen Nichteinhaltung der Abgasnormen aufgetreten sind, in der EU auf 11.400 Menschen. Es wäre daher wichtiger, in Altenkunstadt für ein sofortiges Dieselfahrverbot einzutreten, als weiter dem Popanz "Gefahr durch Mobilfunk" zu huldigen.

Von meiner Heimatzeitung am Obermain wünsche ich mir - ich fürchte, vergebens -, dass sie nicht nur berichtet, was gesagt wird, sondern das, was wahr ist. Wie das aussehen kann, zeigt der Bericht aus der FAZ (Link siehe oben).