15. Juli 2021

Identitätsideologie und sonstiger Quatsch

Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse, vielleicht haben Sie es so am Rande mitbekommen: Die Lufthansa begrüßt ihre Fluggäste künftig nicht mehr mit "Sehr geehrte Damen und Herren". Sie will eine genderneutrale Sprache verwenden. Die Flugbegleiter sind gehalten, die Anrede wegzulassen. Sie sollen allerdings nicht bestraft werden, wenn sie sich nicht daran halten. Für mich ist diese Meldung ein weiterer Auswuchs der um sich greifenden Identitätsideologie.

Wikipedia gibt eine kurze prägnante Definition der Identitätspolitik: "Identitätspolitik (englisch identity politics) bezeichnet eine Zuschreibung für politisches Handeln, bei der Bedürfnisse einer spezifischen Gruppe von Menschen im Mittelpunkt stehen. Angestrebt werden höhere Anerkennung der Gruppe, die Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Position und die Stärkung ihres Einflusses. Um die Mitglieder einer solchen Gruppe zu identifizieren, werden kulturelle, ethnische, soziale oder sexuelle Merkmale verwendet. Menschen, die diese Eigenschaften haben, werden zu der Gruppe gezählt und häufig als homogen betrachtet." Natürlich ist es wichtig und richtig, Benachteiligungen in einer Gesellschaft zu beseitigen. Gefährlich für eine demokratische Gesellschaft wird es dann, wenn dies zu einer Grüppchenbildung und damit Zersplitterung innerhalb der Gesellschaft führt, anstatt die Gemeinsamkeiten zu betonen.

Ziel solcher Gruppeneinteilungen ist es auch, für die Mitglieder einen besonderen Schutzstatus zu erreichen. Es geht also nicht mehr nur um gleiche Rechte, sondern auch um spezielle Rechte für diese Gruppe. Teilweise stilisieren sich diese Gruppen als Opfer oder werden als solche stilisiert. Die Auswüchse dieser Identitätsideologie gehen dann so weit, dass in einem Berliner Theater ein türkischer Gemüsehändler nur von einem Türken gespielt werden darf. Warum muss er aber kein Gemüsehändler sein oder er nicht wenigstens einen Gemüsehändlerhintergrund haben? 

In der Realität gehört ein Mensch natürlich nicht nur zu einer Identitätsgruppe. Mit der Homogenität einer solchen Identitätsgruppe ist es dann auch nicht mehr weit her. Das Ganze wird ungeheuer komplex. Zudem gibt es Abstufungen im Opferdasein: Der türkische Gemüsehändler ist ein größeres Opfer als der Türke, der Türke aber generell ein größeres Opfer als der deutsche Gemüsehändler.

Die Opferreihenfolge geht für Geschlechter ungefähr so: Mann (kein Opfer, sondern generell Täter), Frau, Lesbe, Schwuler, bisexuell, transgender, transsexuell, intersexuell, queer - englisch abgekürzt LGBTQI. Wer nicht weiß, was das alles ist, bitte selbst googlen. Bei der Hautfarbe geht es nach dem Weißheitsgrad: Weiße sind Täter, Schwarze Opfer, dazwischen liegen alle anderen. Schwierig wird es, wenn die Merkmale kombiniert werden: Ist ein schwarzer Heterosexueller ein größeres Opfer als ein weißer Schwuler? Darüber gibt es heftige Debatten in der Indentitätsgemeinde. Ein praktischeres Beispiel ist die Kritik am islamischen Kopftuch: Ist das Kopftuch ein Zeichen der Unterdrückung der muslimischen Frauen oder ein Symbol der muslimischen Identität?

Schon an diesen einfachen Beispielen sieht man, dass die Identitätsideologie eher zur Spaltung der Gesellschaft als zu ihrer Einigung beiträgt. Zudem trägt jeder Mensch sehr viele Identitäten in sich, die ihn jeweils zu einer einzigartigen Persönlichkeit machen. Vielleicht ist es gar nicht so schlimm, wenn sich ein paar Theoretiker über Identitäten überflüssige Gedanken machen. Leider hat dieses fruchtlose Theoretisieren ganz praktische Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Viele gehen davon aus, dass Opfer nicht gleichzeitig Täter sein können, das widerspräche der reinen Lehre. Das zeigte sich an der unterschiedlichen Bewertung der sexuellen Übergriffe in Köln in der Neujahrsnacht 2015/2016. Die Täter waren überwiegend nordafrikanische und arabische Männer, die Opfer weiße Frauen. Die reine Identitätslehre sagt aber, dass Nordafrikaner und Araber mehr Opfer sind als weiße Frauen. Wie soll man damit umgehen?

Sichtbar werden die Auswüchse in der Sprache und in dem von der Ideologie vorgegebenen Sprachregeln. Wer sich nicht an diese neuen Sprach- und Sprechregeln hält, wird von den Ideologen ausgegrenzt. Das erinnert mich ein bisschen an das Neusprech aus George Orwells 1984.

Begonnen hat alles mit dem Gendersternchen/Binnen-I/Gender-Doppelpunkt und was weiß ich noch. Dann kam in den Stellenanzeigen das m/w/d auf, weil man ja die Diversen auch nennen muss. Mittlerweile gibt es Diskussionen, ob man nicht d/m/w schreiben muss, um den Diversen die jahrtausende lang versagte Wertschätzung entgegenzubringen. Die neueste Entwicklung ist jetzt das Anredeverbot bei der Lufthansa. Denken wir das Ganze weiter: Wie soll ich zukünftig meine Gesprächspartner anreden? Herr Müller, Frau Müller ist noch klar. Was mache ich aber, wenn mein Gegenüber zur LGBTQI-Fraktion gehört? Rede ich es dann mit Lesbe Müller, Schwuler Müller oder Querer Müller an? Dann brauchen wir natürlich noch einen Genus für Diverse. Oder wir schaffen den Genus radikal ab, wie die Engländer.

Früher war ein Mensch mit einem Penis ein Mann, ein Mensch mit Vagina eine Frau und die nicht eindeutig als Mann oder Frau identifizierbaren waren Zwitter. Heute kann sich dank Identitätspolitik jeder sein eigenes Geschlecht zulegen. Ich kann mich also als Mann als Frau fühlen und so leben. Jetzt gibt es aber im Sport das Problem, dass ich zwar als Frau leben kann, ich aber trotzdem einen männlichen Körper habe. Laut Identitätsideologie dürfte ich als Frau starten, weil das ja meine Identität ist, die richtigen Frauen haben aber etwas dagegen, weil sie gegenüber dem vielen Testosteron benachteiligt sind. Noch dazu verletzen Geschlechtstests nach Meinung einiger die Würde des irgendwie gearteten Athleten. Auch hier stellt sich für die Identitätsideologen die Frage, wer das größere Opfer ist: die biologische Frau oder der intersexuelle Mann, der sein Frausein auch im Sport ausleben will?


8. Juli 2021

Frieß ist zornig

 Bürgermeisterin Christine Frieß ist mal wieder furchtbar böse auf den Bürgerverein. Grund dafür ist der Antrag des Bürgervereins zur Einbindung des Stadtrats in Grundstücksgeschäfte. Ihrem Zorn ließ sie heute in einer Stellungnahme im Obermain Tagblatt (Seite 12) freien Lauf. Dabei vergaß sie leider, den Adressaten ihrer Tirade zu benennen, aus dem Zusammenhang kann man jedoch schließen, dass sie damit wohl die Fraktion des Bürgervereins meinte.

Frieß behauptet weiterhin, der Verkauf der Schuhfabrik Büttner an einen Investor sei allein aus persönlichen Gründen gescheitert, nicht auch an einer strittigen Vertragsklausel: "Auch heute möchte ich nochmals betonen, dass der Stadtverwaltung und mir als Grund für das Scheitern dieses Vertrages ausschließlich ein persönlicher Grund mitgeteilt wurde." Dazu konnte man im Obermain Tagblatt vom 13. Mai auf Seite 12 unter der Überschrift "Aus für Burgkunstadter Kunst-Fabrik" eine Stellungnahme des Ehepaars Scheid lesen, warum sie vom Kauf zurückgetreten sind: "Als Auslöser für ihren Rückzieher nennt Lucia Scheid-Nam nicht nur 'private Gründe', sondern vor allem auch ein Rückkaufsrecht, das die Stadt im Notarvertrag festschreiben wollte."

Gehen wir mal davon aus, dass alle Beteiligten die Wahrheit sagen. Dann kann es nur sein, dass Käufer, Verkäufer und Notar nicht miteinander geredet und verhandelt, sondern sich nur gegenseitig etwas mitteilen haben lassen. Ich habe bisher zwei Grundstücksgeschäfte abgeschlossen. Ich habe dabei mit dem Käufer bzw. Verkäufer über strittige Klauseln gesprochen, anstatt mir etwas mitteilen zu lassen. Wenn Frieß ein bisschen mehr Eifer bei den Verkaufsverhandlungen gezeigt hätte, hätte man die Rückkkaufsklausel sicher im beiderseitigen Einvernehmen so umformulieren können, dass beide Parteien zufrieden hätten sein können. Für den Verkäufer ist der Rückkauf durch den Käufer zum Verkaufspreis ein Unding, wenn er schon bei Ausübung des Rückkaufsrechts das Gebäude teilweise saniert hat. So ließt sich jedenfalls die Rückkaufsklausel, die Frieß in ihrer Stellungnahme preisgegeben hat. Nur mal so nebenbei: Der Vertrag wurde doch sicher in nichtöffentlicher Sitzung besprochen. Wie kommt die Bürgermeisterin dazu, Informationen aus einer nichtöffentlichen Sitzung in der Presse breitzutreten? Gibt's da nicht eine Schweigepflicht?

Frieß rechtfertigt sich dann noch mit Verweis auf den Notar: "Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass auch auf nochmaliger Nachfrage im Notariat bestätigt wurde, dass alle Vertragsklauseln einwandfrei waren." Natürlich waren die Vertragsklauseln einwandfrei. Die Vertragsparteien können vereinbaren, was sie wollen, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt. In Deutschland herrscht nämlich Vertragsfreiheit. Der Notar muss nur die Parteien auf die Konsequenzen des Vertrags hinweisen. Der Notar entscheidet auch nicht über den Kaufpreis, er beurkundet den Kauf nur und regelt die Kaufabwicklung. Genauso gut hätte im Vertrag stehen können, dass die Stadt beim Rückkauf die beim Käufer aufgelaufenen Kosten ersetzen muss. Das ist einfach Verhandlungssache. Zum Verhandeln gehört, dass man miteinander spricht und sich nicht nur etwas mitteilen lässt. Die frieß'schen Einlassungen nähren bei mir doch den Verdacht, dass sie nur wenig Ahnung von Geschäften hat.

Weder im Bericht des Obermain Tagblatts noch im Antrag des Bürgervereins steht, dass der Bürgerverein die Kompetenz und Erfahrung der Verwaltung in Zweifel zieht. Der einzige Abschnitt aus dem Antrag des Bürgervereins, aus dem man böswillig Zweifel des Bürgervereins an der Kompetenz der Verwaltung herauslesen könnte, ist dieser: "Im Rahmen der Aufklärung der Problematik wurde ersichtlich, dass dieser Fehler wahrscheinlich nicht entstanden wäre, wenn der Stadtrat die Möglichkeit gehabt hätte, den Entwurf rechtzeitig einzusehen. In allen Fraktionen gibt es nämlich Mandatsträger, die entweder aufgrund beruflicher Fachkenntnisse oder ihrer Erfahrung die Fähigkeit hätten, problematische Formulierungen zu erkennen. Hierauf sollte zum Nutzen der Stadt Burgkunstadt zurückgegriffen werden." Wenn man gegenüber einer Person einen Fehler nicht als Fehler bezeichnen und darauf hinweisen darf, dass Stadträte auch etwas wissen, scheint mir mit dieser Person etwas nicht zu stimmen.

Der Bürgerverein hatte ebenfalls beantragt, dass der Stadtrat künftig über die Ausübung von Vorkaufsrechten abstimmen solle. Dieses Ansinnen weist Frieß vehement von sich, weil ihr ja diese Aufgabe per Geschäftsordnung übertragen worden sei. Dabei hat die Verwaltung dazu in der Sitzungsvorlage den konstruktiven Vorschlag gemacht, die Geschäftsordnung zu ändern: "In diesem Falle müsste § 13 Abs. 2 Nr. 4d der Geschäftsordnung geändert werden, weil hiernach die Erteilung von Negativzeugnissen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB in den Zuständigkeitsbereich der Ersten Bürgermeisterin fällt."

Auch bei der Wahrnehmung von Notarterminen bleibt Frieß trotzig. In ihrer Stellungnahme schreibt sie: "In Ausnahmefällen [...] werde ich solche Termine selbst wahrnehmen." Es wäre schön, wenn sie nur in Ausnahmefällen Notartermine nicht selbst wahrnehmen würde. Art. 38 Gemeindeordnung sagt: "Erklärungen, durch welche die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform; das gilt nicht für ständig wiederkehrende Geschäfte des täglichen Lebens, die finanziell von unerheblicher Bedeutung sind. Die Erklärungen sind durch den ersten Bürgermeister oder seinen Stellvertreter unter Angabe der Amtsbezeichnung zu unterzeichnen. Sie können auf Grund einer den vorstehenden Erfordernissen entsprechenden Vollmacht auch von Gemeindebediensteten unterzeichnet werden." Erst kommt der Bürgermeister, dann der Stellvertreter und dann der Gemeindebedienstete mit Vollmacht. Natürlich ist so ein Notartermin lästig, wenn man lieber in seinem Chefsessel sitzt oder Spatenstiche ausführt. Allerdings haben Spatenstiche keine Auswirkung auf die Gemeinde, Grundstücksgeschäfte aber schon.

Andererseits behauptet Frieß, sie würde die Unterschriften selbst leisten. Grundstückskaufverträge werden aber in Anwesenheit aller Beteiligten beim Notar verlesen und beurkundet. Wikipedia sagt dazu: "Beurkundung bedeutet, dass die beteiligten Käufer und Verkäufer in einer Verhandlung vor dem Notar ihren zu beurkundenden Willen erklären (§ 8 BeurkG), der nach Belehrung durch den Notar in eine Niederschrift aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Beteiligten und dem Notar eigenhändig unterschrieben wird (§ 9, § 13 BeurkG)." Sollte es sein, dass die Bürgermeisterin gar nicht merkt, dass sie beim Notar Grundstücksgeschäfte unterzeichnet?

Anscheinend weiß Frieß auch nicht, was ein Vertreter ohne Vollmacht ist. Geschäftsabschlüsse ohne Vertretungsmacht können widerrufen werden (Art. 178 BGB). Sie sind schwebend unwirksam. Zudem haftet der Vertreter ohne Vertretungsmacht für das Geschäft (Art. 179 BGB).