Der Bauauschuss des Burgkunstadter Stadtrats war ein kleiner ein Trotzkopf. Wie anders ist es zu erklären, dass er nach einem Ortstermin mit dem Bayreuther Verwaltungsgericht einem Vergleich zum Errichten von Werbetafeln ablehnt. Nur Bürgermeisterin Christine Frieß und Stadtrat Michael Doppel zeigten Einsicht und stimmten für den Vergleich. Aber es ist ja nicht ihr eigenes Geld, das die Bauausschussmitglieder verprozessieren.
Werbeanlagen müssen im Allgemeinen genehmigt werden, wenn sie nicht in einem schützenswerten Gebiet liegen (Juraforum). Dazu gibt es beispielsweise schon ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Auszug aus der Urteilsbegründung: "Denn nicht jedes Ortsbild ist schützenswert; eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums muss für Einschränkungen seines Gebrauchs (hier: der Baufreiheit) hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange auf ihrer Seite haben."
Der geschäftleitende Beamte Sven Dietel ist davon anscheinend überrascht worden: "Die kommunale Planungshoheit für Werbeanlagen wurde vor Gericht soweit ausgehöhlt, dass wir sie eigentlich nur noch im denkmalgeschützten Bereich verbieten können." Wenn er die Nachlieferungen für die Loseblattsammlungen der Stadt nicht nur abheften, sondern auch einmal lesen würde, hätte er das sicher auch gewusst. Ich bin kein geschäftsleitender Beamter, habe aber nach einer kurzen Internetrecherche die entsprechenden Informationen gefunden.
Im übrigen wurde die Planungshoheit nicht vor Gericht ausgehöhlt, sie wurde durch Gesetze so eingeschränkt. Aber was will man schon von einem Beamten erwarten, der der Meinung ist, er müsse sich nicht an die Gemeindeordnung halten, weil sie nicht mehr zeitgemäß sei.
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