Kämmerin Heike Eber beklagte in der letzten Stadtratssitzung wieder einmal das Elend dieser Welt. Anlass war dieses Mal die gesplittete Abwassergebühr. Laut Eber gestalte sich "die Ermittlung der versiegelten Flächen und der Abflüsse zur Festsetzung der gesplitteten Abwassergebühr" aufwändig. Dazu ist zu sagen, dass die letzte Gebührensatzung vom 07.11.2014 stammt. Damals wussten Stadtrat und Verwaltung schon, dass diese Satzung gegen geltendes Recht verstößt. Die Verwaltung hat es nicht geschafft, innerhalb von zwei Jahren die gesplittete Abwassergebühr einzuführen.
Leider konnte Eber auch keinen Termin nennen, wann denn nun das Jahrhundertwerk fertiggestellt wird. "Wann die Endabrechnung vorliegt, konnte die Kämmerin aufgrund der aufwändigen Berechnungen und zahlreicher Krankenfälle nicht sagen." Auch der hartnäckigste Beamtenschnupfen sollte nach drei Wochen intensiver Bettruhe abgeklungen sein. Berücksichtigt man noch eine einwöchige Erholungsphase am Schreibtisch, so ist der Verwaltungsbeamte spätestens nach vier Wochen schon wieder einsatzfähig. Warum man diese Zeit bei einer Terminaussage nicht berücksichtigen kann, ist mir unverständlich. Wie haben das nur alle anderen Gemeinden geschafft, das mit der gesplitteten Abwassergebühr?
Obwohl die Verwaltung in drei Jahren keine geltende Gebührensatzung auf die Reihe gebracht hat, schämt sie sich nicht, Vorauszahlungsbescheide zu verschicken. Dabei lernt der kleine Beamtenanwärter schon in der ersten Klasse der Beamtenschule diesen geheiligten Grundsatz, der ihn sein ganzes Leben begleitet: "Kein Gebührenbescheid ohne geltende Satzung!" Hat die Kämmerin in dieser Unterrichtsstunde gefehlt oder verstößt sie absichtlich gegen geltendes Recht?
Korrektur: In der vorhergehenden Version war von drei Jahren Zeit für die Erstellung der Gebührensatzung die Rede. Es sind aber nur zwei Jahre.
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