Im Bericht des Obermain-Tagblatts über die Burgkunstadter Bürgerversammlung fehlte leider der Bericht der Bürgermeisterin Christine Frieß komplett. Stattdessen widmete Reporter Stephan Stöckel ein Drittel des Berichts der Frage, ob die Bürgermeistern zu Recht oder zu Unrecht beschuldigt wurde, einem Bürger unhöflich geantwortet zu haben. Bei meiner Ausbildung zum Hobby-Journalisten hatte ich mal gelernt, dass in einem Bericht das Wichtigste zuerst beschrieben wird. Wenn diese Frage - nach Positionierung im Text und nach Umfang des Textteils muss ich das schließen - das wichtigste Thema der Bürgerversammlung war, ist da etwas schief gelaufen. Es kann natürlich auch sein, dass der Reporter sein Handwerk nicht so richtig versteht.
Die Bürgerversammlung ist ein Mitberatungsrecht der Bürger einer Gemeinde. Das ist in Art. 18 Gemeindeordnung geregelt. Sie muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Sie dient der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten. Jeder Bürger hat Rederecht. Die Bürgerversammlung ist also nicht nur ein Bericht des Bürgermeisters und eine Beantwortung vorab schriftlich eingereichter Fragen; jeder Bürger darf Reden und auch spontan Fragen stellen. Personen, die keine Gemeindemitglieder sind, haben kein Rederecht. Zudem kann die Bürgerversammlung Empfehlungen aussprechen, die der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten behandeln muss. Es wäre schön, wenn die Bürger vor der nächsten Bürgerversammlung über dieses Mitberatungsrecht aufgeklärt würden.
Leider hat die Bürgermeisterin gegen Art. 18 GO verstoßen. Sie hat nämlich dem Altenkunstadter Bürger Volker Thormählen ohne Abstimmung der Bürgerversammlung ein Rederecht eingeräumt. Thormählen kann gerne in Altenkunstadt seine Bürgerversammlung besuchen und den dortigen Bürgermeister zum Lehrschwimmbecken löchern, aber nicht in Burgkunstadt.
Dass die Bürgermeisterin gerne gegen die Gemeindeordnung und andere Gesetze verstößt, hat sie in der Bürgerversammlung wieder einmal selbst bewiesen. Sie ist der Meinung, dass man den Haushaltsplan nicht bis zum 30. November des Vorjahres beschließen müsse, obwohl die Gemeindeordnung das eindeutig vorschreibt. Auf den Einwand, dass andere Gemeinden das auch schafften, antwortete sie, sie vermöge keinen Verstoß gegen die Gemeindeordnung zu sehen. Ich empfehle ihr eine Blick in das Bayerische Verwaltungsportal, um ihre Kenntnisse aufzufrischen.
Auf die Frage nach belastbaren Zahlen zur gesplitteten Abwassergebühr musste Frieß passen: "Die Ermittlung der abflussrelevanten Flächen ist noch nicht abgeschlossen. Liegen diese Daten vor, dann kann die Kalkulation durchgeführt werden und die entsprechende Satzung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Danach ist eine Endabrechnung für 2015 und 2016 möglich." Stadtrat und Verwaltung wissen seit zwei Jahren, dass die gesplittete Abwassergebühr gesetzlich gefordert ist. Obwohl keine gültige Satzung vorliegt, werden weiterhin Vorauszahlungen aufgrund einer ungültigen Satzung gefordert. Die Verwaltung steht anscheinend über dem Gesetz.
Auf die Frage nach einer Strategie zählte die Bürgermeisterin Prioritäten auf. Anscheinend weiß sie nicht, was eine Strategie ist. Eine Prioritätenliste ist sicher keine Strategie. Hier kann ich auch wieder abhelfen: Merkmale einer Strategie sind nach Gablers Wirtschaftslexikon:
"Eine Strategie trifft Aussagen zu den folgenden vier Bereichen:
(1) dem Tätigkeitsbereich, d. h. dem Ausmaß der Umweltbeziehungen der Unternehmung (Scope/Domain),
(2) den Ressourcen der Unternehmung und den damit verbundenen Fähigkeiten, die strategischen Ziele zu erreichen (Distinctive Competence),
(3) den Wettbewerbsvorteilen der Unternehmung (Competitive Advantage) und
(4) der Synergien, die durch die strategischen Entscheidungen entstehen können."
Ersetzt man im Text Unternehmung durch Gemeinde, so hat man die Merkmale einer Gemeindestrategie. Eine Prioritätenliste trifft zu keinem der vier Bereiche eine Aussage.
Zwar mag die Rechtslage richtig wiedergegeben worden sein. Dennoch ist es aus meiner Sicht absolut gerechtfertigt, wenn ein Vorsitzender eines Burgkunstadter Vereins, auch wenn er selbst auswärts wohnt, im Sinne des Vereins Rederecht wahrnimmt. Wo wären wir ohne örtliche Vereine, die Löschen, die musizieren, die Kinder trainieren usw usw
AntwortenLöschenDie richtige Lösung wäre es gewesen, die Bürgerversammlung darüber abstimmen zu lassen, ob Herrn Thormählen Rederecht eingeräumt werden soll. Das sieht die Gemeindeordnung vor. Noch einfacher wäre es gewesen, wenn ein Burgkunstadter Vereinsmitglied gefragt hätte.
LöschenIch mag Sie nicht.
AntwortenLöschenSie sind so klug, so gescheit. Sie wissen alles besser. Sie haben studiert. Sie können alles besser. Sie haben auf alles eine ach so kluge Antwort wenn es um Belange der Stadt geht. Sie maßregeln jeden der nicht Ihre Klugheit, nicht Ihr Wissen hat.
Sie kritisieren diejenigen, die sich für die Gemeinschaft einsetzen, die in Vereinen aktiv mitarbeiten, die sich als Stadtrat zur Verfügung stellen. Sie ziehen über Personen her, die im Verein ehrenamtlich für die Allgemeinheit arbeiten. Diese Ehrenamtlichen lernen Kindern das Fußballspielen, das Schwimmen, das Handballspielen oder das Singen. Sie aber wissen alles besser, was wer, wann und wo hätte anders machen müssen.
Von Ihnen habe ich in Zusammenhang mit Vereinsarbeit in Burgkunstadt noch nie gehört. Egal ob dies in einem politischen, einem kulturellen oder sportlichen Verein ist. Wahrscheinlich haben Sie dazu keine Zeit, Sie müssen sich ja darauf konzentrieren, in der Zeitung zu lesen und zu antworten, wenn jemand in Burgkunstadt Fehler macht, eine falsche Entscheidung trifft.
Wissen oder können Sie eigentlich auch dann alles besser, wenn in Ihrer Familie Ihre Frau oder Ihre Kinder etwas machen und Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. Sagen sie denen dann auch immer die Meinung und lassen ihre Besserwisserei heraushängen.
Ich mag Sie nicht. Ich habe schon als kleines Kind diejenigen nicht gemocht, die alles besser wussten oder zum Lehrer gingen:„Herr Lehrer, ich weiß was.“ Diese Schulkameraden bekamen dann meistens eine Tracht Prügel und die hat oftmals geholfen. Ich kann Sie aber schlecht verprügeln. Schade, eigentlich. Diese Kinder hatten meistens sehr wenige Freunde. Haben Sie eigentlich Freunde? Ich kann es mir nicht vorstellen.
Da Sie diesen Kommentar natürlich schlecht auf sich sitzen lassen können, bin ich doch gespannt, welche doch so kluge Antwort zurückkommt.
Volker Thormählen
Herr Thormählen, ich mag Sie auch nicht. Sie sind anscheinend neidisch auf Menschen, die intelligenter sind als Sie. Warum können Sie nicht akzeptieren, dass Sie als Altenkunstadter kein Rederecht auf der Burgkunstadter Bürgerversammlung haben?
AntwortenLöschenIch kritisiere die, die sich nicht an Regeln und Gesetze halten, die Unfug treiben, die der Gemeinschaft schaden. Das hat nichts mit Vereinszugehörigkeit zu tun. Wenn sich jemand in den Stadtrat wählen lässt, dann muss er auch mit sachlicher Kritik umgehen können; das gilt auch für Leute, die sich in Vereinen engagieren. Ja, das gilt sogar für mich. Ihr Kommentar ist ein gutes Beispiel dafür, dass ich auch persönliche unsachliche Kritik ertragen muss und kann.
Ich habe mich beispielsweise in der Vergangenheit im katholischen Pfarrgemeinderat engagiert. Da konnten Sie viele tolle Zeitungsberichte von mir lesen. Ich bin aktuell Mitglied in drei Vereinen. Leider bin ich gesundheitlich angeschlagen und dauerhaft erwerbsunfähig.
Selbstverständlich sage ich auch meiner Frau, wenn ich etwas besser weiß, umgekehrt gilt natürlich das Gleiche. Wenn alle Dinge von Leuten gemacht würden, die es besser wissen als die, die es tun, sähe unsere Welt viel schöner aus. Wenn der Klügere nachgibt, überlässt er das Handeln den Dummen. Etwas besser zu wissen hat nichts mit Besserwisserei zu tun. Wissen ist keine Schande!
Anscheinend sind Sie in der Pubertät stecken geblieben, oder wie soll ich sonst Ihre Gewaltphantasien verstehen? Ist ein gewaltaffiner Mensch wie Sie eigentlich geeignet, Kindern das Schwimmen beizubringen?
Ja, ich habe Freunde.
Ich hoffe, ich habe mit meiner sachlichen intelligenten Antwort Ihre Erwartungen erfüllt.