Im November hatte sich der burgkunstadter Stadtrat wider besseres Wissen gegen die gesplittete Abwassergebühr ausgesprochen. In der letzten Stadtratssitzung behauptete Bürgermeisterin Christine Frieß, es gebe keine Rechtsgrundlage für die gesplittete Abwassergebühr. Hier irrt die Bürgermeisterin! Rechtsgrundlage ist das kommunale Abgabengesetz. Gemäß Art. 8, Abs. 4 KAG
sind die Gebühren für die öffentliche Einrichtung nach dem Ausmaß zu bemessen,
in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung benutzen.
Weil die Messung der tatsächlichen Abwassermenge nicht praktikabel ist, hat die ständige
Rechtssprechung festgelegt, dass erst ab einem Anteil des Oberflächenwassers von mehr als 12 % an den
Gesamtkosten für die Entwässerung eine benutzungsabhängige Abrechnung notwendig ist. Die Kosten für die
Niederschlagsentwässerung betragen in Burgkunstadt 22 % der Gesamtkosten
der Entwässerung. Der Anteil der einzelnen Grundstücke an der Oberflächenentwässerung kann über die Versiegelung der Grundstücksfläche im Verhältnis zur gesamten versiegelten Fläche des Stadtgebietes genügend genau geschätzt werden.
Ich erwarte nicht, dass eine Bürgermeisterin, die erst kurz im Amt ist, alle kommunalrechtlichen Bestimmungen kennt. Ich erwarte aber, dass Verwaltungsbeamte, die das Kommunalrecht über Jahre hinweg anwenden, die Bürgermeisterin kompetent beraten.
Stadtrat Günter Knorr hält die gesplittete Abwassergebühr für sozial unverträglich. Sozial unverträglich sind meiner Meinung nach Beschlüsse, die gegen geltendes Recht verstoßen. Sie stören den Rechtsfrieden. Stadtrat Hans Peter Marx meinte nach der Abstimmung, dass ein betroffener Stadtrat nicht hätte darüber abstimmen dürfen, ob der Rechtsweg beschritten werden solle. So etwas sollte eigentlich vor der Abstimmung geklärt werden.
Die zwei Bürger, die gegen den Abrechnungsbescheid vorgegangen sind, sollen jetzt einfach einen neuen Bescheid bekommen. Aber so einfach geht das nicht. Gebührenbescheide können nur aufgrund einer gültigen Satzung erlassen werden. In der aktuellen Satzung ist aber die Abwassermenge an die Frischwassermenge gekoppelt. Sie ist damit nicht gültig. Also, liebe Stadträte: beschließt erst einmal eine rechtskonforme Abwassersatzung und erlasst dann neue Gebührenbescheide. Keine Sonderrechte für Leute, die sich beschweren, sondern gleiches Recht für alle!
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