Die Bürgerversammlung in Burgkunstadt ist schon lange vorbei und die Stadtverwaltung hat es nun endlich doch geschafft, die dort gestellten Anträge und Anfragen samt der Stellungnahmen der Bürgermeisterin Christine Frieß ins Internet zu stellen. Chapeau! Ich kann jetzt endlich die Antworten auf meine Anträge noch einmal nachlesen.
Heute habe ich im neuen Burgkunstadt aktuell geblättert und war freudig überrascht, als ich auf Seite 3 die
Bekanntgaben aus den nichtöffentlichen Stadtratssitzungen gelesen habe. Mein
Antrag Nummer 5 zur Bürgerversammlung lautete nämlich:
„Der Stadtrat möge dafür Sorge tragen, dass die Beschlüsse aus den
nichtöffentlichen Teilen der Stadtratssitzung gesetzeskonform veröffentlicht
werden.
Begründung: Art. 52 Abs. 3 GO fordert: ‚Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.‘ Der von der Verwaltung gerne verwendete Satz ‚Der Stadtrat befasste sich mit Grundstücks- und Personalangelegenheiten‘ genügt dem Öffentlichkeitsgebot in keiner Weise.“
In der Bürgerversammlung schlug Frieß vor, meinen Antrag abzulehnen. Die Begründung dazu steht auf den Seiten 112/113 der Folien. Frieß beendete ihre Ausführungen mit: „Da wir nach nochmaliger Rücksprache mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt Lichtenfels der Ansicht sind, dass die Verwaltungspraxis der Stadt Burgkunstadt in Bezug auf die Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung korrekt ist, empfehlen wir den Antrag von Herrn Weickert abzulehnen.“
Also ich war total begeistert, als ich heute die Bekanntgaben aus den nichtöffentlichen Sitzungen lesen konnte. Da wurde berichtet, dass die Stadt ein Grundstück in Ebneth verkauft, dass ein Vertrag mit der Firma Enerparc SPV geschlossen wurde, dass wir einen neuen Stadtbaumeister haben und welche Entschädigungen die Bürgermeister bekommen. War das jetzt wirklich so schwierig? Mehr wollte ich doch gar nicht. Oder hat die Rechtsaufsicht doch ein bisschen nachgeholfen?
Der bayerische Datenschutzbeauftragte hat sich zur Bekanntgabe von Personalentscheidungen, die in nichtöffentlicher Sitzung getroffen wurde, dahingehend geäußert, dass man die Personaldaten in anonymisierter Form veröffentlichen kann oder die betroffene Person stimmt der Veröffentlichung freiwillig zu. Anscheinend hat der frischgebackene Stadtbaumeister Markus Pülz der Veröffentlichung seines Namens zugestimmt.
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