17. November 2021

Bürgerversammlung in Corona-Zeiten

Ich hätte gerne an der Bürgerversammlung in Burgkunstadt teilgenommen. Angesichts der explodierenden Corona-Zahlen kann ich aber jetzt nur davon abraten, die Versammlung zu besuchen. Wir sollten alle auf die Gesundheitsexperten hören und Menschenansammlungen nach Möglichkeit meiden. Noch dazu scheint die Stadt die aktuellen Corona-Regeln noch nicht verinnerlicht zu haben. Auf der Homepage der Stadt steht immer noch, dass ein Schnelltest - der noch dazu selbst durchgeführt werden darf - für den Besuch der Bürgerversammlung ausreicht: "Der Nachweis ist auf Verlangen beim Betreten der Stadthalle vorzuzeigen."

Seit 9. November haben nur noch Geimpfte oder Genesene Zugang zu Veranstaltungen, wenn eine "landesweit stark erhöhte Intensivbettenbelegung" vorliegt (rote Krankenhausampel). Das steht im Artikel 17 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dort steht auch: "Der Anbieter, Veranstalter oder Betreiber hat durch wirksame Zugangskontrolle samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson sicherzustellen, dass Zugang nur bei Vorlage der erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweise erfolgt." Den Nachweis auf Verlangen vorzuzeigen, ist daher ein bisschen wenig. 

Wenigstens eine Behörde wie die Stadt Burgkunstadt sollte sich an die Corona-Verordnungen halten. Nachdem sie dazu anscheinend nicht in der Lage ist, kann ich nur allen raten: Bleiben Sie zu Hause und achten Sie auf Ihre Gesundheit!

2 Kommentare:

  1. Die Stadt Burgkunstadt hat in ihrer Handlungsweise vollkommen recht, da sie hier den Grundsatz der Öffentlichkeit beachten muss. Es darf auf die IMS des Bay. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 15.03.2021 verwiesen werden. Die Abhaltung von Bürgerversammlungen unterliegt nicht den Regelungen der 14. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
    Zudem ist die Stadt Burgkunstadt in der Verpflichtung, gem. Art. 120b GO, die Bürgerversammlung für 2021 bis spätestens zum 31.03.2022 durchzuführen. Wann wäre in naher Zukunft ein geeigneterer Zeitpunkt?

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    1. Im Sommer, als die Inzidenzzahlen unter 10 lagen, wäre ein guter Zeitpunkt gewesen, die Bürgerversammlung abzuhalten. Man könnte natürlich auch die 4. Coronawelle abwarten und die Versammlung am 31. März abhalten.

      Leider konnte ich die von Ihnen genannte IMS auf der Veröffentlichungsseite des Ministeriums nicht finden.

      Ich zitiere daher aus einer Meldung der Stadt Traunstein: "Aufgrund der hohen Inzidenz im Landkreis Traunstein und infolge der Aktualisierung der Infektionsschutzverordnung durch die Bayerische Staatsregierung gilt für die beiden Bürgerversammlungen im November einheitlich die 2G-Regel."

      https://www.chiemgau24.de/chiemgau/traunstein/traunstein-ort29586/traunstein-buergerversammlungen-im-november-nur-mit-2g-moeglich-91103365.html

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