21. November 2021

Wie halte ich mir die Bürger vom Leib?

Die Burgkunstadter Bürgermeisterin Christine Frieß weiß, wie man sich die lästigen Bürger vom Leib hält: Man hält die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerversammlung dann ab, wenn die vierte Coronawelle durchs Land schwappt und die Inzidenzzahlen bundesweit durch die Decke gehen. Da können sich die Wissenschaftler und Politiker den Mund fusslig reden und die Bürger auffordern, Menschenansammlungen zu meiden, unsere Christine ist da eisern. Sie konnte ja nicht wissen, dass die Coronazahlen im Sommer niedrig sind und im Herbst wieder ansteigen. Soll der Ministerpräsident doch von G2 faseln und den Katastrophenfall ausrufen - in Burgkunstadt gelten eigene Regeln. Artikel 120b der Gemeindeordung für den Freistaat Bayern hätte es zwar zugelassen, die Bürgerversammlung bis 31. März nächsten Jahres zu verschieben - aber nichts da: Das macht zu viel Arbeit.

So konnte die Bürgermeisterin ohne Störenfriede wie mich ihre Powerpoint-Präsentation abspulen. Diskussionen, Fragen oder gar Widerspruch gab's nicht. Die Diskussion von Gemeindeangelegenheiten - der eigentliche Sinn der Bürgerversammlung - fand nicht statt. Meine Anträge wurden, wie üblich, abgelehnt. Sie wurden nicht einmal in der Zeitung erwähnt. Anscheinend waren sie zu abwegig. Obwohl: Ist es denn gar so schrecklich, wenn man beantragt, dass sich der Stadtrat einmal damit befasst, wie die Einwohner der Ortsteile sicher über die Bundesstraße kommen? Oder dass die Sitzungsprotokolle im Internet veröffentlicht werden?

Die Stadt Traunstein hat bei ihrer Bürgerversammlung wenigstens auf Einhaltung der 2G-Regeln bestanden. Andere Gemeinden, wie Neuried, haben die Bürgerversammlung abgesagt. Der Burgkunstadter Weihnachtsmarkt findet anscheinend immer noch am 27. November statt, obwohl die bayerische Staatsregierung alle Weihnachtsmärkte abgesagt hat. Auf der Startseite der Stadt Burgkunstadt wird er zumindest noch angekündigt.

2 Kommentare:

  1. Man fragt sich, wozu es eigentlich eine Kommunalaufsicht gibt, ob die munter bei geschlossenen Augen Däumchen drehen?

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  2. Die Kommunalaufsicht kann nur die Rechtmässigkeit des Handelns der Kommunen prüfen. So lange kein Verstoß gegen ein Gesetz oder Verordnung vorliegt, sind der Aufsicht die Hände gebunden. Jede Stadt, jede Gemeinde wird vom Stadt- bzw. Gemeinderat verwaltet. Jede Stadt, jede Gemeinde hat den Stadt- bzw. Gemeinderat, den sich die Bürgerinnen und Bürger selbst gewählt haben .....

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