29. Dezember 2021

Was eine Beschwerde bei der EU so bewirken kann

Seit etwa 5 Jahren mahne ich an, dass die Stadt Burgkunstadt ihren Verpflichtungen aus dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) bzw. der Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV) nachkommt und endlich die regelmäßig alle 10 Jahre fällige Untersuchung der städtischen Abwasserkanäle durchführt. 

Anscheinend hatte jetzt ein anderer Bürger mit einer Beschwerde bei der EU Erfolg. Der besagte Bürger hatte sich über das Vergabeverfahren bei der Kanaluntersuchung beschwert, weil die Ausschreibungen nicht EU-weit erfolgten. Diese Beschwerde hat vermutlich dazu geführt, dass die Stadt endlich ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. Die Kamerabefahrungen für die Kanäle wird jetzt auf 10 Jahre aufgeteilt.

Weil Bürgermeisterin Christine Frieß sich schwer damit tut, Fehler einzugestehen, sprach sie in der Stadtratssitzung von einer " angeblich nicht korrekten Vergabepraxis". Ich frage mich nur, warum die Kamerabefahrungen jetzt doch EU-weit ausgeschrieben werden, wenn doch die Vergabepraxis nur angeblich nicht korrekt war.

Offen ist allerdings immer noch die Frage, wie es mit der Eigenüberwachung der privaten Abwasserkanäle weitergeht. Vielleicht sollte ich auch mal ein kleines Briefchen an die EU schreiben oder eine Verfassungsbeschwerde einreichen? Bei der Eigenüberwachung der privaten Abwasserkanäle verstößt die Stadt eklatant gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen