4. August 2021

Bürgermeisterin rudert zurück

Am 8. Juli ließ die Burgkunstadter Bürgermeisterin Christine Frieß ihrem Zorn über den Bürgerverein in einer Stellungnahme unter der Überschrift "Bürgerverein stellt Kompetenz der städtischen Mitarbeiter in Frage" freien Lauf. In meinem Blog habe ich schon erläutert, dass die Vorwürfe der Bürgermeisterin jeder Grundlage entbehren. Heute kann man dazu auch ihr Eingeständnis im Bericht über die Stadtratssitzung vom Dienstag lesen, ganz am Ende des Kastens und nur ganz kurz.

Weil's so schön ist, hier das wörtliche Zitat aus dem Obermain-Tagblatt: "Die Bürgermeisterin teilte in einer Stellungnahme mit, dass sich die Eheleute Scheid-Nam nicht nur, wie von ihr dargestellt, aus privaten Gründen gegen den geplanten Kauf der Bauruine Bauershof 2 entschieden hatten, sondern dass auch Auflagen und Verpflichtungen der Stadt als Grund genannt worden seien." Wie nennt man gleich wieder Menschen, die bewusst die Unwahrheit sagen? Interessant auch, dass die Verbreitung der Unwahrheit knapp eine Viertel Zeitungsseite in Anspruch nahm, die Klarstellung dagegen nur wenige Zeilen. Na gut, es fehlt das Bedauern darüber, etwas Unwahres über andere in der Zeitung verbreitet zu haben.

Die eigenmächtige Entscheidung der Bürgermeisterin über die Ausübung des Vorkaufsrechts stellt sie laut Obermain-Tagblatt so dar: "Bisher hatte die Stadtverwaltung die Behandlung von Vorkaufsrechten übernommen. Da der Gemeindetag vorschlägt, der Bürgermeister solle Negativzeugnisse ausstellen, wenn kein Vorkaufsrecht vorliegt, werde die Geschäftsordnung entsprechend geändert, so dass dies künftig die Bürgermeisterin übernehme und der Stadtrat bei einem bestehenden Vorkaufsrecht entscheide. Das hatte der Bürgerverein gefordert." Es fehlt der Hinweis, dass die Stadtverwaltung die Behandlung von Vorkaufsrechten entgegen der bestehenden Gesetzeslage und entgegen der geltenden Geschäftsordnung eigenmächtig vorgenommen hat. 

In ihrer Stellungnahme hat Frieß die Geschäftsordnung nämlich nicht korrekt zitiert. Der Bandwurmparagraph 13 lautet so: "(1) Die erste Bürgermeisterin erledigt in eigener Zuständigkeit [...] (2) Zu den Aufgaben der ersten Bürgermeisterin gehören insbesondere auch: [...] 4. in Bauangelegenheiten: [...] d) die Erteilung von Negativzeugnissen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB." Das heißt also: § 13 Abs. 1 legt fest, was die erste Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit erledigt, Abs. 2 bestimmt, was sie sonst noch tun muss. Das bedeutet aber nicht, dass sie das, was sie sonst noch tun muss, auch selbst entscheiden darf. Die bisher erteilten Negativzeugnisse wurden ohne Beauftragung durch den Stadtrat erteilt und sind damit ungültig. Ob das praktische Konsequenzen hat, kann ich nicht beurteilen.

Es ist schön, dass die Geschäftsordnung jetzt eindeutiger gefasst wird. Natürlich muss der Stadtrat auch der neuen Geschäftsordnung zustimmen. Noch schöner wäre es, wenn die Bürgermeisterin ihre Fehler ohne Wenn und Aber eingestehen würde. Nach sieben Jahren Amtszeit hätte ich schon erwartet, dass die Einarbeitungszeit mal vorbei ist.

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