Es soll Gemeinden geben, die ihre Bürger über die rechtlichen Hintergründe und den Ablauf einer Bürgerversammlung informieren. Es gibt auch Gemeinden, die ihren Bürgern für ihre Anfragen und Anträge ein Formular zur Verfügung stellen. Das habe ich beides auf der Burgkunstadt-Homepage nicht gefunden. Dafür gibt es aber einen Bus zur Bürgerversammlung. Das finde ich sehr lobenswert.
Weil's kein Formular gibt, habe ich halt meine Fragen und Anträge zur Bürgerversammlung frei formuliert:
Anfragen:
1.
Baur-Parkplatz:
2015 wurde
der Baur-Parkplatz eröffnet. Die Stadt Burgkunstadt hat sich an den Kosten
mit ca. 200.000 € beteiligt. Diesen
Betrag wollte die Stadt sich aus Fördermitteln erstatten lassen. Hat die Stadt
diese Kosten erstattet bekommen oder bleibt sie auf den Kosten sitzen?
2. Verbesserung
und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Burgkunstadt:
2013 hat
die Stadt Burgkunstadt eine Vorauszahlung auf die Verbesserung und Erneuerung
der Wasserversorgungseinrichtung erhoben. Welche Maßnahmen, die in der zugrunde
liegenden Satzung aufgeführt sind, sind noch nicht abgeschlossen? Wann ist mit
dem Abschluss aller Maßnahmen zu rechnen?
3. Eigenüberwachung
der privaten Abwasserleitungen:
2011
wurden die ersten Grundstückseigentümer aufgefordert, ihre Abwasserleitungen
überprüfen zu lassen. Wie viele Grundstückseigentümer wurden bisher dazu
aufgefordert? Wie viele müssen noch aufgefordert werden? Wie viele der
aufgeforderten Grundstückseigentümer sind der Aufforderung nicht nachgekommen?
Gegen wie viele dieser säumigen Grundstückseigentümer wurden Zwangsmittel
verhängt?
4.
Eigenüberwachung der städtischen Sammelkanäle:
Die Verordnung
zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV) verlangt, dass die Sammelkanäle alle 10
Jahre einer eingehenden Sichtprüfung unterzogen werden müssen. Diese Verordnung
ist 1995 in Kraft getreten. Das städtische Kanalnetz müsste somit schon zwei
Mal komplett überprüft worden sein. Bei Kanälen, die älter als 40 Jahre sind,
muss eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden. Haben diese Überprüfungen nach
EÜV stattgefunden? Wurden die Mängel beseitigt?
5. Spenden Lehrschwimmbecken:
In der Stadtratssitzung im August 2018 wurde der Burgkunstadter Beitrag
zum Lehrschwimmbecken auf 400.000 € erhöht. Nach den damaligen
Kostenschätzungen muss Burgkunstadt weitere 170.000 € aufbringen, die aus Spenden
finanziert werden sollen. Welcher Spendenbetrag ist bei der Stadt schon
eingegangen? Welche Spenden wurden avisiert? Bis wann müssen die 170.000 €
eingehen? Wann ist der Baubeginn für das Bad?
6. Straßenzustandsbericht:
Bitte legen Sie eine Liste der städtischen Straßen und Plätzen vor, aus
denen der Sanierungsbedarf hervorgeht. Die Bewertung der Straßen kann beispielsweise
in drei Gruppen erfolgen: neuwertig, Reparaturen erforderlich,
Komplettsanierung erforderlich. Geben Sie für die Komplettsanierungen an, in
welchem Jahr sie erfolgen sollen.
7. Haushaltssatzung 2019:
Art. 65 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
lautet: „Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor
Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.“ Das ist bis
heute für das Jahr 2019 nicht geschehen. Wie sieht der Zeitplan für die Beratung
und Verabschiedung des Haushaltsplans 2019 aus?
Anträge gemäß Art. 18 Abs. 4 GO:
1. Der
Stadtrat möge unverzüglich die Haushaltssatzung 2019 beschließen.
Begründung:
Nach Art. 65 Abs. 2 GO muss die Haushaltssatzung bis 30. November des Vorjahres
der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Ohne den zur Haushaltssatzung gehörigen
Haushaltsplan ist ein sparsames planvolles Wirtschaften nicht möglich.
2. Der
Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, allen Bürgern, die bisher noch nicht
zur Eigenüberwachung der privaten Abwasserleitungen aufgefordert wurden, bis
spätestens Ende 2019 das Aufforderungsschreiben zuzuschicken.
Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der privaten Abwasserleitungen. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt. Es widerspricht dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, einige Bürger zur Überwachung zu verpflichten, andere jedoch erst in 20 Jahren.
Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der privaten Abwasserleitungen. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt. Es widerspricht dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, einige Bürger zur Überwachung zu verpflichten, andere jedoch erst in 20 Jahren.
3. Der
Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, die in der EÜV geforderten
Überprüfungen der Sammelkanäle bis Ende 2019 durchzuführen.
Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der öffentlichen Sammelkanäle. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt.
Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der öffentlichen Sammelkanäle. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt.
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