Der Bericht über die letzte Sitzung des Burgkunstadter Stadtrats hat mich wieder nachdenklich gemacht. Nicht wegen der Punkte, die auf der Tagesordnung standen, sondern wegen der Angelegenheiten, die nicht besprochen wurden. Na, wer errät's? - Richtig, es geht um das ungeliebte Thema Haushaltsplan.
Ich habe mich schon letztes Jahr ausführlich dazu geäußert. Nur so viel: Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern schreibt in Art. 65 vor, dass die Haushaltssatzung "mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen" ist. Die rechtzeitige Erstellung des Haushaltsplans hat sogar Verfassungsrang: Nach Art. 110 GG wird der Haushaltsplan vor Beginn des Rechnungsjahres festgestellt.
Stadtrat und Verwaltung handeln anscheinend nach dem Motto: Was scheren mich Verfassung und Landesgesetze. Sie schlafen den Schlaf des Gerechten, weil sie keiner weckt. Letztes Jahr hat wenigstens noch der Bürgerverein darauf gedrungen, dass der Haushaltsplan beinahe rechtzeitig erstellt wurde. Heuer ist auch er zu den Schläfern übergewechselt. Vielleicht haben die Ausdünstungen der Holzschutzmittel im Sitzungssaal eine einschläfernde Wirkung auf die Gehirntätigkeit.
Für alle Stadträte und Mitarbeiter der Verwaltung, die nicht mehr wissen, wozu man einen Haushaltsplan aufstellt und wie es geht, gibt es in Wikipedia eine gute Einführung dazu. Die kleine Gemeinde Neuschönau (2200 Einwohner) suchte 2015 per Inserat einen Kämmerer. Nach der Leitung der Kämmerei war die Haushaltsplanerstellung die wichtigste Aufgabe. Als Qualifikationen wurden Verantwortungsbewusstsein und selbständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise genannt. Ein solcher Kämmerer wird den Haushaltsplan rechtzeitig dem Gemeinderat vorlegen.
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