10. November 2019

Begebenheit aus der Stadt der Gesetzlosen

Der Burgkunstadter Stadtrat hat es weiterhin nicht nötig, sich an die Bayerische Gemeindeordnung zu halten. In der letzten Stadtratssitzung wurde flugs beschlossen, die Planungen zum Weihnachtsmarkt in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. "Es sei nicht sinnvoll, wenn bei einer Entscheidung über Auflagen, die es schon beim Altstadtfest und in der Stadthalle gibt, auch Namen von Personen, oder Preise genannt oder verglichen werden."

Liebe Gemeinderäte, ich weiß, dass viele von euch heimlich meinen Blog lesen. Ich rufe euch deshalb noch einmal die Gemeindeordnung in Erinnerung. Art. 52, Abs. 2 lautet: "Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluß der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden." Was ist daran so unverständlich? Das Wohl der Allgemeinheit war durch die Beratungen sicher nicht gefährdet. War Rücksicht auf berechtigte Interessen einzelner zu nehmen? Wohl auch nicht. Ich hoffe doch, dass für alle Teilnehmer am Weihnachtsmarkt gleiche Bedingungen gelten und niemand bevorzugt oder benachteiligt wird. Und die Auflagen sind auch von öffentlichem Interesse.

Gegen den zweiten Satz des zitierten Abschnitts wurde ebenfalls verstoßen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wurde nämlich in öffentlicher und nicht in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. Mich würde wirklich mal interessieren, wie der Stadtrat die Entscheidung handhabt, ob etwas in nichtöffentlicher Sitzung beraten wird. Ich befürchte, er entscheidet überhaupt nicht darüber, sondern lässt sich von Bürgermeisterin und Verwaltung vorgeben, was nichtöffentlich behandelt wird.

Und worüber wurde nicht beraten? Richtig - über den Haushalt 2020. Ich zitiere hier gerne wieder die Gemeindeordnung Art. 65, Abs. 2: "Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen." Nachdem das Haushaltsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, ist der Termin der 30. November. Der Gesetzestext lässt keine Ausnahme zu. Es steht nirgendwo, dass das nur gilt, wenn man Lust dazu hat oder dass man sich nicht daran halten muss, wenn sich andere auch nicht daran halten. Ich bin mal gespannt, wie der Stadtrat die Haushaltssatzung bis 30. November der Rechtsaufsichtsbehörde vorlegt, wenn er bisher noch nicht darüber beraten hat. Kleiner Scherz - er kann es nicht.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen