15. Oktober 2019

Umweltschutz im Landkreis Lichtenfels?

Heute muss ich mein Obermain-Tagblatt sehr loben: Auf Seite 3 konnte ich wieder einen Bericht über die Schrottfahrzeuge lesen, die im Landkreis auf privaten Flächen vor sich hin rotten. Die Redaktion versprach, an dem Thema dran zu bleiben. Für Landrat Christian Meißner sind die Schrottfahrzeuge nur "für das Auge sehr unerfreulich". Das zeigt einmal mehr die Ignoranz, mit der Umweltthemen im Landkreis angegangen werden. Anscheinend kennt der Landrat, obwohl von Haus aus Jurist, sich mit Gesetzen nicht besonders gut aus. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) verlangt in Art. 10, Schadstoffeinträge zu vermeiden oder zu vermindern. Zu den Schadstoffen gehören natürlich auch Betriebsstoffe der Fahrzeuge, die austreten und in den Boden gelangen.

Es ist keine Willkür, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen und gegen Verstöße vorzugehen, es ist vielmehr Willkür, dies nicht zu tun. "Meißner betonte nochmals: 'Wir werden nicht hektisch handeln, wenn wir das dann bei der Regierung nicht durchbekommen.'" Die Alternative zu "nicht hektisch handeln" ist nicht, nicht zu handeln, sondern zu handeln. Jeder, der Öl oder Diesel auf der Straße verliert, muss damit rechnen, dass er eine Anzeige erhält und die Ölspur beseitigen lassen muss. Wenn aber jahrelang Altöl in den Boden sickert, kann man nicht dagegen vorgehen?

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