12. Juli 2014

Finanzmisere - Schicksal oder Versäumnis?

Im Obermain Tagblatt vom 11.07.2014 laß ich, dass der Haushalt der Stadt Burgkunstadt vom Landratsamt nicht genehmigt wurde - der Haushalt für 2014 wohlgemerkt. Tenor des Artikels war: das ist Schicksal und eine Katastrophe.

Der Haushaltsplan 2013 wurde anscheinend immer noch nach der veralteten kameralistischen Haushaltsplanung erstellt. Es gibt einen Vermögenshaushalt und einen Verwaltungshaushalt. Die Kameralistik weist verschiedene Mängel auf, gerade in Zeiten knapper Einnahmen:

Es ist nicht zu erkennen, welche Leistungen die Verwaltung für das ausgegebene Geld erbracht hat. Damit ist auch die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung nicht zu überprüfen. Der Vermögenshaushalt gibt keinen Überblick über das Vermögen der Gemeinde, wie der Name vermuten lässt, weil er nur die Investitionen und deren Finanzierung innerhalb eines Jahres auflistet, aber nicht den tatsächlichen Stand der Vermögens- und Sachwerte. Es werden keine Abschreibungen gebildet. Rückstellungen sind nicht vorgesehen.

Seit 01.01.2007 konnten die Kommunen in Bayern auf die doppelte kommunale Buchführung (Doppik) umstellen, die ähnlich wie die doppelte Buchführung in der Wirtschaft funktioniert. Kulmbach und Kronach haben bereits auf die Doppik umgestellt. Bevor also Verwaltung und Stadtrat wilde Aktionspläne erstellen, sollten sie sich in den Nachbarstädten über die Vorzüge der Doppik informieren und diese Planung schleunigst einführen. Erst die Doppik ermöglicht Transparenz. Die Umstellung ist natürlich mit Aufwand verbunden.

Artikel 65 der Gemeindeordnung besagt, dass der Haushaltsplan spätestens 1 Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden muss, also im November des Vorjahres. Warum der Haushalt der Stadt Burgkunstadt erst im Juni vorgelegt wurde, ist mir schleierhaft. Ein Plan, der die Vergangenheit plant, ist für die Katz'. In der freien Wirtschaft würden bei einer solchen Verzögerung wohl Köpfe rollen.

Art. 64 GO fordert, dass der Haushaltsplan ausgeglichen sein muss. Wie kann die Verwaltung dann davon ausgehen, dass ein nicht ausgeglichener Haushaltsplan von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird? Dass der Haushaltsplan nicht genehmigt wird, ist nicht Schicksal, sondern schlechte Planung.

Obwohl die Haushaltslage schlecht ist, soll die Skaterbahn gebaut werden. Angeblich warten schon viele Bürger auf die Bahn und der Bau liege allen am Herzen. Also mir ist die Skaterbahn keine Herzensangelegenheit und in Zeiten schmaler Kassen ist kein Platz für Sentimentalität. Begründet wird der Bau auch damit, dass er schon im Haushaltsplan vorgesehen sei. Der Haushaltsplan hat aber keine normative Wirkung. Das heißt, wenn Geld im Haushaltsplan für ein bestimmtes Projekt vorgesehen ist, muss es deswegen noch lange nicht ausgegeben werden.

Der Rückgang der Steuereinnahmen ist auch kein plötzlicher Schicksalschlag. Art. 70 GO fordert eine mittelfristige Finanzplanung (5 Jahre). Aus der sollte eigentlich die Einnahmeentwicklung der Gemeinde hervorgehen. Ich empfehle, mit den wichtigen Steuerzahlern engen Kontakt zu halten, damit man von ihren unternehmerischen Entscheidungen nicht kalt erwischt wird. In diesem Plan hätte auch die höhere Kreisumlage berücksichtigt werden müssen.

Alles in Allem ist die Finanzsituation der Stadt Burgkunstadt nicht durch höhere schlimme Mächte entstanden, sondern durch Versäumnisse in der Vergangenheit. Mein Vorschlag: den Haushalt auf Doppik umstellen und den Haushaltsplan zukünftig rechtzeitig abgeben.

1 Kommentar:

  1. die Zahl der Beführworter der Skaterbahn dürften gemessen an der Einwohnerzahl wohl im Promillebereich bewegen. Schade das hier ein tragisches Unglück politisiert wurde......

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