30. November 2019

Kontaktarme Jugendbeauftragte

Nachdem ihre Amtszeit beinahe um ist, kommen die Jugendbeauftragten der Gemeinden Burgkunstadt, Altenkunstadt und Weismain nach sechs Jahren auf die großartige Idee, ein Jugendparlament zu gründen. Ein Schelm, wer dabei denkt, das könnte was mit den Kommunalwahlen im März zu tun haben. "'Jugendliche sind die Wähler von morgen', schreibt Dittrich allen ins Stammbuch, die noch unentschlossen sind." (Obermain-Tagblatt vom 30.11.2019, Seite 20)

"'Abgesehen von meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Musikverein, fehlt mir der Kontakt zu den Jugendlichen', spricht Dittrich ihren beiden Kollegen aus den Nachbarkommunen aus der Seele." Ich finde es großartig, dass wir Jugendbeauftragte haben, die keinen Kontakt zu Jugendlichen haben. Das ist ungefähr so, wie wenn ein Kontaktbereichsbeamter der Polizei keinen Kontakt zur Bevölkerung hält und nur in der Dienststelle sitzt. Ich frage mich, wie die Jugendbeauftragten es bisher geschafft haben, die Wünsche und Bedürfnisse von Jugendlichen zu erkennen. Die Befähigung zum Jugendbeauftragten wurde anscheinend an einem unter dem Gemeinderatsdurchschnitt liegenden Lebensalter festgemacht.

Es ist natürlich sinnvoll und wichtig, Jugendliche in die Entscheidungsfindungen der Gemeinden einzubinden. Schließlich zahlen sie mal unsere Rente und sie lernen dabei, wie unsere Demokratie funktioniert. Dazu müssen aber Minderjährige nicht im Gemeinderat sitzen. Zudem sieht die Gemeindeordnung eine solche Vertretung nicht vor.

Ich mache mal einen anderen Vorschlag - aber der ist leider mit Arbeit für die Jugendbeauftragten verbunden und sie müssen ihre Kontaktscheu ablegen: Es wird eine Gruppe gegründet, die man natürlich auch Jugendparlament nennen kann, die nicht durch die Jugendlichen im Gemeinderat vertreten ist, sondern durch die Jugendvertreter. Die Gruppe setzt sich aus Jugendlichen und den Jugendbeauftragten der drei Gemeinden zusammen. Die Beschlüsse bringen die Jugendvertreter als Anträge in die Gemeinderatssitzungen ein.





22. November 2019

Großartige Erfolge für Altenkunstadt

Jetzt geht's wieder los, mit dem Kommunalwahlkampf. Die CSU hat schon ihre Stadtratskandidaten gekürt und natürlich auch die Bürgermeisterkandidatin Christine Frieß. Auf Facebook kann man die vergangenen und künftigen Ruhmestaten von Frieß nachlesen. Da kann es vorher hilfreich sein, mal nachzulesen, was so ein erster Bürgermeister machen kann.

Zunächst ist der erste Bürgermeister Mitglied des Gemeinderats. Er hat dieselben Rechte und Pflichten wie jedes andere Gemeinderatsmitglied. Der erste Bürgermeister vertritt die Stadt nach außen und ist Chef der Verwaltung. Er erledigt "die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen." (Art. 37 GO).

"Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet." (Art. 29 GO). Das heißt also im Umkehrschluss zu Art. 37 GO entscheidet der Gemeinderat über laufende Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die erhebliche Verpflichtungen erwarten lassen. Der Bürgermeister kann zwar Dinge auf den Weg bringen - wenn er nicht nur Verwalter ist -, weil er die Stadt repräsentiert; er ist aber auf die Zustimmung des Gemeinderats angewiesen. Der Gemeinderat bestimmt also, wo's lang geht.

Wenn die Nummerierung der größten Erfolge auf der Facebook-Seite etwas zu bedeuten hat, dann war der größte Erfolg unter der Führung von Frieß die Einrichtung eines gemeinsamen Jugendtreffs mit Altenkunstadt. Leider liegt der Jugendtreff in Altenkunstadt. Ob und wie die Burgkunstadter Jugendlichen dorthin kommen, ist ein Geheimnis.

Nummer zwei in der Liste ist die Aufwertung des Kordigasts. Dazu hat Burgkunstadt beigetragen. Auch der Kordigast liegt in Altenkunstadt. Der Beitrag Burgkunstadts beschränkt sich auf Unterhaltspflichten.

Nummer drei ist besonders interessant: Da wurde unter Frieß' Führung der Bau eines Lehrschwimmbeckens angeregt. Wenn ich mich noch recht erinnere, versprachen CSU und Frieß im letzten Wahlkampf sogar den Bau eines Schwimmbeckens, keine Rede von "anregen". Und was schamhaft verschwiegen wird: Auch das Lehrschwimmbecken wird in Altenkunstadt gebaut, falls es denn gebaut wird.

Die drei größten Erfolge von Frieß sind Erfolge für Altenkunstadt. Da freuen sich die Altenkunstadter bestimmt! Wenn das die CSU unter "die kommunale Zusammenarbeit deutlich stärken" (Nummer vier) versteht, hat sie natürlich recht.

Die restlichen vier Punkte betreffen Baumaßnahmen, so wie sie halt erforderlich sind, wenn die Stadt nicht verfallen soll. Apropos verfallen: Nummer sechs, "eine Mainquerung in Theisau errichten", will ich doch noch kommentieren. Es wurde keine Mainquerung errichtet, sondern die baufällige Brücke abgerissen und durch eine neue ersetzt. Wenn die Vorgänger von Frieß die Brücke regelmäßig reparieren und streichen hätten lassen, stände sie vielleicht noch heute.



19. November 2019

Perfidie im Gottesgarten

In Grundfeld gibt es das Logistikunternehmen CS Trans. Das Unternehmen braucht dringend neue Lagerhallen, weil ihm der Mietvertrag für die bisher genutzten Hallen zum Ende 2020 gekündigt wurden. Der Staffelsteiner Gemeinderat hat den Hallenneubau genehmigt. Die neuen Hallen liegen bei der Autobahnausfahrt in nächster Nähe zu den Concept-Laser-Gebäuden. Soweit so gut. Aber jetzt kommen die Gottesgartenschützer aus ihren Ecken gekrochen und wollen den Hallenneubau verhindern. Höhepunkt der verkorksten Argumentation war gestern der Leserbrief des ehemaligen Paters Christoph Kreitmeir im Obermain-Tagblatt.

Der Hallenneubau soll auf "Ackerland im Außenbereich, im sogenannten 'Gottesgarten', am Fuße des 'Heiligen Berges', geschehen." Hier wird auf perfide Art mit den Emotionen der Menschen gespielt. Wer kann es wagen, den Garten Gottes zu zerstören? Wer muss da nicht mit ewigen Höllenstrafen rechnen? Und das Ganze noch dazu am Fuß des heiligen Berges mitten im Gottesgarten. Und das reicht noch nicht! Es wird auch heiliger Ackerboden dem schnöden Mammon geopfert.

Macht mal halblang, ihr Gottesgärtner: Nennen wir den Garten doch beim richtigen Namen "oberes Maintal". Durch dieses Tal führen Straßen, Schienenwege und Stromleitungen. Im Maintal gibt es Dörfer und Städte. Die Hallen sind in dem großen Maintal nur ein Klecks in  der Landschaft, einer von vielen Klecksen. CS Trans braucht die Hallen, um zu überleben. Es werden damit Arbeitsplätze erhalten und ein Gewerbesteuerzahler.

Aber auch für die Ungläubigen hat Kreitmeir Argumente: "Das Ganze unterhalb von Vierzehnheiligen, unserer einzigartigen Basilika, ein Kulturerbe europäischen Ranges. Unglaublich!" Das ist natürlich für die unglaublich, die sich direkt hinter die Halle stellen und versuchen, nach Vierzehnheiligen zu schauen. Aber wer macht das schon, außer vielleicht Kreitmeir und noch ein paar Gottesgärtner. Neben dem Kölner Dom, ebenfalls ein Kulturerbe europäischen Ranges, steht übrigens der Hauptbahnhof.

Und wem das noch nicht reicht, der bekommt die Tourismuskeule zu spüren. Der Tourismus ginge zurück, wenn die Hallen gebaut würden. Wahrscheinlich, weil man dann in jedes Prospekt schreiben muss: Kommt nicht mehr nach Vierzehnheiligen, weil im Maintal zwei neue Hallen stehen, die den Gottesgarten schänden.

Weil's so schön in die Zeit passt, droht Kreitmeir auch mit negativen Folgen für den Klimawandel: "Die Weltgemeinschaft kämpft gegen den Klimawandel und versucht, das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen. Deshalb ist es sinnvoll, in dieser einzigartigen Region der 'Gottesgarten am Obermain' auch im Kleinen mitzumachen. Fast alle Parteien haben sich den Klimaschutz auf ihre 'Fahnen'
geschrieben, teilweise sogar als urchristliches Anliegen definiert." Anscheinend geht Kreitmeir davon aus, dass CS Trans Insolvenz anmelden muss, wenn die Hallen nicht gebaut werden. Opfer müssen halt gebracht werden! Allerdings übernimmt dann eben ein anderes Unternehmen die Fahrten. Es wird damit kein Gramm CO2 eingespart. Aber wer für die Hallen ist, der ist, laut Kreitmeir, kein Christ.


12. November 2019

Ja gibt's denn sowas!

Ich muss jetzt mal einen Stadtrat loben; leider nicht den Burgkunstadter Stadtrat, sondern den von Marktheidenfeld. Marktheidenfeld hat etwa 11.000 Einwohner. Es gehört zum Landkreis Main-Spessart, Regierungsbezirk Unterfranken. Warum überkommt mich der Gedanke, eine wildfremde Stadt zu loben? Ganz einfach - dort hält man sich ganz selbstverständlich an die Bayerische Gemeindeordnung, zumindest was die Haushaltsplanung betrifft. Ich zitiere aus der Rede der ersten Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder, die sie in der Stadtratssitzung vom 24.10.2019 gehalten hat:

"Liebe Kollegen und Kolleginnen im Stadtrat,
sehr geehrte Zuhörer,

die Verwaltung legt wie gewohnt den Haushaltsplan der Stadt Marktheidenfeld rechtzeitig vor, um noch in diesem Jahr darüber beschließen zu können.

Vielen Dank an unsere Kämmerin Christina Herrmann und ihre Mitarbeiter für die sehr guten Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung des Haushaltsplans, den Frau Herrmann anschließend ausführlich vorstellen wird.

In zwei Sitzungen des Finanzausschusses, am 15. und am 22. Oktober, haben wir bereits über den Entwurf beraten. Vielen Dank allen Beteiligten für die sachliche und konstruktive Diskussion.
Weitere Beratungen erfolgen im Stadtrat am 7.11. und 21.11. und die Beschlussfassung sehen wir für den 5. Dezember vor."

Man sieht an diesem Beispiel, dass man durchaus heuer einen Haushaltsplan für nächstes Jahr aufstellen kann. Und das nicht nur heuer, sondern "wie gewohnt". Und dann auch das noch: Die Sitzungen für die Beratungen im Stadtrat folgen Schlag auf Schlag: 7.11., 21.11. und 5.12. Die Leute arbeiten anscheinend so richtig.

Ich höre sie schon, unsere Stadträte und die Verwaltung: Ja wo kämen wir in Burgkunstadt denn da hin, wenn wir mehr als eine Stadtratssitzung im Monat halten würden! Meine Antwort: Wir hätten rechtzeitig eine vernünftige Planung für das kommende Haushaltsjahr. Mir braucht niemand mehr mit den Argumenten "geht nicht" und "die anderen machen's auch nicht" zu kommen. Für die letzten Zweifler: Auch Marktheidenfeld gehört zu Bayern.

Hier ist das Sitzungsprotokoll, aus dem ich zitiert habe. Im Protokoll sind übrigens auch die Eckpunkte der bisherigen Haushaltsberatungen festgehalten. Und das Allerschönste: Das komplette Sitzungsprotokoll kann jeder Bürger online abrufen. So wat jibt's sojar in Bayern!

10. November 2019

Begebenheit aus der Stadt der Gesetzlosen

Der Burgkunstadter Stadtrat hat es weiterhin nicht nötig, sich an die Bayerische Gemeindeordnung zu halten. In der letzten Stadtratssitzung wurde flugs beschlossen, die Planungen zum Weihnachtsmarkt in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. "Es sei nicht sinnvoll, wenn bei einer Entscheidung über Auflagen, die es schon beim Altstadtfest und in der Stadthalle gibt, auch Namen von Personen, oder Preise genannt oder verglichen werden."

Liebe Gemeinderäte, ich weiß, dass viele von euch heimlich meinen Blog lesen. Ich rufe euch deshalb noch einmal die Gemeindeordnung in Erinnerung. Art. 52, Abs. 2 lautet: "Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluß der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden." Was ist daran so unverständlich? Das Wohl der Allgemeinheit war durch die Beratungen sicher nicht gefährdet. War Rücksicht auf berechtigte Interessen einzelner zu nehmen? Wohl auch nicht. Ich hoffe doch, dass für alle Teilnehmer am Weihnachtsmarkt gleiche Bedingungen gelten und niemand bevorzugt oder benachteiligt wird. Und die Auflagen sind auch von öffentlichem Interesse.

Gegen den zweiten Satz des zitierten Abschnitts wurde ebenfalls verstoßen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wurde nämlich in öffentlicher und nicht in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. Mich würde wirklich mal interessieren, wie der Stadtrat die Entscheidung handhabt, ob etwas in nichtöffentlicher Sitzung beraten wird. Ich befürchte, er entscheidet überhaupt nicht darüber, sondern lässt sich von Bürgermeisterin und Verwaltung vorgeben, was nichtöffentlich behandelt wird.

Und worüber wurde nicht beraten? Richtig - über den Haushalt 2020. Ich zitiere hier gerne wieder die Gemeindeordnung Art. 65, Abs. 2: "Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen." Nachdem das Haushaltsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, ist der Termin der 30. November. Der Gesetzestext lässt keine Ausnahme zu. Es steht nirgendwo, dass das nur gilt, wenn man Lust dazu hat oder dass man sich nicht daran halten muss, wenn sich andere auch nicht daran halten. Ich bin mal gespannt, wie der Stadtrat die Haushaltssatzung bis 30. November der Rechtsaufsichtsbehörde vorlegt, wenn er bisher noch nicht darüber beraten hat. Kleiner Scherz - er kann es nicht.

15. Oktober 2019

Umweltschutz im Landkreis Lichtenfels?

Heute muss ich mein Obermain-Tagblatt sehr loben: Auf Seite 3 konnte ich wieder einen Bericht über die Schrottfahrzeuge lesen, die im Landkreis auf privaten Flächen vor sich hin rotten. Die Redaktion versprach, an dem Thema dran zu bleiben. Für Landrat Christian Meißner sind die Schrottfahrzeuge nur "für das Auge sehr unerfreulich". Das zeigt einmal mehr die Ignoranz, mit der Umweltthemen im Landkreis angegangen werden. Anscheinend kennt der Landrat, obwohl von Haus aus Jurist, sich mit Gesetzen nicht besonders gut aus. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) verlangt in Art. 10, Schadstoffeinträge zu vermeiden oder zu vermindern. Zu den Schadstoffen gehören natürlich auch Betriebsstoffe der Fahrzeuge, die austreten und in den Boden gelangen.

Es ist keine Willkür, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen und gegen Verstöße vorzugehen, es ist vielmehr Willkür, dies nicht zu tun. "Meißner betonte nochmals: 'Wir werden nicht hektisch handeln, wenn wir das dann bei der Regierung nicht durchbekommen.'" Die Alternative zu "nicht hektisch handeln" ist nicht, nicht zu handeln, sondern zu handeln. Jeder, der Öl oder Diesel auf der Straße verliert, muss damit rechnen, dass er eine Anzeige erhält und die Ölspur beseitigen lassen muss. Wenn aber jahrelang Altöl in den Boden sickert, kann man nicht dagegen vorgehen?

9. Oktober 2019

Burgkunstadt wertet auf

Burgkunstadt wertet mal wieder auf. Aufgewertet wird diesmal der Weihersbach. Zweifellos muss die Bachverrohrung erneuert werden, wenn sie einsturzgefährdet ist. Allerdings haben sich die Stadträte vom Aufwertungsschnickschnack des Architekturbüros Plan & Werk anscheinend gehörig einseifen lassen. Der Schnickschnack soll 330.000 € kosten.

"Der Vollausbau des Weihersbachs sei der erste Schritt zur Aufwertung des Stadteingangs vom Bahnhof her im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts, erklärte Franz Ullrich vom Architekturbüro Plan & Werk." In meinem Verständnis waren der Stadteingang vom Bahnhof her immer der Bahnhof und die Bahnhofstraße.

"Ziel sei eine sinnvolle Nutzung der Flächen, die bisher ungeordnet zugeparkt werden." Ich finde, Parkplätze sind keine sinnlose Flächennutzung, wenn sie denn gebraucht werden. Die Parkplätze im Weihersbach sind in der Regel gut belegt. Ullrich meint aber, es sei sinnvoller, 1,5 Parkplätze zu entfernen. Dafür gibt es dann eine Terrasse und eine Bank mit einem Baum. Die Parkplätze sind markiert. Wenn sie wirklich ungeordnet zugeparkt werden, sollte man einmal ein paar Strafzettel verteilen.

Und dann soll natürlich die Zufahrt zum Weihersbach mit Regenrinnen aus Natursteinpflaster so verengt werden, dass unnötiger Verkehr verhindert wird. Kein Mensch fährt heute in den engen Weihersbach, wenn er nicht muss! Andererseits sollen fünf neue Anwohnerparkplätze geschaffen werden. Wo die bei den beengten Verhältnissen entstehen sollen, ist mir schleierhaft. Ach ja, sie sollen in Absprache mit den Hausbesitzern geschaffen werden. Dann werden vielleicht die privaten Stellplätze der Hausbesitzer zu öffentlichen Anwohnerparkplätzen, für die die Hausbesitzer dann eine Jahresgebühr bezahlen.

Hier ist Bernds Billiglösung: Anstatt den Gehweg zur Rangengasse mit Pollern vom Parkplatz abzuschirmen, genügen ein paar Waschbetonkübel, die man mit Blumen bepflanzen kann. Das macht der Stadtgärtner sicher gerne und es sieht besser aus. Eine Bank kann man leicht unter dem vorhandenen Baum hinstellen. Falls die Aufteilung der Parkflächen suboptimal sein sollte, kann man neue Markierungen aufmalen. Die Einfahrt zum Weihersbach muss man nicht optisch verengen, weil er sowieso nur von Anliegern oder zu Parkzwecken befahren wird. Und schon haben wir 300.000 € gespart! Die könnte man dann in den Überflutungsschutz für den Weihersbach stecken.

An meine Leser in Altenkunstadt

Gestern stand ein klitzekleiner Hinweis zur Bürgerversammlung in Altenkunstadt im Obermain-Tagblatt. Der zweite und letzte Satz lautete: "Neben einem Bericht von Bürgermeister Robert Hümmer besteht für die Einwohner die Gelegenheit, Fragen zu stellen sowie Wünsche und Anregungen vorzubringen."

Liebe Kunstädter Mitbürger jenseits des Mains, auch für euch gilt natürlich die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Die Bürgerversammlung ist nicht, wie es die Damen und Herren Bürgermeister in unserer Region gerne sähen, ein Vortrag der Erfolge des jeweiligen Gemeindechefs, zu dem der gemeine Bürger eventuell eine Frage stellen oder in aller Bescheidenheit einen Vorschlag machen darf, sondern sie bildet das Instrument des Mitberatungsrechts der Bürger in gemeindlichen Angelegenheiten. Damit es nicht, wie neulich in Burgkunstadt geschehen, am Ende, wenn alles schon gelaufen ist, zu einer solchen Aussage kommt "Ich habe gar nicht gewusst, dass man da abstimmen kann", sage ich es euch schon vorher: Ja, alle Bürger haben Rederecht und dürfen Anträge vorbringen, über die die Bürgerversammlung abstimmt.

Sinn und Zweck der Bürgerversammlung sind in der Gemeindeordnung in Art. 18 Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung) beschrieben. Die Bürgerversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Es dürfen nur gemeindliche Angelegenheiten besprochen werden. Es dürfen grundsätzlich nur Gemeindemitglieder das Wort erhalten. Die Bürgerversammlung kann aber Ausnahmen von dieser Regel beschließen. Dem Vertreter der Aufsichtsbehörde (Landratsamt) darf das Wort erteilt werden. Stimmberechtigt sind nur Bürger der Gemeinde. Der Gemeinderat muss innerhalb von drei Monaten Empfehlungen der Bürgerversammlung beraten.

Also, liebe Altenkunstadter, diskutiert eifrig und beschließt Empfehlungen, über die euer Gemeinderat beraten muss!



10. September 2019

Betriebswirtschaftlicher Dilettantismus

Ei der Daus! Wer hätte das gedacht? Der Regiomed-Verlust für 2018 liegt jetzt bei 25,1 Mio. €; im Juli waren es noch 22 Mio. €. Aber was macht das schon, 3 Mio. € rauf oder runter. Die Party finanzieren sowieso die Kreise und Kommunen und somit der Steuerzahler. Dafür gibt's für 2019 1 Mio. € weniger Verlust.

"Analysen zu Einsparungen laufen, zunächst in patientenfernen Bereichen." Da sind wir aber froh! Leider muss sich jetzt der eine oder andere doch Gedanken um seinen Job machen: "Sollten Personalanpassungen notwendig sein, werde man diese durch verschiedene Maßnahmen sozialverträglich gestalten können." Das las sich im August noch ganz anders: Damals mussten sich die Mitarbeiter keinerlei Gedanken um ihren Arbeitsplatz machen. Wer immer noch an den Weihnachtsmann glaubt, dem sei gesagt: Personalanpassungen sind notwendig.

Und hier noch einmal die Frage, die sich jeder stellt, die aber nie beantwortet werden wird: Wer hat das alles verbockt? Die andere Frage, die ich mir stelle: Welche betriebswirtschaftlichen Dilettanten müssen hier am Werk sein, dass sie erst im September des Folgejahres den Jahresabschluss für 2018 vorlegen können? Oder liegt er vielleicht gar nicht vor?

9. September 2019

Borkuschter for Future

Die Anzeichen für den Klimawandel sind unübersehbar. Trotzdem gibt es sie immer noch - die Leugner der globalen Erwärmung. Auch wenn man kein Klimatologe ist, kann man doch am Schwinden der Gletscher, des Meeres- und Festlandseises leicht erkennen, dass es wärmer wird. Eis schmilzt bei Temperaturen über 0° C. Das lernt jedes Grundschulkind.

Dann gibt es noch diejenigen, die die globale Erwärmung zwar nicht leugnen, sich aber damit beruhigen, dass es schon immer Warm- und Kaltzeiten gegeben hat. Man könne leider nichts dagegen unternehmen, das sei halt so. Die Klimaforscher haben aber schon längst erkannt, dass die Temperaturschwankungen mit den Schwankungen der CO2-Konzentration der Luft zusammenhängen. Über die letzten 800.000 Jahre konnten die Temperatur- und CO2-Schwankungen in der Antarktis bestimmt werden. Es ergab sich ein verblüffender Zusammenhang zwischen diesen beiden Werten.

Man kann dieser Grafik auch entnehmen, dass in den vergangenen 800.000 Jahren die CO2-Konzentration noch nie so hoch war wie heute. Eigentlich müssten wir am Ende einer Warmzeit leben. Mit den hohen CO2-Werten werden wir aber einer noch nie von Menschen erlebten Heißzeit entgegen sehen. Es gibt auch Leute, die sagen: "Was soll's, 400 ppm (Teile pro Million) sind winzig, die Luft besteht immer noch überwiegend aus Stickstoff und Sauerstoff." 400 ppm entsprechen 0,4 Promille. Aber der Unterschied zwischen 0,25 Promille und 0,4 Promille können bei der Alkoholkonzentration im Blut den Unterschied zwischen Führerschein behalten und verlieren bedeuten. Selbst kleine Werte eines Stoffes können ungeahnte Folgen haben.

In prähistorischer Zeit gingen die Übergänge zu Warmzeiten von Schwankungen der Erdumlaufbahn und von der schwankenden Strahlungsleistung der Sonne aus. Der CO2-Anstieg hinkte der Erderwärmung immer um 1000 Jahre hinterher. Aber auch in prähistorischer Zeit verstärkte der CO2-Anstieg die Erderwärmung. Heute erleben wir, dass der CO2-Gehalt durch den Menschen beinahe verdoppelt wurde. Damit kann die Erde nicht mehr abkühlen, sondern heizt sich noch weiter auf.

Eine Temperaturerhöhung der Erde können wir nicht mehr stoppen, wir müssen aber alles dafür tun, dass die Erderwärmung nicht noch katastrophaler ausfällt, als die prognostizierten 1,5° C. Dazu muss die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen umgehend auf null heruntergefahren werden. Darin sind sich die Klimaforscher einig. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, gehe ich zur Demo "Borkuschter for Future" am 20. September um 12:00 Uhr an der Liebesinsel.

15. August 2019

Hoch mit den Steuern auf fossile Energieträger!

Auf Seite 6 des Obermain-Tagblatts stand heute ein Leserbrief mit dem Titel "Hexenjagd, Phase drei". Verfasser ist Professor Dr. Jochen Jirmann. Ich schätze Jirmann als kompetenten Fachmann für Hochfrequenztechnik und Elektrotechnik allgemein. Er absolvierte ein ingenieurwissenschaftliches Studium. Daher hat mich sein Leserbrief etwas befremdet.

Der Leserbrief beginnt mit der Behauptung: "Wir leben in der DDR 2.0, die Klassenfeinde
sind nach den Dieselautos die SUVs, und unsere Medien verbreiten überwiegend nur politisch gewollte Informationen." Wir leben natürlich nicht in der DDR 2.0. Bei uns kann man sogar der Kanzlerin erzählen, dass sie Deutschland in eine Diktatur geführt habe, ohne dafür belangt zu werden. Die Presse ist bei uns die vierte Macht im Staat, die den Regierenden auf die Finger schaut. Der Unterschied zwischen den gleichgeschalteten Medien der DDR und unserer Medienvielfalt ist offenkundig. Niemand wird bestraft, wenn er ausländische Medien konsumiert. In der DDR gab es beispielsweise die Aktion  "Blitz kontra NATO-Sender", um die Bürger auf Linie zu bringen.

Aber jetzt kommt Jirmann richtig in Fahrt: "Erst war es das Ozon, dann der Feinstaub und jetzt das Stickoxid, alles nur von den Dieselautos verursacht." Niemand hat behauptet, dass diese Schadstoffe nur von Dieselautos verursacht würden. Ozon bildet sich in bodennahen Schichten in Verbindung mit Stickoxiden unter dem Einfluss von UV-Licht. Allerdings stammen die Stickoxide zu etwa 60 % aus dem Verkehr. In Bayern verursacht der Straßenverkehr 24 % der Feinstäube direkt und noch einmal 19 % durch Aufwirbelung. Von den direkt erzeugten Feinstäuben stammen 22 % von Diesel-PKWs, ca. 35 % von Dieselnutzfahrzeugen. Niemandem werden diese Informationen vorenthalten.

Ob die Elektromobilität die Lösung aller unserer Probleme ist, bezweifle ich ebenso wie Jirmann. Man sollte die damit verbundenen Probleme nicht vernachlässigen und auch über Alternativen nachdenken, z. B. Wasserstoffantrieb, Gasmotor und saubere Diesel. Das Video von Professor Harald Lesch, das im Leserbrief angesprochen wird, ist etwas mit Vorsicht zu genießen. Lesch geht in seiner Beispielrechnung davon aus, dass alle Autos durch Elektroautos ersetzt werden und ein Viertel aller Deutschen ihre Autos abends gleichzeitig an eine Schnellladesäule anschließen, die am jetzigen Stromnetz hängt. Erstens werden nicht alle Autos mit Verbrennungsmotor schlagartig verschwinden, zweitens wird nicht ein Viertel gleichzeitig an der Schnellladesäule hängen und drittens wird das Stromnetz natürlich angepasst werden. Wenn wir allerdings weiterhin gegen Hochspannungsleitungen und Windräder protestieren, wird es nichts mit der Energie- und Mobilitätswende.

Jirmann echauffiert sich auch über die höherere KFZ-Steuer für Diesel-PKW. Bevor ich mein Auto gekauft habe, habe ich gerechnet, ob sich bei meiner Fahrleistung die Mehrkosten für die Anschaffung des Fahrzeugs und die Steuer rechnen. Ich bin zum Schluss gekommen, ein Diesel rechnet sich für mich nicht. Mit dem geringeren CO2-Ausstoß der Diesel-PKW im Vergleich zu Benzinern, mit dem die kleinere Mineralölsteuer für Diesel begründet wird, ist es anscheinend auch nicht mehr weit her.

Die CO2-Steuer gefällt Jirmann auch nicht. Er hat recht, wenn er sagt, dass es diese Steuer schon in Form anderer Steuern gibt. Das sind beispielsweise die Steuern auf Treibstoffe. Zudem gibt es verfassungsrechtliche Bedenken für eine CO2-Steuer. Trotzdem müssen wir die CO2-Erzeugung aus fossilen Energieträgern stark reduzieren. Die einfache Lösung wäre, Kohle, Gas, Heizöl und Treibstoffe höher zu besteuern. Vielleicht kommen wir tatsächlich erst bei einem Benzinpreis von 2,50 €/l zur Vernunft.

9. August 2019

Regiomed-Katze arbeitet sich weiter aus den Sack

Jetzt wird schon wieder ein bisschen mehr sichtbar, von der Regiomed-Katze im Sack. Noch vor zwei Wochen sagte der Regiomed-Geschäftsführer Robert Wieland: "Die Mitarbeiter müssen keine Angst haben, wenn sie sich auf die Veränderungen einlassen." In einem neue Interview mit dem Obermain-Tagblatt liest sich das schon wieder etwas anders: "Auf der Basis dieser Erkenntnisse und Entwicklungen kann es natürlich in der Zukunft zu Organisations- und Personalanpassungen kommen." Das Manager-Sprech-Wort Personalanpassung heißt im Deutschen Entlassungen.

Hauptgeschäftsführer Alexander Schmidtke erfreut uns auch mit guten Nachrichten. Regiomed braucht von den Gesellschaftern rund 40 Mio. Euro, 10 Mio. Euro als Brückenfinanzierung, 30 Mio. Euro für die Eigenkapitalaufstockung. Brückenfinanzierung ist auch ein schönes Manager-Sprech-Wort. Es bedeutet, wenn die Kohle nicht umgehend fließt, dann ist Regiomed pleite. Auf den Landkreis Lichtenfels kommen somit 10 Mio. Euro Ausgaben zu (25 % von 40 Mio. €), die nicht im Haushalt eingeplant sind.

Schmidtke rechnet für 2018 und 2019 mit einem Verlust von 37 Mio. €. Damit ist die Kapitalerhöhung schon wieder durchs Ofenrohr verpufft. Aber 40 Mio. € von den Gesellschaftern seien ja ein Klacks. "Da Regiomed ein Umsatzvolumen von über 400 Millionen Euro habe, würden sich diese Beträge allerdings relativieren, erklärte er."

2. August 2019

Regiomed hat ihn - einen Geschäftsführer mit Humor

Das Obermain-Tagblatt hat ein Interview mit dem Geschäftsführer der bayerischen Regiomed-Einrichtungen, Robert Wieland, geführt. Wieland beherrscht die Sprache Manager-Sprech in Perfektion. Wenn man das Interview liest, bekommt man den Eindruck, alles halb so schlimm, wir werden das Kind schon schaukeln - und das Wichtigste: Alles war Schicksal, niemand ist verantwortlich!

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig durch die Geschäftsführung informiert, erste negative Prognosen ergaben sich im September 2018 und sofort wurde gegengesteuert. Hier spürt man direkt das Schicksalhafte: negative Prognosen ergaben sich. Keiner hat gepennt! Oder um dem Schicksalhaften mehr gerecht zu werden: Sie wurden vom Geist überschattet und gebaren eine negative Prognose. Und zudem war alles so schwierig, nein, nicht nur schwierig, sondern "sehr, sehr schwierig". Naja, einen Schuldigen gab es vielleicht: "Die unzureichende Datenlage innerhalb der komplexen Unternehmensstruktur hat eine frühere und belastbare Prognose offensichtlich nicht zugelassen." Schon Ovid wusste: "Ratio fatum vincere nulla valet (Keine Berechnung kann das Schicksal besiegen.)."

Der Aufsichtsrat war natürlich prima, Wieland wäre auch ein Idiot, wenn er das Gremium, das ihn feuern kann, als unfähig bezeichnen würde. Der Neustadter Oberbürgermeister und Vorsitzende der Coburger SPD-Kreistagsfraktion, Frank Rebhan, forderte: "Wir müssen eine Firma mit fast 5000 Mitarbeitern und 400 Millionen Euro Jahresumsatz professionell aufstellen. Dazu gehört, dass der Aufsichtsrat Kontrollkompetenz hat auch gegenüber den Gesellschaftern und dass er mit Fachleuten besetzt wird." Anscheinend ist der Aufsichtsrat doch nicht so kompetent.

Hier sind ein paar bekannte Phrasen aus dem Interview für das Bullshit-Bingo: umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, durchweg positive Ergebnisse, Optimierung der Ressourcen und Prozesse, Vernetzung, nachhaltige Wirtschaftlichkeit. Erwartet man das nicht von einem hochbezahlten Geschäftsführer? Aber wie sehen die durchweg positiven Ergebnisse aus? Wie werden Ressourcen und Prozesse optimiert, wie wird nachhaltig gewirtschaftet?

Wieland verweist als große Errungenschaft auf einen Fünfjahresplan, der alles richten soll. Regiomed ist eine GmbH, an der Kommunen und Landkreise beteiligt sind. Die Landkreisordnung fordert für solche Unternehmen in Art. 82 eine fünfjährige Finanzplanung: "Gehören dem Landkreis Anteile an einem Unternehmen in dem in § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) bezeichneten Umfang, so hat er darauf hinzuwirken, dass in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrundegelegt wird." Gab es diese Pläne bisher und hat sie jemand auf Plausibilität geprüft? Anscheinend nicht.

Humor hat er auch, der Herr Geschäftsführer: "Das, was andere – Private – als Rendite erwirtschaften müssen, können wir in die Gesundheitsversorgung unserer Bürger reinvestieren" Ein paar Jahre lang wird er wohl keine Rendite in die Gesundheitsvesorgung unserer Bürger reinvestieren, die Bürger werden vielmehr in Regiomed investieren müssen

Und dann gibt's ja auch noch Mitarbeiter: "Die Mitarbeiter müssen keine Angst haben, wenn sie sich auf die Veränderungen einlassen. Die Situation zwingt uns zu Veränderungen – das muss jedem bewusst sein." Die Mitarbeiter, die man nicht mehr braucht, haben halt Pech, weil sie sich nicht auf Veränderungen eingelassen haben, welche Veränderungen das auch immer sein mögen.

Und zu guter Letzt ein paar salbungsvolle Worte für die Patienten: "Die Patientenzufriedenheit und eine verstärkte Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten und Kooperationspartnern ist uns im Rahmen der Neuorganisation ein sehr wichtiges Anliegen. Ich bin überzeugt, dass die aktuellen Meldungen zur angespannten wirtschaftlichen Lage leider die hohe medizinische Qualität in den Schatten stellt." Es wird schon einen Grund haben, wenn Patienten und Ärzte Regiomed meiden.

Um ein Unternehmen zu sanieren, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Senken der laufenden Kosten und/oder die Einnahmen erhöhen. Die Chefärzte sollen die niedergelassenen Ärzte bequatschen, dass sie ihre Patienten in Regiomed-Kliniken einweisen. Wenn das Erfolg hat, ist mit höheren Einnahmen zu rechnen. Besser wäre es natürlich, die Chefärzte würden die Versorgungsqualität erhöhen und sich um ihre Patienten kümmern. Es kann sein, dass durch solche Aktionen auch der ein oder andere Chefarzt sich was besseres sucht.

Kosten kann man senken durch weniger Wasser- und Energieverbrauch, Einsparungen bei Dienstreisen und Fortbildungen, aber der größte Kostenfaktor ist natürlich das Personal. Das muss natürlich keine Angst haben - wenn es sich auf Veränderungen einlässt.

24. Juli 2019

Die Katze ist halb aus dem Sack

Na, wer sagt's denn? Die Regiomed-Kliniken wollen ihr Eigenkapital aufstocken. Von "wollen" wird aber keine Rede sein, eher von "müssen". Die Kapitalaufstockung muss aber jemand bezahlen, und das sind die Gesellschafter, d. h. die Städte und Landkreise, denen Regiomed gehört. Der Landkreis Lichtenfels ist bei der Party mit 25 % dabei.

Wenigstens haben im Coburger Kreistag ein paar Kreisräte einen Arsch in der Hose. Sie verlangen nämlich Zugang zu allen Protokollen des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung. Anscheinend haben die Lichtenfelser Kreisräte noch gar nicht mitbekommen, dass das Regiomed-Eigenkapital aufgestockt werden muss. Im Zeitungsbericht vom 23.07.2019 war davon nämlich nicht die Rede. Aber wir wollen ihren Schlaf nicht stören.

23. Juli 2019

Sensation! Saharasand verursacht Millionenverlust bei Regiomed

"Eigentlich ging es um den Geschäftsbericht des Jahres 2017, und da war die Welt bei Regiomed noch in Ordnung, wie es kürzlich ein Kreisrat ausdrückte." So konnte man heute im Obermain-Tagblatt auf Seite 3 lesen. Der neue Hauptgeschäftsführer von Regiomed, Alexander Schmidtke, informierte den Kreistag Lichtenfels über die aktuelle Situation bei Regiomed, der Geschäftsbericht war nur Nebensache.

Beim Lesen des Presseberichts entstand bei mir der Eindruck, dass der Verlust von 22 Mio. € so etwas wie Schicksal war, ein nicht abzuwendendes Naturereignis. Da war die Rede von "viel Sand im Getriebe" (Schmidtke), aber auch von vielen"hochmotivierten Mitarbeitern", also das übliche Manager-Sprech. Ach ja, "Leuchttürme" müssten gebildet werden. Und Einsparpotenziale in der Infrastruktur wurden schon identifiziert. Was heißt da "schon"?

Landrat Christian Meißner ist betroffen, dass einige Ärzte nicht mehr in das Lichtenfelser Krankenhaus einweisen. Seine Betroffenheit ist anscheinend wieder auf sein Nichtwissen zurückzuführen. Wenn Menschen schlechte Erfahrungen mit einem Krankenhaus gemacht haben, spricht sich das schnell herum, in Zeiten des Internets sogar noch schneller. Ich habe übrigens vor ca. 2 Jahren dort eine Herzkathederuntersuchung machen lassen; die war topp!

Bis zum Schluss des Zeitungsberichts hatte ich eine Hoffnung: Jetzt kommt sie! Die alles entscheidende Frage! Aber sie ist nicht gekommen. Deshalb stelle ich sie, stellvertretend für alle schlafmützigen Kreisräte: Wer ist verantwortlich für das Desaster?

Aus Zeitungsberichten entnahm ich, dass es einen Hauptgeschäftsführer gab, der mit Zustimmung des Aufsichtsrats rechtzeitig die Fliege gemacht hat. Ein Interimsgeschäftsführer hat sich wieder auf seinen Bereichsleiterposten zurückgezogen. Dann gibt es noch einen Aufsichtsrat, und - ach, ja - einen Aufsichtsratsvorsitzenden, der 2018 zufällig Christian Meißner hieß. Sollte da ein Verantwortlicher dabei sein? Und sollte der gar die Konsequenzen tragen? Aber nicht doch: Es war einfach Sand im Getriebe, wahrscheinlich durch eine ungünstige Wetterlage von der Sahara über die Alpen geweht. Die Konsequenzen tragen gefälligst der Steuerzahler und die hochmotivierten Mitarbeiter.

Und noch was: Die Welt ist in keinem Betrieb der Welt in Ordnung, auch nicht bei Regiomed, wenn der Geschäftsbericht 2017 im zweiten Halbjahr 2019 den Vertretern der Gesellschafter vorgelegt wird. Bereits im ersten Quartal hätte der Bericht 2018 vorliegen müssen, der Aufsichtsrat hätte Ende 2018 den Wirtschaftsplan 2019 verabschieden müssen. Aber was kann man von Leuten erwarten, die es für ganz normal erachten, die Haushaltssatzungen ihrer Kommunen irgendwann während des laufenden Haushaltsjahres zu verabschieden. Ich kann mich nur wiederholen: Saftladen! Damit meine ich nicht die Ärzte und Pfleger, also das produktive Personal, sondern die alte Geschäftsführung und die Aufsichtsgremien von Regiomed.

8. Juli 2019

Saftladen Regiomed

Hier mal wieder etwas, was nicht in der Zeitung stand: Der Klinikverbund Regiomed weist für 2018 voraussichtlich einen Verlust von 22 Mio. € aus. Eigentlich war ein Gewinn von 5 Mio. € geplant. Unser großer Häuptling Waasvonix, Landrat Christian Meißner, wusste im November noch von einem Verlust von "nur" 4 Mio. € zu berichten. 2018 war er noch Vorsitzender des Aufsichtsrats, des Gremiums, das die Geschäftsführung beaufsichtigen soll. Dazu gehört aber, dass man ein bisschen Ahnung hat. Waasvonix hat durch sein Nichtwissen und Unvermögen seinem Namen alle Ehre gemacht.

Mit den 22 Mio. Verlust ist natürlich noch lange nicht Schluss. Erstens ist diese Zahl noch nicht endgültig und zweitens wird für 2019 ebenfalls mit einem Verlust von 14,7 Mio. € gerechnet. Bei einer privatwirtschaftlichen Gesellschaft hätten die Gesellschafter die Aufsichtsräte in hohem Bogen gefeuert und zur Rechenschaft gezogen. Bei Regiomed hocken aber in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat die gleichen Figuren. Kein Wunder, dass keine Zweifel an der kommunalen Trägerschaft aufkommen: "'Es gibt keinen Zweifel daran, dass wir als Gesellschafter an der kommunalen Trägerschaft festhalten wollen', so die Landräte Hans-Peter Schmitz und Christian Meißner als Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung."

Soweit ich das den Bilanzen aus 2017 entnehmen konnte, müssen die Verluste von den Gesellschaftern ausgeglichen werden, weil die Eigenkapitalausstattung von Regiomed sehr schlecht ist. Der Landkreis Lichtenfels ist mit 25 % dabei, also so 5,5 Mio. €. Die Gemeinden im Landkreis dürfen sich auf eine schöne Erhöhung der Kreisumlage freuen.

Nebenbei: Ein Unternehmen, das im Juli noch kein Budget für das laufende Jahr vorgelegt hat, ist ein Saftladen.

4. Juli 2019

Burgkunstadt will das Klima nicht retten

Da hatte der Burgkunstadter Stadtrat mal die Gelegenheit, wirklich etwas für die Energiewende und den Klimaschutz zu tun und schon macht er sich in die Hosen. Es ist halt einfacher, irgendwo in die Prärie eine Ladesäule hinzustellen, als Platz für Windräder zu schaffen. Wir wollen keine Kernkraftwerke, keine Kohlekraftwerke, keine Stromtrassen, dafür dezentralen Ökostrom, aber bitte nicht vor unserer Haustür. Wir wollen nur, dass der Strom weiter aus der Steckdose kommt.

Der Stadtrat redete sich auf die unglückselige 10H-Regelung heraus. Danach müssen die Windräder mindestens einen Abstand vom 10-fachen ihrer Höhe  zum nächsten Wohngebäude einhalten. Damit können in Bayern Windräder auf 0,05 % der Landesfläche gebaut werden, also praktisch nirgendwo mehr. Es muss dort nämlich auch genügend Wind wehen. Durch eine Änderung der Bauleitplanung könnte die Gemeinde diese Bestimmung umgehen. Die Nachbargemeinden könnten sich dann nicht auf die 10H-Regelung berufen, das wurde in der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Popularklage der Klagegemeinschaft Pro Windkraft festgestellt. Allerdings müssen die Gemeinden weiterhin ihre Bauleitpläne aufeinander abstimmen.

„Was soll das Rumgeeiere – wir müssen uns an vorgegebene Gesetze halten“, sagte Stadtrat Günter Knorr laut Obermain-Tagblatt. Da kann ich nur lachen. Wie wäre es, wenn sich der Stadtrat mal an die Gemeindeordnung oder die Eigenüberwachungsverordnung für Abwasseranlagen halten würde. Mir fallen da spontan Stichpunkte dazu ein: öffentliche Beratung der Haushaltssatzung, rechtzeitige Beratung der Haushaltssatzung oder Überwachung der städtischen Kanäle. An diese Gesetze und Verordnungen muss sich der Stadtrat anscheinend nicht halten.

So wird das jedenfalls nichts mit dem Klimaretten!

21. Mai 2019

Regiomed - ein Trauerspiel

Regiomed schreibt Defizite und Landrat Christian Meißner, Aufsichtsratmitglied bei Regiomed und letztes Jahr sogar noch Aufsichtsratsvorsitzender, ist davon überrascht. Das einzige Überraschende ist, dass er überrascht ist. Anscheinend nimmt er seine Aufgabe als Aufsichtsrat nicht ausreichend wahr.

Die Frage ist, ob der Verlust auf die Muttergesellschaft durchschlägt oder ob er von den einzelnen Konzerngesellschaften getragen wird. Wenn die Muttergesellschaft den Verlust trägt, ist das erwartete Defizit von ca. 4 Mio. € bei einer Bilanzsumme von ca. 14,5 Mio. € der Muttergesellschaft im Jahr 2017 kein Pappenstiel. Die Jahresabschlüsse bis 2017 stehen im Bundesanzeiger, dort habe ich die Zahlen abgerufen. Das Eigenkapital der Regiomed Muttergesellschaft betrug 2017 904.000 €. Mit dem Defizit 2018 wird das Eigenkapital negativ. Damit müsste Regiomed Insolvenz anmelden. Die Alternative ist, dass die Gesellschafter, also die beteiligten Kommunen, Geld nachschießen. Das meinte Meißner wohl, als er sich zuversichtlich zeigte, „dass wir das Regiomed-Schiff wieder auf Kurs bringen“.

Jetzt einigen Mitgliedern des Strategie- und Kontrollgremiums einen „Verfolgungseifer“ zu unterstellen, ist total daneben. Die Leute wollen einfach nur Lösungen finden, wie der Klinikverbund wieder aus den roten Zahlen kommt. Dem Aufsichtsrat, der sich von Gesellschafterseite aus Landräten, Kreisräten und Oberbürgermeistern zusammensetzt, mögen manche Lösungsvorschläge nicht ins politische Kalkül passen. Mein Vorschlag wäre, den Aufsichtsrat mit Leuten zu besetzen, die von Betriebswirtschaft etwas Ahnung haben, aber der trifft sicher nur auf taube Ohren.

Politisch war sicher auch die Entscheidung, die Zentralküche nicht zentral im Klinikverbund zu platzieren, sondern am südlichsten Zipfel in Lichtenfels. Die Küche kann nur defizitär betrieben werden. Die Speisen werden in Lichtenfels gekocht, heruntergekühlt, bis nach Hildburghausen und Sonneberg gekarrt und dann wieder erhitzt. Das ist weder ökonomisch noch ökologisch.

In der Aufsichtsratssitzung im Dezember 2018 strotzte das Germium noch vor Tatendrang. Zitat aus der Regiomed-Website: "Der Wirtschaftsplan 2019 sowie ein mittelfristiger Finanzplan werden weitere Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung beinhalten und sollen in den nächsten Wochen valide erarbeitet und im März 2019 durch den Aufsichtsrat freigegeben werden." Von so viel Tatendrang war dann in der März-Sitzung des Aufsichtsrats nicht mehr die Rede: "Mit dem Aufschub der Wirtschaftsplanung um ein weiteres Quartal will der Aufsichtsrat der neuen Führungsebene die Möglichkeit geben, die Wirtschaftsplanung neu zu gestalten und die beschlossenen Maßnahmenpakete zu verankern."

Mit anderen Worten: Bisherige Geschäftsführung und Aufsichtsrat waren nicht willens und nicht fähig, bis März einen Wirtschaftsplan aufzustellen, obwohl das Unternehmen in einer schlimmen finanziellen Lage ist. Das ist eine Bankrotterklärung. Mir tun nur die Mitarbeiter leid, die unter so einer Führung arbeiten müssen.

Der Hauptgeschäftsführer Joachim Bovelet hat sich der Verantwortung rechtzeitig entzogen und im September 2019 die Fliege gemacht. Auch Thomas Hergt, der eigentlich interimsweise Regiomed mit führen sollte, seilte sich im März ab. Er will lieber wieder Bereichsleiter machen. Da ist es dann nur noch eine Nebensächlichkeit, dass dem Regiomed Klinikum Coburg mit sofortiger Wirkung die Krankenhausdirektorin abhanden gekommen ist. Irgendwie hat der Aufsichtsrat auch keine Ahnung von der Auswahl von gutem Führungspersonal.

Aktualisierung vom 22.05.2019:
Regiomed veröffentlicht einen Konzern- und einen Jahresabschluss. Meine Ausführungen beziehen sich auf den Jahresabschluss der Muttergesellschaft. Um das klar zu machen, habe ich die beiden ersten Absätze überarbeitet.

27. April 2019

Das Obermain-Tagblatt schmollt

Am 26. April gastierte die schwedische Sängerin Anne Sofie von Otter in der Basilika Vierzehnheiligen. Das interessiert mich nicht die Bohne, weil ich ein ausgesprochener Kulturbanause bin. Interessant hingegen fand ich eine kurze Notiz, die heute im Obermain-Tagblatt stand. Darin begründet die Redaktion, warum sie nicht über den Auftritt der Sängerin berichtete. Grund war das absolute Aufnahme- und Fotografierverbot während des Konzerts. Das Obermain-Tagblatt sieht darin einen eklatanten Eingriff in die Pressefreiheit und hat sich deswegen in den Schmollwinkel verzogen. "Die Heimatzeitung möchte diese Vorgaben einer Diva und/oder ihres Managements nicht unterstützen!"

Der Fränkische Tag hat nicht geschmollt und über das Konzert berichtet. Sogar ein Bild des Programms vor dem Hintergrund der Basilika wurde veröffentlicht. Man konnte also doch berichten, sogar mit Bild, eben nur ohne Knipserei während des Konzerts. Nehmen wir doch einfach mal den Standpunkt der Künstlerin und des Publikums ein: Es ist einfach nervig, wenn während eines Konzerts, noch dazu eines klassischen Konzerts, fotografiert wird. Auch weiß man in Zeiten des Internets nicht, wo die Fotos überall landen. Und wenn einer fotografiert, fühlen sich auch andere bemüßigt, ebenfalls zu fotografieren. Anstatt über einen Eingriff in die Pressefreiheit zu lamentieren, sollte das Obermain-Tagblatt die Rechte der Künstlerin an ihrem Auftritt, d. h. an ihrem künstlerischen Werk, respektieren.

13. April 2019

Die Stadt Burgkunstadt hat jetzt Manager

Ich mag keine Berater. Das liegt an meinen Erfahrungen mit Beratern. Berater sammeln Informationen und Wissen in Unternehmen und präsentieren sie der Unternehmensleitung in schönen Powerpoint-Präsentationen als der Weisheit letzter Schluss, und zwar ihrer Weisheit. Dabei hätte die Unternehmensleitung nur die Mitarbeiter fragen müssen. Ich hatte mal einen Chef, der nannte das den "Nikolauseffekt": Wenn die Eltern den Kindern sagen, sie sollen ihr Zimmer aufräumen, tun sie es nicht. Wenn es aber der Nikolaus sagt, dann tun sie es. An der Faktenlage hat sich dabei nichts geändert, nur der Überbringer der Botschaft ist ein anderer.

In der letzen Stadtratsitzung in Burgkunstadt haben sich zwei Berater, die Architekten Edith Obrusnik und Franz Ullrich, vorgestellt. Sie sind die neuen Innenstadt-Manager. Diese Bezeichnung ist auch wichtig, weil "Manager" irgendwas mit "Macher" zu tun hat, auch wenn es sich nur um einen Macher von Powerpoint-Präsentationen handelt. Sie sollen die Altstadt und die Bahnhofsstraße aufwerten. "Aufwerten" ist auch ein beliebtes Wort aus dem Bullshit-Bingo. Beim Bullshit-Bingo hat man auf einer Karte eine Anzahl Bullshit-Wörter wie "Manager", "Synergieeffekt" oder "aufwerten". Jedesmal, wenn in einer Besprechung ein solches Wort fällt, darf man es ankreuzen. Wer zuerst alle Wörter angekreuzt hat, ruft "Bingo". 2015 sollte es noch ein City-Manager sein.

Man muss den beiden Beratern zugute halten, dass sie erst zwei Monate beraten. Was haben sie bisher entdeckt? 28 Gebäude in der Altstadt stehen leer. Zu dieser Erkenntnis hätte auch die Stadtverwaltung gelangen können. Dafür sollen jetzt ein Leerstands-Management und eine Immobilienbörse eingeführt werden. Früher sagte man nicht "Immobilienbörse" sondern "Makler". Jeder, der Leerstände hat und vermieten will, wird sich wohl an einen Immobilienmakler wenden. Wozu also noch eine Immobilienbörse?

Sanierungsbedürftige oder hässliche Häuser sollen von den Eigentümern saniert werden. Dafür soll ein Förderprogramm aufgelegt werden. Die beiden Berater sind dazu mit einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung nach Lichtenfels gefahren und haben dort gefragt, wie das geht. Anscheinend gibt es so etwas schon in Lichtenfels. Der städtische Mitarbeiter hätte die Information natürlich auch allein einholen können, es macht aber mehr her, wenn er dort mit zwei Innenstadt-Managern aufkreuzt. Nicht, dass sie jetzt denken, sie können sich einfach einen neuen Außenputz fördern lassen. Die Umbaumaßnahme muss natürlich den Innenstadt-Managern gefallen und den Förderrichtlinien entsprechen.

Die Schaufenster leer stehender Geschäfte könnten mit Ausstellungen belebt werden. Das ist sicher schön, bringt aber keine neuen Mieter. Der Marktplatz solle belebt werden, bisher sei er nur ein Parkplatz. Wer hätte das gedacht? Und die Bürger sollen natürlich auch einbezogen werden. Ich erinnere mich noch dunkel, dass es vor Jahren eine ISEK-Lenkungsgruppe unter Beteiligung der Bürger gab. Die ist dann wohl 2014 eingeschlafen (das letzte Protokoll ist vom Oktober 2014) und die Vorschläge der Bürger sind vermutlich in der Rundablage gelandet.

Übrigens hat Ullrich schon 2015 im Rahmen von ISEK sein städtebauliches Entwicklungskonzept vorgestellt, aus dem er viele Anregungen für seinen neuen Beraterauftrag entnehmen und der Stadt als neu verkaufen kann. Das machen Berater auch gerne.

12. April 2019

Schulterklopfen ist unangebracht

Die letzte Burgkunstadter Stadtratssitzung dauerte ca. 3 Stunden. Wie wichtig dem Stadtrat die Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019 war, kann man der Dauer dieses Tagesordnungspunkts entnehmen: ca. 20 Minuten. Beim Lesen des Zeitungsberichts könnte man dagegen denken: Holla, die haben sich aber mächtig Gedanken gemacht und diskutiert.

Wie notwendig zündende Ideen sind, zeigt sich daran, dass der Verwaltungshaushalt nur durch Zuführungen von 1,2 Mio. € aus dem Vermögenshaushalt ausgeglichen werden konnte. Wie Kämmerin Heike Eber erklärte, ist das nur in äußersten Notfällen möglich. Art. 22 KommHV-Kameralistik sagt eindeutig, dass aus dem Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt mindestens so viel zugeführt werden muss, "dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gedeckt werden kann". Im Burgkunstadter Haushalt passiert das Gegenteil: Dem Verwaltungshaushalt müssen Mittel aus dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.

Die Einnahmen- und Ausgabenseite eines normalen Vermögenshaushalts stellen sich grob so dar:


Wenn Einnahmen und Ausgaben gleich sind, ist der Haushalt ausgeglichen. Das, was auf der Einnahmenseite an Überschuss gegenüber den Ausgaben erwirtschaftet wird, wird dem Vermögenshaushalt zugeführt.

Leider sieht der Burgkunstadter Haushalt so aus:


Wie Eber erklärte, wird sich bei den Steuereinnahmen auch im nächsten Jahr nichts zum Besseren wenden. Die dringlichste Aufgabe für einen verantwortungsbewussten Stadtrat wäre daher, heute schon zu überlegen, wie die Ausgaben reduziert werden können, um beim Haushalt 2020 nicht vor dem gleichen Problem zu stehen. Aber dazu bräuchte man halt einen verantwortungsbewussten Stadtrat. Unser Stadtrat klopft sich lieber auf die Schultern und feiert die geschickten Finanztricks der Kämmerin als den großen Erfolg seines sparsamen verantwortungsvollen Wirtschaftens. Der Schulterklopfer gebührt höchstens der Kämmerin, die durch eine vorsorgliche Kreditaufnahme im Vorjahr das Ruder herumgerissen hat.

10. April 2019

Das Geheimnis der Geheimniskrämer ist gelüftet

Der Burgkunstadter Stadtrat hat endlich die Haushaltssatzung für 2019 beschlossen. Auch wenn Kämmerin Heike Eber betonte, dass es nicht möglich sei, die von der Gemeindeordnung (GO) geforderte Frist einzuhalten, und dass der Gemeindetag die Abschaffung dieser Frist fordere, gilt immer noch Art. 65 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern: Abgabetermin für die Haushaltsatzung war der 30. November. Die Ausrede, kleine Gemeinden wären von unvorhergesehenen finanziellen Ereignissen stärker betroffen als große und könnten daher nicht so frühzeitig planen, lasse ich nicht gelten. Bei großen Haushalten sind auch die unvorhergesehenen Ereignisse größer, die den Haushaltsplan über den Haufen werfen können.

Der Haushaltsplan, der die wichtigste Anlage zur Haushaltssatzung bildet, wurde in zwei öffentlichen Sitzungen vorgestellt, aber nicht beraten. Die Beratung fand am 05. Februar in geheimer Sitzung statt. In Burgkunstadt aktuell vom März steht dazu auf Seite 3:

"Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 05.02.2019:
Der Stadtrat befasste sich mit Finanz- und Grundstücksangelegenheiten."

Ein bisschen mehr Ehrlichkeit wäre schon angebracht. Warum kann man nicht einfach sagen: Der Stadtrat befasste sich mit dem Haushaltsplan. Ach ja, da ist noch Art. 52 Abs. 2 GO: "Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen." Ich kann mir keinen Grund vorstellen, warum durch eine öffentliche Beratung des Haushalts das Wohl der Allgemeinheit gefährdet sein sollte.

Der Stadtrat hat durch die geheime Beratung des Haushalts wieder einmal gegen die Gemeindeordnung verstoßen. Anscheinend ist das den Stadträten - mit Ausnahme der Stadträte des Bürgervereins - wurstegal. Einer der Gründe, die Alexander Hanna nämlich vorbrachte, warum der Bürgerverein die Haushaltssatzung ablehnte, war dieser Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot der Haushaltsberatungen.

Kämmerin Eber fand dann noch, dass der fünfjährige Finanzplan, der in Art.70 GO gefordert wird, sinnlos sei. Wie sinnlos sie ihn fand, konnte man daran sehen, dass er von 2018 bis 2022 reichte. Richtig wäre der Zeitraum 2019 bis 2023.

In der März-Sitzung des Stadtrats konnte die Haushaltsatzung noch nicht beschlossen werden, weil die Angaben zur Kreisumlage fehlten. Die fehlten jetzt zwar immer noch, aber plötzlich spielte das keine Rolle mehr. Und überhaupt, wenn man die Satzung eher beschlossen hätte, hätte man wegen des Gewerbesteuereinbruchs jetzt einen Nachtragshaushalt beschließen müssen, so Eber. Wäre das  wirklich so schrecklich gewesen?

Anscheinend sieht die Verwaltung in der Planung und Überwachung des Haushalts nur eine lästige Pflichtübung. In Wahrheit ist sie aber eine der Kernaufgaben der Verwaltung, und insbesondere der Kämmerei. Ich will den Planungsvorgang mal mit einer Routenplanung auf einem Navigationsgerät vergleichen: Zu Beginn der Fahrt gibt man sein Ziel ein. Das Gerät plant eine Route und gibt eine Ankunftszeit an. Während der Fahrt treten unvorhergesehene Ereignisse auf: Stau, Pinkelpause, Umleitung. Das Navi passt anhand der Informationen die Route und die Ankunftszeit laufend an. Mit anderen Worten: Es aktualisiert die Planung.

So sollte auch die Vorgehensweise bei der gemeindlichen Haushaltsführung sein: Ich mache einen Plan, bei unvorhergesehenen Ereignissen passe ich die Planung an und ergreife gegebenenfalls Gegenmaßnahmen, um mein Ziel doch noch zu erreichen.

2. April 2019

Warum ich Klimaskeptiker bin

Lehrlinge der Baur-Gruppe und Burgkunstadter Gymnasiasten haben Unrat und Müll eingesammelt, mit dem Umweltfrevler die Natur verschandelt haben. Das ist sehr lobenswert und verdient unsere Anerkennung, noch dazu, weil die Jugendlichen dafür ihre Freizeit geopfert haben. Im Zeitungsbericht steht dazu eine Aussage von Baur-Ausbildungsleiter Max-Josef Weismeier: "Es ist unglaublich, wie sich in einem Jahr schon wieder so viel Müll ansammeln konnte." Der Müll hat sich aber nicht von selbst angesammelt, er wurde von unseren Mitbürgern bewusst dort hingeworfen.

Neulich habe ich eine interessante Theorie über die Entstehung des Glaubens an einen strafenden Gott gelesen. In kleinen Jagdgesellschaften der Steinzeit kontrollierten die Menschen einer Gruppe sich gegenseitig. Wenn einer gegen die Interessen der Gruppe verstieß, konnte er ganz schnell aus der Gruppe ausgeschlossen werden, was seinen Tod bedeuten konnte. Mit den alten Hochkulturen und dem Entstehen der Städte funktionierte diese gegenseitige Kontrolle nicht mehr. Es entwickelte sich daher der Glaube an allwissende, strafende Götter. Wenn der Frevler schon nicht von seinen Mitmenschen erwischt wurde, dann hatten ihn wenigstens die Götter am Wickel.

Gegen diese Theorie lassen sich sicher Gegenargumente ins Feld führen. Fakt ist aber, dass sich Menschen häufig nur sozial verhalten, wenn sie sich beobachtet fühlen. Die Beobachter können Mitbürger sein oder ein strafender - oder meinetwegen zeitgemäßer, ein belohnender - Gott. Leider funktioniert das mit der Beobachtung in unserer anonymen Massengesellschaft nicht mehr so gut. Und auch der strafende/belohnende Gott hat ausgedient.

Immanuel Kant glaubte noch, eine Moral auf Basis der Vernunft begründen zu können. Wenn er nur mal aus Königsberg herausgekommen wäre, wäre ihm diese Idee schnell verflogen. John Stuart Mill glaubte, eine Morallehre auf die Maximierung des Nutzens aller gründen zu können. Aber der Mensch ist halt nun mal auf die Maximierung seines Eigennutzens ausgelegt.

Moderne Staaten haben zur Aufrechterhaltung und Hebung der Moral Gesetze, Polizei und Justiz eingeführt. Das funktioniert aber nur, wenn die Gefahr besteht, dass der Missetäter auch erwischt und bestraft wird. Beim Müll-in-die-Natur-Kippen und Hunde-auf-den-Gehsteig-scheißen-lassen ist die Gefahr, erwischt und bestraft zu werden, praktisch nicht gegeben.

Also werden die Jugendlichen auch nächstes Jahr wieder einen großen Haufen Müll einsammeln dürfen, die Bienen werden weiter sterben und die Klimaziele werden auch nicht erreicht. Vielleicht hat die Maßnahme der chinesischen Regierung doch etwas für sich, die Bürger mit einem Punktesystem zu bewerten. Da sammelt man durch Wohlverhalten dann nicht Schätze im Himmel, dafür aber im Diesseits.

13. März 2019

Dinge, die wirklich wichtig sind: eine Ladestation für Burgkunstadt

Ich hab's getan. Ich habe die Burgkunstadter Stadtratssitzung besucht, weil auf der Tagesordnung die zweite Beratung des Haushalts 2019 stand. Ich habe gar nicht gewusst, dass es schon eine erste Beratung gegeben hat, aber die war wahrscheinlich geheim. Ich erwartete eine spannende Diskussion um die Finanzen - und damit um die Zukunft - der Stadt. Ich wurde bitter enttäuscht.

Kämmerin Heike Eber erläuterte professionell und gekonnt die Jahresrechnung 2018 und präsentierte anschließend den Stand des Haushaltsplanentwurfs. Sie wies auf den Gewerbesteuereinbruch hin und meinte, dass solche Veränderungen im Millionenbereich nicht planbar seien. Andererseits beharrte sie darauf, dass sie noch auf die endgültige Festlegung der Kreisumlage warten, um den Haushaltsplan aufzustellen.

Eber meinte, es sei den Stadträten nicht zuzumuten, den gesamten Haushaltsplanentwurf zu studieren. Ich meine, dass wenigstens die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses den Entwurf genau durcharbeiten müssen, und zwar mit einem gewissen Basiswissen im kommunalen Finanzwesen. Schließlich sollten die Stadträte wissen, was sie beschließen.

"Und jetzt kommt die große Diskussion", dachte ich. Es folgte: nichts. Nein, nicht wirklich nichts, sondern eine große Diskussion um eine Ladesäule für Elektroautos für ca. 15.000 €. Auf der einen Seite geht es um den Millionenhaushalt der Stadt - da gibt es keinen Diskussionsbedarf -, auf der anderen Seite wird um eine sinnlose Ladesäule für 15.000 € eine gefühlte Ewigkeit diskutiert, mit teilweise abstrusen Ideen. Es solle ein Zeichen für die Elektromobiltät gesetzt werden. Die Durchsetzung der Elektromobiltät hängt sicher nicht an einer Ladesäule in der oberfränkischen Provinz. Und einen Beitrag der Ladesäule zur sauberen Luft in Burgkunstadt sehe ich, ehrlich gesagt, auch nicht.

Liebe Leute, eine Ladestation Typ 2 mit 22 kW mitten in der Prärie ist uninteressant. Um einen Renault Zoe (Batteriekapazität 41 kWh) zu laden, braucht man 2 Stunden 40 Minuten. Was treibt der Fahrer in dieser Zeit? Eine Idee war, die sehenswerte Altstadt zu besichtigen. Vielleicht kann er auch die Einkaufsmeile besuchen, sich den kulinarischen Verlockungen hingeben oder seine Runden auf der Skaterbahn drehen. Das belebt bestimmt den Fremdenverkehr in Burgkunstadt, wie vormals die Skaterbahn und die neue Mainbrücke in Theisau.

Solche Ladestationen, die keine Schnellladestationen sind, machen nur an Stellen Sinn, wo sich der Fahrer längere Zeit aufhält, um etwas zu erledigen, beispielsweise an seinem Arbeitsplatz oder bei einem Einkaufszentrum. Lidl will 400 Filialen mit Ladesäulen ausstatten. Vielleicht steht ja bald beim Lidl in Altenkunstadt eine Säule.


28. Februar 2019

Burgkunstadt braucht 49 Jahre für die Untersuchung des Kanalnetzes

Die kurze Antwort auf meine Frage bei der Bürgerversammlung, ob die Stadt Burgkunstadt die Überwachung ihrer Sammelkanäle nach EÜV korrekt durchgeführt hat, lautet: nein. Seit 1991 - also in 28 Jahren - hat es die Stadt gerade einmal geschafft, von 70 km Leitungslänge 40 km untersuchen zu lassen (Folien Bürgerversammlung, Seite 39). Rechnet man das Schneckentempo linear hoch, werden im Jahr 2040 die letzten Kilometer untersucht werden. Ob dann auch die Schäden behoben sein werden, steht in den Sternen. Allein für die Beseitigung der bisher festgestellten Schäden müssen 6 Mio. € angesetzt werden, bei linearer Hochrechnung auf die noch nicht untersuchten Kanäle weitere 4,5 Mio. €.

Es ist halt alles so schwierig und kostet Geld, das der Stadtrat lieber für Brücken über den Main oder Planungen für Wolkenkuckucksheime am Schulberg ausgibt. Bei der Überwachung und Sanierung der Sammelkanäle geht es nicht nur darum, dass ein Umweltschutzgesetz beachtet wird, beschädigte Kanäle können auch ganz praktische Auswirkungen haben. Wir müssen verstärkt mit Starkregenereignissen rechnen. Da kann ein Kanal, der durch Baumwurzeln beschädigt oder vielleicht teilweise eingebrochen ist, ganz schnell zu überfluteten Kellern führen.

Es wäre wirklich hilfreich, wenn der Stadtrat sich mal mit dem Erhalt der Infrastruktur in Burgkunstadt (Wasserversorgung, Abwasser, Gebäude, Straßen) beschäftigen würde. Sonst fallen uns eines Tages diese Themen auf die Füße.

27. Februar 2019

Sankt Nimmerlein, Schutzheiliger Burgkunstadts

Heute komme ich zu einem ganz traurigen Kapitel in der Geschichte der traurigen Kapitel Burgkunstadts: die Aufforderung zur Eigenüberwachung der privaten Abwasserleitungen. In ihrer Antwort auf meine Anfrage zur Bürgerversammlung teilte Bürgermeisterin Christine Frieß den aktuellen Stand mit (Folien, Seite 38). Die ganz traurige Geschichte erwähnte sie leider nicht.

Die ersten Bürger wurden 2011aufgefordert, ihre Kanäle überprüfen zu lassen. Damals mussten die Kanäle noch alle 10 Jahre überprüft werden, mittlerweile wurde die Frist auf 20 Jahre erhöht. Damals war von ca. 2.200 Grundstücksentwässerungsanlagen die Rede, die überwacht werden müssten, jetzt sind es - wegen der größeren Zeitspanne - nur noch 1.704.

Gut, dass ich noch alle Zahlen zu den Aufforderungsschreiben parat habe:


Die Zahlen beziehen sich jeweils auf den Jahresanfang. Warum die Zahl für 2019 kleiner ist als die für 2018 kann ich nicht erklären. Vielleicht leistet die Verwaltung in diesem Bereich sogar negative Arbeit. Machen wir mal eine kleine Rechnung: Die mittlere Schreibenerstellungsleistung von 2011 bis Anfang 2019 beträgt 54 Schreiben (432/8 = 54) pro Jahr. Für 1.705 Schreiben braucht die Verwaltung dann rund 30 Jahre. Aber nach 20 Jahren ist ja schon wieder die nächste Überwachung fällig!

74 besonders Pelzige haben die Untersuchung bisher verweigert. Zwangsmittel wären der nächste Schritt, so die Bürgermeisterin. Meine Interpretation: Es wäre zwar der nächste Schritt, er wird aber nicht gemacht, weil das ja alles so schwierig ist. Zudem wurde er seit 2011 nicht gemacht, warum sollte er jetzt gemacht werden.

26. Februar 2019

Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen für die Wasserversorgung ziehen sich wie Kaugummi

Meine Frage, wann die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen für die Wasserversorgung, auf die 2013 Vorauszahlungen erhoben wurden, abgeschlossen seien, hat Bürgermeisterin Christine Frieß auf der Bürgerversammlung teilweise auch nur vage beantwortet. Sie wusste natürlich, welche Maßnahme abgeschlossen sind, zu den noch nicht begonnenen Maßnahmen konnte sie nur unbestimmte Andeutungen machen, wann mit dem Baubeginn zu rechnen sei (Folien, Seite 37). Demnach ist mit dem Baubeginn der letzen Maßnahmen 2021 zu rechnen, Ende offen.

Die letzten drei Maßnahmen hat die Stadt durch eine Änderung der Satzung im Jahr 2015 noch hinzugefügt. Ob wirklich alle Maßnahmen unter "Verbesserung und Erneuerung" fallen, bezweifle ich. "Reinigung, Kamerabefahrung und Pumpversuch Tiefbrunnen V" sind sicher Wartungskosten und keine Verbesserungsmaßnahmen. Ich habe gehört, dass ein Bürger gegen die Verbesserungssatzung geklagt hat. Das Verfahren ist noch anhängig.

25. Februar 2019

Keine Lust zu telefonieren

Nachdem die Antworten der Bürgermeisterin Christine Frieß zu meinen Fragen in der Bürgerversammlung jetzt im Internet stehen, kommentiere ich die Antworten hier gerne noch einmal. Teilweise habe ich das auch schon in der Bürgerversammlung getan.

Auf Folie 36 steht die Antwort zu meiner Frage nach der Finanzierung des Baur-Parkplatzes. Die Antwort ist noch schlimmer als ich erwartet hatte. Die Stadt hat nämlich die Kosten für die Begrünung des Parkplatzes, die Baur "mit nicht unerheblichem finanziellem Aufwand betrieben" hat, komplett übernommen. Damit hat jetzt die Stadt den "nicht unerheblichen finanziellen Aufwand". Anscheinend lässt sich dieser Aufwand nicht beziffern oder er ist, wie vieles, streng geheim.

Die Stadt erhält für die Begrünung "eine Unterstützung durch die Städtebauförderung". Das bedeutet doch wohl, dass die Stadt einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Leider konnte die Bürgermeisterin nicht sagen, wann die Fördergelder fließen, dafür sei der Bezirk zuständig. Anscheinend hat noch niemand in den letzten 3 Jahren den Telefonhörer in die Hand genommen, um den Bezirk zu fragen, wann mit den Geldern zu rechnen ist. Deshalb kann man wahrscheinlich auch keinen Haushalt planen, weil man nicht weiß, wann das Geld eingeplant werden kann.

Ich sehe es als problematisch an, dass die Stadt, die finanziell zwar nicht aus dem letzten, aber doch aus dem vorletzten Loch pfeift, einer Firma, die von Jahr zu Jahr zu neuen Umsatzrekorden eilt, das Grünzeug für den Firmenparkplatz bezahlt. Ich bin mal gespannt, wann die Begrünung meines Grundstücks durch die Stadt bezahlt wird. Wenn die Kinder zum Kindergarten gehen, müssen sie immer an meinem städtebaulich suboptimalen Garten vorbei gehen. Es könnte sein, dass der Anblick ihr ästhetisches Empfinden beleidigt.

Ergänzung vom 02.03.2019: Mit "Bezirk" ist die "Bezirksregierung von Oberfranken" gemeint.

24. Februar 2019

Bürgerversammlung - Soll und Ist

Sinn und Zweck der Bürgerversammlung sind in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Art. 18 Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung) beschrieben. Die Bürgerversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Es dürfen nur gemeindliche Angelegenheiten besprochen werden. Es dürfen grundsätzlich nur Gemeindemitglieder das Wort erhalten. Dem Vertreter der Aufsichtsbehörde (Landratsamt) darf das Wort erteilt werden. Die Bürgerversammlung kann aber Ausnahmen von dieser Regel beschließen. Stimmberechtigt sind nur Bürger der Gemeinde. Der Gemeinderat muss innerhalb von drei Monaten Empfehlungen der Bürgerversammlung beraten. Der Markt Wellheim informiert seine Bürger vorbildlich über die Durchführung von Bürgerversammlungen, Burgkunstadt leider gar nicht

In Burgkunstadt ist die Bürgerversammlung ganz anders. Hier findet die Bürgerversammlung als gemütliches Beisammensein mit Schnitzel, Pommes und reichlich Bier im Nebenraum einer Gaststätte statt. Die Bürgermeisterin hält einen Powerpoint-Vortrag mit ihren Erfolgen des abgelaufenen Jahres nach dem Motto "Wie Sie sehen sehen Sie nichts und zudem können Sie das alles nachlesen". Warum hat mich das so sehr an meine Kindheit erinnert? Ach ja, wegen der anschließenden Dia-Show, aber jetzt mit Powerpoint. Wir sind ja so digital.

Es hätte alles so schön sein können wie immer. Und dann sitzt da auf einmal so ein Störenfried wie ich in der Versammlung. Obwohl ich einige Anträge zur Abstimmung eingereicht hatte, war die Abstimmung keines eigenen Tagesordnungspunkts würdig. Die Verwaltung musste sich bei der Aufsichtsbehörde vorab absichern, ob Abstimmungen auch durchgeführt werden müssten. Die Bürger wurden auch nicht über den Sinn einer Bürgerversammlung aufgeklärt. Daher kam nach der Abstimmung eine verzagte Anmerkung aus dem Publikum: "Ich habe gar nicht gewusst, dass man da abstimmen kann."

Bei den Abstimmungen wies Bürgermeisterin Christine Frieß zwar darauf hin, dass nur Gemeindebürger abstimmen dürften; es wurde aber weder überpüft, ob die Abstimmenden tatsächlich stimmberechtigt waren, noch wurden die Stimmen gezählt. Das Ergebnis war schon eindeutig, aber auch eindeutige Ergebnisse sollte man doch ordentlich erfassen und dokumentieren.

Wie sehr einige Stadträte die Beratungsfunktion der Bürgerversammlung schätzen, konnte man an der CSU-Stadtratsfraktion festmachen: Ich habe keinen einzigen CSU-Stadtrat dort gesehen. Die Wertschätzung der Bürger durch die Verwaltung sieht man an diesem Beispiel: Zwei oder drei Bürger aus den Ortsteilen, darunter auch Ortssprecher Edwin Bauersachs aus Gärtenroth, beschwerden sich, dass wichtige Straßen auch einige Tage nach den starken Schneefällen nicht geräumt und gestreut worden waren. Die Straßen waren durch den festgefahrenen Schnee spiegelglatt gewesen. Antwort der Bürgermeisterin: "Das kann ich nicht nachvollziehen." - Hä? Ist der Bauersachs ein Lügner oder weiß die Bürgermeisterin nicht, dass festgefahrener Schnee glatt ist?

23. Februar 2019

Ein Abenteuer in der Stadt der Gesetzlosen

Ich wusste, es würde gefährlich, die Versammlung, zu der der Sheriff der Stadt der Gesetzlosen gerufen hatte, aufzusuchen. Aber mein fester Glaube an Recht und Gesetz war unerschütterlich. Obwohl ich mich schon früh auf den Weg machte, konnte ich mein Pferd nicht mehr vor dem Saloon Three Crowns anbinden, es war kein Platz mehr. So musste ich wohl oder übel mein Pferd bei der Bank unterstellen.

An der Bar mussten alle ihre Colts abgeben. Mir war natürlich klar, dass so mancher trotzdem noch ein Messer im Stiefel stecken hatte. Trotz der stickigen warmen Luft im Saloon fühlte ich die eiskalten Blicke, als ich eintrat. Ein Duft von Bier und Schnitzel mit Pommes schlug mir entgegen. Ich wählte einen Platz in einer Ecke des Saals, von wo aus ich den Eingang im Blick hatte. Dort bot mein Rücken auch keine ungeschützte Angriffsfläche.

Der Sheriff wollte in froher bierseeliger Runde von seinen Erfolgen des vergangenen Jahres berichten und sich dafür von seinen treuen Untertanen feiern lassen. Da war es natürlich ungeschickt, dass ich ihn nach dem Geld fragte, das die verarmte Stadt dem größten und reichsten Viehzüchter am Ort für den Bau der Stallungen für die Pferde seiner Cowboys zugeschustert hatte.

Richtig schlimm wurde es für mich, als ich den Sheriff darauf hinwies, dass auch in seiner Stadt die Gesetze des Landes gelten würden. Dadurch brachte ich auch den Abgesandten des County Marshalls und den örtlichen Mob gegen mich auf. Als Bezeichnung für den Stab des Sheriffs fiel mir nur das Wort Schlamperhaufen ein. Natürlich hätte ich auch die korrekte Bezeichnung verwenden können: kommunale Verwaltung, die sich gelegentlich nicht an geltendes Recht hält und rechtzeitige Planung vermeidet. Das schien mir aber zu lang und zu sperrig - Schlamperhaufen ist ein allgemein im Wilden Westen gebräuchlicher Ausdruck.

Die Anhänger des Sheriffs forderten mich unter wilden Bravo-Rufen auf, die Stadt binnen einer Stunde zu verlassen. Es nützten auch meine Beteuerungen nichts, dass ich gerne in dieser Stadt leben würde. Ich harrte trotzdem bis zum Ende der Veranstaltung aus. Erst als sich die Reihen lichteten, wusste ich, dass es Zeit war, zu gehen. Es hätte sonst nur wenige Zeugen für einen kleinen "Unfall" gegeben. Auch der Reporter des Upper Creek Daily Paper hatte sich auf die Seite des Sheriffs geschlagen, wie ich dem Blatt am folgenden Tag entnehmen konnte.

Da wachte ich auf, dank eines Drucks in der Blase. Beim Pinkeln überlegte ich, was zu diesem Alptraum geführt hätte. War es das Wasser, das ich vor dem Schlafengehen getrunken hatte? Oder war es gar mein Besuch der Bürgerversammlung?

12. Februar 2019

Auch die Bienen gerettet?

Seit 10.000 Jahren ist wieder ein gewaltiges Artensterben im Gange. Manche behaupten, es sei mit den fünf großen Artensterben der Erdgeschichte vergleichbar. Dass das so ist, wissen wir seit ein paar Jahrzehnten. Die Ursachen kennen wir auch. Die Arten sterben aus, weil wir uns die Erde untertan machen wollen, koste es, was es wolle. Viele Wirbeltierarten wurden bereits von unseren steinzeitlichen Vorfahren durch exzessive Bejagung ausgerottet. Neulich habe ich in eine Sendung über Nashörner reingezappt: Wilderer knallen die Nashörner ab, weil irgendwelche Idioten lieber Nashorntinktur als Viagra schlucken.

Aktuell ist aber der exzessive Naturverbrauch der Hauptgrund für das Artensterben: Wir schränken den Lebensraum für wilde Pflanzen und Tiere täglich mehr ein, durch Städte, Straßen, Abholzung von Regenwäldern und intensive Landwirtschaft. Knapp 8 Milliarden Menschen wollen halt etwas zum Futtern, und wir in den reichen Ländern wollen nicht nur Kartoffeln, Reis oder Brot, sondern Schnitzel und Bratwürste und das möglichst billig. Oder um Bertold Brecht zu zitieren: "Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral."

Da ist es doch toll, dass wir in Bayern Bienen, andere Insekten und Tiere retten, und zwar mit ein paar simplen Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz. Ich meine das Volksbegehren "Rettet die Bienen". Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die beantragten Änderungen im Gesetz zu lesen.

Gleich der einleitende Paragraf soll um eine Zielsetzung zur ökologischen Landwirtschaft auf 30 % der Fläche ergänzt werden. Im Ackerbau muss die ökologische Landwirtschaft auf synthetisch hergestellte Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und Grüne Gentechnik weitgehend verzichten. Den Insekten ist es aber egal, ob sie durch synthetische oder natürliche Pflanzenschutzmittel getötet werden. Man kann auch mit ökologischem Ackerbau eine Weizen- oder Maiswüste erzeugen, auf der keine Biene etwas zu Fressen bekommt.

Die Kinder sollen über "Folgen des Stickstoffeintrags", die "Bedeutung der Fruchtfolge-Entscheidung" und andere interessante Themen aufgeklärt werden. Falls die meisten Schüler Ökobauern werden, ist das sicher eine sinnvolle Ergänzung des Lehrplans. Bis diese Schüler aber Ökolandwirte geworden sind, sind die Bienen schon gestorben.

Die Änderungen zu Art. 3 BayNatschG , im Wesentlichen eine Verbotsliste für Landwirte, dienen sicher dem Naturschutz. Damit wird aber nur der gegenwärtige Status für das Beiwerk Büsche, Totholz oder Feldraine festgeschrieben. Es werden keine neuen Feldraine gefordert. Die Maiswüste bleibt Maiswüste. Gut ist, dass wenigstens wieder ein paar Wiesenpflanzen die Chance bekommen sollen zu blühen.

Der neue Art. 11a ist unklar gefasst: "Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden." Sind damit auch Straßenbeleuchtungen gemeint? Künstliche Beleuchtung ist eine Seuche und eine tötliche Gefahr für Insekten. Die Insekten werden aber nicht nur durch Beleuchtungen im Außenbereich in die Falle gelockt, sondern auch durch beleuchtete Fenster und Autoscheinwerfer. Wie dunkel müssen unsere Städte werden, damit "die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden"?

In Art. 16 soll ein Uferrandstreifen von 5 m freigehalten werden. Das ist nett gemeint, allerdings wird die Nitratscheiße trotzdem in das Gewässer gelangen. Zusätzlich wäre ein Auffanggraben für das im Acker versickernde Wasser nötig.

Es gibt natürlich auch ein Bundesnaturschutzgesetz. Es wäre den Bienen vielleicht schon geholfen, wenn die geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten und überwacht würden. Aber dafür fehlt sicher mal wieder das Personal.

Artenschutz und Klimawandel sind die Themen, die die Tagespolitik bestimmen müssten. Die führenden Wissenschaftler müssten Konzepte entwickeln, die diese drohenden Gefahren zumindest abmildern. Politiker müssten entschlossen diese Konzepte weltweit umsetzen. Leider schaffen wir das nicht einmal in Deutschland, geschweige denn weltweit. Unsere Politiker beschäftigen sich lieber mit Brexit, Respektrente und Flüchtlingen. Und dann gibt's noch ein paar, die die Ökosau durch's Dorf treiben und den Leuten einreden, mit einer Änderung im Bayerischen Naturschutzgesetz würden sie die Bienen retten.

Das Volksbegehren ist gut gemeint, aber selbst wenn es Gesetz wird, werden dadurch weder Insektensterben, noch Artensterben oder der Klimawandel aufgehalten werden. Dazu bedarf es viel einschneidenderer Maßnahmen, die uns allen richtig weh tun. Noch schlimmer wird es, wenn wir Artensterben und Klimawandel nichts entgegensetzen. Ich befürchte aber, dass die Menschheit sich zu keinem gemeinsamen Vorgehen aufraffen kann, siehe Regenwaldabholzung, Flächenversiegelung, CO2-Ausstoß und was es sonst noch alles gibt. Vielleicht wird auch der Mensch letztendlich Opfer des sechsten großen Artensterbens.



7. Februar 2019

Bürgerversammlung in der Stadt der Transparenz

Am 21. Februar findet in Burgkunstadt die alljährliche Bürgerversammlung statt. Die Bürgerversammlung ist ein Mitberatungsrecht der Bürger einer Gemeinde. Das ist in Art. 18 Gemeindeordnung geregelt. Sie muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Sie dient der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten. Jeder Bürger hat Rederecht. Die Bürgerversammlung ist also nicht nur ein Bericht des Bürgermeisters und eine Beantwortung vorab schriftlich eingereichter Fragen; jeder Bürger darf Reden und auch spontan Fragen stellen. Personen, die keine Gemeindemitglieder sind, haben kein Rederecht. Zudem kann die Bürgerversammlung Empfehlungen aussprechen, die der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten behandeln muss.

Es soll Gemeinden geben, die ihre Bürger über die rechtlichen Hintergründe und den Ablauf einer Bürgerversammlung informieren. Es gibt auch Gemeinden, die ihren Bürgern für ihre Anfragen und Anträge ein Formular zur Verfügung stellen. Das habe ich beides auf der Burgkunstadt-Homepage nicht gefunden. Dafür gibt es aber einen Bus zur Bürgerversammlung. Das finde ich sehr lobenswert.

Weil's kein Formular gibt, habe ich halt meine Fragen und Anträge zur Bürgerversammlung frei formuliert:

Anfragen:

1. Baur-Parkplatz:

2015 wurde der Baur-Parkplatz eröffnet. Die Stadt Burgkunstadt hat sich an den Kosten mit  ca. 200.000 € beteiligt. Diesen Betrag wollte die Stadt sich aus Fördermitteln erstatten lassen. Hat die Stadt diese Kosten erstattet bekommen oder bleibt sie auf den Kosten sitzen?

2. Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Burgkunstadt:

2013 hat die Stadt Burgkunstadt eine Vorauszahlung auf die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung erhoben. Welche Maßnahmen, die in der zugrunde liegenden Satzung aufgeführt sind, sind noch nicht abgeschlossen? Wann ist mit dem Abschluss aller Maßnahmen zu rechnen?

3. Eigenüberwachung der privaten Abwasserleitungen:

2011 wurden die ersten Grundstückseigentümer aufgefordert, ihre Abwasserleitungen überprüfen zu lassen. Wie viele Grundstückseigentümer wurden bisher dazu aufgefordert? Wie viele müssen noch aufgefordert werden? Wie viele der aufgeforderten Grundstückseigentümer sind der Aufforderung nicht nachgekommen? Gegen wie viele dieser säumigen Grundstückseigentümer wurden Zwangsmittel verhängt?

4. Eigenüberwachung der städtischen Sammelkanäle:

Die Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV) verlangt, dass die Sammelkanäle alle 10 Jahre einer eingehenden Sichtprüfung unterzogen werden müssen. Diese Verordnung ist 1995 in Kraft getreten. Das städtische Kanalnetz müsste somit schon zwei Mal komplett überprüft worden sein. Bei Kanälen, die älter als 40 Jahre sind, muss eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden. Haben diese Überprüfungen nach EÜV stattgefunden? Wurden die Mängel beseitigt?


5. Spenden Lehrschwimmbecken:

In der Stadtratssitzung im August 2018 wurde der Burgkunstadter Beitrag zum Lehrschwimmbecken auf 400.000 € erhöht. Nach den damaligen Kostenschätzungen muss Burgkunstadt weitere 170.000 € aufbringen, die aus Spenden finanziert werden sollen. Welcher Spendenbetrag ist bei der Stadt schon eingegangen? Welche Spenden wurden avisiert? Bis wann müssen die 170.000 € eingehen? Wann ist der Baubeginn für das Bad?

6. Straßenzustandsbericht:

Bitte legen Sie eine Liste der städtischen Straßen und Plätzen vor, aus denen der Sanierungsbedarf hervorgeht. Die Bewertung der Straßen kann beispielsweise in drei Gruppen erfolgen: neuwertig, Reparaturen erforderlich, Komplettsanierung erforderlich. Geben Sie für die Komplettsanierungen an, in welchem Jahr sie erfolgen sollen.

7. Haushaltssatzung 2019:

Art. 65 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) lautet: „Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.“ Das ist bis heute für das Jahr 2019 nicht geschehen. Wie sieht der Zeitplan für die Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans 2019 aus?

Anträge gemäß Art. 18 Abs. 4 GO:

1. Der Stadtrat möge unverzüglich die Haushaltssatzung 2019 beschließen.

Begründung: Nach Art. 65 Abs. 2 GO muss die Haushaltssatzung bis 30. November des Vorjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Ohne den zur Haushaltssatzung gehörigen Haushaltsplan ist ein sparsames planvolles Wirtschaften nicht möglich.

2. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, allen Bürgern, die bisher noch nicht zur Eigenüberwachung der privaten Abwasserleitungen aufgefordert wurden, bis spätestens Ende 2019 das Aufforderungsschreiben zuzuschicken.

Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der privaten Abwasserleitungen. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt. Es widerspricht dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, einige Bürger zur Überwachung zu verpflichten, andere jedoch erst in 20 Jahren.

3. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, die in der EÜV geforderten Überprüfungen der Sammelkanäle bis Ende 2019 durchzuführen.

Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der öffentlichen Sammelkanäle. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt.