Der Burgkunstadter Stadtrat hat endlich die Haushaltssatzung für 2019 beschlossen. Auch wenn Kämmerin Heike Eber betonte, dass es nicht möglich sei, die von der Gemeindeordnung (GO) geforderte Frist einzuhalten, und dass der Gemeindetag die Abschaffung dieser Frist fordere, gilt immer noch Art. 65 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern: Abgabetermin für die Haushaltsatzung war der 30. November. Die Ausrede, kleine Gemeinden wären von unvorhergesehenen finanziellen Ereignissen stärker betroffen als große und könnten daher nicht so frühzeitig planen, lasse ich nicht gelten. Bei großen Haushalten sind auch die unvorhergesehenen Ereignisse größer, die den Haushaltsplan über den Haufen werfen können.
Der Haushaltsplan, der die wichtigste Anlage zur Haushaltssatzung bildet, wurde in zwei öffentlichen Sitzungen vorgestellt, aber nicht beraten. Die Beratung fand am 05. Februar in geheimer Sitzung statt. In Burgkunstadt aktuell vom März steht dazu auf Seite 3:
"Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 05.02.2019:
Der Stadtrat befasste sich mit Finanz- und Grundstücksangelegenheiten."
Ein bisschen mehr Ehrlichkeit wäre schon angebracht. Warum kann man nicht einfach sagen: Der Stadtrat befasste sich mit dem Haushaltsplan. Ach ja, da ist noch Art. 52 Abs. 2 GO: "Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht
Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte
Ansprüche einzelner entgegenstehen." Ich kann mir keinen Grund vorstellen, warum durch eine öffentliche Beratung des Haushalts das Wohl der Allgemeinheit gefährdet sein sollte.
Der Stadtrat hat durch die geheime Beratung des Haushalts wieder einmal gegen die Gemeindeordnung verstoßen. Anscheinend ist das den Stadträten - mit Ausnahme der Stadträte des Bürgervereins - wurstegal. Einer der Gründe, die Alexander Hanna nämlich vorbrachte, warum der Bürgerverein die Haushaltssatzung ablehnte, war dieser Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot der Haushaltsberatungen.
Kämmerin Eber fand dann noch, dass der fünfjährige Finanzplan, der in Art.70 GO gefordert wird, sinnlos sei. Wie sinnlos sie ihn fand, konnte man daran sehen, dass er von 2018 bis 2022 reichte. Richtig wäre der Zeitraum 2019 bis 2023.
In der März-Sitzung des Stadtrats konnte die Haushaltsatzung noch nicht beschlossen werden, weil die Angaben zur Kreisumlage fehlten. Die fehlten jetzt zwar immer noch, aber plötzlich spielte das keine Rolle mehr. Und überhaupt, wenn man die Satzung eher beschlossen hätte, hätte man wegen des Gewerbesteuereinbruchs jetzt einen Nachtragshaushalt beschließen müssen, so Eber. Wäre das wirklich so schrecklich gewesen?
Anscheinend sieht die Verwaltung in der Planung und Überwachung des Haushalts nur eine lästige Pflichtübung. In Wahrheit ist sie aber eine der Kernaufgaben der Verwaltung, und insbesondere der Kämmerei. Ich will den Planungsvorgang mal mit einer Routenplanung auf einem Navigationsgerät vergleichen: Zu Beginn der Fahrt gibt man sein Ziel ein. Das Gerät plant eine Route und gibt eine Ankunftszeit an. Während der Fahrt treten unvorhergesehene Ereignisse auf: Stau, Pinkelpause, Umleitung. Das Navi passt anhand der Informationen die Route und die Ankunftszeit laufend an. Mit anderen Worten: Es aktualisiert die Planung.
So sollte auch die Vorgehensweise bei der gemeindlichen Haushaltsführung sein: Ich mache einen Plan, bei unvorhergesehenen Ereignissen passe ich die Planung an und ergreife gegebenenfalls Gegenmaßnahmen, um mein Ziel doch noch zu erreichen.
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