4. Juli 2022

Warum Waldbrände entstehen

Fragen Sie sich nicht auch manchmal, warum es bei uns in Deutschland Waldbrände gibt? Sind es Blitze (sehr selten), Brandstiftung oder weggeworfene Gläser (nein), die zu teilweise verheerenden Bränden führen? Ich habe keine Mühen gescheut und habe eine bisher völlig unbekannte Zündquelle im Wald entdeckt: Zigarettenkippen.

Die Nikotiniker, die nicht einmal im Wald auf ihre geliebten Glimmstängel verzichten wollen, platzieren ihre Kippen gerne auf getrockneten Nadeln der Bäume, damit es, wenn der Wind günstig steht, besonders lustig flackern kann:


Das Bayerische Waldgesetz sagt dazu in Art. 17

"In einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon dürfen nicht

1. offenes Licht angezündet oder verwendet werden,
2. brennende oder glimmende Sachen weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden, ..."

Und für die Raucher noch einmal ganz deutlich: " Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden."

Ausnahmen von dieser Regel gelten nur für Waldbesitzer, Jäger, Förster und Waldarbeiter.

Ich höre schon die kritischen Stimmen: Es kann ja sein, dass die Kippen noch aus dem Winter stammen. Bestimmt waren es Waldarbeiter. Die haben die Glut sicher sorgfältig ausgetreten ...

Kann alles sein, kann aber auch nicht sein. Gerade wenn es längere Zeit nicht geregnet hat, ist die Waldbrandgefahr stark erhöht. Es ist einfach grob fahrlässig, im Wald - noch dazu im Nadelwald - zu rauchen und seine Kippen wegzuwerfen.

Wer jetzt meint, dass er seine Kippen dann eben in einem trockenen Getreidefeld entsorgt, der bekommt Probleme mit der Verordnung über die Verhütung von Bränden. Dort steht in § 7: "Brennende Zigarren oder Zigaretten, Pfeifenglut oder Rauchzeugasche dürfen nicht so weggelegt oder weggeworfen werden, daß eine Brandgefahr entsteht." Es muss also nicht einmal ein Brand entstehen, es reicht schon die Brandgefahr.

Also liebe Raucher: keine Kippen in Wald und Flur entsorgen! Es gibt für unterwegs  Taschenaschenbecher. Die Zigarettenstummel können nicht nur Brände verursachen, sie sind auch extrem giftig für kleine Menschen und kleine Tiere.


1. Juli 2022

Umwelt- und Naturschutz eher nachrangig?

Damit sich meine Leser selbst ein Bild davon machen können, was einige sportbegeisterte Mountainbiker im Burgkunstadter Wald so anrichten, habe ich ein paar Fotos gemacht. Die wild angelegten Mountainbike-Trails kreuzen beliebte Spazierwege, hier mit einer kleinen Schanze am Wegesrand:

Nachdem der Weg gekreuzt wird, führt der Trail in einen Bereich, der mit Kurvenüberhöhungen befestigt wurde. Welches Material für die Kurven verwendet wurde, habe ich nicht festgestellt. Ich bin leider nicht mehr so gut zu Fuß:

Hier noch ein schöner Ausblick auf den bergseitigen Teil der Schanze:

Ich nehme an, dass die Mountainbiker den Trail nicht im Schritttempo befahren. Abgesehen davon, dass sie sich selbst gefährden, wenn sie zwischen die Bäume hindurch brettern, stellen sie auch eine Gefahr für die Leute dar, die die regulären Waldwege benutzen. Ich glaube nicht, dass sie an der Schanze so weit abbremsen, dass sie noch anhalten könnten, wenn ein Spaziergänger dort ihre Bahn kreuzt.

Wälder, Felder und Wiesen haben Eigentümer, sie gehören nicht der Allgemeinheit. Die Eigentümer verfügen über ihr Eigentum und bestimmen, was damit geschieht. Kein Fremder darf ohne meine Erlaubnis in meinem Garten einen Mountainbike-Trail anlegen, genauso wenig darf er das in einem Wald, der ihm nicht gehört.

Das Bundesnaturschutzgesetz legt in Art. 59 fest: "Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz)." Für den Wald gelten die Einschränkungen in Art. 13 Bayerisches Waldgesetz: "Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt."

Das Waldgesetz regelt auch den Schutz des Waldes. In Art. 9 heißt es: "Jede Handlung, durch welche die Produktionskraft des Waldbodens vernichtet oder wesentlich geschwächt oder durch welche der Waldboden beseitigt wird (Waldzerstörung), ist verboten." Der Wald steht also unter besonderem gesetzlichen Schutz. Nebenbei: Das Trinkwasser, das aus unseren Wasserhähnen kommt, stammt aus den Wäldern um Burgkunstadt. 

Wieso der Stadtrat auf die Idee kommt, für ein paar Wenige einen Mountainbike-Trail im Stadtwald anzulegen, erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Anscheinend stehen Umwelt- und Naturschutz eher hinten auf der Prioritätenliste.



5. Juni 2022

Dilettantische Geschichtsklitterung

Mittlerweile hängt an der Burgkunstadter Grundschule eine Hinweistafel, die die Nazisymbolik am Gebäude geschichtlich einordnen soll.


Leider steht auf dem Schild nicht, wofür die Symbole standen. Die Zeit des Nationalsozialismus als "schwierige Zeit" zu bezeichnen, ist wohl etwas sehr beschönigend. Mir fallen da eher Begriffe wie "Schreckensherrschaft" oder "menschenverachtende Gewaltherrschaft" dazu ein. Es ist zwar schön, dass sich Burgkunstadt nach 77 Jahren auf dem Schild vom Nationalsozialismus distanziert, aber eigentlich wäre es wichtiger gewesen, wenn sich die Stadt von ihrer Nazidichterin Kuni Tremel-Eggert distanziert hätte.

Der weiterführende Text, den man mit dem QR-Code aufrufen kann, soll vermutlich in einfacher Sprache gehalten sein. Leider führt die verwendete Sprache eher zu einer verharmlosenden als zu einer einfach verständlichen Darstellung der Thematik. Im Text ist zwar die Rede von einem verheerenden Krieg, der viele Menschenleben forderte. Aber was sind schon viele Menschenleben? Wer denkt bei "viele Menschenleben" an über 60 Mio. Tote? Die systematische Ermordung der Juden wird mit keinem Wort erwähnt.

Der Hammer ist aber die Verknüpfung der Nazisymbole mit dem Bundesadler: "Doch Adler, Schwert und Eichenkranz stehen nicht nur für die Werte der undemokratischen NSDAP, sondern auch für Positives. Die demokratische Bundesrepublik Deutschland nutzt den Adler als Wappentier, genau wie die Vereinigten Staaten von Amerika." Der Adler an der Schule hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem Bundesadler zu tun. Mit derselben Begründung könnte ich auch sagen, dass das Hakenkreuz auch für etwas Positives stehe: In Indien ist es nämlich ein Glückssymbol. Da hätte man es doch nicht entfernen müssen. Leider erfahren wir nicht, für welche positiven Dinge der Eichenkranz und das Schwert stehen. Mit einer kurzen Internetrecherche habe ich vor acht Jahren mehr über die Symbolik herausgefunden als die Fachleute - oder waren es gar keine? - in zwei Jahren.

Jeder blamiert sich eben, so gut er kann. Ich kann nur sagen: Setzen! Sechs!

2. Juni 2022

Waldfrevler bekommen einen MTB-Trail

Der Klimawandel setzt auch dem Burgkunstadter Stadtwald zu, wie in der letzten Stadtratssitzung zu hören war. Trockenheit und Borkenkäfer sind schon genug Belastung für den Wald. Hinzu kommen aber jetzt noch ein paar Mountainbiker, die wilde Parcours im Wald angelegt haben. Mit ihrem rücksichtslosen Tun verdichten sie den Waldboden, scheuchen das Wild auf und gefährden Spaziergänger. Anstatt dem Treiben Einhalt zu gebieten, ist der Stadtrat auf die glorreiche Idee gekommen, für diese paar rücksichtslosen Idioten einen "Trail für ihr Training" einzurichten. Dazu soll ein "Ortstermin mit allen Betroffenen" einberufen werden.

Anscheinend sind die Waldfrevler bekannt, sonst könnte man ja keinen Ortstermin mit ihnen vereinbaren. Es wäre also ein Leichtes, sie dazu zu verdonnern, ihre Hindernisse wieder abzubauen. Ich frage mich sowieso, warum der Trail unbedingt im Wald verlaufen muss. Vielleicht, damit die Armen nicht der sengenden Sonne ausgesetzt sind?

"In einer Tourismusregion mit mehreren Radsportvereinen sei das Angebot eines MTB-Trails sinnvoll, meinte auch Zweite Bürgermeisterin Susanne Bock von Wülfingen." Ich sehe sie schon, die Touristenströme, die extra wegen des MTB-Trails nach Burgkunstadt reisen. Warum muss ich bei dieser Sache nur immer an die Skater-Bahn denken? Ach ja, auch dieses tolle Projekt sollte Touristenströme anziehen. Falls es den Mountainbikern langweilig wird: Wie wär's mit einem Motocross-Parcour? Da kommen dann sicher noch mehr Touristen!

Nur mal so ein Gedanke: Angenommen, es tun sich ein paar Leute zusammen und pinkeln regelmäßig wild am Bahnhof. Baut die Stadt dann dort ein Klohäuschen, um das Wildpinkeln zu unterbinden? Für eine Tourismusregion mit einem Bahnhof ohne Klo ist das Angebot eines Klohäuschens sinnvoll, meint Rentner Bernd Weickert.

Abzocken und abkassieren?

Wozu gibt es Gesetze? Gesetze regeln das friedliche Zusammenleben von Bürgern in einem Staat. Sie sorgen dafür, dass der Schwache nicht benachteiligt wird. Sie schützen Gesundheit und Leben der Menschen. Das gilt natürlich auch für die Gesetze, die den Straßenverkehr reglementieren. Ohne diese Gesetze und Verordnungen wäre ein moderner Straßenverkehr nicht möglich.

Bereits 1910 trat in Deutschland der Vorläufer des heutigen Straßenverkehrsgesetzes inkraft. Geläufiger dürfte allen Kraftfahrern die Straßenverkehrsordnung sein. Jedem Führerscheininhaber sollte § 1 StVO noch im Gedächtnis sein:

"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Leider nützen die schönsten Gesetze und Verordnungen nichts, wenn ihre Einhaltung durch den Staat und seine Organe nicht überwacht wird und Regelverstöße nicht geahndet werden. Wir Menschen neigen eben dazu, uns nicht an Regeln zu halten, wenn wir meinen, Regelverstöße bringen uns einen Vorteil und niemand erwischt uns beim Brechen der Regeln.

Die mit Abstand häufigsten Verstöße gegen Verkehrsregeln sind Geschwindigkeitsverstöße. Bei den Unfallursachen liegen zu geringer Abstand und nicht angepasste Geschwindigkeit an dritter und vierter Stelle in der Statistik.

Der Burgkunstadter Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung eine  semistationäre Geschwindigkeitsüberwachung abgelehnt. Das kann man tun, wenn man anderweitig dafür Sorge trägt, dass sich die Fahrzeugführer an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Etwas seltsam mutet allerdings die Begründung der zweiten Bürgermeisterin Susanne Bock von Wülfingen an: "'Wir wollen die Bürger nicht abkassieren, wenn nicht klar ist, was wir damit erreichen', kritisierte zweite Bürgermeisterin Susanne Bock von Wülfingen (FW). Sie forderte stattdessen, zusammen mit der bereits eingesetzten kommunalen Verkehrsüberwachung ein Konzept zu erarbeiten, 'das die Bürger nicht abzockt.'“

Bei einer Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen von "abkassieren" und "abzocken" zu sprechen, ist völlig daneben. Mit der Überwachung der Geschwindigkeit sollen Autofahrer nicht abkassiert und abgezockt werden, sie sollen vielmehr dazu angehalten werden, sich an die Verkehrsregeln zu halten, zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Gesetze werden nicht gemacht, um Menschen zu quälen und abzukassieren, sondern um die Schwachen zu schützen. Und wenn die Gemeinde die Einhaltung der Gesetze nicht überwacht, macht sie sich mitschuldig an den Folgen der Gesetzesverstöße.

 



26. Mai 2022

Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht?

Vor über zwei Jahren hatte ich in der Bürgerversammlung beantragt, die Kuni-Tremel-Eggert-Straße wegen der nationalsozialistischen Vergangenheit der Namensgeberin umzubenennen. Leider konnte sich die Versammlung nur dazu durchringen, dass eine Tafel aufgestellt wird, die auf die zweifelhafte Vergangenheit der Schriftstellerin hinweist. Jetzt ist es endlich so weit. Hier ist das großartige Werk:

Der beschönigende Hinweis, dass bei Tremel-Eggert "in ihrem Werk eine Nähe zur nationalsozialistischen Weltanschauung erkennbar" sei, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie eine überzeugte Nationalsozialistin und Antisemitin war. Schon im Sommer 1933, als die Nazis erst ein halbes Jahr an der Regierung waren, wollte Tremel-Eggert Juden von einer ihrer Lesungen ausschließen. Der Veranstalter hat ihr daraufhin abgesagt.

Der weiterführende Text, den man mit dem QR-Code im Internet abrufen kann, schließt mit den Worten: "Dennoch muss angemerkt und vielleicht sogar anerkannt werden, dass zumindest Indizien existieren, die dafürsprechen, dass Kunigunde Tremel-Eggert dieses menschenverachtende System am Ende hinterfragen und durchschauen konnte." Aha, es exisitieren Indizien, dass Tremel-Eggert am Ende dieses menschenverachtende System hinterfragen und durchschauen konnte. Leider erfahren wir nicht, ob sie es tatsächlich hinterfragt und durchschaut hat. Wir erfahren auch nicht, ob ihr diese Erkenntnis kam, weil Deutschland und Europa in Schutt und Asche lagen oder weil sie der Naziideologie aus tiefster Überzeugung abgeschworen hatte.

Dem unbedarften Besucher unseres lieblichen Städtchens am Obermain stellt sich sicher die Frage, warum zum Teufel die Burgkunstadter eine Straße nach einer Nazidichterin benannten und dann langwierig und wenig überzeugend erklären müssen, dass sie vielleicht doch nicht ganz so schlimm war. Ich finde, es wäre doch sinnvoller, die Straße einfach umzubenennen.

6. Mai 2022

Dank Ladesäulen 12 € Mehreinnahmen pro Jahr

Öffentliche Ladestationen für Elektroautos sind noch dünn gesäht. Die von Burgkunstadt aus nächstgelegene Ladestation ist in Küps, sonst gibt es nur noch Stationen in Lichtenfels oder Kulmbach. Daher finde ich es gut, dass der Stadtrat in seiner letzten Sitzung beschlossen hat, in Burgkunstadt zwei Ladesäulen bauen zu lassen. Allerdings sind die Konditionen, zu denen die Ladestation gebaut und betrieben werden soll, etwas merkwürdig.

Gebaut werden die Ladesäulen von der Firma N-Ergie, einem regionalen Energieversorger mit Sitz in Nürnberg. Mehrheitseigentümer der N-Ergie ist die Stadtwerke Nürnberg GmbH. Die Baukosten belaufen sich auf 13.209 €. 80 % der Baukosten werden von einem Bundeszuschuss gedeckt. Die Stadt verpachtet die Ladesäulen für 928,20  €/Jahr an N-Ergie und erstattet N-Ergie im Gegenzug Wartungs- und Instandhaltungskosten von 916,13 € jährlich. Die Nettoeinnahmen der Stadt belaufen sich also auf 12,07 €. Auch wenn Burgkunstadt nur 2.642,80 € für die Anlage bezahlt, gilt doch, dass alles aus Steuergeldern bezahlt wird.

Der Preis für die Kilowattstunde Strom, den N-Ergie an der Ladesäule verlangt, beträgt für Personen, die keine N-Ergie-Kunden sind, zwischen 38 und 42 Cent. An den Strombörsen kostete die Kilowattstunde vor einem Jahr ca. 5 Cent, mittlerweile ca. 16 Cent. Ich mache mit diesen Zahlen mal eine kleine Überschlagsrechnung mit ein paar Annahmen, Steuern lasse ich weg:

Der Durchschnittspreis für die Kilowattstunde betrage im Schnitt 40 Cent, der Einkaufspreis für die Kilowattstunde 10 Cent. Netto nimmt N-Ergie also 30 Cent pro Kilowattstunde ein. Wenn pro Tag 100 kWh an der Ladestation abgenommen werden, sind das 30 €/Tag oder 10.950 €/Jahr. Selbst wenn N-Ergie die Instandhaltungskosten selbst tragen würde, blieben noch 10.000 €/Jahr übrig. 100 kWh braucht man etwa, um zwei Autos zu laden. Und wir dürfen sicher sein: Wenn die Strompreise an den Börsen dauerhaft steigen, werden die Mehrkosten an den Endverbraucher weitergegeben - auch an den Ladesäulen.

Ich weiß, gegen diese Überschlagsrechnung kann man viel einwenden: Ich habe keine Steuern berücksichtigt, keine Betriebskosten und keine Preissteigerungen an der Strombörse und vielleicht kommt nur ein Auto am Tag. Aber selbst wenn N-Ergie nur 1.000 € im Jahr einnimmt, ist das ein leicht verdientes Geld ohne jegliches unternehmerische Risiko. N-Ergie verdient gleich dreifach: am Bau der Ladesäulen, an den Wartungskosten und am Strom. Was verdient Burgkunstadt? 12 €/Jahr! Ich finde, da hat sich Burgkunstadt ganz schön über den Tisch ziehen lassen.