1. Juli 2022

Umwelt- und Naturschutz eher nachrangig?

Damit sich meine Leser selbst ein Bild davon machen können, was einige sportbegeisterte Mountainbiker im Burgkunstadter Wald so anrichten, habe ich ein paar Fotos gemacht. Die wild angelegten Mountainbike-Trails kreuzen beliebte Spazierwege, hier mit einer kleinen Schanze am Wegesrand:

Nachdem der Weg gekreuzt wird, führt der Trail in einen Bereich, der mit Kurvenüberhöhungen befestigt wurde. Welches Material für die Kurven verwendet wurde, habe ich nicht festgestellt. Ich bin leider nicht mehr so gut zu Fuß:

Hier noch ein schöner Ausblick auf den bergseitigen Teil der Schanze:

Ich nehme an, dass die Mountainbiker den Trail nicht im Schritttempo befahren. Abgesehen davon, dass sie sich selbst gefährden, wenn sie zwischen die Bäume hindurch brettern, stellen sie auch eine Gefahr für die Leute dar, die die regulären Waldwege benutzen. Ich glaube nicht, dass sie an der Schanze so weit abbremsen, dass sie noch anhalten könnten, wenn ein Spaziergänger dort ihre Bahn kreuzt.

Wälder, Felder und Wiesen haben Eigentümer, sie gehören nicht der Allgemeinheit. Die Eigentümer verfügen über ihr Eigentum und bestimmen, was damit geschieht. Kein Fremder darf ohne meine Erlaubnis in meinem Garten einen Mountainbike-Trail anlegen, genauso wenig darf er das in einem Wald, der ihm nicht gehört.

Das Bundesnaturschutzgesetz legt in Art. 59 fest: "Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz)." Für den Wald gelten die Einschränkungen in Art. 13 Bayerisches Waldgesetz: "Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt."

Das Waldgesetz regelt auch den Schutz des Waldes. In Art. 9 heißt es: "Jede Handlung, durch welche die Produktionskraft des Waldbodens vernichtet oder wesentlich geschwächt oder durch welche der Waldboden beseitigt wird (Waldzerstörung), ist verboten." Der Wald steht also unter besonderem gesetzlichen Schutz. Nebenbei: Das Trinkwasser, das aus unseren Wasserhähnen kommt, stammt aus den Wäldern um Burgkunstadt. 

Wieso der Stadtrat auf die Idee kommt, für ein paar Wenige einen Mountainbike-Trail im Stadtwald anzulegen, erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Anscheinend stehen Umwelt- und Naturschutz eher hinten auf der Prioritätenliste.



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