21. November 2021

Termin für Booster-Impfung im Dezember: Fehlanzeige

Am Freitag wollte ich mir für die Booster-Impfung gegen Corona einen Termin reservieren. Auf der Seite des Lichtenfelser Impfzentrums werden dafür drei Möglichkeiten genannt:

  • freie Impfstunden (ohne Termin) im Impfzentrum oder
  • über das Bayerische Impfportal oder
  • über die Impf-Hotline.

Weil ich keine Lust hatte, im Impfzentrum zu warten, wollte ich einen Termin über das Impfportal buchen. Leider hat das Impfportal meinen Zugang schon wieder gelöscht. Wenn man sich neu anmeldet, kann man aber leider nicht angeben, wie oft man schon geimpft wurde. Anmeldung zur Booster-Impfung ist anscheinend nicht möglich.

Also ein nächster Versuch über die Impf-Hotline. Der freundliche Herr am Telefon hat mir erklärt, dass ich frühestens 5 Monate nach der letzten Impfung einen Booster-Termin bekommen könne, also am 7. Dezember. Leider könne er mit mir aber keinen Termin im Dezember vereinbaren, das sei nur bis Ende November möglich. Auf meinen Einwand, dass ich eine Frau kenne, der für 5. Dezember ein Termin zugeteilt wurde, meinte er, danach könnten aber keine Termine gemacht werden, ich solle Ende November wieder anrufen.

Jetzt frage ich mich, woran das liegt: Können keine Termine vereinbart werden, weil der Monatsplaner für Dezember noch nicht ausgedruckt vorliegt? Kann die Bayerische Staatsregierung ihr Impfportal nicht um Booster-Impfungen erweitern? Will man die Impfwilligen abhalten, weil der Impfstoff zu teuer oder nicht vorhanden ist? Oder ist das alles wieder nur Dummheit?

18. November 2021

Schmutziger Kampf ums Lehrschwimmbecken

Die DLRG-Schneiders machen noch einmal mit Leserbriefen für den Bau eines Lehrschwimmbeckens in Altenkunstadt mobil, bevor die Altenkunstadter am 21. November über das Projekt in einem Bürgerentscheid abstimmen. Die Gemeinde Altenkunstadt hat Informationen zum Projekt ins Internet gestellt. Leider sind die Angaben auf der Internetseite Altenkunstadts und die Ausführungen im Leserbrief "Warner vor dem Badbau sollen Farbe bekennen" nicht deckungsgleich.

In der Betriebskostenübersicht der Gemeinde verursacht das Bad jährlich laufende Kosten in Höhe von 234.700 € mit DLRG, was anscheinend bedeutet, dass die DLRG die Badeaufsicht übernimmt. Hinzu kommen noch 20.000 € für den Unterhalt der Technik und 40.000 € für den Unterhalt des Gebäudes, insgesamt also 295.000 € jährlich. Wenn die Gemeinde das Bad betreibt, fallen zusätzlich jährlich 39.000 € an. Die Kosten für Abschreibung und Verzinsung muss man bei Bädern nicht veranschlagen, sie fallen aber natürlich trotzdem an.

Thomas Schneider schreibt in seinem Leserbrief, dass der Betrieb des Bades ausgeschrieben werden solle und damit die Betriebskosten vom Betreiber übernommen würden. Diesen Betreiber gibt es aber anscheinend nicht, sonst würde die Gemeinde ja wohl in ihren Unterlagen darauf verweisen. Bereits 2017 war von einem geheimnisvollen Plan der DLRG die Rede, nach dem der Betrieb des Bades fast nichts kostet. Schneider verlangt von den Badgegnern Zahlen. Wie wäre es, wenn die DLRG den Bürgern vor dem Entscheid mal ihre Zahlen vorlegen würde? Der Unterschied zwischen 334.000 € jährlich und fast nichts ist doch schon gewaltig. Leider sagen die Unterlagen auch nichts über die erwarteten Einnahmen aus. Wie verantwortungsvolle Bürger bei einer solch spärlichen und widersprüchlichen Informationslage eine vernünftige Entscheidung treffen sollen, kann ich mir nicht vorstellen.

2020 sind laut DLRG in Deutschland 378 Menschen ertrunken. Leider erfährt man nicht, wie viele der Ertrunkenen tatsächlich Nichtschwimmer waren. Aus der ungleichmäßigen Aufteilung der Toten nach Geschlechtern (80 % Männer) darf man wohl schließen, dass es sich häufig um testosterongesteuerte Unfälle handelt: Selbstüberschätzung, Alkohol, Leichtsinn. 

Es ist wichtig, dass Kinder Schwimmen lernen. Das bestreite ich keinesfalls. Es gibt Ertrinkungsunfälle, bei denen Kinder oder Erwachsene unbeabsichtigt in Lebensgefahr geraten, weil sie ins Wasser fallen und nicht schwimmen können. Leider verrät uns aber die DLRG nicht, wie viele Ertrunkene tatsächlich nicht schwimmen konnten. Vielleicht, weil dann das Narrativ nicht mehr so stark zieht, dass man Bäder bauen muss, damit nicht mehr so viele Menschen ertrinken? Von den 378 Ertrunkenen des Jahres 2020 waren 292 älter als 20 Jahre. Von erwachsenen Menschen kann man erwarten, dass sie nicht ins Wasser springen, wenn sie nicht schwimmen können und das sie Warnhinweise und Badeverbote beachten.

Werner Schneider schreibt in seinem Leserbrief "Nein zum Schwimmbad wäre fatal für die Sicherheit": "Sie als Bürger haben es jetzt in der Hand, ob Sie für dieses Zukunftsprojekt stimmen oder für einen Sparhaushalt zu Lasten Ihrer Kinder und deren Schwimmfähigkeit und Sicherheit sowie zu Lasten der Gesundheit der Bevölkerung in unserer Region." Das ist übelste Propaganda, keine Information. Auf der einen Seite sind die bösen geizigen Sparfüchse, auf der anderen die Guten, die um Sicherheit und Gesundheit besorgt sind. Schneider spielt hier mit der Angst um das Wohl der Kinder und der Sorge der Bevölkerung um ihre Gesundheit, um Stimmung für das Bad zu machen. Er stellt die Bürger vor eine falsche Wahl: Entweder das Bad wird gebaut oder Kinder und Gesundheit sind in Gefahr. Das ist natürlich völliger Quatsch.

Selbstverständlich kann den Kindern auch weiterhin in den umliegenden Bädern Schwimmunterricht erteilt werden. Der Schwimmunterricht ist leider coronabedingt ausgefallen, da hätte auch ein Lehrschwimmbecken in Altenkunstadt nichts daran geändert. Und ich werde auch nicht kränker, wenn das Bad nicht gebaut wird, weil ich ebenfalls die vorhandenen Bäder nutzen oder auch anderweitig Sport treiben kann. Übrigens ist Radfahren genauso gesund wie Schwimmen.

17. November 2021

Bürgerversammlung in Corona-Zeiten

Ich hätte gerne an der Bürgerversammlung in Burgkunstadt teilgenommen. Angesichts der explodierenden Corona-Zahlen kann ich aber jetzt nur davon abraten, die Versammlung zu besuchen. Wir sollten alle auf die Gesundheitsexperten hören und Menschenansammlungen nach Möglichkeit meiden. Noch dazu scheint die Stadt die aktuellen Corona-Regeln noch nicht verinnerlicht zu haben. Auf der Homepage der Stadt steht immer noch, dass ein Schnelltest - der noch dazu selbst durchgeführt werden darf - für den Besuch der Bürgerversammlung ausreicht: "Der Nachweis ist auf Verlangen beim Betreten der Stadthalle vorzuzeigen."

Seit 9. November haben nur noch Geimpfte oder Genesene Zugang zu Veranstaltungen, wenn eine "landesweit stark erhöhte Intensivbettenbelegung" vorliegt (rote Krankenhausampel). Das steht im Artikel 17 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dort steht auch: "Der Anbieter, Veranstalter oder Betreiber hat durch wirksame Zugangskontrolle samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson sicherzustellen, dass Zugang nur bei Vorlage der erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweise erfolgt." Den Nachweis auf Verlangen vorzuzeigen, ist daher ein bisschen wenig. 

Wenigstens eine Behörde wie die Stadt Burgkunstadt sollte sich an die Corona-Verordnungen halten. Nachdem sie dazu anscheinend nicht in der Lage ist, kann ich nur allen raten: Bleiben Sie zu Hause und achten Sie auf Ihre Gesundheit!

1. November 2021

Burgkunstadt-Seite lässt sich jetzt besser bedienen

Ich war angenehm überrascht, als ich heute die Internetseite der Stadt Burgkunstadt aufgerufen habe. Die Informationen sind jetzt in zwei Spalten übersichtlich angeordnet. Die Aufklappmenüs bleiben aufgeklappt und die einzelnen Punkte lassen sich leicht auswählen. Anscheinend liest die Verwaltung meinen Blog und hat meine Kritikpunkte aufgegriffen. Danke für die Verbesserung der Bedienerführung!

25. Oktober 2021

Die Bürgerversammlung gewährt den Bürgern ein Mitberatungsrecht

Die Bürgerversammlung findet heuer coronabedingt erst am 18. November statt. Nachdem die Versammlung diesmal in der Stadthalle durchgeführt wird, hege ich die Hoffnung, dass sie nicht wieder zu einem gemütlichen Beisammensein ausartet, sondern dass sie dem Wortlaut und Sinn des Artikels 18 der Gemeindeordnung entsprechend durchgeführt wird. Kurz gesagt gewährt die Bürgerversammlung den Bürgern ein Mitberatungsrecht. Jeder Burgkunstadter hat auf der Bürgerversammlung Rederecht. Jeder Burgkunstadter kann Anträge stellen, über die die Bürgerversammlung abstimmt. Die Anträge müssen auch nicht Wochen vor der Versammlung eingereicht werden. Man kann jederzeit einen Antrag in der Versammlung stellen. Wenn die Versammlung Anträgen mehrheitlich zustimmt, muss der Stadtrat die Anträge zeitnah in einer Sitzung beraten. Laut Tagesordnung könnte man meinen, der "Bericht der Ersten Bürgermeisterin" wäre der wichtigste Punkt. Ist er aber nicht. Der wichtigste Punkt ist, dass die Bürger ihre Empfehlungen für den Stadtrat diskutieren und beschließen.

Ich habe diesmal auf Anfragen verzichtet und alles in meine Beschlussanträge gepackt:

1. Der Stadtrat möge Maßnahmen beraten und beschließen, die es den Einwohnern der Ortsteile, durch die die Bundesstraße B289 führt, ermöglicht, die Straße gefahrlos zu überqueren.

Begründung: Die stark befahrene B289 zerschneidet die Ortsteile Neuses, Weidnitz, Theisau und Mainroth. Dort gibt es weder Querungshilfen noch Fußgängerüberwege. Besonders für unbegleitete Schulkinder oder alte Menschen ist das Überqueren der Fahrbahn äußerst gefährlich. Querungshilfen oder  Fußgängerüberwege könnten die Gefahr mindern.

2. Der Stadtrat möge unverzüglich die Haushaltssatzung 2022 beraten und beschließen.

Begründung: Nach Art. 65 Abs. 2 GO muss die Haushaltssatzung bis 30. November des Vorjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Ohne den zur Haushaltssatzung gehörigen Haushaltsplan ist ein sparsames planvolles Wirtschaften nicht möglich. Neue Projekte dürfen ohne gültige Haushaltssatzung nicht in Angriff genommen werden.

3. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, allen Bürgern, die bisher noch nicht zur Eigen­überwachung der privaten Abwasserleitungen aufgefordert wurden, bis spätestens Ende 2022 das Auf­forderungsschreiben zuzuschicken.

Begründung: Die EÜV (Eigenüberwachungsverordnung) verlangt die Überwachung der privaten Abwasserleitungen. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt. Es widerspricht dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, einige Bürger zur Über­wachung zu verpflichten, andere jedoch erst in 20 Jahren.

4. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, die in der EÜV geforderten Überprüfungen der Sammelkanäle bis Ende 2022 durchzuführen.

Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der öffentlichen Sammelkanäle. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt.

5. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Sitzungsprotokolle der öffentlichen Stadtratssitzungen im vollen Wortlaut im Internet veröffentlicht werden.

Begründung: Andere Gemeinden in Bayern veröffentlichen schon längst die Sitzungsprotokolle im Internet. Bisher können die Protokolle in Burgkunstadt nur im Rathaus eingesehen werden. Im Zuge einer bürgerfreundlichen Verwaltung ist die Veröffentlichung im Internet eine Selbstverständlichkeit. Zudem hat sich die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen im Internet bereits bewährt.

6. Der Stadtrat möge dafür Sorge tragen, dass die Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Teilen der Stadtratssitzung gesetzeskonform veröffentlicht werden.

Begründung: Art. 52 Abs. 3 GO fordert: „Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“ Der von der Verwaltung immer noch gerne verwendete Satz „Der Stadtrat befasste sich mit Grundstücks- und Personalangelegenheiten“ genügt dem Öffentlichkeitsgebot in keiner Weise. Bei Grundstücks­angelegen­heiten könnte die Formulierung beispielsweise so lauten: Die Stadt verkaufte das Grundstück Fl.-Nr. X, Musterstraße Y.

7. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Nazisymbolik an der Grundschule (Schwert und Adler) umgehend durch eine Hinweistafel erläutert wird.

Begründung: 1936 wurde der nach rechts blickende Adler auf dem Eichenkranz mit Hakenkreuz als Hoheitszeichen des Deutschen Reiches definiert. Unter dem Adler ragt ein Schwertrelief aus der Wand. Das Schwert war ein bevorzugtes Symbol im Nationalsozialismus. Mit der Losung "Buch und Schwert" erklärte die Naziführung die gesamte Literatur zur Propagandawaffe. Der Massenmörder Heinrich Himmler liebte die Schwertsymbolik besonders. Unkommentierte Nazisymbolik hat an einer Grundschule der Bundesrepublik Deutschland nichts zu suchen. In der Bürgerversammlung 2020 hatte die Bürger­meisterin zugesagt, eine solche Hinweistafel erstellen zu lassen. Das ist bis heute nicht geschehen.

8. Der Stadtrat möge beschließen, an der Kuni-Tremel-Eggert-Straße umgehend eine Hinweistafel anzubringen, die auf die Verstrickung Tremel-Eggerts mit dem Naziregime hinweist.

Begründung: Tremel-Eggert war eine aktive Nationalsozialistin und verbreitete in ihren Werken national­sozialistisches Gedankengut. Besonders in ihrem Buch „Freund Sansibar“ zeigte sie offen ihren Anti­semitismus. Jemand, der angesichts der Verbrechen freiwillig gegen seine jüdischen Mitbürger hetzt, ist ein Täter, kein Mitläufer. Straßen nach Tätern zu benennen, ist ein verbrecherischer Akt gegenüber den Opfern. In der Bürgerversammlung 2020 hatte die Bürgermeisterin zugesagt, eine solche Hinweistafel erstellen zu lassen. Das ist bis heute nicht geschehen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass "die da oben" sowieso machen, was sie wollen, sollten Sie vielleicht mal etwas daran ändern und die Bürgerversammlung besuchen. Stellen Sie ihren Antrag in der Bürgerversammlung zur Abstimmung und nehmen Sie Einfluss auf das Geschehen in Burgkunstadt!

7. Oktober 2021

Es gibt sie schon, die Burgkunstadt-App

Ich habe sie schon auf meinem Smartphone, die Burgkunstadt-App. Sie hat der Stadt keinen zusätzlichen Cent gekostet.



In der Stadtratssitzung haben Grüne und Freie Wähler ihr Herz für die Jugend entdeckt. Damit die Jungen, die keine Lust haben, Zeitung zu lesen oder die Homepage der Stadt Burgkunstadt aufzurufen, etwas vom Ortsgeschehen mitkriegen, muss jetzt eine App her. App ist die Abkürzung für Application Software (Anwendungsprogramm). Immer öfters verbindet man mit dem Begriff aber nur noch Anwendungsprogramme für Mobilgeräte.

Um Informationen abzurufen, gibt es eine Universal-App. Man nennt sie Internet-Browser oder kurz Browser. Spezielle Apps sind sinnvoll für besondere Anwendungsfälle wie beispielsweise die Corona-App oder die Katastrophen-Warnapp NINA. Bei diesen Apps geht es nicht nur darum, Informationen abzurufen, sondern Menschen durch Push-Nachrichten zeitnah zu warnen oder Kontakte zu ermitteln.

Ich weiß nicht, welchen Gefahren für Leib und Leben Burgkunstadter Jugendliche ausgesetzt sind, wenn sie nicht unmittelbar über kurzfristige Straßensperrungen informiert werden. Bürgermeisterin Christine Frieß hat vollkommen recht, wenn sie darauf verweist, dass die Informationen zeitnah auf der Homepage abrufbar sind. Wenn jemand unbedingt das App-Feeling braucht, kann er sich den Link auf die Burgkunstadtseite auf den Startbildschirm legen. Die Seite der Stadt wird auf Mobilgeräten in einer Mobilversion dargestellt. Es ist wirklich kein Problem, die Seiten mit dem Mobiltelefon zu lesen. Kann es sein, dass die Befürworter der App die Burgkunstadt-Seite noch nie mit einem Mobiltelefon aufgerufen haben?

Die Nutzung der Seite hängt nicht davon ab, ob es eine spezielle App dafür gibt, sondern davon, wie die Informationen aufbereitet und angeordnet sind, sodass man aktuelle und wichtige Informationen leicht findet. Anstatt in eine überflüssige App zu investieren, sollte man mal die Homepage von jemand überarbeiten lassen, der sich mit Benutzerschnittstellen auskennt. Ziel der Homepage ist nämlich nicht Schönheit, sondern schnelle Informationsvermittlung. Beispielsweise sind die animierten Menüs eher etwas für Moorhuhnjäger (zielen. treffen und abschießen) als für so alte Knacker wie mich. Die Inhalte sind auf die drei Spalten wie Kraut und Rüben verteilt. Eine Systematik kann ich darin nicht erkennen.

Also, liebe Burgkunstadter, ob alt, ob jung: Richtet euch die Burgkunstadt-App auf eurem Smartphone ein und nutzt sie recht häufig. Es steht wirklich was drin. Leider muss man manchmal zu viel suchen. Lesen müsst ihr aber noch selbst. Obwohl, es gibt natürlich auch Vorlese-Apps.

16. September 2021

Hallenbäder sind Energiefresser

Über ein neues Lehrschwimmbecken im Raum Kunstadt wird seit über 17 Jahren diskutiert. Zunächst sollte es in Burgkunstadt, dann in Altenkunstadt gebaut werden. Es war mal die Rede von einem Lehrschwimmbecken, dann wieder von einem Hallenbad mit 25-m-Bahn. Jahrelang argumentierten die Befürworter eines Neubaus eines Lehrschwimmbeckens damit, dass sonst den Schülern kein Schwimmunterricht erteilt werden könne. Dann stellte es sich heraus, dass es nicht genügend Lehrer mit Schwimmschein gab, um den Schülern das Schwimmen beizubringen. Ab 2017 war es dann doch möglich, Schwimmstunden ohne eigenes Lehrschwimmbecken durchzuführen. Der geheimnisvolle Plan der DLRG, wie sie das Bad beinahe ohne Kosten betreiben will, bleibt weiterhin ein Geheimnis. Kein Geheimnis ist, dass der Plan die Kämmerer aus Burgkunstadt und Altenkunstadt nicht überzeugt hat.

Es wäre sicher schön, wenn es in Altenkunstadt ein Hallenbad gäbe. Ich würde es auch besuchen, ohne Frage. Es gäbe auch andere schöne Dinge, beispielsweise Nahverkehrsbusse in unserer Region, die im 20-Minuten-Takt verkehren. Die Kommunen müssen sie nur bezahlen können, diese schönen Dinge. Zudem ist es mit dem Bau eines Bades nicht getan. Es muss auch unterhalten und instand gesetzt werden. In der Regel sind öffentliche Bäder defizitär. Daher kann ich den Gemeinderat Altenkunstadt zu seinem Beschluss, kein Bad zu bauen, nur gratulieren.

Es ist natürlich das gute Recht eines jeden, für den Badbau zu demonstrieren. Den Verantwortlichen allerdings zu unterstellen, dass sie sich am Tod von Nichtschwimmern mitschuldig machten, wenn sie ein Bad nicht genehmigten, ist schon ein starkes Stück, auch wenn es der Präsident des Landesverbands Bayern der DLRG, Dr. Manuel Friedrich, sagt: "Jeder Politiker oder jede Politikerin, der gegen neue Bäder ist, müsse sich fragen lassen, ob er nicht Mitschuld hat, wenn die Zahlen Ertrinkender steigten" (Obermain-Tagblatt). Das ist ein Totschlagargument.

Genauso unredlich argumentierte der technische Einsatzleiter der Burgkunstadter DLRG, Thomas Schneider, in seinem Leserbrief im Obermain-Tagblatt vom 6. September, indem er den Gegnern eines Badbaus eine Ideologie unterstellt. Was das für eine Ideologie sein soll, verrät er leider nicht. Vielleicht gehören Teile des Gemeinderats und der Verwaltung einer geheimen Sekte an, die verhindern wollen, dass die Altenkunstadter Kinder Schwimmen lernen, damit sie früher oder später ertrinken? Dann könnte man endlich den merkelschen Bevölkerungsaustausch geräuschlos über die Bühne bringen? Wer so argumentiert, schadet einer an sich guten Sache nur.

Ich will noch einen letzten Aspekt in die Diskussion einbringen. Wir spüren bereits die beginnenden Auswirkungen der Klimakatastrophe, die uns alle bedroht. Es besteht kein Zweifel mehr daran, dass die Klimakatastrophe durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe hervorgerufen wird. Ein Hallenbad ist ein Energiefresser. Selbst eines der energetisch sparsamsten Hallenbäder in Europa, das Bad in Lünen, braucht pro Quadratmeter und Jahr 1.189 kWh Wärmeenergie und 718 kWh Strom. Wenn ich von 1000 m² Fläche ausgehe (weniger als die Hälfte des Merania in Lichtenfels), kommen da im Jahr etwa 1.200 MWh Heizung und 718 MWh Strom zusammen. Bei 18 Cent/kWh Strom und 4,5 Cent/kWh Gas (das sind Preise für Gewerbebetriebe) kommt man auf 129.000 € für Strom und 54.000 € Gas. 

Es handelt sich dabei natürlich nur um Größenordnungen. Vielleicht soll das Bad auch noch viel kleiner werden. Dann ist aber kein Platz mehr für ein 25-m-Becken. Mir geht es vor allem darum, dass ein Hallenbad ein extremer Energiefresser ist, der in Zeiten der globalen Erderwärmung ein Anachronismus ist. Und es soll mir bitte keiner mit Hackschnitzel kommen: Jeder Baum, der nicht als Hackschnitzel verfeuert wird, leistet einen Beitrag zur CO2-Reduktion.

Ich meine, wir sollten weiter die vorhandenen Bäder im Umkreis für den Schwimmunterricht nutzen - und natürlich unser Freibad. Leben wir ein bisschen mehr wieder im Einklang mit der Natur und den Jahreszeiten: schwimmen im Sommer und Ski fahren im Winter.