7. Februar 2019

Bürgerversammlung in der Stadt der Transparenz

Am 21. Februar findet in Burgkunstadt die alljährliche Bürgerversammlung statt. Die Bürgerversammlung ist ein Mitberatungsrecht der Bürger einer Gemeinde. Das ist in Art. 18 Gemeindeordnung geregelt. Sie muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Sie dient der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten. Jeder Bürger hat Rederecht. Die Bürgerversammlung ist also nicht nur ein Bericht des Bürgermeisters und eine Beantwortung vorab schriftlich eingereichter Fragen; jeder Bürger darf Reden und auch spontan Fragen stellen. Personen, die keine Gemeindemitglieder sind, haben kein Rederecht. Zudem kann die Bürgerversammlung Empfehlungen aussprechen, die der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten behandeln muss.

Es soll Gemeinden geben, die ihre Bürger über die rechtlichen Hintergründe und den Ablauf einer Bürgerversammlung informieren. Es gibt auch Gemeinden, die ihren Bürgern für ihre Anfragen und Anträge ein Formular zur Verfügung stellen. Das habe ich beides auf der Burgkunstadt-Homepage nicht gefunden. Dafür gibt es aber einen Bus zur Bürgerversammlung. Das finde ich sehr lobenswert.

Weil's kein Formular gibt, habe ich halt meine Fragen und Anträge zur Bürgerversammlung frei formuliert:

Anfragen:

1. Baur-Parkplatz:

2015 wurde der Baur-Parkplatz eröffnet. Die Stadt Burgkunstadt hat sich an den Kosten mit  ca. 200.000 € beteiligt. Diesen Betrag wollte die Stadt sich aus Fördermitteln erstatten lassen. Hat die Stadt diese Kosten erstattet bekommen oder bleibt sie auf den Kosten sitzen?

2. Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Burgkunstadt:

2013 hat die Stadt Burgkunstadt eine Vorauszahlung auf die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung erhoben. Welche Maßnahmen, die in der zugrunde liegenden Satzung aufgeführt sind, sind noch nicht abgeschlossen? Wann ist mit dem Abschluss aller Maßnahmen zu rechnen?

3. Eigenüberwachung der privaten Abwasserleitungen:

2011 wurden die ersten Grundstückseigentümer aufgefordert, ihre Abwasserleitungen überprüfen zu lassen. Wie viele Grundstückseigentümer wurden bisher dazu aufgefordert? Wie viele müssen noch aufgefordert werden? Wie viele der aufgeforderten Grundstückseigentümer sind der Aufforderung nicht nachgekommen? Gegen wie viele dieser säumigen Grundstückseigentümer wurden Zwangsmittel verhängt?

4. Eigenüberwachung der städtischen Sammelkanäle:

Die Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV) verlangt, dass die Sammelkanäle alle 10 Jahre einer eingehenden Sichtprüfung unterzogen werden müssen. Diese Verordnung ist 1995 in Kraft getreten. Das städtische Kanalnetz müsste somit schon zwei Mal komplett überprüft worden sein. Bei Kanälen, die älter als 40 Jahre sind, muss eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden. Haben diese Überprüfungen nach EÜV stattgefunden? Wurden die Mängel beseitigt?


5. Spenden Lehrschwimmbecken:

In der Stadtratssitzung im August 2018 wurde der Burgkunstadter Beitrag zum Lehrschwimmbecken auf 400.000 € erhöht. Nach den damaligen Kostenschätzungen muss Burgkunstadt weitere 170.000 € aufbringen, die aus Spenden finanziert werden sollen. Welcher Spendenbetrag ist bei der Stadt schon eingegangen? Welche Spenden wurden avisiert? Bis wann müssen die 170.000 € eingehen? Wann ist der Baubeginn für das Bad?

6. Straßenzustandsbericht:

Bitte legen Sie eine Liste der städtischen Straßen und Plätzen vor, aus denen der Sanierungsbedarf hervorgeht. Die Bewertung der Straßen kann beispielsweise in drei Gruppen erfolgen: neuwertig, Reparaturen erforderlich, Komplettsanierung erforderlich. Geben Sie für die Komplettsanierungen an, in welchem Jahr sie erfolgen sollen.

7. Haushaltssatzung 2019:

Art. 65 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) lautet: „Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.“ Das ist bis heute für das Jahr 2019 nicht geschehen. Wie sieht der Zeitplan für die Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans 2019 aus?

Anträge gemäß Art. 18 Abs. 4 GO:

1. Der Stadtrat möge unverzüglich die Haushaltssatzung 2019 beschließen.

Begründung: Nach Art. 65 Abs. 2 GO muss die Haushaltssatzung bis 30. November des Vorjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Ohne den zur Haushaltssatzung gehörigen Haushaltsplan ist ein sparsames planvolles Wirtschaften nicht möglich.

2. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, allen Bürgern, die bisher noch nicht zur Eigenüberwachung der privaten Abwasserleitungen aufgefordert wurden, bis spätestens Ende 2019 das Aufforderungsschreiben zuzuschicken.

Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der privaten Abwasserleitungen. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt. Es widerspricht dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, einige Bürger zur Überwachung zu verpflichten, andere jedoch erst in 20 Jahren.

3. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, die in der EÜV geforderten Überprüfungen der Sammelkanäle bis Ende 2019 durchzuführen.

Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der öffentlichen Sammelkanäle. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt.

30. November 2018

Wie Gsundganzfix zur Abwanderung der Kelten führte

Neueste Funde bei den Grabungen am Staffelberg geben Hinweise darauf, warum die Kelten ihre Festung aufgegeben haben. Es verdichten sich die Hinweise, dass zur Blütezeit der Ansiedlung die Bewohner sich mit einigen befreundeten Stämmen zusammentaten und Heilstätten für ihre müden Krieger einrichteten. Diese Einrichtungen waren unter dem Namen Gsundganzfix weit über die Region hinaus bekannt. Die müden Krieger bezahlten für ihre Behandlung mit geräuchertem Wildschweinschinken. Die Häuptlinge von Gsundganzfix planten jedes Jahr, wie viele Schinken sie einnehmen würden und wie viele sie am Ende des Jahres an die beteiligten Stämme verteilen könnten. Die Gsundganzfix-Häuptlinge wurden vom Oberhäuptling Meißnerix, auch unter dem Beinamen Waasvonix bekannt, beaufsichtigt.

Im Spätherbst des Jahres 783 vor Christus musste Waasvonix seinen Stammesmitgliedern im November vermelden, dass es für dieses Jahr keine Wildschweinschinken gäbe. Stattdessen müssten sie an Gsundganzfix noch 500 Schinken liefern. Waasvonix beeilte sich zu verkünden, dass er natürlich von nichts gewusst hätte. Der Gsundganzfix-Häuptling Brachmannix tat es ihm gleich. Beide hegten die Befürchtung, dass sie von ihren Stammesbrüdern am Zangentor den Göttern geopfert würden. Das Opfer fand trotzdem statt, es hat aber anscheinend nichts genützt, weil die Kelten wegen der folgenden Hungersnot auswandern mussten.

Der Klinikverbund Regiomed schreibt 2018 rote Zahlen, etwa 4 Mio. € Verlust. Das kann schon mal passieren. Die Reaktion des Aufsichtsratsvorsitzenden Landrat Christian Meißner und des Hauptgeschäftsführers Professor Johannes Brachmann sind aber schon eigenartig. Beide beeilten sich zu behaupten, sie hätten von nichts gewusst. Wo gibt es denn so was? Es ist die verdammte Pflicht und Schuldigkeit eines Geschäftsführers, sich um seinen Laden zu kümmern und jederzeit über die finanzielle Situation Auskunft geben zu können. Dafür wird er sehr gut bezahlt. Der Aufsichtsrat beaufsichtigt die Geschäftsführung. Auch er muss jederzeit auskunftsfähig sein. Wären beide Nichtwisser für ein privates Wirtschaftsunternehmen tätig, hätten sie sofort ihre Hüte nehmen können - nicht wegen des Verlustes, sondern wegen ihrer Ignoranz.

Meißner weiß zwar nicht, dass Regiomed Verlust macht, er weiß aber, dass das Klinikum Lichtenfels nicht defizitär arbeitet. Soll man das wirklich glauben? Dass er das weiß, meine ich. „Wir schauen in die Zukunft. Wir wollen gemeinsam beweisen, dass kommunale Kliniken auch wirtschaftlich gut funktionieren“, sagte Meißner laut Obermain-Tagblatt. Anscheinend mangelt es aber den kommunalen Kliniken und ihrer Aufsicht an den Voraussetzungen dafür; am betriebswirtschaftlichen Können und Wissen, wie man wirtschaftliche Schieflagen rechtzeitig erkennt. Vielleicht hätte sich Meißner ein bisschen mehr um die Regiomed-Zahlen als um Zangentor und Spielwienix kümmern sollen.

12. November 2018

Fantasten freuen sich über fantastische Fantasien

"Ein fantastisches Konzept für Schüler, Personal und Bürger – für uns stellt sich nur die Frage, wann geht‘s los.“ So feierte der Burgkunstadter Stadtrat Marco Hennemann und mit ihm der gesamte Stadtrat in der letzten Stadtratssitzung das Konzept für die Neugestaltung des Schulbergs. Was soll ein Konzept auch anderes sein als fantastisch, wenn es von Fantasten initiiert wird.

Die Antwort auf die Frage nach dem Beginn der Umsetzung des Konzepts sollte eigentlich der Stadtrat kennen. Doch die wichtigsten Fragen dazu sind ja leider nicht beantwortet, geschweige denn gestellt: Was soll das denn ungefähr kosten, woher kommt das Geld und wann kommt das Geld. Diese Fragen kann leider niemand beantworten, schon weil es für 2019 keinen Haushaltsplan gibt und für die darauf folgenden fünf Jahre keine Prognosen. So eine Planung hätte ja etwas mit solider Arbeit zu tun, das will doch keiner! So hat also der Burgkunstadter Stadtrat wieder einmal eine Sitzung mit süßen Träumereien verbracht.



Historisches Gebäude mit Bagger saniert

Ach, wie waren unsere Burgkunstadter Stadträte vormals 2015 vom Haus Kulmbacher Str. 32 begeistert. Das Haus sollte mit 90 % Förderung saniert werden. Räume zur öffentlichen Nutzung könnten eingebaut werden. Eine Pension könnte eingerichtet werden oder ein Ingenieurbüro. Sogar von einer Geschichtswerkstatt war die Rede. Hätte man damals nur einen Architekten gefragt, der von seinem Handwerk etwas versteht. Mittlerweile kann sich jeder vom Stand der Sanierung sein eigenes Bild machen oder mein Bild betrachten.


23. September 2018

Burgkunstadter Stadtrat hat seltsame Prioritäten

In einem Pressebericht steht das Wichtigste immer am Anfang und nimmt den größten Raum ein. Wenn man den Bericht zur letzten Stadtratssitzung in Burgkunstadt liest, muss man daher zu dem Schluss kommen, dass die Bäume auf dem Friedhof das Allerwichtigste sind. Die maroden Straßen und Kanäle sind dagegen  ein Klacks. Und total unwichtig sind die Finanzen der Stadt, insbesondere der Haushaltsplan 2019.

Wenn, wie gesetzlich vorgeschrieben, der Haushaltsplan für 2019 bis 30. November 2018 der Aufsichtsbehörde vogelegt werden muss, ist es allerhöchste Zeit, den Plan aufzustellen und zu beraten. Leider sind keinerlei Anzeichen zu erkennen, dass sich Verwaltung und Stadtrat um diese grundlegende Aufgabe kümmern. Aber ob ein Blatt mehr oder weniger im Friedhof fällt, dass ist natürlich zukunftsentscheidend!

Es ist wirklich traurig, dass es in Deutschland keinerlei Konsequenzen hat, wenn sich staatliche und kommunale Organe nicht an Recht und Gesetz halten. Die bayerische Regierung lacht über die angedrohte Beugehaft wegen ihrer Untätigkeit in Sachen Luftreinhaltung, Stadtrat und Verwaltung in Burgkunstadt geht die Gemeindeordnung am Arsch vorbei.

Stadtrat und Verwaltung sollten sich einmal diese Dissertation aus dem Jahr 2000 zu Gemüte führen: Die Strafbarkeit von Verstößen gegen das Haushaltsrecht bei der Bewirtschaftung öffentlicher Mittel. Dort steht auf Seite 17: "Die Anwendbarkeit des § 266 StGB auf Angehörige des öffentlichen Dienstes  wird  –  soweit  ersichtlich  – nicht mehr bestritten." Dieser Paragraf 266 des Strafgesetzbuches lautet: "Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Eine Verletzung der Treuepflicht kann auch durch Unterlassen entstehen, also dadurch, dass der Gemeinde durch das nicht rechtzeitige Erstellen eines Haushaltsplans ein Vermögensnachteil entsteht. Ich bin mal gespannt, wann es dazu erste Klagen und Urteile gibt.

Noch ein paar Gedanken zu den Friedhofsbäumen: Seit Jahrhunderten fallen die Blätter der Bäume auf die Gräber. Den Blättern ist es egal, ob sie von schlanken oder dicken Kronen fallen, ob sie von Linden oder Robinien fallen. Linden haben den Vorteil, dass es sich um einheimische Pflanzen handelt. Robinien wurden vor 400 Jahren aus Nordamerika nach Europa eingeführt (Wikipedia). "Die ganze Pflanze gilt als stark giftig, besonders aber die Rinde und die Früchte." Vielleicht sollte man doch lieber ungiftige Bäume pflanzen.

10. September 2018

Wer hat 170.000 € für das Lehrschwimmbecken übrig?

Vor langer Zeit lebte einmal in Burgkunstadt eine reiche Unternehmerwitwe. Sie hatte immer ein Ohr für die Bitten um Spenden für teure Vorhaben der Stadt und der katholischen Kirche. Ihr Name ist Kathi Baur. Ihr haben Burgkunstadt, Altenkunstadt und die Kirche sehr viel zu verdanken. Leider ist diese großherzige Frau schon lange tot. Sie hätte bestimmt unserem Burgkunstadter Stadtrat Günter Knorr die 170.000 €, die zum Burgkunstadter Anteil für das Lehrschwimmbecken in Altenkunstadt fehlen, persönlich in die Hand gedrückt. Jetzt bin ich gespannt, wer ihm, der diesen genialen Plan in der letzten Stadtratsitzung vorgetragen hat, das Geld gibt.

2017 kannte Knorr schon die Kosten für das Bad und die Förderzuschüsse. Aber anscheinend hat er nur geglaubt, nicht gewusst. Warum sonst sind die Kosten in die Höhe geschnellt? Weismain kriecht finanziell gesehen auf dem Zahnfleisch. Wenn Altenkunstadt die Mehrkosten nicht stemmt, ist das Lehrschwimmbecken tot. Daran ändert auch der bauernschlaue Knorr nichts. Zudem tendieren Baukosten im öffentlichen Bereich dazu, die geplanten Kosten deutlich zu übersteigen. Wer die Mehrkosten dann bezahlt, weiß Knorr allein.

Seit 2017 findet auch für die Burgkunstadter Schüler wieder Schwimmunterricht statt, ohne eigenes Lehrschwimmbecken. Sicher wäre es bequemer, ein Lehrschwimmbecken in der Nähe zu haben. Aber, wie man sieht, geht es auch ohne. Es wäre ein schöner Zug Bayerns, klammen Gemeinden bei der Finanzierung von Lehrschwimmbecken großzügig unter die Arme zu greifen.

8. September 2018

Warum wir auf Kunststoffverpackungen nicht verzichten können

Heute war ich mal wieder Tomaten kaufen im Supermarkt. Es gab lose Strauchtomaten. Da Rentner wie ich viel Zeit haben, habe ich die Tomaten vor dem Einpacken etwas genauer inspiziert. Viele Früchte hatten Druckstellen, noch mehr waren aber durch Fingernägeleindrücke beschädigt. Ein Idiot hat sogar mit dem Fingernagel eingedrückt und die Haut teilweise abgezogen.

Schlimme Bilder sind in mir aufgestiegen: Ein Mensch, der in der Nase gebohrt hat und anschließend mit seinen Poppelresten die Tomaten anbohrt. Der Dreckmoggel, der sich den Hintern abgewischt hat, die Hände nicht wäscht und dann zum Tomatenbohren geht. Mir ist jetzt schon wieder übel.

Es hilft nichts, die Tomatenbohrer. -quetscher und -schnüffler zur Einhaltung des kant'schen kategorischen Imperativs aufzufordern, weil der sich ja bekanntermaßen an vernunftbegabte Wesen richtet. Es hilft nur, das Gemüse in Kunststoff zu verpacken. Oder Roboter mit künstlicher Intelligenz, die den Obst- und Gemüseverderbern Elektroschocks verpassen.