23. September 2018

Burgkunstadter Stadtrat hat seltsame Prioritäten

In einem Pressebericht steht das Wichtigste immer am Anfang und nimmt den größten Raum ein. Wenn man den Bericht zur letzten Stadtratssitzung in Burgkunstadt liest, muss man daher zu dem Schluss kommen, dass die Bäume auf dem Friedhof das Allerwichtigste sind. Die maroden Straßen und Kanäle sind dagegen  ein Klacks. Und total unwichtig sind die Finanzen der Stadt, insbesondere der Haushaltsplan 2019.

Wenn, wie gesetzlich vorgeschrieben, der Haushaltsplan für 2019 bis 30. November 2018 der Aufsichtsbehörde vogelegt werden muss, ist es allerhöchste Zeit, den Plan aufzustellen und zu beraten. Leider sind keinerlei Anzeichen zu erkennen, dass sich Verwaltung und Stadtrat um diese grundlegende Aufgabe kümmern. Aber ob ein Blatt mehr oder weniger im Friedhof fällt, dass ist natürlich zukunftsentscheidend!

Es ist wirklich traurig, dass es in Deutschland keinerlei Konsequenzen hat, wenn sich staatliche und kommunale Organe nicht an Recht und Gesetz halten. Die bayerische Regierung lacht über die angedrohte Beugehaft wegen ihrer Untätigkeit in Sachen Luftreinhaltung, Stadtrat und Verwaltung in Burgkunstadt geht die Gemeindeordnung am Arsch vorbei.

Stadtrat und Verwaltung sollten sich einmal diese Dissertation aus dem Jahr 2000 zu Gemüte führen: Die Strafbarkeit von Verstößen gegen das Haushaltsrecht bei der Bewirtschaftung öffentlicher Mittel. Dort steht auf Seite 17: "Die Anwendbarkeit des § 266 StGB auf Angehörige des öffentlichen Dienstes  wird  –  soweit  ersichtlich  – nicht mehr bestritten." Dieser Paragraf 266 des Strafgesetzbuches lautet: "Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Eine Verletzung der Treuepflicht kann auch durch Unterlassen entstehen, also dadurch, dass der Gemeinde durch das nicht rechtzeitige Erstellen eines Haushaltsplans ein Vermögensnachteil entsteht. Ich bin mal gespannt, wann es dazu erste Klagen und Urteile gibt.

Noch ein paar Gedanken zu den Friedhofsbäumen: Seit Jahrhunderten fallen die Blätter der Bäume auf die Gräber. Den Blättern ist es egal, ob sie von schlanken oder dicken Kronen fallen, ob sie von Linden oder Robinien fallen. Linden haben den Vorteil, dass es sich um einheimische Pflanzen handelt. Robinien wurden vor 400 Jahren aus Nordamerika nach Europa eingeführt (Wikipedia). "Die ganze Pflanze gilt als stark giftig, besonders aber die Rinde und die Früchte." Vielleicht sollte man doch lieber ungiftige Bäume pflanzen.

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