9. Februar 2021

Geschmackloser Vergleich

Erinnern Sie sich noch an Jana aus Kassel? Das war die junge Frau, die sich anlässlich einer Coronaleugner-Demonstration mit Sophie Scholl verglichen hat. Sophie Scholl kämpfte gegen die Nazidiktatur. Sophie und Hans Scholl wurden am 22. Februar 1943 hingerichtet. Jana aus Kassel lebt immer noch. Sie verglich ihren sogenannten Kampf gegen die von ihr gefühlte Coronadiktatur mit dem Kampf gegen eine echte Diktatur.

Jana aus Kassel hat anscheinend Verwandte im Geiste auch im Burgkunstadter Ortsteil Mainklein. Wie sonst kann jemand auf die Idee kommen, Mainklein mit Mödlareuth zu vergleichen. Vor einer Woche demonstrierten die Mainkleiner gegen die geplante Schließung ihres zweiten Bahnübergangs. Dabei war auf einem Schild zu lesen: "Kein Mödlareuth für Mainkleiner Leut!" Liebe Mainkleiner, ich gebe euch ein bisschen Nachilfe in Geschichte. Mödlareuth wurde von der DDR mit einer Mauer und und Stacheldraht geteilt. An der Grenze galt der Schießbefehl. Der Vergleich dieser Todesgrenze mit einem aufgelassenen Bahnübergang ist einfach nur geschmacklos.

Ich gehe mal auf ein paar Argumente ein, die die Mainkleiner gegen eine Schließung des Bahnübergangs vorgebracht haben. Friseurmeisterin Ulrike Marr verglich die Situation mit der zeitweisen Schließung beider Bahnübergänge wegen Baumaßnahmen. Das ist natürlich Quatsch. Nach der Schließung des Bahnübergangs bleibt selbstverständlich der Hauptbahnübergang erhalten. Zudem war auch während der Baumaßnahmen Mainklein über Maineck zu erreichen, auch der Friseursalon Marr.

Die Bauhofmitarbeiter können auch weiterhin zum Spielplatz fahren. Der Umweg beträgt ca. 700 m. Dank Diesel- anstatt Tretantrieb ist das ohne Weiteres machbar. Warum große Löschfahrzeuge einen Brandherd über den Bahnübergang Ost nicht erreichen können, erschließt sich mir nicht. Ein LKW mit Anhänger kann anscheinend Futtermittel liefern und den Ort passieren. Wenn große Fahrzeuge am Ortsende bisher nicht wenden können, kann man dort eine Wendeschleife bauen.

Ich weiß auch nicht, was gefährlicher ist: Die Bundesstraße an einer ungesicherten Stelle zu überqueren, um zum Wirtshaus zu kommen, oder an einer durch Ampeln gesicherten Stelle. Der Weg zum Wirtshaus ist auch über den Bahnübergang West nur über einen unbeleuchteten Weg zu erreichen. Aber ich nehme an, dass das aktuell den Mainkleinern nichts ausmacht, weil sie Taschenlampen haben.

Anstatt nur zu demonstrieren, hätten die Mainkleiner lieber mal noch die Planfeststellungsunterlagen gelesen und ihre Einwände so formuliert, dass sie Hand und Fuß haben. Der Stadtrat täte gut daran, die Formulierungen der Mainkleiner nicht eins zu eins zu übernehmen, sondern durch die Verwaltung so aufbereiten zu lassen, dass die Argumentation hieb- und stichfest ist.

In den Unterlagen steht auch, warum die Variante 3 (Bahnübergang erhalten), nicht ohne Weiteres funktioniert:

"Die im I. bzw. IV. Quadranten befindliche Einmündung kann auch im Rahmen eines Umbaus aufgrund der dichten Bebauung nicht aus dem 27m-Räumbereich heraus gelegt werden und es wäre aufgrund der  Bebauung  das  Abbiegen  in  dieser  Einmündung  für  bestimmte Fahrbeziehungen  zu  unterbinden. Um  die  erforderliche  Fahrbahnbreite  von  6,35  Meter  herzustellen,  wäre  eine  erhebliche  Inanspruchnahme von privaten Grundstücken notwendig. Zudem wäre aufgrund der Bebauung das Abbiegen in der oben genannten Einmündung für bestimmte Fahrbeziehungen zu unterbinden. Aufgrund des geringen Abstands zwischen dem Bahnübergang und Einmündung der BÜ-kreuzenden Straße in die Bundesstraße 289 im II. Quadranten ist die Straße weiterhin in der bereits vorhandenen Linienführung zu gestalten. Durch die engen Radien ist die Fahrbahn jedoch unter Inanspruchnahme mehrerer Grundstücke aufzuweiten. Entsprechend der heutigen Einschränkung ist das Rechtsabbiegen in die Bundesstraße 289 von der BÜ-kreuzenden Straße zu unterbinden. Aufgrund der geringen verkehrlichen Belastung, den Alternativen und den ersichtlichen Umfängen, insbesondere im Hinblick auf die Grundstücksinanspruchnahme wird diese Variante nicht weiter betrachtet."

Der 27-m-Räumbereich ist der Bereich, der hinter dem Bahnübergang frei bleiben muss, damit auch ein langes Fahrzeug sicher den Bahnübergang passieren kann, damit es nicht teilweise den Bahnübergang blockiert, wenn es verkehrsbedingt anhalten muss. Der Räumbereich wird am Bahnübergang West in Richtung Burgkunstadt nicht eingehalten, weil anscheinend die Einmündung in die Bundesstraße weniger als 27 m vom Bahnübergang entfernt ist.


7. Februar 2021

Burgkunstadt: Keine Stadt der Gesetzlosen?

Bevor mir jemand auf die Schliche kommt, gestehe ich es lieber gleich zu Beginn: Die Überschrift habe ich von diesem Artikel im Obermain-Tagblatt geklaut - bis auf das Fragezeichen: Das stammt von mir. Anscheinend entstand der Artikel, weil ich mal wieder auf den fehlenden Haushaltsplan hingewiesen habe. Die einzigen Ansprechpartner, die dem Redakteur zu meinem Beitrag eingefallen sind, sind die Kritisierten selbst: das Landratsamt (wer immer das auch sein mag) und die Kämmerin Heike Eber. Vor dieser Vorgehensweise warnte Eduard von Bauernfeld schon 1870 in diesem Vierzeiler:

                                "Ein schlammiger Teich wird trocken gelegt,
                                die Frösche quaken und klagen;
                                doch wer Verbesserungsprojecte hegt,
                                wer wird darum die Frösche fragen?"

Eigentlich könnte ich es dabei bewenden lassen, aber ich will trotzdem das Quaken der Frösche kommentieren. Das erste Argument des Landratsamtes lautet: Bisher hat es noch keine Kommune im Landkreis geschafft, den Haushalt rechtzeitig zu verabschieden. Wir haben das schon immer so gemacht. Das mag zwar in Lichtenfels so sein, es gibt aber in Bayern Gemeinden, die sich tatsächlich an die Vorgabe der Gemeindeordnung halten. Man sollte sich die Besten zum Vorbild nehmen, wenn man sich verbessern will, nicht die Schlechtesten. Das war schon in der Schule so.

Art. 65, Abs. 2 der Gemeindeordnung lautet: "Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen." Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar. Ein Monat vorher ist der 30. November. Mir ist schleierhaft, wie man diesen Absatz des Gesetzes anders auslegen kann. Was eine Gemeinde in der haushaltslosen Zeit darf, ist in Art. 69 geregelt. Auch hier sind die Vorschriften eindeutig, sodass nur wenig Platz für Interpretationen bleibt.

Der Bürgerverein hat nicht kritisiert, dass die Verwaltung sich um Fördermittel der RZWas bemüht, sondern dass der Beschluss schwammig formuliert war.

Dann lasse ich mal noch Heike Eber zu Wort kommen: "'Seriös kann ich einen Haushaltsplan erst im Frühjahr aufstellen, wenn ich die notwendigen Eckdaten für die wichtigsten Faktoren habe', erklärt Heike Eber." Es ist gut, dass Eber von sich spricht. Anscheinend gibt es nämlich Kämmerer, die den Haushaltsplan bis Ende November fertigstellen können (siehe oben). Ein Nachtragshaushalt bedeutet auch nicht, den Haushaltsplan komplett neu zu erstellen, sondern nur, den alten anzupassen. Heutzutage werden die 4 1/2 Personen in der Kämmerei durch die EDV extrem entlastet. Man denke nur an die EDV-lose Zeit, als Haushaltspläne mit Papier, Bleistift und mechanischer Rechenmaschine erstellt wurden.

Es kann schon rein biologisch nicht stimmen, dass Eber die doppelte Arbeit leisten muss. Wenn ich von einem normalen 8-Stunden-Tag ausgehe, müsste sie, bei doppelter Arbeit auch doppelt so lange arbeiten, also 16 Stunden. Dann blieben ihr noch 8 Stunden für Essen, Schlafen und Arbeitsweg. Das scheint mir doch ein wenig übertrieben. Ein bisschen kommt sie mir vor wie meine Oma. Die brüstete sich auch gerne mit ihrer Arbeit: "Ich bin aufgestanden, habe gefrühstückt, gewaschen, geputzt, gebügelt, gekocht, Müll rausgebracht und eingekauft. Und du - damit war mein Opa gemeint - sitzt den ganzen Tag nur in deinem Büro." Liebe Frau Eber, seien Sie nicht wie meine Oma, sondern tun Sie einfach ihre Arbeit, für die Sie bezahlt werden.

Zu guter Letzt noch ein paar Anmerkungen zum Kommentar von Gerhard Herrmann. Er beschwört den Geist der Gemeindeordnung. Wenn er sich ein bisschen in die Materie eingearbeitet hätte, wäre eine solche Geisterbeschwörung nicht nötig gewesen. Ein Gesetz bedarf nur der Auslegung, wenn es ungenau und schwammig formuliert ist. Auf die von mir zitierten Artikel 65 und 69 trifft das nicht zu. Gesetze sind keine graue Theorie, sondern Grundlagen unseres Rechtsstaates.

Wenn es nach den Fröschen und Gerhard Herrmann ginge, könnte ich auch den Geist der Straßenverkehrsordnung beschwören, wenn ich in der Zone 20 in Burgkunstadt geblitzt werden würde. Die Argumentation ginge dann so: Es hält sich sowieso keiner an die Beschränkung. Mein Auto kann im 3. Gang leider minimal nur 30 fahren. 20 ist nur graue Theorie. Da muss man zwischen Theorie und Praxis abwägen. Hat jemand schon mal eine solche Diskussion erfolgreich mit einem Polizisten geführt?

Übrigens bin ich nicht im Stadtrat und habe keinerlei offizielle Funktion im Bürgerverein. Ich spreche nur für mich und übernehme dafür auch die Verantwortung. Die rituelle Erinnerung an die rechtzeitige Verabschiedung des Haushalts und die Erinnerung an den Amtseid der Stadträte stammt von mir. Es mag Herrmann anmaßend erscheinen, die Stadträte an ihren Amtseid zu erinnern, für mich ist es gelebte Demokratie.

Für alle Beamten, die sich nicht mehr an ihre Vorlesungen zum Haushaltsrecht erinnern (und für alle Interessierten), ist hier das Skript "Einführung in das kommunale Haushaltsrecht" von einem Kämmerer, der anscheinend sein Handwerk versteht. Auf Seite 48 behandelt er den Grundsatz der Rechtzeitigkeit - ohne Wenn und Aber und ohne Geisterbeschwörung.

19. Januar 2021

Die Bayerische Gemeindeordnung gilt auch in der Stadt der Gesetzlosen

Die große Stadtratsmehrheit hat sich in Burgkunstadt mal wieder gewundert, wozu Gesetze da sind. Kein Wunder in der Stadt der Gesetzlosen! Konkret ging es um Art. 69 der Bayerischen Gemeindeordnung. Darin ist geregelt, was Gemeinden dürfen, wenn sie bis zum Beginn des Haushaltsjahres keinen genehmigten Haushalt haben. Und wer hat wieder keinen genehmigten Haushalt? Richtig, Burgkunstadt.

Gemeinden ohne Haushalt dürfen nicht viel, insbesondere dürfen sie keine neuen Investitionen tätigen. Das sahen, bis auf Dr. Ulrike Dinglreiter und Manfred Weigand (beide Bürgerverein), die Stadträte ganz anders und beschlossen flugs ein Sanierungsprogramm für Kanal, Wasserleitung und Straßen für 6,72 Mio. €. Damit wollten sie der Stadt Zuschüsse aus Fördermitteln in Höhe von 3,5 Mio. € sichern. Zuschüsse zu sichern ist natürlich lobenswert. Wenn die Stadträte dem Vorschlag von Dinglreiter gefolgt wären und die Verwaltung beauftragt hätten, die Fördermittel zu beantragen und den Beschluss für die Investitionen gefasst hätten, wenn der Haushalt vorliegt, wäre alles in Ordnung und die Fördermittel wären trotzdem geflossen.

"Da half auch der Hinweis von Kämmerin Heike Eber nichts, dass es sich um einen Grundsatzbeschluss handele, um die Zuschüsse zu sichern und die einzelnen Vorhaben nach entsprechender Finanzierung im Haushalt nochmals dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden." (Obermain Tagblatt) Das Problem ist, dass im Beschlussvorschlag etwas ganz anderes steht: "Darüber hinaus beauftragt der Stadtrat die Verwaltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen und betraut die Verwaltung mit allen hierfür notwendigen Verfahrensschritten und Vertragsabschlüssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Verwaltung hat den Stadtrat zeitgerecht über den jeweils aktuellen Sachstand zu informieren." Da steht nicht, dass dem Stadtrat die einzelnen Vorhaben noch einmal zur Entscheidung vorgelegt werden, der Stadtrat wird vielmehr nur informiert, wie viel die Verwaltung schon verpulvert hat.

Übrigens gab es auch schon ein Förderprogramm RZWas 18. Auch 2018 konnte man sich also schon Kanal und Wasserleitungen fördern lassen. Unsere Leitungen sind nicht erst seit Dezember 2020 marode. Daran ändert auch das Geschwafel von der Daseinsvorsorge nichts. Die Stadt hat es jahrzehntelang versäumt, die gesetzlich geforderten Untersuchungen am Kanalnetz durchzuführen. Wenn der liebe Bernd in den letzten Bürgerversammlungen und beim Petitionsausschuss des Landtags nicht immer so genervt hätte, wüssten wir bis heute nicht, was am Kanalnetz alles repariert werden muss und könnten die Zuschüsse gar nicht in Anspruch nehmen. Die vollen Reparaturkosten würden dann auf die Verbrauchsgebühren umgelegt. Wenn mir daher jemand ein Dankschreiben schicken möchte, kann er das gerne per E-Mail oder im Kommentarabschnitt tun.

Ein Schelmenstück der Verwaltung ist auch der letzte Satz im Beschlussvorschlag: "Notwendige Vertragsabschlüsse und Auftragsvergaben dürfen erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Würdigung durch das Landratsamt Lichtenfels getätigt werden." Anscheinend haben die Verwalter in der Beamtenschule gepennt, sonst wüssten sie, dass sie nichts vergeben dürfen, wenn kein Haushalt vorliegt. So wurde den Stadträten eingeredet, Papa Landrat richtet's schon, wenn der Kindergarten - pardon, es muss natürlich Stadtrat heißen - etwas Schlimmes gemacht hat.

In ihrem Amtseid haben die Stadträte geschworen: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ Anscheinend nehmen das manche nicht so ernst oder sie glauben einfach alles, was sie von der Verwaltung vorgesetzt bekommen.

Und dann war da noch der Standpunkt von Gerhard Herrmann (Obermain Tagblatt vom 14. Januar). "Obwohl sie [Dinglreiter] die Sanierung grundsätzlich befürwortet, riskiert sie jedoch wegen rechtlicher Bedenken einen möglichen Zeitverlust." Den Zeitverlust riskiert nicht Dinglreiter, sondern die Verwaltung, die es nicht schafft, rechtzeitig einen Haushalt auf die Beine zu stellen oder die notwendigen Untersuchungen für Einrichtungen der Daseinsvorsorge - sprich Kanal und Wasserleitung - beizeiten durchzuführen. Weiter ist Herrmann der Meinung, dass kleine Kommunen, geschweige denn das Landratsamt Lichtenfels, rechtzeitig keinen Haushaltsplan erstellen könnten. Doch, das können sie! Und selbst wenn zusätzlich ein Nachtragshaushalt erstellt werden müsste, wäre das so schlimm? Würde sich die Erde auftun und das Rathaus ob dieser Ungeheuerlichkeit verschlingen? Nein, natürlich nicht. Kämmerin Heike Eber müsste einfach nur ein paar neue Zahlen in die EDV eingeben und die Änderung durch Stadtrat und Landratsamt genehmigen lassen.

Falls der Link auf den Beschlussvorschlag nicht mehr funktioniert, liegt das daran, dass die Stadtverwaltung die Sitzungsunterlagen gelöscht hat.

10. Januar 2021

Keine Masken für Klößköpfe

Ich habe einen Klößkopf. Er passt natürlich zu meiner Körpergröße von knapp 2 m und es ist auch Platz für eine Menge Hirn. Deswegen bin ich mit meinem Klößkopf bisher sehr zufrieden. Außer bei der Bundeswehr. Als ich mich über den zu kleinen Stahlhelm beschwerte, bekam ich die lapidare Antwort: Der passt, größere gibt's nicht. Das wusste zwar der Gefreite in der Kleiderkammer, aber leider wusste es mein Kopf, Größe 62, nicht, dass er in einen Stahlhelm mit Größe 60 passt. Schwamm drüber - ist schon lange her.

Mit Corona mache ich mir aber wieder Sorgen wegen meines Klößkopfs. Nicht, dass es eine Korrelation zwischen Kopfgröße und Schwere des Krankheitsverlaufs gäbe - nein, es sind die Masken, speziell die FFP2-Masken. Die Masken, die man so bekommt, sind für chinesische Einheitsgesichter gemacht. Auch die Masken aus deutscher Produktion sind nicht wesentlich größer. Bei mir bedecken die Masken nur knapp Nase und Mund.

Ich habe schon meinen freundlichen Apotheker und meinen Hausarzt gefragt, ob sie wüssten, wo es Masken für Menschen mit großem Kopf gibt. Sie wussten es nicht. In meiner großen Not wendete ich mich an die Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Die rieten mir, mich an die Apotheke zu wenden. Dann ist mir eingefallen, dass unser Ministerpräsident Dr. Söder auch nicht gerade klein ist. Seine FFP2-Maske sitzt immer perfekt. Ich habe daher die Servicestelle gebeten, mal in der Staatskanzlei nachzufragen, wo Söder seine Masken herbekommt. Die Antwort: Ich solle selbst danach im Internet suchen.

Unter Service stelle ich mir etwas anderes vor. Ich bin bestimmt nicht der einzige Mensch in Bayern und Deutschland mit großem Kopf. Ich würde meine Maske ja liebend gerne korrekt tragen, liebe Gesundheitsbürokraten, aber es geht nicht.

Ich habe mich jetzt noch einmal mit meiner Frage nach großen FFP2-Masken an Bayern direkt der bayerischen Staatsregierung und an das Bundesgesundheitsministerium gewendet. Mal sehen, was dabei herum kommt. Große Hoffnung habe ich nicht.

Die Kopfschmerzen vom zu kleinen Stahlhelm sind mittlerweile vergessen. Anscheinend ist es aber in Deutschland immer noch ein Gesundheitsrisiko, wenn man größer oder kleiner als der Normmensch ist. Ich als Betroffener fände es besonders bedauerlich, wenn Professor Karl Lauterbach eine Studie finden würde, die statistisch nachweist, dass große Menschen überdurchschnittlich häufig an Corona erkranken. Ich könnte ihm aber die Ursache dafür nennen.

1. Januar 2021

Mobilfunkstrahlung erhöht Lebenserwartung?

Wünschen Sie sich eine Tageszeitung, die jeden Leserbrief kommentarlos veröffentlicht, auch wenn damit noch so großer wissenschaftlicher Unsinn verbreitet wird? Dann sind Sie beim Obermain Tagblatt genau richtig. Am Mittwoch verzapfte eine Leserbriefschreiberin auf Seite 8 solchen Unsinn unter der Überschrift "Wir werden uns noch nach Funklöchern sehnen". Es geht dabei natürlich wieder einmal um die angeblichen Gefahren der Mobilfunkstrahlung. Ich habe zuletzt hier erklärt, warum Mobilfunkstrahlung der Gesundheit nicht schadet.

Die Leserin schreibt: "Immer mehr Menschen sind inzwischen dermaßen von der digitalen Mikrowellenstrahlung in ihrem Alltag beeinträchtigt, dass sie am gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilnehmen können." Es handelt sich dabei um sogenannte elektrosensible Menschen. Bisher konnte kein wissenschaftlicher Beweis erbracht werden, dass es ein solches Phänomen gibt. Das bedeutet nicht, dass diese Menschen nicht leiden. Sie leiden - ähnlich wie Hypochonder - an eingebildeten Störungen. Aber müssen 98 % der Bevölkerung auf Mobilfunk verzichten, weil 2 % sich vor eingebildeten Gefahren fürchten?

"Wahre Funklöcher, wie sie diese Menschen zum Überleben benötigen, gibt es in Deutschland heute bereits nicht mehr", so die Leserin weiter. Wenn es tatsächlich ums Überleben ginge, wären diese Menschen natürlich schon längst gestorben. Es konnte bisher keinerlei Nachweis erbracht werden, dass irgendjemand an Mobilfunkstrahlung gestorben wäre. Auch gaben nicht 10 % der Befragten an, elektrosensibel zu sein, sondern nur 2 %.

Weiter im Schwurbeltext: "Mikrowellenstrahlen schwächen das Immunsystem, sie führen bei lungenkranken älteren Menschen zu geringerer Sauerstoffsättigung des Blutes und sie können in Gebieten mit hoher Luftverschmutzung den Sauerstoffgehalt in der Luft senken." Wie gesagt, es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis für Erkrankungen, die durch Mobilfunkstrahlung hervorgerufen werden. Die geringere Sauerstoffsättigung bei lungenkranken Menschen ist auf die Lungenkrankheit zurückzuführen, nicht auf Mobilfunkstrahlung. Geradezu grotesk ist die Behauptung, dass die Strahlung den Sauerstoffgehalt in der Luft senkt. Ich denke, daran ist die Luftverschmutzung schuld und nicht die Strahlung, die über unbekannte Wirkungen der verschmutzten Luft den Sauerstoff entzieht.

Als Grund für das Überleben der Menschheit bis heute stellt die Schreiberin in den Raum, dass das vielleicht daran liege, dass es früher keinen Mobilfunk gegeben habe. Falls sie das wirklich ernst meint, muss ich ihr leider entgegenhalten, dass die durchschnittliche Lebenserwartung heute rund 80 Jahre beträgt. Um 1900 lag sie noch bei 48 Jahren. Sollte das daran liegen, dass wir heute Mobilfunkstrahlung haben? Nein - natürlich nicht!

Früher haben Zeitungen Meldungen und auch Leserbriefe auf deren Wahrheitsgehalt hin überprüft. Heute ist das anscheinend nicht mehr der Fall. Unter dem Etikett Meinungsfreiheit meinen manche, alles verbreiten zu dürfen oder zu müssen. Meinung ist aber nicht Wahrheit. Wer etwas meint, hält etwas nur für wahr. Niemand weiß alles. Es gibt aber zuverlässige Quellen, aus denen man sich informieren kann. Das Internet bietet uns heute ungeahnte Möglichkeiten, den Wahrheitsgehalt einer Aussage zu überprüfen. Von einer seriösen Zeitung erwarte ich, dass sie nicht nur Meinungen verbreitet, sondern auch den Wahrheitsgehalt der verbreiteten Meinungen überprüft. Das gilt auch für Leserbriefe. Wenn ich auf Geschwurbel und Verschwörungstheorien stehen, kann ich das ebenfalls im Internet finden. In einer seriösen Tageszeitung verzichte ich gerne auf Humbug.

 

4. Dezember 2020

Burgkunstadt wird transluzent

Burgkunstadt bewegt sich in Richtung Transparenz (Lichtdurchlässigkeit). Es ist zwar noch nicht transparent, aber schon ein bisschen transluzent (teilweise lichtdurchlässig). Seit diesem Monat können die Unterlagen für die Stadtratssitzungen vorab von jedem Bürger im Internet abgerufen werden. Leider macht die Stadtverwaltung dafür keine große Werbung. Vielleicht sollen die Unterlagen nicht so leicht gefunden werden. Ich verrate hier mal, wie es geht:

Auf der Homepage der Stadt Burgkunstadt finden Sie rechts oben die Bekanntmachung zur Sitzung. Klicken Sie auf den Link und es öffnet sich die Tagesordnung. Wenn Sie im grauen Kasten links dann Sitzungsvorbereitung auswählen, kommen Sie wieder auf eine Tagesordnungsseite. Jetzt sind die Tagesordnungspunkte mit den dazugehörigen Unterlagen verlinkt. Für die, die nicht so viel klicken wollen, ist hier der Link für die Sitzung am Dienstag.

Es freut mich, dass sich der Stadtrat in seiner Sitzung vom 06. Oktober dazu durchgerungen hat, die Unterlagen zumindest für einen Probebetrieb von sechs Monaten freizuschalten. Dem Beschluss ging ein Antrag des Bürgervereins voraus, die Unterlagen generell zur Verfügung zu stellen. Die sechs Monate Probezeit waren ein Zugeständnis an die Bedenkenträger.

Jetzt hoffe ich, dass irgendwann mein nächster Herzenswunsch in Erfüllung geht: die Veröffentlichung der vollständigen Sitzungsprotokolle. Das Christkind wird mir diesen Wunsch heuer nicht mehr erfüllen, aber vielleicht nächstes Jahr der Osterhase.

12. November 2020

Wie die Vöglein des Himmels

Alle Gemeinden wissen, dass sie wegen der Corona-Pandemie mit sinkenden Einnahmen rechnen müssen. So beispielsweise die Stadt Bamberg: Ihr werden 2021 38 Mio. € im Verwaltungshaushalt fehlen. Bamberg hat bereits einen Haushaltsplanentwurf. Die Verwaltung und der Stadtrat haben sich ausführlich Gedanken dazu gemacht, welche Einsparungsmaßnahmen sie treffen können. Am 18. November soll der Haushaltsentwurf vorgestellt werden.

Handeln alle Gemeinden so vorbildlich in dieser schlimmen Krise? Leider nein. Ich kenne da eine kleine verschlafene Gemeinde am Obermain, die glaubt, dass der himmlische Vater sie wie die Vöglein des Feldes nähren wird. Oder wie soll man die Worte der Burgkunstadter Kämmerin Heike Eber anders interpretieren: „‘Bei Steuern und Schlüsselzuweisungen gibt es wegen der Pandemie ein großes Fragezeichen‘, sagt Eber auf Frage von Thomas Müller (BV) nach der Aufstellung des Haushaltsplans für 2021. Mangels Zahlen könne der Haushalt erst im Frühjahr erstellt werden.“ (Obermain-Tagblatt)

Ein guter Planer kann mit Unsicherheiten umgehen und die Zukunft in gewissem Rahmen vorhersehen. Planung ist per se mit Unsicherheiten verbunden und in die Zukunft gerichtet. Aber wie gesagt, man braucht eben einen guten Planer. Es ist gut, dass wenigstens ein Stadtrat den Mund aufgetan hat; schlecht ist, dass sich alle von Eber wieder mit einer leeren Phrase haben abspeisen lassen. Meine Hoffnung war, dass sich mit den neuen Leuten im Stadtrat etwas tut mit der rechtzeitigen Haushaltsplanung. Aber anscheinend sind auch ihnen die Finanzen der Stadt egal.

Leider war die Stadtverwaltung anscheinend durch das Nichtplanen so ausgelastet, dass sie auch einen Stadtratsbeschluss vom 6. Oktober nicht umsetzen konnte: Es sollen nämlich die Sitzungsunterlagen vor den Stadtratssitzungen im Internet veröffentlicht werden. Bedauerlicherweise muss ich hier auf einen Artikel des Obermain-Tagblatts verweisen, weil es der Verwaltung auch nicht möglich war, die Protokollauszüge der letzten Sitzung bis dato zu veröffentlichen. Ich empfehle eine Weiterbildung zum Thema Prokrastination (Aufschieberitis).