12. November 2019

Ja gibt's denn sowas!

Ich muss jetzt mal einen Stadtrat loben; leider nicht den Burgkunstadter Stadtrat, sondern den von Marktheidenfeld. Marktheidenfeld hat etwa 11.000 Einwohner. Es gehört zum Landkreis Main-Spessart, Regierungsbezirk Unterfranken. Warum überkommt mich der Gedanke, eine wildfremde Stadt zu loben? Ganz einfach - dort hält man sich ganz selbstverständlich an die Bayerische Gemeindeordnung, zumindest was die Haushaltsplanung betrifft. Ich zitiere aus der Rede der ersten Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder, die sie in der Stadtratssitzung vom 24.10.2019 gehalten hat:

"Liebe Kollegen und Kolleginnen im Stadtrat,
sehr geehrte Zuhörer,

die Verwaltung legt wie gewohnt den Haushaltsplan der Stadt Marktheidenfeld rechtzeitig vor, um noch in diesem Jahr darüber beschließen zu können.

Vielen Dank an unsere Kämmerin Christina Herrmann und ihre Mitarbeiter für die sehr guten Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung des Haushaltsplans, den Frau Herrmann anschließend ausführlich vorstellen wird.

In zwei Sitzungen des Finanzausschusses, am 15. und am 22. Oktober, haben wir bereits über den Entwurf beraten. Vielen Dank allen Beteiligten für die sachliche und konstruktive Diskussion.
Weitere Beratungen erfolgen im Stadtrat am 7.11. und 21.11. und die Beschlussfassung sehen wir für den 5. Dezember vor."

Man sieht an diesem Beispiel, dass man durchaus heuer einen Haushaltsplan für nächstes Jahr aufstellen kann. Und das nicht nur heuer, sondern "wie gewohnt". Und dann auch das noch: Die Sitzungen für die Beratungen im Stadtrat folgen Schlag auf Schlag: 7.11., 21.11. und 5.12. Die Leute arbeiten anscheinend so richtig.

Ich höre sie schon, unsere Stadträte und die Verwaltung: Ja wo kämen wir in Burgkunstadt denn da hin, wenn wir mehr als eine Stadtratssitzung im Monat halten würden! Meine Antwort: Wir hätten rechtzeitig eine vernünftige Planung für das kommende Haushaltsjahr. Mir braucht niemand mehr mit den Argumenten "geht nicht" und "die anderen machen's auch nicht" zu kommen. Für die letzten Zweifler: Auch Marktheidenfeld gehört zu Bayern.

Hier ist das Sitzungsprotokoll, aus dem ich zitiert habe. Im Protokoll sind übrigens auch die Eckpunkte der bisherigen Haushaltsberatungen festgehalten. Und das Allerschönste: Das komplette Sitzungsprotokoll kann jeder Bürger online abrufen. So wat jibt's sojar in Bayern!

10. November 2019

Begebenheit aus der Stadt der Gesetzlosen

Der Burgkunstadter Stadtrat hat es weiterhin nicht nötig, sich an die Bayerische Gemeindeordnung zu halten. In der letzten Stadtratssitzung wurde flugs beschlossen, die Planungen zum Weihnachtsmarkt in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. "Es sei nicht sinnvoll, wenn bei einer Entscheidung über Auflagen, die es schon beim Altstadtfest und in der Stadthalle gibt, auch Namen von Personen, oder Preise genannt oder verglichen werden."

Liebe Gemeinderäte, ich weiß, dass viele von euch heimlich meinen Blog lesen. Ich rufe euch deshalb noch einmal die Gemeindeordnung in Erinnerung. Art. 52, Abs. 2 lautet: "Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluß der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden." Was ist daran so unverständlich? Das Wohl der Allgemeinheit war durch die Beratungen sicher nicht gefährdet. War Rücksicht auf berechtigte Interessen einzelner zu nehmen? Wohl auch nicht. Ich hoffe doch, dass für alle Teilnehmer am Weihnachtsmarkt gleiche Bedingungen gelten und niemand bevorzugt oder benachteiligt wird. Und die Auflagen sind auch von öffentlichem Interesse.

Gegen den zweiten Satz des zitierten Abschnitts wurde ebenfalls verstoßen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wurde nämlich in öffentlicher und nicht in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. Mich würde wirklich mal interessieren, wie der Stadtrat die Entscheidung handhabt, ob etwas in nichtöffentlicher Sitzung beraten wird. Ich befürchte, er entscheidet überhaupt nicht darüber, sondern lässt sich von Bürgermeisterin und Verwaltung vorgeben, was nichtöffentlich behandelt wird.

Und worüber wurde nicht beraten? Richtig - über den Haushalt 2020. Ich zitiere hier gerne wieder die Gemeindeordnung Art. 65, Abs. 2: "Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen." Nachdem das Haushaltsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, ist der Termin der 30. November. Der Gesetzestext lässt keine Ausnahme zu. Es steht nirgendwo, dass das nur gilt, wenn man Lust dazu hat oder dass man sich nicht daran halten muss, wenn sich andere auch nicht daran halten. Ich bin mal gespannt, wie der Stadtrat die Haushaltssatzung bis 30. November der Rechtsaufsichtsbehörde vorlegt, wenn er bisher noch nicht darüber beraten hat. Kleiner Scherz - er kann es nicht.

15. Oktober 2019

Umweltschutz im Landkreis Lichtenfels?

Heute muss ich mein Obermain-Tagblatt sehr loben: Auf Seite 3 konnte ich wieder einen Bericht über die Schrottfahrzeuge lesen, die im Landkreis auf privaten Flächen vor sich hin rotten. Die Redaktion versprach, an dem Thema dran zu bleiben. Für Landrat Christian Meißner sind die Schrottfahrzeuge nur "für das Auge sehr unerfreulich". Das zeigt einmal mehr die Ignoranz, mit der Umweltthemen im Landkreis angegangen werden. Anscheinend kennt der Landrat, obwohl von Haus aus Jurist, sich mit Gesetzen nicht besonders gut aus. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) verlangt in Art. 10, Schadstoffeinträge zu vermeiden oder zu vermindern. Zu den Schadstoffen gehören natürlich auch Betriebsstoffe der Fahrzeuge, die austreten und in den Boden gelangen.

Es ist keine Willkür, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen und gegen Verstöße vorzugehen, es ist vielmehr Willkür, dies nicht zu tun. "Meißner betonte nochmals: 'Wir werden nicht hektisch handeln, wenn wir das dann bei der Regierung nicht durchbekommen.'" Die Alternative zu "nicht hektisch handeln" ist nicht, nicht zu handeln, sondern zu handeln. Jeder, der Öl oder Diesel auf der Straße verliert, muss damit rechnen, dass er eine Anzeige erhält und die Ölspur beseitigen lassen muss. Wenn aber jahrelang Altöl in den Boden sickert, kann man nicht dagegen vorgehen?

9. Oktober 2019

Burgkunstadt wertet auf

Burgkunstadt wertet mal wieder auf. Aufgewertet wird diesmal der Weihersbach. Zweifellos muss die Bachverrohrung erneuert werden, wenn sie einsturzgefährdet ist. Allerdings haben sich die Stadträte vom Aufwertungsschnickschnack des Architekturbüros Plan & Werk anscheinend gehörig einseifen lassen. Der Schnickschnack soll 330.000 € kosten.

"Der Vollausbau des Weihersbachs sei der erste Schritt zur Aufwertung des Stadteingangs vom Bahnhof her im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts, erklärte Franz Ullrich vom Architekturbüro Plan & Werk." In meinem Verständnis waren der Stadteingang vom Bahnhof her immer der Bahnhof und die Bahnhofstraße.

"Ziel sei eine sinnvolle Nutzung der Flächen, die bisher ungeordnet zugeparkt werden." Ich finde, Parkplätze sind keine sinnlose Flächennutzung, wenn sie denn gebraucht werden. Die Parkplätze im Weihersbach sind in der Regel gut belegt. Ullrich meint aber, es sei sinnvoller, 1,5 Parkplätze zu entfernen. Dafür gibt es dann eine Terrasse und eine Bank mit einem Baum. Die Parkplätze sind markiert. Wenn sie wirklich ungeordnet zugeparkt werden, sollte man einmal ein paar Strafzettel verteilen.

Und dann soll natürlich die Zufahrt zum Weihersbach mit Regenrinnen aus Natursteinpflaster so verengt werden, dass unnötiger Verkehr verhindert wird. Kein Mensch fährt heute in den engen Weihersbach, wenn er nicht muss! Andererseits sollen fünf neue Anwohnerparkplätze geschaffen werden. Wo die bei den beengten Verhältnissen entstehen sollen, ist mir schleierhaft. Ach ja, sie sollen in Absprache mit den Hausbesitzern geschaffen werden. Dann werden vielleicht die privaten Stellplätze der Hausbesitzer zu öffentlichen Anwohnerparkplätzen, für die die Hausbesitzer dann eine Jahresgebühr bezahlen.

Hier ist Bernds Billiglösung: Anstatt den Gehweg zur Rangengasse mit Pollern vom Parkplatz abzuschirmen, genügen ein paar Waschbetonkübel, die man mit Blumen bepflanzen kann. Das macht der Stadtgärtner sicher gerne und es sieht besser aus. Eine Bank kann man leicht unter dem vorhandenen Baum hinstellen. Falls die Aufteilung der Parkflächen suboptimal sein sollte, kann man neue Markierungen aufmalen. Die Einfahrt zum Weihersbach muss man nicht optisch verengen, weil er sowieso nur von Anliegern oder zu Parkzwecken befahren wird. Und schon haben wir 300.000 € gespart! Die könnte man dann in den Überflutungsschutz für den Weihersbach stecken.

An meine Leser in Altenkunstadt

Gestern stand ein klitzekleiner Hinweis zur Bürgerversammlung in Altenkunstadt im Obermain-Tagblatt. Der zweite und letzte Satz lautete: "Neben einem Bericht von Bürgermeister Robert Hümmer besteht für die Einwohner die Gelegenheit, Fragen zu stellen sowie Wünsche und Anregungen vorzubringen."

Liebe Kunstädter Mitbürger jenseits des Mains, auch für euch gilt natürlich die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Die Bürgerversammlung ist nicht, wie es die Damen und Herren Bürgermeister in unserer Region gerne sähen, ein Vortrag der Erfolge des jeweiligen Gemeindechefs, zu dem der gemeine Bürger eventuell eine Frage stellen oder in aller Bescheidenheit einen Vorschlag machen darf, sondern sie bildet das Instrument des Mitberatungsrechts der Bürger in gemeindlichen Angelegenheiten. Damit es nicht, wie neulich in Burgkunstadt geschehen, am Ende, wenn alles schon gelaufen ist, zu einer solchen Aussage kommt "Ich habe gar nicht gewusst, dass man da abstimmen kann", sage ich es euch schon vorher: Ja, alle Bürger haben Rederecht und dürfen Anträge vorbringen, über die die Bürgerversammlung abstimmt.

Sinn und Zweck der Bürgerversammlung sind in der Gemeindeordnung in Art. 18 Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung) beschrieben. Die Bürgerversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Es dürfen nur gemeindliche Angelegenheiten besprochen werden. Es dürfen grundsätzlich nur Gemeindemitglieder das Wort erhalten. Die Bürgerversammlung kann aber Ausnahmen von dieser Regel beschließen. Dem Vertreter der Aufsichtsbehörde (Landratsamt) darf das Wort erteilt werden. Stimmberechtigt sind nur Bürger der Gemeinde. Der Gemeinderat muss innerhalb von drei Monaten Empfehlungen der Bürgerversammlung beraten.

Also, liebe Altenkunstadter, diskutiert eifrig und beschließt Empfehlungen, über die euer Gemeinderat beraten muss!



10. September 2019

Betriebswirtschaftlicher Dilettantismus

Ei der Daus! Wer hätte das gedacht? Der Regiomed-Verlust für 2018 liegt jetzt bei 25,1 Mio. €; im Juli waren es noch 22 Mio. €. Aber was macht das schon, 3 Mio. € rauf oder runter. Die Party finanzieren sowieso die Kreise und Kommunen und somit der Steuerzahler. Dafür gibt's für 2019 1 Mio. € weniger Verlust.

"Analysen zu Einsparungen laufen, zunächst in patientenfernen Bereichen." Da sind wir aber froh! Leider muss sich jetzt der eine oder andere doch Gedanken um seinen Job machen: "Sollten Personalanpassungen notwendig sein, werde man diese durch verschiedene Maßnahmen sozialverträglich gestalten können." Das las sich im August noch ganz anders: Damals mussten sich die Mitarbeiter keinerlei Gedanken um ihren Arbeitsplatz machen. Wer immer noch an den Weihnachtsmann glaubt, dem sei gesagt: Personalanpassungen sind notwendig.

Und hier noch einmal die Frage, die sich jeder stellt, die aber nie beantwortet werden wird: Wer hat das alles verbockt? Die andere Frage, die ich mir stelle: Welche betriebswirtschaftlichen Dilettanten müssen hier am Werk sein, dass sie erst im September des Folgejahres den Jahresabschluss für 2018 vorlegen können? Oder liegt er vielleicht gar nicht vor?

9. September 2019

Borkuschter for Future

Die Anzeichen für den Klimawandel sind unübersehbar. Trotzdem gibt es sie immer noch - die Leugner der globalen Erwärmung. Auch wenn man kein Klimatologe ist, kann man doch am Schwinden der Gletscher, des Meeres- und Festlandseises leicht erkennen, dass es wärmer wird. Eis schmilzt bei Temperaturen über 0° C. Das lernt jedes Grundschulkind.

Dann gibt es noch diejenigen, die die globale Erwärmung zwar nicht leugnen, sich aber damit beruhigen, dass es schon immer Warm- und Kaltzeiten gegeben hat. Man könne leider nichts dagegen unternehmen, das sei halt so. Die Klimaforscher haben aber schon längst erkannt, dass die Temperaturschwankungen mit den Schwankungen der CO2-Konzentration der Luft zusammenhängen. Über die letzten 800.000 Jahre konnten die Temperatur- und CO2-Schwankungen in der Antarktis bestimmt werden. Es ergab sich ein verblüffender Zusammenhang zwischen diesen beiden Werten.

Man kann dieser Grafik auch entnehmen, dass in den vergangenen 800.000 Jahren die CO2-Konzentration noch nie so hoch war wie heute. Eigentlich müssten wir am Ende einer Warmzeit leben. Mit den hohen CO2-Werten werden wir aber einer noch nie von Menschen erlebten Heißzeit entgegen sehen. Es gibt auch Leute, die sagen: "Was soll's, 400 ppm (Teile pro Million) sind winzig, die Luft besteht immer noch überwiegend aus Stickstoff und Sauerstoff." 400 ppm entsprechen 0,4 Promille. Aber der Unterschied zwischen 0,25 Promille und 0,4 Promille können bei der Alkoholkonzentration im Blut den Unterschied zwischen Führerschein behalten und verlieren bedeuten. Selbst kleine Werte eines Stoffes können ungeahnte Folgen haben.

In prähistorischer Zeit gingen die Übergänge zu Warmzeiten von Schwankungen der Erdumlaufbahn und von der schwankenden Strahlungsleistung der Sonne aus. Der CO2-Anstieg hinkte der Erderwärmung immer um 1000 Jahre hinterher. Aber auch in prähistorischer Zeit verstärkte der CO2-Anstieg die Erderwärmung. Heute erleben wir, dass der CO2-Gehalt durch den Menschen beinahe verdoppelt wurde. Damit kann die Erde nicht mehr abkühlen, sondern heizt sich noch weiter auf.

Eine Temperaturerhöhung der Erde können wir nicht mehr stoppen, wir müssen aber alles dafür tun, dass die Erderwärmung nicht noch katastrophaler ausfällt, als die prognostizierten 1,5° C. Dazu muss die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen umgehend auf null heruntergefahren werden. Darin sind sich die Klimaforscher einig. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, gehe ich zur Demo "Borkuschter for Future" am 20. September um 12:00 Uhr an der Liebesinsel.