24. Mai 2015

Existenzgefährdenter Mindestlohn?

Ein Aufschrei ging durch unser Land, wegen des Mindestlohns. Nicht unbedingt wegen des Mindestlohns an sich (man will sich ja als guter Arbeitgeber keine soziale Blöße geben), sondern wegen des damit verbundenen bürokratischen Aufwands. Worin liegt nun dieser existenzgefährdente Aufwand? Bemühen wir dazu das Mindestlohngesetz (MiLoG). Art. 17 Abs. 1 MiLoG sagt dazu:

"Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Satz 1 gilt entsprechend für einen Entleiher, dem ein Verleiher eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer oder mehrere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung in einem der in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftszweige überlässt. Satz 1 gilt nicht für Beschäftigungsverhältnisse nach § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch."

Kurz zusammengefasst: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Er muss das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, zeitnah tun und die Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufheben.

In der guten alten Zeit gab es für die Zeiterfassung Stempelkarten, mittlerweile gibt es elektronische Zeiterfassungssysteme für wenig Geld. Wem das alles zuviel ist, der kann auch eine Liste auslegen, in die die Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit selbst eintragen. Das nennt man Vertrauensarbeitszeit. Wenn ich natürlich jahrelang daran gewöhnt war, meine Arbeitnehmer zu bescheißen, werde ich das umgekehrt auch von ihnen erwarten. Dann muss ich tatsächlich ein lückenloses Überwachungssystem einführen, egal, was es kostet, damit mir keine Arbeitsminute verloren geht.

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